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Verfasst: 10.09.2012, 00:46
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Aber beim BSG gibt es noch einige andere Senate und auch einen Großen Senat. Und darüber kommt das Bundesverfassungsgericht ...
hmm, danach vielleicht der EU-Gerichtshof, dann der Internationale Gerichtshof...

Dann wird's allerdings eng. Vielleicht bliebe noch die Sternenflotte und der Föderationsrat der Vereinten Föderation der Planeten...

...oder man versucht es doch nochmal mit einem Telefonat bei Czauderna. Es gibt Gerüchte, die Kassenmitarbeiter wären gar nicht alle so schlimm. Übrigens soll das auch für Versicherte, Richter, Ärzte,... gelten. Aber das ist sicher auch nur Hörensagen. Nicht, dass mich da später jemand für belangt ;)

Verfasst: 10.09.2012, 06:51
von reallyangry
Hallo Leser,
die Idee mit dem EUGH ist gar nicht schlecht denn die Würde des Menschen ist unantatstbar.
Ich werde (wurde) seit 5 Jahren durch meinen Arbeitgeber, meine Ärzte, die Krankenkasse, meine Kollegen und viele Mitmenschen zu Unrecht als "Lady Gaga" hin und her geschoben.
Pförtnerin an der Hintertür oder Kinokartenabreißerin im Liegen gelten als noch angemessene Beschäftigungstherapie für mich.
Da greife ich gerne nach den Sternen - auch wenn die noch Lichtjahre entfernt sind.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 10.09.2012, 07:58
von Czauderna
Hallo Leser,
meine Rede seit Jahren - man muss miteinander reden - wenn erst mal die "Fronten" verhärtet sind, dann enden solche Sache meist in ewig andauerten Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren. Und selbst wenn am Ende der Versicherte gewinnt, also sein Recht bekommt, dann hat dieses ganze Verfahren beim Versicherten selbst mehr negative Spuren hinterlassen als bei der Kasse. Ich übertreibe mal bewusst, mach es also wie diverse andere User hier, für die Kasse ist ein verlorener Rechtsstreit eine Sache, die zum Geschäft gehört und wenn der Fall erledigt ist, dann ist er auch erledigt. Für den Versicherten ist es oftmals ein prägendes Erlebnis, aber der negativen Art. Von daher lassen sich sehr, sehr viele Sachen bereits im Ansatz klären, aber das will man hier nicht hören bzw. lesen. Jetzt sind wir schon beim Europäischen Gerichtshof und werden demnächst die Klageschriften hier auch in englisch oder französisch lesen können.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.09.2012, 08:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.09.2012, 08:14
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: ... für die Kasse ist ein verlorener Rechtsstreit eine Sache, die zum Geschäft gehört und wenn der Fall erledigt ist, dann ist er auch erledigt. Für den Versicherten ist es oftmals ein prägendes Erlebnis, aber der negativen Art.
Ja, dass die Kassen das so sehen ist ja nicht neu und dass sie aus einem verlorenen Rechtsstreit nichts lernen, auch nicht.

Drum lasst uns wenigstens hier ein büschen darüber schreiben und dabei auch an die Regulierung des "Schockschadens" denken ...

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
ich glaube, wenn du mit deiner Kasse und deine Kasse mit dir vernünftig gesprochen hättet, dann würdest du heute nicht diese Weg gehen bzw. gegangen sein. Ich denke dass eher ein Mann der Schrift, nicht des Wortes bist - und was deinen "Schockschaden" angeht - den nimmt dir hier zumindest sowieso keiner ab.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.09.2012, 18:01
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.09.2012, 18:53
von Czauderna
Hallo,
ja sicher, der war damals, das hast du aber erst festgestellt als "Kernschmelze" vor ein paar Wochen dieses TK-Urteil hier veröffentlicht hat - vorher war in deinen Schilderungen nicht mal Ansatzweise von einem "Schockschaden" die Rede -
wahrscheinlich kanntest du wie wir alle hier diese Wort noch nicht einmal bis dahin,
und dann auf einmal hattest du ihn "damals" ??!!
Sorry, ich bin zwar nicht maßgebend und kann mich nur auf das gelesene Wort
berufen, aber das nehme ich dir tatsächlich nicht ab, da glaube ich eher, dass du mit deiner Sache im recht bist, aber den "Schockschaden" ??!!
Eine Bitte noch, es weiß jeder, welche Kasse du meinst, aber nimm bitte die Namen der Mitarbeiter raus - es wäre dir auch nicht recht, deinen Namen hier zu lesen, oder ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.09.2012, 18:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.09.2012, 18:39
von Czauderna
Hallo Machts Sinn.
und wieder muss ich die Frage stellen - für wie blöd hältst du eigentlich den Gesetzgeber bzw. das Bundessozialgericht. Da werden Urteile gefällt und kein Mensch hält sich dran. man wartet nur darauf dass Du auf diesen Umstand aufmerksam machst ??.
Woran liegt das ??
Du wirst es erklären können, da bin ich mir sicher !.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.09.2012, 23:45
von reallyangry
Ich finde was MS schreibt ist :

