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Verfasst: 07.07.2012, 17:43
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 07.07.2012, 18:22
von Rossi
Jooh, Machts Sinn!
Vor allen Dingen möchte ich hier ausdrücklich noch einmal die Kasse loben.
Ich habe es hier im Posting mehrfach eingstellt, wenn ein - von mir aus - auch nur kleiner Fehler gemacht wird, dann kann man nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Die hier involvierte Kasse hat es erkannt und sich sogar für die Vorgehensweise entschuldigt.
Unser Kassendaddy war selber gespannt auf den Ausgang des Verfahrens und war teilweise anderer Auffassung.
Die Kasse hat auch noch einen druff gepackt. Der Poster hatte ja schon frohlustig Beiträge auf den Rückstand gelöhnt. Auch diese hat er anstandslos erstattet bekommen. Gleichwohl hat er teilweise Leistungen von der Kasse in Anspruch genommen. Na ja, nichts ist unmöglich (Zitat von Toyota). Boah, ich fahre auch so ein Teil.
Auf der anderen Seite bin ich mir sicher, dass sentral dies niemals allein geschafft hätte. Die Widerspruchsbegründung umfasste immerhin schlappe 6 DIN-A4 Seiten.
Auch das Versteckspiel hinter dem BSG, wie es broemmel hier sehr eindrucksvoll beschrieben hat, hat hier Gott sei Dank nicht stattgefunden. Das Schwänzchen hat man vorher eingezogen.
Ich habe sentral sehr gern geholfen und nun nehme ich diesen Widerspruch zu meinen Seminarunterlagen als Muster.
Beiträge
Verfasst: 07.07.2012, 18:32
von CiceroOWL
http://www.wzsdigital.de/ce/die-jagd-au ... etail.html
http://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/ ... etail.html
Sagen wir mal so, ich rate jeden der das Pech haben sollte mit den Beiträgen in Verzug zu kommen sich mit der zuständigen Kasse vor dem Bösen Erwachen in Verbindung zusetzen.
Gruss.
Jochen
Verfasst: 07.07.2012, 18:45
von Rossi
Jawoll Jochen
Zitat:
sich mit der zuständigen Kasse vor dem Bösen Erwachen in Verbindung zusetzen.
Und vor allen Dingen, um sich vor der unverhältnismäßigem Verfahrensweise der Kasse zu schützen, oder wie?!
Dann plaudere ich jetzt mal aus meinem Nähkästchen. Ich habe mich bislang für 5 Fälle so richtig ins Zeug gelegt und diese tatkräftig unterstützt.
Die entsprechende Erfolgsquote verschweige ich hier scharmvoll.
@broemmel
Zitat:
also ich finde ja eher das Du hier als Kampfterrier auftrittst.
Diese Kampfterrieraktion hat sentral immerhin 4.000,00 Glocken erspart, mehr nicht. Lohnt es sich nicht für 4.000,00 Glocken zu kämpfen?
Ich muss dafür ziemlich lange stricken; Du nicht?!
Verfasst: 07.07.2012, 19:01
von CiceroOWL
wie sollich sagen Rossi,
nur um zum Kampfterriere zu mutieren sollte man nicht gleich dem HB Mänchen an die Decke gehen, dazu wirst du noch gebraucht.
Du hast sentral geholfen, wunderbar.
Ich habe nur aufgezeitgt warum wieso die kassen verstärkt auf die Vollstreckung von Beiträgen hinarbeiten.
Wie günther schon so schön festgestellt hat ist die allgemein beliebte Bürgerversicherung auf den Genaden einiger Politiker erwachsen.
Die Kassen sind also kraft Gesetzes gezwungen die Kohle beizubringen.
Das ganze natürlich im Rahmen der entsprechenden Verfahrensgrundsätze.
Wenn ich micht ganz irre sind die meisten Städte und Gemeinden auch nicht gerade zimperlich wenn es um Beiträge jedweder Art geht.
Zum anderen ich hier nicht eingestellt das die Mitglieder die Zahlungsschwierigkeiten haben gleich nach Cannossa gehen sollen, sondern auf Lösungen mit der Kasse hinarbeiten möchten. Es gibt ja nun denn auch verschiedene Unterstützungsforemem im Bereich der Beiträge.
Ich kenne es aus meiner Praxis nur so das versucht wird mit dem Kunden einen Weg zu finden , so der denn will. Der Rest ergibt sich aus dem Gesetz, Rundscheiben, BSG Rechtsprechung usw. Nicht anderes habe ich geschrieben und nu komm mal wieder von der Decke runter sonst gibt es noch einen ......
