Machts Sinn hat geschrieben:Adler76 hat geschrieben:
die AOK hat ihn angewiesen nur bis zum 31.5.2012 die AU auszustellen
Hallo Adler,
war deine Vermutung also doch richtig! Ich behaupte ja schon länger, dass es bei den
Krankenkassen solche
Praktiken gibt - auch wenn die Kassenvertreter hier das bisher immer bestritten haben.
Dabei war der MDK von der Krankenkasse gegen Ende April doch nur zur Frage der
Wiedereingliederung beteiligt und das auch noch nur nach
Aktenlage. Er konnte zur Beendigung der AU zum 31.05.2012 doch gar nichts konkretes beitragen und hat das ja auch nicht getan (sondern damals weitere AU festgestellt).
Also was sich manche Krankenkassen-SB so anmaßen -unglaublich!
Bevor
Kosten für den Anwalt entstehen schlage ich vor, morgen früh bei der AOK anzurufen und nach dem
Bearbeitungsstand zum Widerspruch zu fragen, weil du sonst den Rechtsanwaltstermin wahrnehmen müsstest - und dann nicht nur Kosten für das Widerspruchsverfahren, sondern zunächst auch für das eA-Verfahren im Raum stehen, die die Kasse evtl. zu tragen hat, § 63 SGB X.
Übrigens es gibt bereits Rechtsprechung, dass sich die
Anweisung der Krankenkasse und das Befolgen durch den Arzt nicht zu deinem Nachteil auswirken kann, wenn du tatsächlich AU bist und wegen der Anweisung halt die AUB nicht vorlegen kannst.
Trotzdem gibt dein
Arzt kein gutes Bild ab, wenn du AU bist und er dir nur wegen der Weisung der Krankenkasse eine AUB verweigert, macht er sich
schlicht strafbar.
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
langsam, langsam - bisher wissen wir nur, dass Adler uns geschrieben hat, dass sein Arzt ihm gesagt habe, dass die Kasse ihn "angewiesen" habe die Au-Meldung nur bis zu einem bestimmten Datum auszustellen.
Dass du die Aussage des Arztes vorbehaltlos glaubst, dass kann ich ja noch verstehen, aber wenn man das mal von der logischen Seite betrachtet - wie kann eine Kasse einem Arzt "Anweisungen" geben ??
Und was noch viel bemerkenswerter ist, wie doof muss ein Arzt sein, der so etwas auch noch seinem Patienten erzählt.
Was würde denn passieren wenn der Arzt trotz der "Anweisung" weiter Au-Meldungen erstellen würde - die Kasse entzieht ihm seine Zulassung oder die Kasse verklagt ihn ??
Die einzige Möglichkeit, die eine Kasse gegenüber einem Vertragsarzt hat in puncto Au-Meldung, das ist der Hinweis auf die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien,
wie gesagt Hinweis, keine "Anweisung".
Ich sehe das aufgrund der Schilderung eher so, dass der Arzt wahrscheinlich Kontakt mit der Kasse hatte, nun aber keinen Mumm in den Knochen hat seiner eigene Meinung bzw. Überzeugung Folge zu lasten - er will erst ausstellen wenn das Sozialgericht geurteilt hat ??
Was ist das denn für eine Lachnummer. ??
Sicher, er hat damit im Interesse der Kasse gehandelt, das will ich nicht bestreiten, aber er mit Sicherheit keine Anweisung bekommen sondern ist den Weg des geringsten Widerstandes gegangen.
Und was wir noch überhaupt nicht beleuchtet haben, vielleicht benutzt er diese
"Ausrede" einfach auch nur dafür um einen "Schwarzen Peter" zu haben, statt seinem Patienten zu sagen, dass er ihn für arbeitsfähig hält - da er aber dann damit rechnen muss, dass er diesen Patienten dann los ist und er sich ggf. das, sowie eine schlechte "Presse" nicht leisten kann geht er eben diesen Weg.
Wir wissen nicht, wie dieser Arzt tickt, aber nach dem was Adler hier geschrieben hat, ist es weniger die Kasse sondern eher der Arzt, der hier an den "Pranger" gehört.
Gruss
Czauderna