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Verfasst: 08.12.2012, 21:14
von Drosetux
Auf dem Schreiben der KK steht normalerweise auch, wie lange man Zeit für einen Widerspruch hat. Bei mir wurde vor Jahren auch mal falsch die Rahmenfrist berechnet, bei mir war es wohl ein Monat, glaube ich.
Länger auf keinen Fall,
mit diesen Fristen, ich hatte auch schon mal eine Kündigungsschutzklage bei einem AG und da waren es glaube ich 3 Wochen Frist.
Also länger wie 4 Wochen oder ein Monat sind diese Fristen eigentlich nie

Verfasst: 08.12.2012, 23:01
von Drosetux
@ Kathy 1975

ich habe gerade mal ein paar Unterlagen bei mir rausgekramt und da stelle ich zu meinem Erstaunen fest,
bei meinem korrigierten " Ende Ihres Anspruchs auf KKG" - Schreiben wurde mir sogar nur eine Widerspruchsfrsit von 9 Tagen eingeräumt, bevor es endgültig wirksam wurde.

Also die fristen sind dann ja auch so ein Thema, ob da die KK einfach die so frei nach Laune festsetzen kann oder ob es da vom Gesetzgeber Richtlinien gibt

Verfasst: 08.12.2012, 23:04
von Kathy1975
Habs doch noch gefunden.

Die Frist ist 1 Monat, ist leider schon vorbei.

Da steht: Krankengeld wird Ihnen für die selbe Krankheit innerhalb von drei Jahren längstens für 78 Wochen gezahlt.

Was ja Quatsch ist, ich war in den letzten 3 Jahren nicht mal 78 Krankgeschrieben, die habe bestimmt 2008 mit gerechnet das wären ja dann 4 Jahre.

Leider habe ich es mit den Widerspruch total verpeilt weil ich mit der ganzen Sache und meiner Krankheit und Kündigung vom Arbeitgeber total überfordert bin.
Soll ich trotzdem probieren zu Widerspruch zu erheben?

Verfasst: 08.12.2012, 23:14
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 08.12.2012, 23:28
von Kathy1975
Machts Sinn hat geschrieben:
Kathy1975 hat geschrieben: Soll ich trotzdem probieren, Widerspruch zu erheben?
ja, und dabei hilfsweise die Rücknahme des rechtswidrigen nicht begünstigenden Bescheides nach § 44 SGB X beantragen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
Oh Gott, was soll ich da alles im Schreiben schreiben? Ich bin in sowas nicht so gut. :oops:

Verfasst: 09.12.2012, 12:02
von CiceroOWL
Guten morgen, rechtverbindliche Beratugn bgibt es bei Rechtsanwälten dem VDKusw.

Verfasst: 09.12.2012, 13:38
von KKA
CiceroOWL hat geschrieben:Guten morgen, rechtverbindliche Beratugn bgibt es bei Rechtsanwälten dem VDKusw.
Es soll ja Menschen geben, Überraschung, Überraschung, die sich einen Fachanwalt nicht leisten können.
Nachdenklich macht, dass es offensichtlich (zuviele) Fälle gibt, die den Einsatz eines Fachanwaltes unabdingbar machen. Genau an diesem Punkt sollte beim SpiBu, den KK und den Aufsichtsbehörden ein Denkprozess einsetzen, der dem (insbesondere kranken und oftmals hilflosen) Versicherten im Bedarfsfall eine neutrale Plattform zwecks unkomplizierter und rascher Fallklärung zur Verfügung stellt.

Klar, angesichts politischen Unwillens und zunehmender Privatisierung des gesamten Systems ein Wunschdenken...im Moment.

VDK, naja....hilft (kann) zweifelsohne dem Einen oder Anderen (helfen)..

Verfasst: 09.12.2012, 13:43
von CiceroOWL
aha, soll heißen?

Verfasst: 09.12.2012, 14:07
von roemer70
@KKA:
Patientenbeauftragter, BVA, Landesaufsichtsbehörden, BMG, diverse Anlaufstellen etc. Sind das nicht genug Stellen, an die man sich wenden kann? Außerdem kann man sich einen unverständlichen Bescheid von seiner KK erklären lassen.
Dazu Prozesskostenhilfe, sollte es zu einem Verfahren kommen.

Dass man sich kümmert (oder zumindest jemandem eine Vollmacht erteilt), kann man Leuten nicht abnehmen. Soviel Mündigkeit muss erwartet werden. Ein "hilflos" passt daher m.E. nicht.