Gruss.
Jochen
Verfasst: 07.07.2012, 19:07
von Czauderna
Hallo,
da du mich indirekt erwähnt hast, kann ich natürlich um einen Kommentar nicht umhin. Ja, freut mich für den Betroffenen, ein wirklich überraschendes Ergebnis.
Hat er offenbar nur dir zu verdanken, deshalb oblag auch sicher die Erfolgsmeldung dir persönlich - Gratulation.
Der Forumszweck wurde 1000%ig erfüllt in diesem Fall, möge es allen Ratsuchenden und Fragenden so ergehen.
Warum aber nennst du die Kasse nicht - interessiert doch bestimmt alle, welche Kasse da so positiv entschieden hat, quasi sich vom Saulus zum Paulus gewandelt hat, oder habe ich das wieder überlesen ?
Dass du wieder etwas für deine Seminarunterlagen hast finde ich auch Spitze.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.07.2012, 20:43
von Rossi
Boah, Kassendaddy, wie bist Du denn wieder drauf?
Zitat:
Warum aber nennst du die Kasse nicht - interessiert doch bestimmt alle, welche Kasse da so positiv entschieden hat, quasi sich vom Saulus zum Paulus gewandelt hat, oder habe ich das wieder überlesen ?
Diese Aussage haut mich jetzt völlig vom Hocker. Was hat dies jetzt mit dem Namen der involvierten Kasse zu tun?
Kannst Du mich jetzt mal aufklären?
Alle Kassen in Deutschland haben einen normativen Auftrag. Dieser Auftrag umfasst, dass sich alle Kassen an das geltende Recht zu halten haben.
Dabei sind die Bestimmungen des § 186 Abs. 11SGB V (Erlass, Ermäßigung oder Stundung der nachzuzahlenden Beiträge) als gebundende Verpflichtung des Gesetzgebers zu berücksichtigen. Ferner kommen noch die Erhebungsgrundsätze der Beiträge im Sinne von § 76 SGB IV hinzu. So wurde dieser Widerspruch falnkierend aufgebaut
Offensichtlich führen diese Bestimmungen in der Kassenpraxis leider ein Schattendasein. So unter dem Motto. boah, dat hatte ich noch nie, ich beurteile es nach dem Bauchgefühl.
Denn dies hat Du selber sehr eindrucksvoll in diesem Threadt gepostet.
Zitat Kassendaddy:
Weil du wieder einmal auf die Beratungspflicht hingewiesen hast , hätte die Kasse nicht auch so beraten müssen wie du jetzt geschrieben hast - ich meine, der Vorteil liegt da doch einwandfrei auf der Seite des Versicherten - schließlich könnte er jetzt knapp 4000,00 € sparen - antworten, melden, zahlen -das kostet doch Geld,
so wie du denn Fall siehst ist das Ergebnis doch versichert sein, aber nicht dafür zahlen müssen - ich weiß, eine sehr skurrile Frage - ist mir gerade so eingefallen.
Aha, es ist ein skurrile Frage? Keine Beiträge und dennoch ein Leistungsanspruch?
Jetzt musst Du dir an den eigenen Popo packen, lieber Günter.
Denn sentral hat Leistungen erhalten und muss dafür keine Beiträge nachzahlen. Im Gegenteil; er hat noch Beiträge ersattet bekommen, obwohl er Leistungen in Anspruch genommen hat. Boah, wat iss dat denn?
Warum dies so gewesen ist, liegt auf der Hand. Die Kasse hat einen Fehler begangen und diesen erkannt. Die Methode - ich hole ne Kanone raus und schiesse uff´n Spatzen - kennt man bei der involiverten Kasse Gott sei Dank nicht.
Dies ist mein bescheidenes Ergebnis aus der gesamten Aktion. Hast Du ein anderes Ergebnis?
Bauchgefühle aufgrund einer langjährigen Tätigkeit als Kassenmitarbeiter zählen leider nicht. Jenes ist zumindest mein bescheidenes Ergebnis aus der gesamten Aktion. Auch wenn Du in diesem Forum mehr als 3.000 Einträge hast.
Beachte einfach das normative Recht und schütze Deine Kunden. Ein Versteckspiel mit Bauchgefühlen wird nicht funtkionieren, wenn sich ein Kunde dagegen gezielt wehrt.
