AU laut KK in 4 Tagen beendet & Verweis auf ALG I. Was t
Moderator: Czauderna
Habe zu schnell gepostet:
Der Widerspruch sollte so aussehen:
hatte da etwas ueberlesen.
Dein Widerspruch sieht etwa so aus:
Krankenkasse xyz
Widerspruchstelle
P.O.Box
Musterstadt
hier auf der rechten Seite Datum TT MONAT JJJJ
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 10.7.2012 [in bold]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen Ihren Verwaltungsakt lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Nach Aussage meines Arztes dem ich hiermit auch mein vollstes Vertrauen ausspreche liegt bei dem Patienten [....... hier kommt rein was wir uns bei Onkel Doktor notiert haben]
Da mir Ihr Gutachten in Gesamtheit nicht vorliegt behalte ich mir weitere Widerspruchsbegruendungen zu einem spaeteren Zeitpunkt vor. Hiermit beantrage ich Akteneinsicht. [Da hast du zwar einen Anspruch darauf, wird aber selten gewaehrt. Das bekommt ein Anwalt eher durch.]
Ich behalte mir alle Rechte vor.
Gleichzeitig bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Beratungspflicht mir schriftlich mitzuteilen wie vorgegangen werden soll, da die Bundesagentur fuer Arbeit eine Arbeitslosenmeldung mit vorliegender Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung nicht akzeptiert.
Mit freundlichen Gruessen [tab nach rechts] Anlage [Bold]
Attest vom TT MM JJJJ und Arbeitsunfaehigkeitsbescheinung vom TT MM JJJJ
Unterschrift
Nochmals deinen Vor- Nachnamen in Druckbuchstaben
Dies per Post Einschreiben und oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder
Abgabe bei der Krankenkasse aber nur gegen eine Empfangsbestaetigung auf einer Kopie
[Und dann mache bitte auch eine Kopie fuer deinen Arzt und gebe diese in der Praxis ab.]
Und ab jetzt solltest du mit deiner KK nur noch schriftlich kommunizieren. Nur Papier zaehlt, und es kommt ja so leicht zu Misverstaendnissen.
Der Widerspruch sollte so aussehen:
hatte da etwas ueberlesen.
Dein Widerspruch sieht etwa so aus:
Krankenkasse xyz
Widerspruchstelle
P.O.Box
Musterstadt
hier auf der rechten Seite Datum TT MONAT JJJJ
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 10.7.2012 [in bold]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen Ihren Verwaltungsakt lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Nach Aussage meines Arztes dem ich hiermit auch mein vollstes Vertrauen ausspreche liegt bei dem Patienten [....... hier kommt rein was wir uns bei Onkel Doktor notiert haben]
Da mir Ihr Gutachten in Gesamtheit nicht vorliegt behalte ich mir weitere Widerspruchsbegruendungen zu einem spaeteren Zeitpunkt vor. Hiermit beantrage ich Akteneinsicht. [Da hast du zwar einen Anspruch darauf, wird aber selten gewaehrt. Das bekommt ein Anwalt eher durch.]
Ich behalte mir alle Rechte vor.
Gleichzeitig bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Beratungspflicht mir schriftlich mitzuteilen wie vorgegangen werden soll, da die Bundesagentur fuer Arbeit eine Arbeitslosenmeldung mit vorliegender Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung nicht akzeptiert.
Mit freundlichen Gruessen [tab nach rechts] Anlage [Bold]
Attest vom TT MM JJJJ und Arbeitsunfaehigkeitsbescheinung vom TT MM JJJJ
Unterschrift
Nochmals deinen Vor- Nachnamen in Druckbuchstaben
Dies per Post Einschreiben und oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder
Abgabe bei der Krankenkasse aber nur gegen eine Empfangsbestaetigung auf einer Kopie
[Und dann mache bitte auch eine Kopie fuer deinen Arzt und gebe diese in der Praxis ab.]
Und ab jetzt solltest du mit deiner KK nur noch schriftlich kommunizieren. Nur Papier zaehlt, und es kommt ja so leicht zu Misverstaendnissen.
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Hallo Fragende,
wollen wir es mal auf den Punkt bringen:
a) Wenn während der AU das Beschäftigungsverhältnis endet, ist die Beurteilung, ob jemand noch AU ist tatsächlich anders anzusetzen
b) da derjenige ja nun arbeitslos ist, ist die Frage zu beantworten: Kann derjenige (ggf. trotz Erkrankung/eines bestimmten Leidens) andere gleichgelagerte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen?