Das Thema "Rechtsberatung" haben wir an anderer Stelle schon sehr ausführlich besprochen. Jeder entscheidet hier für sich selbst, sollte sich aber aller Randbedingungen gewahr sein.

Verfasst: 09.12.2012, 15:32
von KKA
CiceroOWL hat geschrieben:aha, soll heißen?
Genau das, was ich schreibe. Übersetzt: Das System - ich nenne es mal so in der Gesamtheit aller Instanzen - lässt kranke Menschen in Zweifelsfällen schlichtweg im Regen stehen. Da kommt natürlich der Fachanwalt gerade recht, nur können sich wohl die meisten Menschen keinen leisten.
Und schon gar nicht, wenn jemand so krank ist, dass er/sie weder mit Paragraphen, noch den Instanzen in der Lage ist, sich auseinanderzusetzen.

Ist das nicht nachvollziehbar?

PS. Inhaltlich nicht als persönlicher Vorwurf an KK Mitarbeiter zu verstehen, ich meine das gesamte System in den Fällen, wenn der 'Kranke' sich nicht wehren kann, weil er dazu weder mental noch finanziell in der Lage ist.

Verfasst: 09.12.2012, 15:41
von Drosetux
roemer70 hat geschrieben: Patientenbeauftragter, BVA, Landesaufsichtsbehörden, BMG, diverse Anlaufstellen etc. Sind das nicht genug Stellen, an die man sich wenden kann? Außerdem kann man sich einen unverständlichen Bescheid von seiner KK erklären lassen.
Dazu Prozesskostenhilfe, sollte es zu einem Verfahren kommen.

.
Na, also Ihre ganzen genannten Anlaufstellen sagen mir als Laie schon mal rein gar nichts. Ich bin ja schon dankbar, dass ich seit Ende der 90ger Internet habe und was ich bis da alles schon dazu gelernt habe.

Also die KK anfragen ist natürlich nur sehr bedingt ratsam, weil die ja nur aus Ihrem Blickwinkel heraus und zu Ihrem Gunsten hin beraten

Alos Prozesskostenhilfe hatte ich schon mal in Anspruch genommen bei einer Kündigung des AG, damals Beratung beim Anwalt bekommen und das Verfahren erfolgreich durchgezogen, kann man nicht meckern, schon eine angenehme Sache für mittellose Leute wie mich, aber kann ich z.B so etwas auch bei Streitigkeiten mit der KK in Anspruch nehmen?

Bei einer Kündigung ist das immer so ein Härfeall. Ich bin damals zum Amstgericht gegangen und die haben mir so einen Beratungsschein ausgestellt, aber würden die das auch bei Krankenkassenstreitereien machen?

Verfasst: 09.12.2012, 15:43
von roemer70
KKA hat geschrieben:PS. Inhaltlich nicht als persönlicher Vorwurf an KK Mitarbeiter zu verstehen, ich meine das gesamte System in den Fällen, wenn der 'Kranke' sich nicht wehren kann, weil er dazu weder mental noch finanziell in der Lage ist.
Dafür gibt es doch Stellen, die z.T. auch unentgeltlich tätig werden (s.o.), es muss also nicht immer gleich ein Fachanwalt sein.
Der erste Schritt (mindestens eine Kontaktanbahnung) MUSS aber immer von einem selbst kommen - das kann man den Leuten nicht abnehmen, es käme nämlich einer Entmündigung gleich.

Verfasst: 09.12.2012, 15:49
von roemer70
Drosetux hat geschrieben:Na, also Ihre ganzen genannten Anlaufstellen sagen mir als Laie schon mal rein gar nichts. Ich bin ja schon dankbar, dass ich seit Ende der 90ger Internet habe und was ich bis da alles schon dazu gelernt habe.
Dafür gibt es ja auch Behörden, Gelbe Seiten oder Suchmaschinen, um genau solche Stellen aufzutun.
Drosetux hat geschrieben:Also die KK anfragen ist natürlich nur sehr bedingt ratsam, weil die ja nur aus Ihrem Blickwinkel heraus und zu Ihrem Gunsten hin beraten
Natürlich nicht, um Argumente gegen deren Entscheidung zu finden. Aber z.B. um sich ein Schreiben erläutern oder die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu lassen. Einen Widerspruch kann man z.B. auch mündlich zur Niederschrift bei der KK einreichen.
Drosetux hat geschrieben:Alos Prozesskostenhilfe hatte ich schon mal in Anspruch genommen bei einer Kündigung des AG, damals Beratung beim Anwalt bekommen und das Verfahren erfolgreich durchgezogen, kann man nicht meckern, schon eine angenehme Sache für mittellose Leute wie mich, aber kann ich z.B so etwas auch bei Streitigkeiten mit der KK in Anspruch nehmen?