Verfasst: 07.07.2012, 21:19
von Czauderna
Hallo Rossi,
na ja, jetzt frag ich mich auch " wie bist denn drauf" - wieder mal
alles falsch verstanden, mit Absicht????
Du selbst hast doch die Kasse gelobt für ihre Einsicht und ihre Entscheidung.
Warum hast du das getan ?
Weil sie es ohne Gericht zustande gebracht hat und dem Versicherten und sich
diesen langen Weg erspart hat, ja sie ist sogar noch weiter gegangen und hat eine Entscheidung getroffen, die nicht einmal du als die Nr. Uno, so erwartet
hatte. Dehalb hast du sie gelobt !
Und nur weil ich wissen wollte um welche Kasse es sich handelt, fängst wieder
einmal an ein Referat in Rechtskunde nieder zu schreiben.
Wenn du die Kasse nicht nennen magst, dann lass es eben.
ich finde das nur schade, wenn es gegen eine Kasse geht, dann liest man hier
über kurz oder lang, um welche Kasse es geht, im Umkehrfall ziert man sich.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.07.2012, 22:05
von Rossi
Na ja, mein lieber Günter.
Ich finde Deine Posting mehr als göttlich.
Was in aller Welt hat hier der Name der Kasse damit zu tun?
Noch einmal, es geht hier um das materielle Recht, mehr nicht.
Es ist pups egal, ob es die AOK, BEK, BKK oder wat weiß ich sonst noch ist. Denn der Musterwiderspruch kann einach nur geändert werden, das ist alles.
Aus deinem Posting stelle ich erneut fest, dass Du im Ansatz überhaupt nicht bereit bist, hier irgendwie über das materielle Recht zu diskutieren. Es sind alles Bauchgefühle, mehr nicht.
Du versteckst Dich hinter den Namen der Kasse.
Was hälst Du davon, wenn Du erst einmal die Begründung zum Gesetzentwurf zu § 186 Abs. 11 SGB V dir rempfeiffst, dann auch noch einschlägige Kommentierungen zu § 76 SGB IV (Erhebung von Einnahmen) und dann insgesamt zu einem Ergebnis kommst.
Denn ganau so wurde der Widerspruch aufgebaut, immerhin mehr als 6 Sieten. Es hat keine 3 Wochen gedauert, bis man diesem Widerspruch stattgegeben hat. Die Stattgabe des Widerspruchs wurde von dem "Abteilungsleiter" unterschrieben. Der Abteilungsleiter schrieb noch einmal ganz eindrucksvoll
"Vielen Dank für die ausführliche Widerspruchsbegründung vom ....
Wir haben uns eingehend mit Ihren Ausführungen auseinandergesetzt "
Bist Du auch Abteilungsleiter, oder langjähriger Mitarbeiter durch Bauchgefühle geprägt?
Ich merke schon, meine Postings interessieren Dich im Ansatz offensichtlich nicht. Du machst es weiter, wie früher ohne Gummiüberzieher.
Es war schon immer so. Ich kenne diesen Slogan natürlich.
Ich kann damit auf jeden Fall leben.
Verfasst: 07.07.2012, 22:40
von roemer70
"Vielen Dank für die ausführliche Widerspruchsbegründung vom ....
Wir haben uns eingehend mit Ihren Ausführungen auseinandergesetzt"
Rossi, wirst Du enttäuscht sein, wenn ich Dir sage, dass es sich hierbei um Formulierungen handelt, die bei abschließenden Bescheiden grds. genutzt werden (unabhängig vom Ergebnis)?
Das hat nichts mit Wertschätzung des Einzelfalls, sondern eher mit genereller Höflichkeit im Schriftwechsel zu tun.
Verfasst: 08.07.2012, 11:27
von Czauderna
Hallo Rossi,
na ja, lieber auch ab und zu mal "Bauchgefühl" als ständig dieser "Belehrungsstil",
der dich davon abhält auch mal ohne Gesetze, §§ und Co. aus zukommen.
Solange ich es noch schaffe, dich vom Hocker zu hauen, ist ja die Sache noch nicht aussichtslos.
Dass du auf meine Beiträge nur mit einer "Belehrung" antwortest zeigt mir eigentlich nur eines, ich treffe doch so ein bisschen dein Ego.