Ich denke User Machts Sinn kann Dir darlegen, was als "gleichgelagert" zu verstehen ist. Also hinsichtlich Anforderungen, Arbeitszeit und Entlohnung.
c) ein Arzt des MDK's ist der Meinung: Ja, Dein Freund kann solche anderen Tätigkeiten aufnehmen. Auf welcher Basis er diese Entscheidung getroffen hat, wissen wir nicht. Einsichtnahme in die Akte sollte daher auf jeden Fall verlangt werden.
d) Aber klar: die Kassen versuchen halt dann, dadurch die AU und damit das KG zu beenden
e) der Versicherte sollte sich dann einfach selbst fragen: Geht es evtl., eine gleichgelagerte Arbeit aufzunehmen, oder nicht.
Und wenn nicht, sollte es ja kein Problem sein, dies begründen zu können, sowohl vom Versicherten als auch vom Arzt.
In dieser Richtung sollte der Widerspruch ausgerichtet sein. Und der dürfte recht erfolgreich verlaufen, zumal die AU nur nach Aktenlage beendet wurde.
Aber noch Allgemein: Klar, die Kassen versuchen es halt einfach durch dieses Fallmanagement, KG zu beenden. Aber rechtlich dürfen die das.
Ich denke, es ist nur dann nicht rechtmäßig, wenn die notwendige Sorgfalt unterblieben ist, alle für eine solche Beurteilung notwendigen Angaben und Unterlagen einzuholen. Denn dann beruht eine Entscheidung der Kassen auf falschen oder unzureichenden Angaben. Und Versicherte, die sich dagegen nicht wehren können, oder wollen, sind die Gearschten.
Also Fragende. Viel Erfolg.
Gruß
Sportsfreund
wollen wir es mal auf den Punkt bringen:
a) Wenn während der AU das Beschäftigungsverhältnis endet, ist die Beurteilung, ob jemand noch AU ist tatsächlich anders anzusetzen
b) da derjenige ja nun arbeitslos ist, ist die Frage zu beantworten: Kann derjenige (ggf. trotz Erkrankung/eines bestimmten Leidens) andere gleichgelagerte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen?
Ich denke User Machts Sinn kann Dir darlegen, was als "gleichgelagert" zu verstehen ist. Also hinsichtlich Anforderungen, Arbeitszeit und Entlohnung.
c) ein Arzt des MDK's ist der Meinung: Ja, Dein Freund kann solche anderen Tätigkeiten aufnehmen. Auf welcher Basis er diese Entscheidung getroffen hat, wissen wir nicht. Einsichtnahme in die Akte sollte daher auf jeden Fall verlangt werden.
d) Aber klar: die Kassen versuchen halt dann, dadurch die AU und damit das KG zu beenden
e) der Versicherte sollte sich dann einfach selbst fragen: Geht es evtl., eine gleichgelagerte Arbeit aufzunehmen, oder nicht.
Und wenn nicht, sollte es ja kein Problem sein, dies begründen zu können, sowohl vom Versicherten als auch vom Arzt.
In dieser Richtung sollte der Widerspruch ausgerichtet sein. Und der dürfte recht erfolgreich verlaufen, zumal die AU nur nach Aktenlage beendet wurde.
Aber noch Allgemein: Klar, die Kassen versuchen es halt einfach durch dieses Fallmanagement, KG zu beenden. Aber rechtlich dürfen die das.
Ich denke, es ist nur dann nicht rechtmäßig, wenn die notwendige Sorgfalt unterblieben ist, alle für eine solche Beurteilung notwendigen Angaben und Unterlagen einzuholen. Denn dann beruht eine Entscheidung der Kassen auf falschen oder unzureichenden Angaben. Und Versicherte, die sich dagegen nicht wehren können, oder wollen, sind die Gearschten.
Also Fragende. Viel Erfolg.
Gruß
Sportsfreund
Hallo Sportsfreund,
hier meine Gedanken. Dem Grunde nach stimme ich dir zu. Der Einfachheit halber schreibe ich in deinen thread. Bitte sehe es als Hinweis und nicht als Kritik.
