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Verfasst: 31.07.2012, 17:48
von Czauderna
Hallo,
du weisst schon, dass das aus dem Jahre 2006 stammt und mit unserem kleinen Disput nix zu tun hat ??
Das war es dann auch wieder nicht - ich glaube wir lassen es wieder einmal - Theorie und Praxis passen einfach nicht zusammen, was das angeht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.07.2012, 18:08
von broemmel
Mal abgesehen davon das eine BU Rente beantragt wurde, also sowieso nur ca 3 Std am Tag gearbeitet erden konnte.
Passt also die Aussage des MDK.
Oder wurde die Rente beantragt und sich vollschichtig arbeitslos gemeldet?
Aber MS hat Druckerpapier gerochen
Nun kann erst wieder ergebnislose Schreiben und einstweilige Anträge ausdrucken lassen.
PS: Richter sind sowieso doof
Verfasst: 31.07.2012, 18:32
von gebeutelt
zu beginn meiner arbeitslosigkeit ist die jobsuch vollschichtig vermerkt worden.im weiteren verlauf verschlechterte sich mein gesundheitszustand zusehends.da ich ja nun auch mal zeit hatte einen arzt aufzusuchen kamen immer mehr sachen zusammen und es ist mir nahe gelegt worden eine berufsunfähigkeitsrente zu beantragen.bei der ersten untersuchung der drv kam heraus das ich nicht mehr als handwerker arbeiten kann.man übersah aber das ich meinen gesellenbrief eingereicht hatte und das ich vor 1961 geboren wurde.ausserdem war die ärztin irritiert das ich mich nicht habe krankschreiben lassen.das habe ich ja dann gemacht und so kam der jetzige ärger ins rollen.
Verfasst: 31.07.2012, 18:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 31.07.2012, 21:23
von Bully
gebeutelt hat geschrieben: der drv kam heraus das ich nicht mehr als handwerker arbeiten kann.man übersah aber das ich meinen gesellenbrief eingereicht hatte und das ich vor 1961 geboren wurde.
gebeutelt hat geschrieben: probs mit der Halswirbelsäule und der Lendenwirbelsäule,
Haben Sie Dir denn auch gesagt, das hier bei der BG eventuell ein Antrag auf Berufskrankheit ( 2108 ) zu stellen wäre.
Gruß Bully
Verfasst: 31.07.2012, 23:13
von CiceroOWL
Werden, Sie allein um Kosten zu sparen. nur 2108 im BKV sind verdammt schwer nachzuweisen.
Verfasst: 01.08.2012, 08:33
von gebeutelt
selbstverständlich sollte ich den antrag stellen.da ich ja fast mein leben lang bei der berufsgenossenschaft bau war habe ich mich auch an die gewendet.war dann mal falsch.die berufsgenossenschaft der letzten tätigkeit ist zuständig.die schickt mir dann einen fragenkatalog über die tätigkeiten die ich in dem job ausgeführt habe.da kommt dann das nächste prob. ich habe bei meiner kündigung unterschreiben müssen das ich keinerlei interna an aussenstehende weiter gebe.des weiteren sind meine gesundheitlichen probs ja nicht bei dieser tätigkeit entstanden....
Verfasst: 01.08.2012, 19:42
von gebeutelt
die aok hat sich schriftlich gemeldet.hätten se auch lassen können.bestätigung das sie meinen widerspruch haben .wir sichern ihnen eine klärung ihres anliegens zu und werden sie so schnell wie möglich informieren.so weit waren wir auch schon bei der widerspruchsannahme.
Verfasst: 18.08.2012, 07:33
von gebeutelt
Neues Schreiben der Aok
Sehr geehrter Herr ....
nach eingehender Überprüfung des Sachverhaltes heben wir unseren Bescheid vom 26.07.2012 auf.
geht doch
Verfasst: 18.08.2012, 07:43
von CiceroOWL
Glückwunsch
Verfasst: 19.08.2012, 22:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.08.2012, 09:55
von gebeutelt
moin Machts Sinn,
der gedanke ist naheliegend aber ich bin froh das ich eine "baustelle" weniger am ar.... habe.hatte nun ein telefongespräch mit meiner beraterin bei dem ich mal erfragte wie das nun so gekommen ist.sie meinte die rechtsabteilung hätte alles geprüft und sei zu dem schluss gekommen das der ganze vorgang rechtlich nicht einwandfrei gewesen sei.desweiteren sei das "gutachten" des mdk auch nicht rechtlich einwandfrei gewesen.stellungsnahmen meiner behandelnden ärzte seien nun nicht mehr nötig.die kasse würde weiterhin krankengeld zahlen.ich habe nun auch eine zweitschrift des zweiten gutachtens der drv erhalten.der gutachter kam zu dem schluss das ich nur noch 3std arbeiten könne.das rehamassnahmen zwecklos seien da keine besserung zu erwarten sei.nu mal abwarten was die drv daraus macht.der einzig bittere nachgeschmack der ganzen angelegenheit ist das sich meine frau von mir trennen möchte da sie diese ganze ungewissheit und den druck nicht mehr erträgt.
Verfasst: 22.08.2012, 20:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.08.2012, 21:01
von broemmel
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Gebeutelt(er),
ja, vom den "Schockmaßnahmen der Krankenkassen" sind auch die Partner betroffen, tut mir leid ...
Zumindest müsstest du mit dem Renten-Gutachten nun Ruhe vor den Behörden haben, denn damit ist gleichzeitig eindeutig, dass du nicht arbeitsfähig bist, so dass du Krankengeld bis zur Aussteuerung beziehen kannst, falls nicht vorher die Erwerbsminderungsrente einsetzt (unter 3 Stunden voll, 3 Stunden bis unter 6 Stunden halb).
Gruß!
Machts Sinn
Nun wird lustig. Die Kasse ist an der Trennung schuld?
Selten so einen Quatsch gehört. So langsam dreht MS durch.
Verfasst: 22.08.2012, 23:31
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:"Schockmaßnahmen der Krankenkassen"
Zählt das schon als Verschwörungstheorie? Kommt "23" heraus, wenn man das Mittel der Schuhgrößen der Kinder aller Kassenmitarbeiter nimmt?
Sorry, aber solche Begriffe kann ich einfach nicht mehr ernst nehmen!