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Verfasst: 22.09.2012, 16:08
von sblue56
Hallo,

ich bin Jahrgang 56 und zufällig auch dieses Jahr so alt geworden. Ich arbeite seit meinem 15 Lebensjahr und in den letzten 32 Jahre habe ich im Schnitt 65-80 Wochenstunden gearbeitet ( LKW mit 2 Mann Besatzung ) Wenn ich nach meiner bisher geleisteten Arbeitszeit gehe, müsste ich 75 Jahre alt sein.

Mit dem 08/15 Behandlungsansatz hast Du Recht. Die Ärztin, die die Eingangsuntersuchung gemacht hat, hat sich nicht mal die von Mir mitgebrachten Befunde und MRT Bilder angeschaut sondern nur nach meinen Schmerzsymptomen gefragt und auch daraufhin den Therapieplan erstellt. Das war eine Sache von 10 Minuten. Seit Mittwoch habe ich die Verordnete MTT und Rückenschule nicht mehr mitmachen können, weil ich mich kaum bewegen kann. Das hat aber am Donnerstag den Oberarzt nicht interessiert, Ihm war nur wichtig dass ich in 2-4 Wochen als voll arbeitsfähig mit einigen Einschränkungen aus der Reha entlassen werden soll!!! Den Entlassungsbericht habe ich mit eigenen Augen gesehen und das nach einer Woche Reha Aufenthalt. Zum Thema Umschulung habe ich keine Info´s erhalten. Habe einen GdB von 30% ( Widerspruch läuft noch ) und werde bei der Agentur für Arbeit eine Antrag auf Gleichstellung abgeben sofern ich nach der Reha zum Arbeitsamt muss. Wie Du selbst sagst:
" Denn realistisch eingeschätzt hast Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance". Warum nicht gleich die EM beantragen, aber erst wenn ich von der KK oder der Agentur für Arbeit aufgefordert werde!!!

So wie ich an Deinen zahlreichen Beiträgen sehen kann, kennst Du dich bestimmt aus und kannst mir diese Frage beantworten. Angenommen ich werde aus der Reha arbeitsfähig mit einigen Einschränkungen entlassen und ich gehe am gleichen Tag noch zu meinem Arzt und der Schreibt mich weiter Krank. Was passiert dann?

Verfasst: 23.09.2012, 12:12
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn in Deinem Entlassungsbericht drinsteht, dass Du noch (mit Einschränkungen) auf dem allgemeinen Arzt über 6 Stunden einsetzbar bist, dann ist der Rentenantrag direkt zum Scheitern verurteilt. Ich würde daher den Entlassungsbericht abwarten.

Nur, was würde Dir eine teilweise Erwerbsminderungsrente bringen, denn unter 3 Stunden werden Sie Dich kaum "kaputt schreiben".
Von der Rente kannst Du nicht Leben, und ein potentieller Arbeitgeber wird Dich auch nicht einstellen.

Deine Möglichkeiten sind:
Arbeitsfähig entlassen: Du gehst zur Arbeitsagentur. Wenn die Beschwerden nicht besser werden oder sich verschlechtern, musst Du wegen einer AU wieder zum Arzt.
Arbeitsunfähig entlassen: Du musst sehen, was die Kasse so mit Dir anstellt, und ob der Weg in Richtung Rente oder Umschulung geht.

Ganz kompliziert ist es, wenn Du arbeitsfähig entlassen wirst und Dich vom Hausarzt einfach weiter krank schreiben lässt. Das muss die Kasse nicht akzeptieren, wird es vom MDK überprüfen lassen und im Zweifelsfall kämpfst Du hier genauso wie die "gesund geschriebenen" um Dein Geld. Mehr oder weniger erfolgreich.

LG, Fee

Verfasst: 23.09.2012, 13:56
von sblue56
Hallo,

angenommen ich werde als Arbeitsfähig mit Einschränkungen entlassen und gehe zur Agentur und bekomme ALG I, nach 4 Wochen gehe ich zum Arzt und der Arzt schreib mich wegen der selben Geschichte oder eine andere Krankheit wieder Krank. Gilt dann die 6 Wochen Lohnfortzahlung oder muss die KK gleich wieder zahlen?

Jetzt habe ich noch eine wichtige Frage. Mein Krankengeld habe ich bis 26.08.2012 bekommen, die Agentur will mich nicht, vom 12.09.2012 - 02.10.2012 bin ich in der Reha, was ist jetzt mit dem Versicherungsschutz?

Verfasst: 23.09.2012, 13:59
von CiceroOWL
Verheiratet? Frau selber versichert?

Verfasst: 23.09.2012, 14:01
von sblue56
Nein.