Das Thema ist komplex und ein Leistungsberechtigter -empfaenger kann sehr wohl mit den gesetzlichen Vorschriften und den dazu gehoerenden Ausfuehrungvorschriften in die Irre gefuehrt werden. Und gibt dann auf.
hier meine Gedanken. Dem Grunde nach stimme ich dir zu. Der Einfachheit halber schreibe ich in deinen thread. Bitte sehe es als Hinweis und nicht als Kritik.
Das Thema ist komplex und ein Leistungsberechtigter -empfaenger kann sehr wohl mit den gesetzlichen Vorschriften und den dazu gehoerenden Ausfuehrungvorschriften in die Irre gefuehrt werden. Und gibt dann auf.
Sportsfreund hat geschrieben:Hallo Fragende,
wollen wir es mal auf den Punkt bringen:
a) Wenn während der AU das Beschäftigungsverhältnis endet, ist die Beurteilung, ob jemand noch AU ist tatsächlich anders anzusetzen
*Es gibt verschiedene Gruende warum ein Arbeitsverhaeltnis waehrend der AU endet. Hier war es 'Fristablauf'. Es ist jedoch auch durchaus legitim, dass Arbeitgeber eines Kleinbetriebes Arbeitnehmer im Krankenstand kuendigen koennen und dies auch tun.*
b) da derjenige ja nun arbeitslos ist, ist die Frage zu beantworten: Kann derjenige (ggf. trotz Erkrankung/eines bestimmten Leidens) andere gleichgelagerte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen?
Ich denke User Machts Sinn kann Dir darlegen, was als "gleichgelagert" zu verstehen ist. Also hinsichtlich Anforderungen, Arbeitszeit und Entlohnung.
*arbeitslos bei welcher Definition? Arbeitsamtdefintion ..... wer .... und dem Vermittlungsprozess zur Verfuegung steht. Wenn die Person AU ist steht diese dem Vermittlungsprozess nicht zur Verfuegung. Traue keiner Statistik die du nicht selber gefaelscht hast.
c) ein Arzt des MDK's ist der Meinung: Ja, Dein Freund kann solche anderen Tätigkeiten aufnehmen. Auf welcher Basis er diese Entscheidung getroffen hat, wissen wir nicht. Einsichtnahme in die Akte sollte daher auf jeden Fall verlangt werden.
*Hier gehts um einen Ing. welcher einen/mehrere Bandscheibenvorfaell/e hatte und in seinen Beruf zurueck will. Meiner Meinung nach will der Leistungsberechtigte keine Umschulung zu Lasten anderer Sozialversicherungstraeger.
d) Aber klar: die Kassen versuchen halt dann, dadurch die AU und damit das KG zu beenden
*Und der obrigkeitsglaeubige deutsche Michel wird es widerspruchslos akzeptieren. 'Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt !!!Kein Aufruf.
e) der Versicherte sollte sich dann einfach selbst fragen: Geht es evtl., eine gleichgelagerte Arbeit aufzunehmen, oder nicht.
Und wenn nicht, sollte es ja kein Problem sein, dies begründen zu können, sowohl vom Versicherten als auch vom Arzt.
*Der 'Kunde' will doch nach Ende der AU wider in seinen Beruf zurueck.
In dieser Richtung sollte der Widerspruch ausgerichtet sein. Und der dürfte recht erfolgreich verlaufen, zumal die AU nur nach Aktenlage beendet wurde.
*Boese Zungen koennten darauf behaupten das weisungsgemaess ein Gefaelligkeitsgutachten erstellt wurde. Denn so unabhaengig wie uns vorgemacht wird ist der MDK m.E. nicht.
Aber noch Allgemein: Klar, die Kassen versuchen es halt einfach durch dieses Fallmanagement, KG zu beenden. Aber rechtlich dürfen die das.
Ich denke, es ist nur dann nicht rechtmäßig, wenn die notwendige Sorgfalt unterblieben ist, alle für eine solche Beurteilung notwendigen Angaben und Unterlagen einzuholen. Denn dann beruht eine Entscheidung der Kassen auf falschen oder unzureichenden Angaben. Und Versicherte, die sich dagegen nicht wehren können, oder wollen, sind die Gearschten.
*Ich wuerde jetzt einmal behaupten: Die Sozialversicherungstraeger des SGB II bis IX und SGB XI bis XII arbeiten nach dieser Methode [Verschiebebahnhof]. Zurueckrudern kann ich immer noch und dann das Gegenteil behaupten. Das ist wie bei Asterix und Obelix der Passierschein http://www.youtube.com/watch?v=RJNw76OLl1c
Also Fragende. Viel Erfolg.