Völlig nachvollziehbar- auch für jemanden, der nicht eloquent juristisch denkt, sondern einfach die Informationen so nimmt, wie sie da stehen.
Auch ohne Hinweise auf Urteile - und noch viel mehr mit Urteilen - ist das absolut nachvollziehbar.
Was MS schreibt ist völlig logisch. Wenn Gerichte das so nicht sehen hat das einen völlig anderen Grund:

Macht- aber bitte nicht für den "Kleinen Mann / die Kleine Frau"

Und wenn die Krankenkassen sich schon "Gesundheitskassen" nennen, dann darf das nicht im Sinne von "in dem Moment wo der Versicherungsnehmer Ansprüche stellt, wird er zum Gegner seiner Versicherung" sein. Das ist eine Pervertierung ihrer ursprünglichen Aufgabe.

Gruß ReallyAngry

edit: Montag morgen, etwas erweiterter Kommentar.

Verfasst: 17.09.2012, 10:23
von Czauderna
Hallo,

sicher ist das logisch, das Problem daran ist aber, dass was der eine als logisch
ansieht ist für den anderen totaler Humbug und absolut unlogisch. Es kommt eben auf die Sicht der Dinge an - und wenn ich hier "tausend" aneinandergereihte Wahrheiten und eigene Interpretationen lese, die den Anspruch erheben,dass letzten Endes weder Gesetzgeber noch Kassen wissen was Recht ist, der Autor aber schon, dann ist es für einen wie mich, der sich beruflich im System bewegt eben nicht logisch - für dich als "Betroffener" und Machts Sinn als Verfasser und Betroffener ist das logisch - meine logische Schlussfolgerung ist da folgende - betätigt Euch politisch, und zwar sozialpolitisch und arbeitet an einer Systemveränderung oder wie ihr es nennen würdet, an einer Systemverbesserung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.09.2012, 22:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.10.2012, 09:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.10.2012, 11:08
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,

oh je, jetzt wird es sportlich - nah dann will ich mal die Steilvorlage auch nützen und den Tabellenstand verkünden, wohl wissend damit Feuer ins Öl zu giessen, aber wer hat denn mit dem Spaß angefangen - also rein fußballerisch gesehen
sind Rossi und Machts Sinn derzeit Wolfsburg und Fürth - die sog. Kassenfraktion
eher Bayern oder Frankfurt - nicht nur die Punkte sondern auch die Tore -
himmelweit auseinander !!

Aber nun mal im Ernst Machts Sinn, ist der Vergleich mit dem Fußball nicht etwas lächerlich ??
Wir wissen doch alle dass Rossi und Du Euch gesucht und gefunden habt - das habe ich übrigens schon vor etlichen Monaten vorausgesagt - Ihr beide ergänzt Euch prima - deshalb müsst ihr doch nicht ständig euch gegenseitig versichern
wie "gut" ihr seit - Rossi sieht sich ein bischen mit seiner Nase vorne, denn er liefert
direkt an die Anwälte.
Gruss
Czauderna

Re: Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden ... ?

Verfasst: 07.10.2012, 12:12
von leser
Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden ... ?
Machts Sinn hat geschrieben:… und wie viele Jahre brauchen sie dazu? Diese Fragen stellen sich tatsächlich!
[...]
Falls die Sache nochmals zum BSG gelangt, kommen locker 10 Jahre zusammen. Und die Gelegenheit ist günstig, denn das BSG hat sich zu eigener früherer Rechtsprechung in Widersprüche verwickelt.
[...]
Mit anderen Worten zur Eingangsfrage zurück: ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein sozialer Rechtsstaat?
Hallo Machts Sinn,
ich möchte noch einmal ein paar Aspekte in den Raum stellen, die in dem genannten Verfahren keine unbedeutende Rolle gespielt haben
  • 1.) Überprüfungsantrag, obwohl Entscheidung bereits rechtskräftig (§ 45 SGB X)
    2.) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen (§ 103 SGG)
Zur Eingangsfrage zurück - die Antwort lautet: das Verfahren hat solange gedauert weil die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist! In allen anderen Rechtsverfahren wäre keine Überprüfung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung erfolgt, eventuell die nächste Instanz gar nicht zugelassen worden, da die Kosten vielleicht zu niedrig sind und last but not least wäre es eventuell gar nicht so weit gegangen, wenn das Gericht nicht selbst ermitteln würde oder diese Ermittlung des Gerichts wiederrum in den nächsten Instanzen überprüft worden wäre.

Die Frage nach den Alternativen kam ja schon auf.
Nun, die Alternative lautet, wir verzichten auf die Besonderheiten des sozialen Rechtsstaat, wenden die üblichen zivilgerichtlichen Vorgaben an, lassen künftig nur noch die Anwälte streiten und lassen Klageverfahren eine Frage des Geldbeutels werden - Ergebnis: wir hätten schneller Rechtssicherheit :idea:

Einverstanden?