Bei einer Kündigung ist das immer so ein Härfeall. Ich bin damals zum Amstgericht gegangen und die haben mir so einen Beratungsschein ausgestellt, aber würden die das auch bei Krankenkassenstreitereien machen?
Wenn es zum Sozialgerichtsverfahren kommt und die PKH-Kriterien erfüllt sind, klar, warum nicht?

Verfasst: 09.12.2012, 15:55
von Drosetux
und " Systemkritik" bringt ja auch die FS kaum weiter. Das kann man ja in einem separaten Thread auch diskutieren. Am liesten wäre ich zB Beamter, da kenne ich einige z.B früher bei der Telekom, die sind mit kleinen Abschlägen schon mit 50 in pension gegangen und Krankengeld bekommen die doch meines Wissens auch nicht, Gehalt läuft immer weiter.

Also mich würde auch mal interessieren, ob jemand nach so einer Einspruchsfrist schon mal erfolgreich Einspruch eingelegt hat.

Ich schaue mir bei einem Brief immer als erstes die Einspruchsfristen an, das hat man mir eingebrannt. Ich bin mal Mitte der 90 ger von AG während meines Sommerurlaubs gekündigt worden, da war dann die Frist für Kündigungsschutzklage nach dem urlaub schon abgelaufen und die ganzen Unsicherheiten, der AG hat mich damals richtig über den Tisch gezogen damit, so was wird mir hoffentlich nicht noch mal passieren

Verfasst: 09.12.2012, 15:59
von KKA
roemer70 hat geschrieben:@KKA:
Patientenbeauftragter, BVA, Landesaufsichtsbehörden, BMG, diverse Anlaufstellen etc. Sind das nicht genug Stellen, an die man sich wenden kann? Außerdem kann man sich einen unverständlichen Bescheid von seiner KK erklären lassen.
Dazu Prozesskostenhilfe, sollte es zu einem Verfahren kommen.

Dass man sich kümmert (oder zumindest jemandem eine Vollmacht erteilt), kann man Leuten nicht abnehmen. Soviel Mündigkeit muss erwartet werden. Ein "hilflos" passt daher m.E. nicht.

Das Thema "Rechtsberatung" haben wir an anderer Stelle schon sehr ausführlich besprochen. Jeder entscheidet hier für sich selbst, sollte sich aber aller Randbedingungen gewahr sein.
Ach, Roemer, auch ich wünsche mir, das Leben wäre so einfach. Schon mal daran gedacht, dass es (kranke) Menschen gibt, die völlig auf sich allein gestellt sind? Gibt's nicht? Mitnichten. Ist es wirklich nicht nachvollziehbar, dass ein kranker Mensch, Betonung liegt auf 'kranker', mit (s)einem 'Kampf' um gerechte Behandlung schon allein anhand der von Dir o.g. Instanzen, zuzüglich zum für den Laien undurchdringbaren Paragraphendschungel, schlichtweg völlig überfordert ist?

Auch Du liest hier im Forum die verschiedenen Fälle und mir fällt immer wieder auf, dass in einigen Fällen viel Kraft und Aufwand vom Betroffenen abverlangt werden muss, um sich gegen das System durchsetzen zu können. Ich stelle mir dann vor, wie das jemand mit schwersten Depressionen -um ein Beispiel zu nennen - überhaupt bewältigen sollte/könnte.
An meinem eigenen Fall konnte ich feststellen, dass der anfängliche Stress mit der KK meiner Genesung keinewegs hilfreich war. Im Gegenteil, es ging mir fortan erheblich schlechter (und ich stelle fest, dass ich hier nicht der einzige Fall bin). Ich war in der glücklichen Lage, meinen 'Fall' (Burn-Out) im Alleingang (und mentaler Hilfe meiner Angehörigen) sehr rasch zu klären, aber es gibt sicher Menschen, die sich aus genannten/verschiedenen Gründen nicht wehren können. Wo ist für diese Menschen der rettende Anker?