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Verfasst: 22.10.2012, 10:25
von GerneKrankenVersichert
Ich könnte mir vorstellen, dass du auch kein Verständnis dafür hast, dass du Musik und Filme nicht einfach so kostenfrei runterladen darfst. Das ist auch wie beim BND.

Verfasst: 22.10.2012, 18:28
von KPJMK
Hallo

Verfasst: 22.10.2012, 18:35
von KPJMK
Hallo Es gibt einen KVDR Rechner beim vdk Pocking.Ich habe ihn benutzt .Er kennt auch Schaltjahre.

Verfasst: 22.10.2012, 18:55
von Rossi
Na ja, GerneKrankenVersichert. Lassen wir es einfach.

Ein KVdR-Rechner ist nicht einem Film wie bsw. "Der Untergang der Titanik" vergleichbar.

Verfasst: 22.10.2012, 19:06
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Na ja, GerneKrankenVersichert. Lassen wir es einfach.

Ein KVdR-Rechner ist nicht einem Film wie bsw. "Der Untergang der Titanik" vergleichbar.
Ein echter Rossi. Lassen wir es einfach und dann doch noch einen Satz raushauen. Köstlich.

Verfasst: 22.10.2012, 19:51
von Krankenkassenfee
Hallo,

wir haben vor 25 in der Ausbildung das mit der Hand ausrechnen müssen. Das dürfte auch heute noch klappen.

LG, Fee

Verfasst: 22.10.2012, 20:03
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Ein KVdR-Rechner ist nicht einem Film wie bsw. "Der Untergang der Titanik" vergleichbar.
Nicht mit einem Film vielleicht, aber mit Photoshop, Windows oder meinetwegen auch iskv_21c:
§69a Abs. 3 UrhG hat geschrieben:[...]Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
Der VDK-Rechner ist übrigens auch eine xls-Datei und kostenlos hier zu finden: http://www.vdk.de/ov-pocking/ID91823 (Guter Hinweis, KPJMK!)

Ist letztlich aber auch wurscht. Rossi ist zufrieden, weil er eine Rechnervorlage bekommen hat und seine Quelle ist zufrieden, weil der AG (hoffentlich) nix davon erfährt.

Verfasst: 22.10.2012, 21:04
von Czauderna
Hallo,


"Achtung bitte vor Anwendung des Programms durchlesen:
Bei dieser Berechnung wird mittels Excel-Programm die KvdR-Vorbelegung geprüft, die aber wegen
der Schaltjahre nur als Näherungswert und damit nicht vorschriftsgemäß berechnet werden kann."
Es ist unumgänglich, die genaue Feststellung von ihrer zuständigen Krankenkasse vornehmen zu lassen.
"Diese Vorberechnung soll nur eine unterstützende Hilfe darstellen und kann keinesfalls die Feststellung
der Krankenkasse ersetzen. Diese Berechnung dient nur als Beispiel und erfolgt unter Vorbehalt der
tatsächlichen Feststellung der Krankenkasse."
"Es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Diese Berechnung ist nicht zur Vorlage bei
Behörden (insbesondere Krankenkassen und RV-Trägern) sowie Justizbehörden bestimmt und geeignet."


das nur als Hinweis zu derm o.g. Rechner.

PS: Rossi - leider ist auch da der Rechner im system installiert.,
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.10.2012, 22:33
von Rossi
Nun ja, den Rechner vom VDK kenne ich.

Dort kann man nur eingeben, ab wann man in die PKV geflüchtet ist.

Die einzelnen Vorversicherungszeiten, die der Kunde ggf. in der 2. Hälfte (mit oder ohne Lücke) nachweisen kann, kann man dort nicht eingeben. D. h., das Tool rechnet verschiedene Zeiten nicht zusammen, weil man sie dort nicht eingeben kann.


Völlig klar, solche eigengestrickten Tools erheben kein Rechtsanspruch. Dies ist mehr als logisch.

Verfasst: 28.10.2012, 00:16
von Rossi
An die Sofa´s! Können wir mal in die Praxis gehen und ein kleines Beispiel in der Praxis ausrechnen.