*Dito.
Gruß
Sportsfreund
Das ist relativ einfach zu beantworten.Machts Sinn hat geschrieben:Super Snafu,
Deswegen stellt sich auch hier die Frage:
Sind Krankenkassen Gesundheitskassen, Krank-mach-Kassen oder kranke Kassen?
Gruß
Machts Sinn
Krankenkasse = Krankenkasse (wie der Name schon sagt)
Gesundheitkasse = Ein Zusatz im Namen der AOKn
Krank-mach-Kasse = finde ich im Duden nicht
kranke Kasse = eine Bezeichnung die mal die City BKK als Werbeslogan für sich verwendet hat
Auf die Gefahr das die/der 'Fragende' [threadstarter] auf 'this is off topic' und 'warum schredderst du meinen Troet' verweist:Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Broemmel,
Kompliment für die sachliche Antwort zu der provokativen Frage! Warst du zur Kommunikationsschulung?
Schon seltsam, dass sich gerade die AOK´s "Gesundheitskassen" nennen, da passte "kranke Kasse" für die City BKK schon eher.
Aber zu den beiden übrigen Begriffen ... - wer bietet mehr?
Gruß!
Machts Sinn
Bei 'Krankenkasse' gibts 'ne Definition hier: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... kasse.html
Bei 'Krank mach Kasse' Als aktuell Betroffener darf ich nur: On advise of my Legal Counsel .... I'm taking the fifth....
Ich kann ja schliesslich nicht die Hand beissen, welche mich fuettert. Aber ich stimme dir zu die Frage ist provokativ.
Machts Sinn hat geschrieben:O. K. Snafu,
das war nur Pausengeplänkel weil ich die Spannung kaum ertragen kann, bis sich Fragende nach dem Arztbesuch des Freundes wieder meldet.
Ob es ihm wohl so ergangen ist wie Adler? Hoffentlich nicht. Denn 'they screwed Adler royally.
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt60 ... sc&start=0
Manche behandelnden Ärzte meinen ja, der MDK sei aus der Ferne und nach Aktenlage schlauer und sehen das Papierchen von der Krankenkasse evtl. als Verbot an (manchmal ist es auch ein solches), weitere AU zu bescheinigen.
Ich denke das ist eines der Grunduebel. Der Arzt wird angewiesen [von Dritten] dieses oder jenes zu tun oder lassen. Der Doktor kann nun 'kuschen' oder 'seine Meinung vertreten. Und da wir ja eine so angepasste Gesellschaft sind, faellt der Patient hinten runter.
Dann beginnt der Eiertanz nach bekanntem Muster mit der Frage, was war zuerst, Henne oder Ei, Arztwechsel, Ambulanz ... - so richtig gesundheits- und motivationsfördernd, insbesondere wenn sich die Krankenkasse danach darauf beruft, dass die nächste AUB zu spät ausgestellt ist, obwohl sie das selbst verbockt hat ...
Ich denke immer wieder an Dr. Brownstein [on a tropical Island 12 timezones from here] welcher sagte: 'Rich, I don't know...if I'm a good doctor. That will you decide in couple of months or years. I want to practise medicine and I don't want to be a bookkeeper'. Und im nachhinein kann ich bestaetigen dieser Mann ist ein guter Arzt [er weiss was er tut und kennt auch seine Grenzen, und wenn er eine Behandlung vorschlaegt, kann er diese auch vertreten/rechtfertigen]. Und meiner Meinung hat das deutsche Gesundheitsystem einen gravierenden Mangel. Zuviele Buchhalter [=Befehlsemfaenger] zuwenig Aerzte mit Kompetenz und Rueckgrat welche den Patienten mehr beraten anstatt einfach abzuarbeiten. Letztendlich wenn es zu push and shove kommt trifft naemlich der Patient die Entscheidung [auf Leben oder Tod]. Nicht der Kostentraeger [Kasse], nicht der Arzt sondern ganz allein der Patient.Ich empfehle jedem eine Vorsorgevollmacht den in diesem System ist es durchaus moeglich [bei einer hohen und guten Krankenversicherung], dass der Stecker aus reinem Gewinnstreben eben nicht herausgezogen wird.
Gruß!
Machts Sinn
Hallo !
Fazit des Arzt-Termins heute:
Die Entscheidung des MDK basierte nur auf dem Reha-Bericht (von Ende Mai 2012).
