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Verfasst: 14.10.2012, 18:53
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.10.2012, 22:18
von leser
Hallo ZigZag,
ich vermute auch mal, es geht um den Zeitraum. Kann es sein, dass es vorher um einen längeren oder zeitlich nicht genannten Zeitraum in der Klage ging? Verzinsung nach § 44 SGB I bleibt, ebenso wie (ggf anteilige) Rechtsanwaltskosten. Dies müsste "im Vergleich" (und dann ist es auch einer) ausdrücklich ausgeschlossen werden. Hast Du Dich denn in der Verhandlung dazu geäußert, ob es mit der o.g. Nachzahlung für Dich erledigt ist? Du also einverstanden bist?
Weitere Kosten (Schäden) müstest Du sowieso gesondert geltend machen es sei denn, es war Thema bei der Verhandlung?

Du schriebst im Eingangspost, dass Du "HartzIV" erhalten hast. Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse aufgrund des Streitfalls einen Erstattungsanspruch der ARGE vorliegen hat und diesen auch zunächst befriedigen muss. Alles was darüber hinausgeht, geht an Dich. Immer vorausgesetzt, ich habe den Sachverhalt jetzt richtig verstanden.

Verfasst: 15.10.2012, 08:13
von ZigZag
Guten Morgen,

ich schreib jetzt mal kurz zusammen, wie der Ablauf war:

Krankgeschrieben auf Zervikalsyndrom bis 31.01.2011 (danach nicht mehr)
Ausgesteuert zum 10.01.2011
ALG1 nach §117 (!) ab 11.01.2011

Handgelenk gebrochen am 10.04.2011 und daher krankgeschrieben
Lohnfortzahlung über das Arbeitsamt bis 21.5.2011
Auszahlscheine eingeschickt ab 22.05.2011

KK zahlt nicht, teilt mir im Juli 2011 mit, dass das gebrochene Handgelenk ursächlich mit dem Zervikalsyndrom zu tun hätte.
Widerspruch eingelegt.

Da mittellos im Juli 2011 HartzIV beantragt (Rückwirkend ab 01.06.2011)
Arge läßt sich immer wieder neue Unterstellungen, Lügen, etc. einfallen um nicht zahlen zu müssen.

Krankschreibung wegen des Handgelenks beendet am 07.09.2011
ALG1 nach §117 (!) wieder ab 08.09.2011

Neue Arbeitsstelle ab 15.12.2011.

KK teilt im Dezember 2011 mit, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.
Klage eingereicht. Es folgen diverse Schriftwechsel des Gerichts mit der KK.

Arge zahlt im Januar 2012 einen Teil HartzIV aus und rechnet dabei das Gehalt meiner Mitbewohnerin bei mir an. Sie unterstellten uns (2 Frauen) eine "eheähnliche Gemeinschaft".
Widerspruch eingereicht im Januar 2012.

Arge erkennt den Widerspruch im Juli 2012 an und zahlt den Rest aus.

Zwischendrin immer wieder Schriftwechsel des Gerichts mit der KK, die ich zur Kenntnisnahme erhalte.

Dann letzte Woche, also Oktober 2012 ein Brief vom Gericht. Im Anhang das Schreiben der KK, dass sie den Anspruch anerkennen und wenn ich diese Anerkennung unterzeichne, ist die Klage damit erledigt.

Es hat also gar keine Verhandlung stattgefunden!

Falls sich jemand wundert:
Bei dem Job, den ich im Dezember 2011 angenommen hatte, verdiente ich ca. 300,- Euro weniger, als ich ALG1 hatte! Ich wollte nur einfach wieder arbeiten.
Dadurch konnte ich die aufgelaufenen Schulden aber nicht zahlen, weil das Geld schon im ALG1 nur für den laufenden Lebensunterhalt gereicht hat. Im Job mußte ich schon ziemlich "schieben", damit das alles hinhaut.
Durch aufgelaufene Zinsen, Mahngebühren, Gerichtskosten (Mahn- Vollstreckungsbescheide), etc. wurden die aufgelaufenen Schulden immer höher und konnten auch mit der Nachzahlung der Arge kaum bezahlt werden.
Da ich meinen Mietanteil nicht mehr zahlen konnte, kündigte uns der Vermieter - was die Arge nicht die Bohne interessierte!
Ich konnte das nur abwenden, indem ich mir im Familienkreis eine größere Summe borgte, aber das Verhältnis zum Vermieter war im Eimer.
Das endete mit Psychoterror, da ich sowieso psychisch angeschlagen bin, mußte ich dringend aus dieser Wohnung raus.
Dadurch kamen dann noch Maklerkosten, Umzugskosten und jetzt eine Höhere Miete dazu.
Die Schulden bei der Familie konnte ich noch gar nicht zurückzahlen und auch von den aufgelaufenen Schulden ist immer noch einiges offen (darunter eben auch Maklerkosten, die ich derzeit in Raten abstottere).

Da ich seit März 2012 wieder krankgeschrieben bin und nur 800 Euro KG erhalte, habe ich auch keine "Luft" um irgendwas "ausser der Reihe" zu bezahlen.

Vielleicht hilft diese "Übersicht"? Da ging so einiges schief, wofür ich im Grunde nicht mal was kann - aber ich darf das ausbaden und bin inzwischen psychisch so angeschlagen, dass ich schon Schweißausbrüche kriege wenn es nur an der Tür klingelt, weil ich Angst habe, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Verfasst: 15.10.2012, 09:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 10:04
von ZigZag
Hallo,

nein, die KK erstattet das HartzIV wohl nicht. Habe eben mit denen telefoniert, es geht bei diesem Hinweis ausschließlich um diese sechs Wochen Fortzahlung durch die Agentur für Arbeit.

Ich bin auch gar nicht sicher, ob die Arge jemals einen Erstattungsantrag an die KK gestellt hat.
Aber davon ist bisher nicht die Rede.

Mit §111 muß ich mich erstmal befassen, so ganz klar ist mir das jetzt nicht.
Die Frist würde ja erst anfangen, wenn die Arge Kenntnis davon bekommt, dass die KK nun doch zahlt. Aber von wem erfährt sie das, wenn nicht von mir? Doch von der KK - ich bin echt überfragt :?

Ich denke mal, dass ich zu diesem Anerkenntnis noch etwas dazuschreibe. Also dass ich das nur unter Berücksichtigung einiger Punkte anerkenne, dann sollen die das auszahlen und dann ist endlich Ruhe. Ich hab einfach keinen Nerv mehr mich mit denen weiter zu streiten.

LG

Verfasst: 15.10.2012, 10:19
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 10:45
von ZigZag
Jau, so wollte ich das auch schreiben. Mal sehen, was das Gericht dazu sagt.

LG