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Verfasst: 09.12.2012, 13:54
von roemer70
@ wurmie
Es mag ja sein, dass Du es anders empfindest und es bei Dir vielleicht auch merkwürdig ablief - das kann ich nicht beurteilen. Der Regelfall sieht aber nunmal anders aus.
Verfasst: 11.12.2012, 14:48
von Jamihost
Gelöscht
Verfasst: 11.12.2012, 17:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.12.2012, 17:15
von Czauderna
Hallo,
"Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig."
da verstehe ich aber nicht was an dieser "Vereinbarung" privatrechtlich sein soll und wo da der Versicherte benachteiligt wäre damit dieses Gesetz greifen könnte.
Es heisst doch, wäre nur dann nichtig wenn sie zum Nachteil des Berechtigten getroffen worden wäre, ist sie aber doch nicht -
das aber nur nebenbei.
Ich bin mal gespannt wie die Sache jetzt weitergeht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.12.2012, 17:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.12.2012, 17:41
von Jamihost
Gelöscht
Verfasst: 15.12.2012, 18:47
von GerneKrankenVersichert
Vor Gericht und auf hoher See... ich wage keine Prognose abzugeben. Was sagt denn dein Arzt? Wenn er dich unterstützt, sehe ich gute Chancen. Dann muss die Kasse auch den Anwalt bezahlen.
Aber nochmal: Es bringt m. E. nichts, sich alleine auf den § 51,1 SGB zu beziehen, da er von der Kasse nicht angewendet wurde und sie ihn nicht als Begründung nennt. Du oder dein Anwalt muss zu der Begründung der Kasse Widerspruch einlegen/Klage einreichen. Der 51,1 kann zur Begründung, warum die gesetzte Frist zu kurz war, herangezogen werden.
Verfasst: 15.12.2012, 19:34
von Czauderna
Jamihost hat geschrieben:Ich hätte noch eine ganz spezielle Frage an die Experten unter euch.
Wenn ich das Krankengeld per Sozialgericht einklagen muss dann ist es doch sicherlich
angebracht wenn ich mir einen Anwalt für Sozialrecht nehme.
Die Chancen dass die Krankenkasse den Fall gewinnt ist doch eher sehr gering oder ???
Muss die Krankenkasse bei einer Niederlage dann auch meinen Anwalt zahlen oder wie
sieht das mit den ganzen Kosten aus ?
Kann ein Anwalt die Nachzahlung des Krankengeldes auch eventuell per Eilantrag durchbringen ?
Sonst würde so ein Prozess ja wahrscheinlich ewig lange dauern.
Kann ich die Krankenkasse auch auf Schadenersatz wegen dieser ganzen unrechtmäßigen
Aktionen verklagen ? Hat da jemand Erfahrungen von euch.
Hallo,
nein, da kann ich Gott sei dank sagen, damit habe ich persönlich keine Erfahrung, und das ist auch gut so.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.12.2012, 15:47
von Jamihost
Gelöscht
Verfasst: 28.12.2012, 16:59
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.12.2012, 17:01
von Aha
M.E. nach keine Chance bei einem Klageverfahren, da die Kasse von Anfang an nie auf den §51 SGB V abgestellt hatte und dieses immer wieder klargestellt hat. Also kein Reha-Antrag wegen Gefährdung der Erwerbsminderung, auch vom MDK so eingeschätzt. Selbst die Behandler plädierten für eine Reha. Warum nun der Antrag im Rahmen der Mithilfe nicht innerhalb der Frist gestellt und immer auf die 10 Wochen verwiesen wurde, erklärt sich mir nicht. §51 SGB V mit den 10 Wochen Zeit für eine Antragstellung lag ja nicht vor.
Also kann ich die Kasse verstehen.
Ich würde nicht klagen, aber das mußt du selbst entscheiden. Manchmal bekommt auch eine Kasse von einem Richter eine reingewürgt, was fraglich ist...
Verfasst: 28.12.2012, 17:21
von GerneKrankenVersichert
Wie ich am 15.12. geschrieben habe, benötigst du m. E. die Unterstützung deines Arztes. Und wenn ich nun lese, dass dein Arzt eine Reha befürwortet hat, du dann den Arzt gewechselt hast, der ebenfalls eine Reha befürwortet - da sehe ich wenig Chancen. Es sieht für mich so aus, als sei die Reha dringend notwendig, da alle Ärzte und der MDK sich einig sind, weshalb du m. E. nicht sauber begründen kannst, dass die Verzögerung den Heilungsprozess nicht behindert hat. Bzw. nach dem Schreiben bin ich der Meinung, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist - Arzt empfiehlt Reha - du wechselst den Arzt. Neuer Arzt empfliehlt Reha, Kasse dringt darauf - du stellst den Antrag nicht. Warum eigentlich nicht?
Anhörung, Verwaltungsakt - alles drin. Weshalb Machts Sinn von einer "grottenfalschen" Entscheidung spricht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Verfasst: 28.12.2012, 17:50
von Czauderna
Hallo,
entscheidend wird vor Gericht die Taktik sein, ob von dir oder deinem Anwalt spielt dabei keine Rolle. Was ich allerdings für nachteilig ansehe, ist, wenn die Kasse vor Gericht den "Vergleich", den sie mit dir eingehen wollte, erwähnen wird - ich fürchte, da nützt auch alle Taktik nichts - hätte, wäre, wenn - dafür ist es jetzt zu spät - Ausgang des Verfahrens ?? - für mich eher offen, aber trotzdem mit einem kleinen Ruck Richtung Kassenseite.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.12.2012, 20:19
von Jamihost
Gelöscht
Verfasst: 28.12.2012, 20:47
von Krankenkassenfee
Hallo,
zunächst einmal kann kein Forum dieser Welt einen Fall rechtsverbindlich beratend regeln. Keiner hier kennt alle Unterlagen und was dahinter steht. Und wie der Volksmund schon sagt: Vor Gericht und auf hoher See ....
§ 51 SGB V liegt bei Dir nicht vor, wie aus dem MDK-Gutachten hervorgeht. Insofern kannst Du auch nicht auf der 10-Wochenfrist bestehen.
Nun zieht die Kasse den Trick aus dem Zauberkasten mit der Mitwirkung. Kenne ich aus der Praxis nicht, insfern bin ich auch vorsichtig (geworden) über Erfolgschancen vor Gericht zu mutmaßen. Denn was willst Du als Begründung entgegenen? § 51 scheidet aus, weil er vom MDK verneint wurde.
Dass das Gutachten des MDK seltsam anmutet, in dem eine Reha empfohlen wrd, aber der "§ 51 verneint wird, wird Dir auch nicht helfen. Ich hab schon genug wirre Gutachten gelesen, aber so einen Bogen habe ich gedanklich noch nicht gesponnen.
Ich verstehe Deine Enttäuschung, aber Rechtsberatung bekommt man beim Anwalt, und das hat auch seinen Preis.
LG, Fee