Der Arzt will am Montag mit der Physiotherapeutin telefonieren und ihre Einschätzung hören (sie ist aus allen Wolken gefallen, als sie hörte, dass mein Freund wieder arbeitsfähig sein soll) und dann den ärztlichen Widerspruch mit Begründung verfassen, den mein Freund zusammen mit seinem eigenen dann zur KK bringt. Es wurde ein neuer AU-Zahlschein bis 20.7. ausgestellt. (weil der Arzt danach bis Anfang August im Urlaub ist). Der Arzt (und auch die Physio) meinten, es wäre gut, wenn er eine vorsichtige Widereingliederung machen könnte, aber dafür fehlte bisher ja der Arbeitgeber, weil der Vertrag ja Ende März auslief.
Jetzt gibt es noch eine hoffnungsvolle, neue Wendung - und damit verknüpft auch wieder eine Frage:
Mein Freund war heute bei seinem alten Arbeitgeber (ein großes Forschungsinstitut, in dem er 5 Jahre gearbeitet hat. Die Forschungsgelder für das Projekt auf dem mein Freund gearbeitet hatte liefen aus, deshalb konnte der Jahresvertrag (dort gibt es für wissenschaftl. Mitarbeiter immer nur Jahresverträge) im April nicht mehr verlängert werden).
Sie würden ihn, da ein Projekt bewilligt wurde möglicherweise wieder einstellen können.
Die Frage ist:
Gibt es die Chance, dass die KK diese Widereingliederung nach §84 (2) SGB IX bewilligt bei dem alten Arbeitgeber, der aber jetzt quasi wieder ein neuer wäre?
Oder ist das völlig aussichtslos, weil ja zwischendurch kein Vertrag bestand. Es wäre der alte Arbeitgeber mit gleichem Einsatz- und Kompetenzbereich wie vor dem Bandscheibenvorfall, aber eben erstmal mal soviel wie der Rücken es hergibt.
Kompetente Inputs konkret zu dieser Frage vorhanden?
Vielen Dank vorab, auch für das rege Interesse
Fragende
Fazit des Arzt-Termins heute:
Die Entscheidung des MDK basierte nur auf dem Reha-Bericht (von Ende Mai 2012).
Der Arzt will am Montag mit der Physiotherapeutin telefonieren und ihre Einschätzung hören (sie ist aus allen Wolken gefallen, als sie hörte, dass mein Freund wieder arbeitsfähig sein soll) und dann den ärztlichen Widerspruch mit Begründung verfassen, den mein Freund zusammen mit seinem eigenen dann zur KK bringt. Es wurde ein neuer AU-Zahlschein bis 20.7. ausgestellt. (weil der Arzt danach bis Anfang August im Urlaub ist). Der Arzt (und auch die Physio) meinten, es wäre gut, wenn er eine vorsichtige Widereingliederung machen könnte, aber dafür fehlte bisher ja der Arbeitgeber, weil der Vertrag ja Ende März auslief.
Jetzt gibt es noch eine hoffnungsvolle, neue Wendung - und damit verknüpft auch wieder eine Frage:
Mein Freund war heute bei seinem alten Arbeitgeber (ein großes Forschungsinstitut, in dem er 5 Jahre gearbeitet hat. Die Forschungsgelder für das Projekt auf dem mein Freund gearbeitet hatte liefen aus, deshalb konnte der Jahresvertrag (dort gibt es für wissenschaftl. Mitarbeiter immer nur Jahresverträge) im April nicht mehr verlängert werden).
Sie würden ihn, da ein Projekt bewilligt wurde möglicherweise wieder einstellen können.
Die Frage ist:
Gibt es die Chance, dass die KK diese Widereingliederung nach §84 (2) SGB IX bewilligt bei dem alten Arbeitgeber, der aber jetzt quasi wieder ein neuer wäre?
Oder ist das völlig aussichtslos, weil ja zwischendurch kein Vertrag bestand. Es wäre der alte Arbeitgeber mit gleichem Einsatz- und Kompetenzbereich wie vor dem Bandscheibenvorfall, aber eben erstmal mal soviel wie der Rücken es hergibt.
Kompetente Inputs konkret zu dieser Frage vorhanden?
Vielen Dank vorab, auch für das rege Interesse
Fragende
Fragende hat geschrieben:Hallo !
