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Verfasst: 15.09.2012, 19:12
von Rossi
Nun ja, GerneKrankenVersichert,

was wurde damals gemacht. Der Kunde wurde zielgerichtet beraten, um genau für diesen Kunden das Optimalste herauszuholen. Es geht hier um Kohle; mehr nicht.

Wenn der Kunde mit mir Kontakt hat und ich ihn zielgerichtet berate (vorrangige Ansprüche) und dies leider nicht funktioniert, dann bekommt er anschließend natürlich seine Leistungen. Denn einen Antrag kann man nicht nur schriftlich stellen, sondern auf viele anderen Arten und Weisen. Damit hat er de facto nicht das Risiko zum Schluss ohne alles dar zu stehen. Ich sichere den Kunden ab und versuche das Beste herauszuholen. Was ist daran schlecht?

Dass diese Aufgabe der Fallmanager in der Sozailhilfe den vorrangigen Trägern - insbesondere in den Kassen - nicht schmeckt, ist mir dabei völlig klar.

Verfasst: 16.09.2012, 09:08
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Nun ja, GerneKrankenVersichert,

was wurde damals gemacht. Der Kunde wurde zielgerichtet beraten, um genau für diesen Kunden das Optimalste herauszuholen. Es geht hier um Kohle; mehr nicht.

Wenn der Kunde mit mir Kontakt hat und ich ihn zielgerichtet berate (vorrangige Ansprüche) und dies leider nicht funktioniert, dann bekommt er anschließend natürlich seine Leistungen. Denn einen Antrag kann man nicht nur schriftlich stellen, sondern auf viele anderen Arten und Weisen. Damit hat er de facto nicht das Risiko zum Schluss ohne alles dar zu stehen. Ich sichere den Kunden ab und versuche das Beste herauszuholen. Was ist daran schlecht?

Dass diese Aufgabe der Fallmanager in der Sozailhilfe den vorrangigen Trägern - insbesondere in den Kassen - nicht schmeckt, ist mir dabei völlig klar.
Der Kunde wurde von dir so zielgerichtet beraten, dass der Forenbetreiber in diesem ziemlich unmoderierten Forum einschritt und du deine "Tipps" löschen musstest. Genaugenommen hast du jemandem, der unter einer rezidivierenden Depression leidet, in fachärztlicher Behandlung war und der in eine Reha gehen sollte, geraten, sich einen Arbeitsplatz zu suchen oder beim Arbeitsamt einen auf gesund zu machen. Außerdem hast du ihm schon prophezeit, dass man bei der ArGe mit ihm das Ping-Pong-Spiel spielen wird und er damit sowie auf der alleruntersten Stufe der sozialen Leiter ankomme. Hinweise darauf, dass derjenige sich beim Sozialamt melden soll, hast du in deiner unnachahmlichen Art ignoriert und immer wieder darauf gepocht, dass er einen nachgehenden Leistungsanspruch realisieren soll, der bei dieser Konstellation einfach nicht gegeben war. Denn wenn er nicht bei euch auftaucht, wird auch kein Antrag gestellt - weder schriftlich noch mündlich. Wenn das die zielgerichtete Beratung ist, für die ihr ausgebildet worden seid, wundern mich die Geschichten in Erwerbslosenforen nicht mehr.

Was würdest du denn davon halten, wenn ich hier Tipps geben würde, wie man noch vorhandenes Vermögen verschleiert, um Ansprüche bei euch zu realisieren?

Verfasst: 18.09.2012, 21:43
von Rossi
Nun ja, GerneKrankenVersichert, bei uns (Sozialamt) wäre der Poster eh nicht gelandet.

Allesfalls beim Jobcenter im Rahmen des ALG II und dies sind überwiegend Bundes und nicht kommunale Mittel.


Ferner waren es nur Wege, die aufgezeigt wurden, welche Möglichkeiten bestehen. Was der Kunde daraus macht; lenkt und steuert er selber.