Offensichtlich strickt ja fast jede Kasse ein eigenes Progrämmchen für die Berechnung der 1. und 2. Hälfte des Erwerbslebens.

Nachfolgendes Beispiel:

10.10.2012 Rentenantrag
01.08.1963 1. Tag im Erwerbsleben



Wann genau beginnt die 2. Hälfte des Erwerbslebens?

Verfasst: 29.10.2012, 09:34
von Sportsfreund
Hi Rossi,

ich hab jetzt mal den KVdR-Rechner bei mir angestrengt. Demnach beginnt in dem Bsp. die 2. Hälfte am 01.03.1988.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 30.10.2012, 19:36
von Rossi
Okay, vielen Dank.

Ich habe es mal zu Fuß nach der Berechnung des GR vom 30.12.2008 gemacht.

Ich komme auf den 07.03.2012.

Hui, zwischen dem 01.03. und 07.03.2012 liegt aber schon ne kleine Differenz.

Der Rechner der Ersatzkasse, der mir vorliegt, kommt auf den 06.03.2012.

Also haben wir 3 Rechner und schon mal 3 verschiedene Ergebnisse.

Die Gretchenfrage ist jetzt, welches Datum ist richtig?!

Verfasst: 31.10.2012, 11:28
von Sportsfreund
Hi Rossi,

maßgebend für die Berechnung wäre ggf. das RdSchr. 08 l vom 30.12.08 nebst Anhang, welcher sich wiederum auf § 26 SGB X sowie § 191 BGB bezieht.

Dort Titel A.I.3.3.2 Absatz 2:
(2) Die 2. Hälfte der Rahmenfrist ist in entsprechender Anwendung von § 26 Abs. 1 SGB X in Verb. mit § 191 BGB in Jahre, Monate und Tage umzurechnen; hierbei werden volle Kalendermonate zu 30 und das Kalenderjahr zu 365 Tagen gerechnet.
Je nachdem wie diverse Rechner die Monats bzw. Jahrestage umsetzen, kann der Beginn der 2. Hälfte um einige Tage abweichen.

Um ein rechtlich richtiges Beginndatum zu ermitteln, müsste man rein nach o.g. Grundsatz vorgehen.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 31.10.2012, 19:42
von Rossi
Nun ja, Sportsfreund. Meines Erachtens ist diese Passage aber sehr irreführend.

Denn in dem GR werden dann zwei Beispiele genannt, wie die erforderliche VVZ in der 2. Hälfte ausgrechnet wird. In den Beispielen finde ich überhaupt keine Hochrechnung auf volle Kalenderjahre, bzw. volle Monate oder Tage. Es wird einfach zu Fuß gemacht.

Dann nehmen wir doch mal mein o. a. Beispiel und versuchen es zu Fuß auszurechnen.

10.10.2012 Rentenantrag
01.08.1963 1. Tag im Arbeitsleben



TT MM JJJJ
10--10---2012 Tag Rentenantrag
01--08---1963 abzgl. 1. Tag Arbeit
-----------------
10--02------49 Gesamte Rahmenfrist

Also umgedreht, 49 Jahre, 02 Monate und 10 Tage

Wie habe ich es gerechnet.

TT = von 01 bis 10 = 9+1 Tag = 10 Tage

MM = von 08 bis 10 = 02 Monate

JJJJ = von 1963 - 2012 = 49 Jahre

Dann geht es weiter.

11--14-----48 Wandlung um durch 2 teilen zu können : 2
----------------
06--07-----24 Rahmenfrist 2. Hälfte
01--08--1963 zzgl. 1 Tag Arbeit
----------------
07--15--1987
07--03--1988 Wandlung

Also lande ich beim 07.03.1988 (Beginn der 2. Hälfte).

Eine andere Rechenart lese ich aus dem GR leider derzeit noch nicht.

Von daher kann der 01.03.1988 wohl nicht passen, oder?!

Verfasst: 31.10.2012, 20:50
von CiceroOWL
die rechnung paßt, rein manuell , kämejetzt drauf an Wie denn die Tools gestrikt sind.