Fazit des Arzt-Termins heute:
Die Entscheidung des MDK basierte nur auf dem Reha-Bericht (von Ende Mai 2012).
Der Arzt will am Montag mit der Physiotherapeutin telefonieren und ihre Einschätzung hören (sie ist aus allen Wolken gefallen, als sie hörte, dass mein Freund wieder arbeitsfähig sein soll) und dann den ärztlichen Widerspruch mit Begründung verfassen, den mein Freund zusammen mit seinem eigenen dann zur KK bringt. *Da gibt es ein procedere nach § 7 Absatz 2 Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinien bzw, 2 Abs. 3 und 4 Bundesmateltarifvertrag - Aerzte *Das laeuft in die Richtung: Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gruende bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. *Deine Arzte sollten diese Abwicklung/Vorgehensweise aber kennen. Ich wuerde nicht auf dieses Gutachten deiner Aerzte an die Krankenkasse warten. Im deinem Widerspruch darauf hinweisen und nicht laenger mit dem Widerspruch warten. Es wurde ein neuer AU-Zahlschein bis 20.7. ausgestellt. (weil der Arzt danach bis Anfang August im Urlaub ist). Das bedeutet: Du gehst da am 19. oder 20. nochmals hin und holst dir einen weiteren Auszahlschein. Der Arzt (und auch die Physio) meinten, es wäre gut, wenn er eine vorsichtige Widereingliederung Was ist den das fuer ein unbestimmter Rechtsbegriff? Entweder wir machen eine Wiedereingliederung oder nicht machen könnte, aber dafür fehlte bisher ja der Arbeitgeber, weil der Vertrag ja Ende März auslief.
Jetzt gibt es noch eine hoffnungsvolle, neue Wendung - und damit verknüpft auch wieder eine Frage:
Mein Freund war heute bei seinem alten Arbeitgeber (ein großes Forschungsinstitut, in dem er 5 Jahre gearbeitet hat. Die Forschungsgelder für das Projekt auf dem mein Freund gearbeitet hatte liefen aus, deshalb konnte der Jahresvertrag (dort gibt es für wissenschaftl. Mitarbeiter immer nur Jahresverträge) im April nicht mehr verlängert werden).
Sie würden ihn, da ein Projekt bewilligt wurde möglicherweise wieder einstellen können.
Die Frage ist:
Gibt es die Chance, dass die KK diese Widereingliederung nach §84 (2) SGB IX bewilligt bei dem alten Arbeitgeber, der aber jetzt quasi wieder ein neuer wäre?
Oder ist das völlig aussichtslos, weil ja zwischendurch kein Vertrag bestand. Es wäre der alte Arbeitgeber mit gleichem Einsatz- und Kompetenzbereich wie vor dem Bandscheibenvorfall, aber eben erstmal mal soviel wie der Rücken es hergibt.
Kompetente Inputs konkret zu dieser Frage vorhanden?
Leider nicht. Ich kenne mich an dieser Baustelle nicht aus. Hoffe jedoch ein ander User kann hier input geben. Freue mich das dein Freund/Bekannter nun diesen Job in Aussicht hat. Sehe gerade in der Vorschau MachtSinn hat schon geantwortet.
Vielen Dank vorab, auch für das rege Interesse
Fragende
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Sind Krankenkassen Gesundheitskassen, Krank-mach-Kassen oder kranke Kassen?
BetriebsKrankenkasse / Gesundum gut
Ich Krank. Krank schlecht!!!! Krank schlecht für Kasse! Ich seeeehr schlecht für Kasse.
Bloß kein Krankengeld / Krank schlecht
Verhalten der Kasse: Nehmen wir die Psychiatrisierung durch die Ärzte und den MDK doch auf, ignorieren wir doch die Diagnosen, die in dieses Muster nicht passen und steuern aus = Big Kranke Kasse
KmK? Na ja, deren Verhalten macht ein nicht gesünder...
BetriebsKrankenkasse / Gesundum gut
Ich Krank. Krank schlecht!!!! Krank schlecht für Kasse! Ich seeeehr schlecht für Kasse.
Bloß kein Krankengeld / Krank schlecht
Verhalten der Kasse: Nehmen wir die Psychiatrisierung durch die Ärzte und den MDK doch auf, ignorieren wir doch die Diagnosen, die in dieses Muster nicht passen und steuern aus = Big Kranke Kasse
KmK? Na ja, deren Verhalten macht ein nicht gesünder...