Verfasst: 19.09.2012, 07:21
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Nun ja, GerneKrankenVersichert, bei uns (Sozialamt) wäre der Poster eh nicht gelandet.

Allesfalls beim Jobcenter im Rahmen des ALG II und dies sind überwiegend Bundes und nicht kommunale Mittel.


Ferner waren es nur Wege, die aufgezeigt wurden, welche Möglichkeiten bestehen. Was der Kunde daraus macht; lenkt und steuert er selber.
Danke Rossi, dass du uns hier so eindrucksvoll demonstrierst, wie das PingPongSpiel, das du den Krankenkassen immer wieder vorwirfst, bei euch funktioniert. Nach meinem Kenntnisstand setzt der Anspruch auf ALG II Erwerbsfähigkeit voraus http://www.arbeitsagentur.de/nn_549740/ ... d-Nav.html, diese lag bei dem Poster nicht vor, bei Arbeitsfähigkeit hätte er noch Anspruch auf ALG 1 gehabt.

Und dann windest du dich wie ein Aal aus deiner Verantwortung. Jemand, der wegen einer rezidivierenden Depression in fachärztlicher Behandlung ist und eine Reha machen soll, hat nicht die Möglichkeit, so zu tun, als sei er arbeitsfähig. Du gibst also Tipps, die den Forenbetreiber eines eher unmoderierten Forums zum Eingreifen veranlassen und wälzt hinterher die Verantwortung auf einen kranken, depressiven Menschen ab. Super.

Verfasst: 19.09.2012, 18:44
von Rossi
Bitte nicht verwechseln.

ALG II bekommt man nicht, wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt ist. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist nicht identisch mit dem Begriff Erwerbsunfähigkeit. Dies sind ganz unterschiedliche Begriffe. Sonst würde jeder ALG II-Empfänger bei einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) sofort im SGB XII landen. Da würde man die Akten hin und herschieben, dies ist nicht gewollt vom Gesetzgeber. Bei uns (SGB XII) landen diejenigen, bei denen Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung vorliegt. Und dies geht nicht so schnell, oder!?

Aber ich denke mal, dass wir jetzt wieder bei einer Grundsatzdiskussion landen und es bringt nicht viel.

Verfasst: 19.09.2012, 19:19
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Bitte nicht verwechseln.

ALG II bekommt man nicht, wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt ist. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist nicht identisch mit dem Begriff Erwerbsunfähigkeit. Dies sind ganz unterschiedliche Begriffe. Sonst würde jeder ALG II-Empfänger bei einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) sofort im SGB XII landen. Da würde man die Akten hin und herschieben, dies ist nicht gewollt vom Gesetzgeber. Bei uns (SGB XII) landen diejenigen, bei denen Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung vorliegt. Und dies geht nicht so schnell, oder!?

Aber ich denke mal, dass wir jetzt wieder bei einer Grundsatzdiskussion landen und es bringt nicht viel.
Hmmm, Rossi, jetzt frage ich mich dann aber, warum du in besagtem Thread folgendes geschrieben hast:
Rossi hat geschrieben: Ansonsten fällt Krabbe vom Regen in die Traufe und landet in unserem sozialen Sicherungssystem in der untersten Stufe und jenes wäre das berüchtigte ALG II. Vermutlich wird Krabbe auch dort abgewimmelt, weil er derzeit krank ist.
und auch auf mehrfaches Nachfragen keine Tipps gegeben hast, wie genau dies vermieden werden könnte bzw. dass die Möglichkeit überhaupt besteht, trotzdem ALG II zu erhalten.

Verfasst: 19.09.2012, 22:24
von Rossi
Nun ja, GerneKrankenVersichert,

die Aussage war doch eindeutig; er landet im ALG II.

Alles andere war eine Vermutung aus der Praxis. Allein aus der Vermutung, ob das Jobcenter dies überhaupt machen würde, besteht für mich im Einzelfall noch kein konkreter Anlass dies dort weiter auszuführen. Erst im konkreten Fall, wenn es abgelehnt wird.

