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Verfasst: 21.05.2012, 20:31
von Czauderna
Hallo,
allein die Aussage bzw, Behauptung, dass eine Kasse einem Arzt untersagen bzw. verbieten würde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen ist schon mehr als phantastisch. Aber selbst wenn wir mal unterstellen und nur mal ganz kurz sagen, ja, eine Kasse bzw. ein Kassenmitarbeiter hat das gemacht bzw. versucht - was für eine armseliger Hanswurst von einem Arzt ist das, der sich davon einschüchtern lässt und gegen seinen medizinischen EID verstößt.
Wenn die Ärzte mit weiteren Krankschreibungen Probleme haben, dann im Dialog mit dem MDK-Arzt, und auch da gilt für solche Ärzte wie diesen hier, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen - dann ist der Patient eben arbeitsfähig, basta.
Dann sind es eben andere, denen die Schuld dafür in die Schuhe geschrieben wird -
Verschwörer, Abzocker - Krankenkassen eben !!
Und der Arzt ist raus aus dem Schneider und hält sich dann (so wirklich in der Praxis passiert) mit einigen IGEL-Leistungen schadlos.
Diese Sorte von Ärzten wendet sich nicht an die KV. - dort würde ihnen womöglich mal klar und deutlich gesagt was ihr Job ist und was in der AU-Richtlinien und in den Begutachtungsrichtlinien steht - ich gebe allerdings zu, dass nicht jede KV. mit ihren "Kunden" so deutliche Worte wechselt.
Und erneut stelle ich die Frage - was für einen Sinn und Nutzen zieht eine Krankenkasse (egal wie sie heisst, ob sie gross ist oder klein), wenn sie
vorsätzlich sich solcher Machenschaften bedient, die den Begriff "kriminell" und
"Verschwörung" rechtfertigen ?? - was passiert mit dem so "erwirtschafteten" oder gespartem Geld - jetzt wieder, bitte nicht mit dem Totschlagargument der Verwaltungskosten kommen - das zieht eh nicht mehr. Das ist doch alles nur eine unbewiesene Behauptung.
Da lasse ich eher das Argument gelten, dass aufgrund des Wettbewerbs und der total ungerechten Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds sich in Einzelfällen Handlungsweisen eingeschlichen haben, die strikt bekämpft werden müssen und insofern ist es auch wichtig und richtig, sich zu wehren, und zwar mit allen Mitteln - aber Verschwörung und kriminelle Handlungen als
Arbeitsdirektive - nein, das ist albern und "Stammtisch".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.05.2012, 17:37
von schaermann
Hallo zusammen,
noch eine Frage, Falls es zum nächsten MDK-Gutachten kommen soll, habe ich Recht eine Begleitperson mit ins Besprechungszimmer mitzunehmen, letztes mal hat die MDK-Tante meiner Begleitperson verboten mit mir rein zu gehen. Anscheinend wollte sie mich psychisch fertig machen, was ihr auch gelungen wurde. Gibt es dazu paar rechtliche Dinge?

Verfasst: 25.05.2012, 18:03
von Czauderna
Hallo,
natuerlich darf ine Begleitperson mit - undit dem
"psychisch fertigmachen" in Verbindung mit der
Behauptung "wollte" ist schon verwegen.
gruss
Czauderna