Warum hasst du hier diese Kasse zweimal gelobt und was hindert dich daran uns den Namen dieser Kasse zu verraten. Warum feierst du dich, in dem du so einen Wert darauf legst, dass ein "Abteilungsleiter" den Brief unterschrieben hat und ausdrücklich (deine ??) die ausführliche Widerspruchsbegründung gelobt hat ?
Könnte es sein, dass du etwas ganz anderes damit erreichen willst, weil du weißt, dass hier mittlerweile doch einige Kassen "mitlesen". Da ist doch ein solcher "Erfolg" wunderbar.
Was mich auch so ein klein wenig verwundert - wieso hat eigentlich der Betroffene nicht diese gute Nachricht hier vermeldet, ich bin sicher, der hätte keinerlei "Skrupel" hie zusagen welche Kasse ihm sogar seine bislang gezahlten Beiträge zurückgezahlt hat.
Und weil du damit leben kannst, kann ich es allemal, denn als "Abteilungsleiter" oder "Bezirksgeschäftsführer" habe ich 30 Jahre auch unterschrieben und glaube mir eines - "Klappern gehört zum Handwerk" - solche Formulierungen wie sie in "deinem" Brief (ich bezeichne ihn jetzt einfach mal als deinen Brief - ich weiß dass du selbst nicht der Empfänger bist), die
sind in jedem gescheiten Textverarbeitungsprogramm als "Textbaustein" enthalten.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.07.2012, 11:31
von Rossi
Völlig klar, roemer70.
Ich bezeichne es dann als sog. Textbaustein, der schon für jedes Schreiben gespeichert ist. Macht fast jede Behörde, denn die Behörden sind für die Bürger bzw. Versicherten extra geschaffen worden.
Steht denn auch in diesem Textbaustein "ausführliche Widerspruchsbegründung"?
Ich persönlich halte fest, dass es speziell für die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 SGB V i.V.m. § 76 SGB IV bislang sehr wenig Rechtsprechung gibt.
Berücksichtigt man die Ausführungen in dem GR vom 20.03.2007 zu dieser Problematik, so dürfte es fast keinen Fall des Erlass oder der Ermäßigung geben. Bzw. dürfte diese Fallkonstellation sehr selten sein. Jenes sind leider auch meine Erfahrungen in der Praxis.
Wenn sich niemand dagegen wehrt, dann wird es keine Rechtsprechung hierzu geben. Allerdings hat es hier die Kasse erst gar nicht zum sozialgerichtlichen Verfahren kommen lassen.
Von daher noch einmal ein großes Lob an die Kasse.
Verfasst: 08.07.2012, 11:36
von Rossi
Na ja Günter
Zitat:
Was mich auch so ein klein wenig verwundert - wieso hat eigentlich der Betroffene nicht diese gute Nachricht hier vermeldet, ich bin sicher, der hätte keinerlei "Skrupel" hie zusagen welche Kasse ihm sogar seine bislang gezahlten Beiträge zurückgezahlt hat.
Ich glaube, dass sentral hier anfangs ein wenig niedergeschmettert wurde und deswegen hier nicht weiter gepostet hat.
Verfasst: 08.07.2012, 11:46
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Na ja Günter
Zitat:
Was mich auch so ein klein wenig verwundert - wieso hat eigentlich der Betroffene nicht diese gute Nachricht hier vermeldet, ich bin sicher, der hätte keinerlei "Skrupel" hie zusagen welche Kasse ihm sogar seine bislang gezahlten Beiträge zurückgezahlt hat.
Ich glaube, dass sentral hier anfangs ein wenig niedergeschmettert wurde und deswegen hier nicht weiter gepostet hat.
Hallo Rossi,
Einbspruch - gerade deshalb wäre es doch logisch sich hier triumphierend zu melden und den "Zweiflern" seinen, bzw. euren Erfolg zu melden. Was glaubst du was hier im Forum los ist, wenn der User MS. gegen seine Kasse gewinnen sollte.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.07.2012, 12:32
von broemmel
Jaja.. "DER ROSSI" wie er sich ja selber nennt.
Zum einen erst einmal. Ein schöner Erfolg für den verschwundenen Fragesteller. Glückwunsch.
Der Rest der eigenen Lobhudelei macht den Eindruck leider kaputt.
Wow. Ein Brief von einem Abteilungsleiter! Nicht zu fassen.
Eine ausführliche Widerspruchsbegründung. Super Floskel.
Dazu die Wortwahl ie "Popo packen" "Boah, Kassendaddy"
Und ja. In Deiner Wortwahl und in Deiner Art trittst Du als Kampfterrier auf.