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§ 2 & 37 SGB I

Verfasst: 01.11.2012, 16:54
von CiceroOWL
Sozialgesetzbuch Erstes Buch
Allgemeiner Teil

In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 2Soziale Rechte

(1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte. Aus ihnen können Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im einzelnen bestimmt sind.

(2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.[/b


http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0103700

BVerfG: Beschluss vom 30.06.2009 - 1 BvR 470/09

BVerfG, Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09

BVerfG, Beschluss v. 18.6.1975, 1 BvL 4/74, BVerfGE 40 S. 121).

Das wird ein Satz mi X, allerdings du kannst gerne Rechtsauffassung gegenüber dem BverG vertreten und das denn näher dalegen. Allerdings wurde da denn schon in der Vergangheit drüber entschieden.

Verfasst: 01.11.2012, 17:35
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.11.2012, 17:37
von CiceroOWL
Doch doch ist allses fein aufgebaut Rechtsgrundlage und die entsprechende Rechtssprechung dazu. Aber wie schon geschrieben du kannst diesen Weg gehen.

Verfasst: 01.11.2012, 17:39
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Nein Cicero,

allein die Masse macht´s nicht. Das alles gibt zum Thema hier nichts her. Als "Abfallprodukt" scheint die Formulierung des BVerfG erwähnenswert:
Mit anderen Worten: bis zur Negativentscheidung solltest du dich unbedingt von der Behörde beraten lassen, sonst wird dir das hinterher vorgehalten.
Abfall ist gut...

Verfasst: 01.11.2012, 18:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.11.2012, 19:29
von CiceroOWL
Nu denn auf nach Karlsruhe. Keiner hält dich.

Verfasst: 01.11.2012, 22:05
von Krankenkassenfee
Hallo,

es gibt schon passende T-Shirts zu diesem Thread: spreadshirt.de/jeansblau-bitte-keine-verbalbulimiker-t-shirts-C4408A11222882

LG, Fee

Verfasst: 01.11.2012, 22:18
von roemer70
Schaltet doch mal einen Gang zurück! MS legt eine One-Man-Show hin, die keinen Dialog zulässt. Gönnen wir ihm also die Plattform und greifen an geeigneterer Stelle ein, sobald er wieder jemanden vor seinen Karren spannt. Solange kann er ja seine Auffasung von Richtig und Falsch in Bits & Bytes gießen.
Geneigte Leser (Nein, nicht Du, leser :wink: ) wird er für solche Ausführungen hier vermutlich auch nicht finden, da zu theoretisch - oder irre ich?

Verfasst: 01.11.2012, 23:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.11.2012, 23:53
von roemer70
Vermutlich fragt sich mancher Leser nur, was das mit ihm tun hat / wie es ihm helfen soll, Stichwort Adressatenbezug.Die zerhackten Postings erleichtern es auch nicht gerade.

Da Du gerade Rechtsvertreter erwähnst: Ohne fachkundigen Rechtsbeistand dürften Deine Ausführungen hier wenig Wert für die den Rechtsweg Beschreitenden haben (es sei denn, sie werden verstanden und verinnerlicht). Hierfür haben wir kürzlich ein Beispiel lesen können. Und ob die Instanzen Deinen Ausführungen folgen, steht auch in den Sternen.

Verfasst: 02.11.2012, 09:03
von broemmel
Nur mal nebenbei.

Das ist doch wieder nur rumjammern von MS.

Den Versuch mit dem BVerfG hat er doch schon gestartet und ist abgeblitzt. Und weil er der Meinung ist das derjenige Recht bekommt der am längsten brüllt und fett schreibt muss das geändert werden.

Das Gesülze ist doch wieder nur die Suche nach Opfern die von ihm verheizt werden sollen.

Aus dem elo Forum
wann trägt endlich jemand dazu bei, mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) Justitia´s Augenbinde zu lösen und damit die verfahrensrechtliche Schlechterstellung der Versicherten durch den 1. Senat des Bundessozialgerichtes (BSG) bei der Gewährung von Krankengeld gegenüber allen anderen Sozialleistungen zu beenden?

Ich arbeite auf mehreren Ebenen zwar auch daran, aber das dauert – trotz früherer Untätigkeitsbeschwerde und späterer Verzögerungsrüge. In der Zwischenzeit gehen mögliche Ansprüche tausender anderer gleichermaßen Betroffener baden …

Ein Teil des BGH

Verfasst: 03.11.2012, 20:52
von Habssatt
Die Haftung für die Folgen falscher Stellungnahmen des MDK
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich in einem Urteil
vom 22.06.2006 – IIIZR 270/05 – mit der Haftungsklage eines Patienten befasst, der geltend machte, als Folge eines falschen MDK-Gutachtens verspätet behandelt worden zu sein und dadurch einen
vermeidbaren Schaden erlitten zu haben.


Nachlesen:http://www.rpmed.de/php/aktuelles/06121 ... es_MDK.pdf

Gruß


Habssatt

Verfasst: 03.11.2012, 21:23
von CiceroOWL
Der III. Zivilsenat des BGH hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. 6. 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dr. Kapsa, Galke und Dr. Herrmann

für Recht erkannt:

Die Revision des Kl. gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des LG Bielefeld vom 8. 11. 2005 wird zurückgewiesen.

Hat aber nichts mit dem BvervG zutun sondern mit der Amtshaftpflicht des MDK wenn einer seiner Angestellten einen Fehler gemacht hat. Der BGH ist auch weiter der Ansicht das der MDK als KÖR anzusehen ist, Tenor des Urteils. Siehe auch Artikel 34 GG :

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. 2Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. 3Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Verfasst: 07.11.2012, 11:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.11.2012, 20:34
von Machts Sinn
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