Verfasst: 20.09.2012, 18:40
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Allein aus der Vermutung, ob das Jobcenter dies überhaupt machen würde, besteht für mich im Einzelfall noch kein konkreter Anlass dies dort weiter auszuführen. Erst im konkreten Fall, wenn es abgelehnt wird.
Was dich aber nicht daran hinderte, auszuführen, wie der User unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (oder nennen wir es doch mal beim Wort, Betrug) Krankengeld erhalten könnte. Aber ich habe verstanden, wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. Aus der Opposition immer wieder feste druff auf die Krankenkassen und sich selbst den Heiligenschein aufsetzen.

Verfasst: 20.09.2012, 19:14
von Rossi
Nun ja, der von Dir bezeichnete Heiligenschein besteht aber darin, dem schutzbedürftigen Hilfesuchenden klar aufzuzeigen, wie unser Sozialsystem funktioniert.

Jetzt kommst Du mit Betrug um die Ecke. Holla!

Ich kann nur beraten und aufklären bzw. Wege aufzeigen, um das Optimalste herauszuholen, natürlich im Sinne des Ratsuchenden. Macht jeder Steuerberater auch.

Und eins kannst Du mir auch glauben, wenn so ein Kunde vor mir sitzt, werde ich es immer wieder machen. Dass ich hier vom Moderator ne PN bekommen habe, damit ich ich volle Kanne leben. Ich denke anders. Der Auslöser war vermutlich ein Sofa, der den Kunden das schwatte nicht unter den Fingernägeln gönnt. Ich kann damit leben, denke aber anders.

Darüber hinaus ist es auch keine Vorspielung einer falschen Tatsache. Denn es hat einfach nur etwas mit den Formalien zu tun.

Denn eine Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn sie von einem Arzt festgestellt wurde. Wenn keine Arbeitsunfähigkeit von dem Arzt festgestellt wurde, dann ist man arbeitsfähig. So und nicht anders habe ich es bislang verstanden.

Dies ist doch gerade das super und schlagkräftige Argument im Bereich des Krankengeldes. Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos "festgegestellt" wird, dann wird der Hahn zugedreht, obwohl die Kunden hier auch noch offensichtlich arbeitsunfähig sind. Sind dies auch wieder etwa irgendwelche Vorspielungen von Tatsachen ggf. mit einem Betrug verbunden?

Damit landen wir mal wieder bei einer Einseitigkeit der gesamten Geschichte, zumindest aus meiner Sicht.

Verfasst: 21.09.2012, 10:22
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Darüber hinaus ist es auch keine Vorspielung einer falschen Tatsache. Denn es hat einfach nur etwas mit den Formalien zu tun.

Denn eine Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn sie von einem Arzt festgestellt wurde. Wenn keine Arbeitsunfähigkeit von dem Arzt festgestellt wurde, dann ist man arbeitsfähig. So und nicht anders habe ich es bislang verstanden.

Dies ist doch gerade das super und schlagkräftige Argument im Bereich des Krankengeldes. Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos "festgegestellt" wird, dann wird der Hahn zugedreht, obwohl die Kunden hier auch noch offensichtlich arbeitsunfähig sind. Sind dies auch wieder etwa irgendwelche Vorspielungen von Tatsachen ggf. mit einem Betrug verbunden?

Damit landen wir mal wieder bei einer Einseitigkeit der gesamten Geschichte, zumindest aus meiner Sicht.
Was du meinst, ist der Anspruch auf Krankengeld, nicht die Arbeitsunfähigkeit. Das sind zwei paar Schuhe. Genauso wie ein Arbeitsloser, der aus welchen Gründen auch immer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, trotzdem arbeitslos ist. Und wie ich dir damals schon schrieb, die Kasse kann nicht nur die Arbeitsfähigkeit, sondern bei Verdacht auf Manipulation auch die Arbeitsunfähigkeit prüfen lassen.