Verfasst: 23.09.2012, 14:04
von CiceroOWL
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0501900

Krankengeld hat geendet?

Pardon habe eben gelesen hat geendet. Grundsätzlich wird dein Leistugnsanspruch dann auch enden mit dem Ende der KG Zahlungen am 26.08.2012 Beginn der Reha am 12 .09??

Meiner Meinung nach.

Verfasst: 23.09.2012, 14:18
von sblue56
Ich bin seit 12.09. in der Reha. Wenn ich das richtig verstehe endet meine Krankenversicherung während meines Reha Aufenthaltes ohne mein Verschulden, das finde ich ja Super!!!

Verfasst: 23.09.2012, 14:19
von CiceroOWL
Nee wann beginnt deine Reha?

Verfasst: 23.09.2012, 14:20
von sblue56
Vom 12.09. - 02.10. ist genehmigt.

Verfasst: 23.09.2012, 14:21
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 23.09.2012, 14:22
von CiceroOWL
ok sorry da habe ich was nichtr ichtig gelesen.

also in der Zeit vom 12.09 - 02.10.2012 besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld vom RV Träger?

Verfasst: 23.09.2012, 14:27
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Siehste Sblue,

solche Kreise zieht die Sch…. !

In deinem Fall ist es – wegen vorheriger Arbeitslosigkeit – völlig unerheblich, dass du früher Kraftfahrer warst und deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Es kommt (mit Ausnahme zur Höhe des Entgelts) allein darauf an, ob dir leichtere Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt gesundheitlich ohne zeitliche Einschränkungen möglich sind. Wenn ja ist die Arbeitsagentur zuständig, wenn nein die Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt nämlich kein Krankengeld für lediglich Alters- und arbeitsmarktliche Risiken, bei Arbeitslosen auch nicht zum Ausgleich lediglich qualitativer gesundheitlicher Einschränkungen. Und das Arbeitslosengeld ist nicht für darüber hinausgehende Leistungsunfähigkeit konzipiert. Du bist also entweder arbeitsunfähig (Krankengeld) oder leistungsfähig (Arbeitslosengeld). Etwas anderes gibt es da nicht.

Damit kannst du dir die Widerspruchsbegründung(en) einfach machen. Bei der Arbeitsagentur reicht der Einwand, dass die Krankenkasse deine Arbeitsfähigkeit (= Leistungsfähigkeit für Vollzeitbeschäftigungen) behördlich festgestellt hat und es insoweit auf die trotzdem weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gar nicht ankommt. Und bei der Krankenkasse kannst du geltend machen, dass auch die Arbeitsagentur – wie dein behandelnder Arzt – von Krankheit / Arbeitsunfähigkeit ausgeht. Zudem verweist du jeweils auf die § 86 und 96 SGB X und verlangst von beiden die sofortige Klärung und jeweils die Gewährung von vorläufigen Leistungen nach § 43 SGB I mit der Ankündigung, dich – nicht nur – an das Sozialgericht zu wenden, wenn du innerhalb von 1 Woche keine günstige Entscheidung hast.

Krankenkasse und Arbeitsagentur können das hinterher unter sich „verkutteln“, denn genau dafür gibt es umfangreiche gesetzliche Regelungen über Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, §§ 102 SGB X ff.

Die Frage nach Erwerbsminderungsrente stellt sich momentan (nur) bezüglich der Berufsunfähigkeit, § 240 SGB VI. Du bist doch in Reha, da gibt es für solche Fragen doch kompetente Kräfte, oder nicht?

Gruß!
Machts Sinn
Aus der Reha raus?

Verfasst: 23.09.2012, 14:33
von sblue56
@CiceroOWL

Sorry, aber Ist das so schwierig ? Ich bin vom 12.09.2012 - 02.10.2012 in einer Ambulanten Reha. Nur von Mo - Fr. Von der RV genehmigt und ich erhalte Übergangsgeld von der RV.

Verfasst: 23.09.2012, 14:40
von CiceroOWL
nee ich will wissen ob du Geld von RV Träger bekommst

Wenn du Geld von deinem Rentenversicherugnsträger bekomsmt bist du erstmal darüber versichert, un der zwischen Zeitraum ist aufgrund des nachgehenden Leistungsanspruches erstmal versichert, bis denn entschieden von wem die Kohle rüberwächst. wenn denn nämlich keine Geldleistungen, von wem egal Arbeitsamt Rentenversicherung usw erbracht werden keine weitere Mitgliedschaft in der KV. capicce?

Verfasst: 23.09.2012, 14:44
von sblue56
@Machts Sinn

Da Du ja so gerne viel schreibst kannst Du einen solche Begründung zu kommen lassen.