Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden ... ?
Machts Sinn hat geschrieben:… und wie viele Jahre brauchen sie dazu? Diese Fragen stellen sich tatsächlich!
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Falls die Sache nochmals zum BSG gelangt, kommen locker 10 Jahre zusammen. Und die Gelegenheit ist günstig, denn das BSG hat sich zu eigener früherer Rechtsprechung in Widersprüche verwickelt.
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Mit anderen Worten zur Eingangsfrage zurück: ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein sozialer Rechtsstaat?
Hallo Machts Sinn,
ich möchte noch einmal ein paar Aspekte in den Raum stellen, die in dem genannten Verfahren keine unbedeutende Rolle gespielt haben
- 1.) Überprüfungsantrag, obwohl Entscheidung bereits rechtskräftig (§ 45 SGB X)
2.) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen (§ 103 SGG)
Zur Eingangsfrage zurück -
die Antwort lautet: das Verfahren hat solange gedauert
weil die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist! In allen anderen Rechtsverfahren wäre keine Überprüfung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung erfolgt, eventuell die nächste Instanz gar nicht zugelassen worden, da die Kosten vielleicht zu niedrig sind und last but not least wäre es eventuell gar nicht so weit gegangen, wenn das Gericht nicht selbst ermitteln würde oder diese Ermittlung des Gerichts wiederrum in den nächsten Instanzen überprüft worden wäre.
Die Frage nach den Alternativen kam ja schon auf.
Nun, die Alternative lautet, wir verzichten auf die Besonderheiten des sozialen Rechtsstaat, wenden die üblichen zivilgerichtlichen Vorgaben an, lassen künftig nur noch die Anwälte streiten und lassen Klageverfahren eine Frage des Geldbeutels werden - Ergebnis: wir hätten schneller Rechtssicherheit
Einverstanden?