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Re: also jetzt mal rechtlich ...

Verfasst: 26.04.2012, 10:44
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:
die Frage war, ob das rechtens ist, was die Kasse gemacht hat, und ich bleibe dabei, es ist rechtens
.
Da wäre ich mir nicht so sicher, ganz unabhängig davon, ob der Anspruch bestand oder nicht - die Leistung ist jedenfalls bewilligt und gezahlt woden. Und um dies zu korrigieren, muss die Kasse erstmal die rechtlichen Hürden des § 45 bzw. § 48 SGB X nehmen und das ist davon abhängig, ob "Vertrauensschutz" oder "Bösgläubigkeit" gegeben ist, im Detail also auch davon, wie die zeitlichen Abläufe waren: Antragsdatum, Angaben, Bescheiddatum, Urlaubsdaten, "falsche Angaben" - und hier insbesondere "Wissenkönnen / Wissenmüssen".

Für näher Interessierte:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html

Aber bei den Krankenkassen ist das offenbar weitgehend unbekannt - gell?

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
und was ist, wenn falsche Angaben gemacht worden sind ??
was natürlich in diesem Falle nicht so war.
Wollen wir jetzt in den Krümeln suchen ??
Er will ja Widerspruch einlegen, warten wir es ab - ich bleibe bei meiner Meinung, ob deine gern zitierten "Gesetze im Internet" hier passen, weiss ich nicht, glaub ich auch nicht, ist auch nicht relevant - entscheidend ist, was der Fragesteller aus den Antworten macht.
Wir sind hier keine Rechtsberatung, das dürfte bekannt sein, gell ?
Gruss
Czauderna

Re: also jetzt mal rechtlich ...

Verfasst: 26.04.2012, 10:54
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 26.04.2012, 15:20
von blackseven
röschen hat geschrieben:
blackseven hat geschrieben:Als Einzelperson mit so einer Mannschaft einkaufen zu gehen ohne einen Haftplichtschaden in 4-stelliger Höhe und einen Nervenzusammenbruch zu verursachen: Unmöglich Für eine HH: Unzumutbar, definitiv

Im Haushalt lassen sich nur dann arbeiten ausführen, wenn die Kinder in Schule/Kiga sind und das kleine schläft. Ansonsten ist außer kleinsten Tätigkeiten nichts drin...
Heißt das, die Ehefrau hat dafür auch eine Haushaltshilfe, wenn sie nicht krank ist?
Nein...Wir teilen uns auf. Einer geht einkaufen(mit max 1-2Kids), einer kümmert sich um die Kinder... Und mein Arbeitstag endet nicht mit Büroschluss, sondern mit dem letzten eingeschlafenen Kind... Das heisst aber in der Tat, dass der Haushalt nicht alleine führbar ist... Einen oder zwei tage geht das mal (mehr schlecht als recht), länger jedoch nicht.

Verfasst: 27.04.2012, 07:23
von Bully
Schmarotzer,der hat geschrieben:
Und dann sind wir wieder bei meiner Lieblingsaussage - am Ende entscheidet es der Richter.
Ja hier gebe ich Dir Recht, ist leider oft nur die einzigste Weg den man einschlagen kann .
denn Widerspruchsausschüsse sind oft nur eine Farce, und dienen oftmals dazu das Verwaltungsverfahren in die Länge zu ziehen, und den Kunden mürbe zu machen.
Schmarotzer,der hat geschrieben:
Und schon müssen wir nie wieder über die schlimme GKV-Welt diskutieren ... ach, ich find's super ...
Das sind so Sätze die ich mag, da kräuseln sich meine Nackenhaare.

Da mir / uns auch, von Versicherten verschiedener GKVen
die kompletten Akten freundlicherweise überlassen wurden.

können gerne diskutieren, über wie verarsche ich meine Kunden,
wie zocke ich meine Kunden ab.
Na hast Lust :)


Gruß Bully

Verfasst: 27.04.2012, 10:07
von Targot
klopf klopf, das Niveau des Threads hat grad angerufen und würde gern in diesen Thread zurückkehren, gern auch mit seinem Kumpel "Respekt untereinander"

Verfasst: 27.04.2012, 10:22
von Bully
Targot hat geschrieben: gern in diesen Thread zurückkehren,

gern auch mit seinem Kumpel "Respekt untereinander"
Ja Du hast Recht,

ich würde dann auch einen Neuen Thread aufmachen,

denn bei solchen Vorlagen reizt es schon,

mal aus den Nähkästchen zu plauderen :)

Gruß Bully

Verfasst: 27.04.2012, 11:36
von Czauderna
Hallo Bully,
ja, mach mal - bestimmt interessant - schreib aber bitte auch zu Beginn nochmals dazu, in welcher Eigenschaft du/ihr diese Akten bekommen habt und von wem.
schließlich diskutieren wir ja dann nicht aus der Sicht von betroffenen sondern aus der Sicht von Beteiligten bzw. externen "Experten".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.04.2012, 14:01
von Bully
Czauderna hat geschrieben: ja, mach mal - bestimmt interessant
ja warum nicht, im neuen Thread
Czauderna hat geschrieben: - du/ihr diese Akten bekommen habt
wir haben die Versicherten angesprochen, ob Sie uns die Akten überlassen,
einige haben es gemacht.
auf die Versicherten sind wir gestoßen, weil Freunde
im Med. oder im Makler Bereich tätig sind.

Czauderna hat geschrieben: von wem.
Du verstehst das ich da keine Namen nennen werde.

@blackseven solltest Du bezügl. der Rückforderung
einen Widerspruch einlegen, dann wäre es angebracht
den Betrag unter Vorbehalt erstmal zu erstatten.

aus vorliegender IKK Akte.

Junger Mann selbstständig,IKK versichert
ca. 600 Euro Beitragsrückstand,
mit der IKK keine Ratenvereinbarung möglich gewesen,
er hätte vom Beruf her in der KSK gehört.
hier war noch ein Verfahren anhängig
und vor dem SG Termin beantragte die IKK
ein Insolvenzverfahren welches auch durchgeführt wurde.
Der junge Mann, konnte sein Büro abschließen.
Wir haben dann bei der Presseabteilung der IKK
angefragt,
ob Ihr Verhalten usus ist.
hier fing man das stottern an.

@blackseven also schön aufpassen,
man weiß nie wie son Äppelken rollt.
ich wünsch Dir alles Gute und viel Erfolg

Gruß Bully

Verfasst: 27.04.2012, 14:22
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.