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Verfasst: 05.05.2012, 10:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.05.2012, 11:40
von reallyangry
Für mich heisst
Wir zahlen ihnen KRG ab dem xx.xx.xxxx = Wir zahlen Ihnen wg. Krankheit für die nächsten 78 Wochen Krankengeld- wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat.
Wir zahlen ihnen KRG ab dem - bis zum (von -bis) kann inhaltlich was völlig anderes sein und regt viel eher zum Nachdenken an.( "wie soll ich das denn verstehen...das sind doch keine 78 (72) Wochen)

Sollte ich je wieder arbeitsfähig werden, dann werde ich auf meinen nächsten Urlaubsantrag schreiben: Ich nehme ab dem...Urlaub oder ich leihe mir Geld und gebe an, dass ich es ab dem xx zurückzahle. Mal sehen, was passiert.

Verfasst: 05.05.2012, 13:38
von Schmarotzer,der
reallyangry hat geschrieben:Wir zahlen ihnen KRG ab dem xx.xx.xxxx = Wir zahlen Ihnen wg. Krankheit für die nächsten 78 Wochen Krankengeld- wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat.
Um es einnmal mit Eurer Goldwaage zu sehen ... und der Bescheid wird so gewertet bzw. formuliert wie oben gefordert ... was passiert dann mit dem Krankengeld, wenn der Patient vor dem Ende der 78 Wochen wieder arbeiten gehen kann und dies auch macht?

Soll der Anspruch auf Krankengeld weiter bestehen? Soll das Krankengeld weiter gezahlt werden? Soll der Patient vor Ende der 78 Wochen nicht arbeiten gehen?
Und denkt daran, es handelt sich nach Eurer Annahme ja um einen Bescheid mit Dauerwirkung. Im Prinzip heist das doch, dass die Kasse auch über die 78 Wochen hinaus zahlen muss, weil ja Dauerwirkung.

Verfasst: 05.05.2012, 14:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.05.2012, 14:11
von Melli25
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Melli,

woran hast du denn erkannt, dass es sich um Krankengeld handelt? Weil als Absender die AOK erscheint (was zulässig ist) oder weil das Wort Krankengeld erscheint (was nicht zulässig wäre)? Irrsinn!

Gruß!
Machts Sinn
joa, da steht tatsächlich Krankengeld

Verfasst: 05.05.2012, 14:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.05.2012, 14:59
von Schmarotzer,der
Machts Sinn hat geschrieben:So wie ich die Rechtskenntnisse der Krankenkassen aus dem Bereich des SGB X bisher kenne – und wie das Schmarotzer gerade wieder eindrucksvoll beweist – , wird sie „reißen“ – und das wiederum könnte dazu führen, dass du in Jahren Krankengeld für Jahre nachgezahlt bekommst …
Du kennst den §48 SGB X? Und diesen auch noch besser als die Krankenkassen? Da muss ich Dir jetzt erst einmal Respekt bezollen und laut klatschen. *klatsch*
Und sicherlich weißt Du auch über die formelle Umsetzung und das dazugehörige Verwaltungsverfahren bescheid? Und da Du ja scheinbar selbsternannter Richter am BSG bist, weißt Du auch, wie der Gesetzgeber die Auslegung dieses Paragraphen angedacht hatte.

Ferner verbitte ich mir die Unterstellung, ich würde bei einer Krankenkasse arbeiten.

Verfasst: 05.05.2012, 15:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.05.2012, 16:31
von reallyangry
@Schmarotzer:
Die KK zahlt solange, bis der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, maximal 78 (72) Wochen. Werde ich vor Ablauf dieser "Frist" gesund, dann besteht kein Anspruch mehr auf diese "Lohnersatzleistung." Ich käme auch nicht auf die Idee, meiner KK zu schreiben: "Weil ihr ab...geschrieben habt, bekomme ich jetzt weiterhin KRG. Das wäre doch idiotisch!

Daher: als mir die KK 2009 geschrieben hat "zahlen wir ab" war es mir zunächst völlig wurscht, für wie lange die zahlen. Ich war davon ausgegangen, dass ich schnell wieder gesund (äh, arbeitsfähig) werde.
Völlig anderes die Sachlage, als im Aug 2011 die gleiche Formulierung ins Haus flatterte. Da wusste ich, dass ich vermutlich in die Gruppe der "chronisch Kranken" falle - was nicht heisst, dass ich nicht mehr arbeitsfähig werden könnte - aber da stand ab. ERGO: bis Frühjahr 2013, um wieder "fit" zu werden - ohne die Gefahr des sozialen Abstieg. Was nicht heißt, dass ich nicht vorher schon wieder arbeitsfähig sein wollte.

Die eigentliche Auseindersetzung ist in meinen Augen, dass Kranken unterstellt wird, "faule Säcke" zu sein, die sich auf Kosten der Solidargemeinschaft einen schönen Lenz machen wollen. Sozusagen Urlaub auf Staatskosten - und dem sollen die Kassen mit ihren "Verwaltungsakten" entgegenwirken. Sie sollen sozusagen in die Rolle des "Big Brother" schlüpfen und dem Staat als Überwachungsinstrument dienen.

Spielt die Formulierung dann eine Rolle? Mit Sicherheit. Und ich denke da überhaupt nicht juristisch. Ganz einfach: Ich bin krank. Ich möcht gesund werden, und zwar so schnell wie möglich. Dabei hat mir meine Kasse zu helfen.Punktum

@MachtsSinn: Nein, ich habe (noch) keinen kompetenten Anwalt-im Moment hilft mir die Unabhängige Patientenberatung. Ich hab noch nicht mal einen Anwalt in der BG Geschichte, aber da hilft mir jemand, der u.a. dafür gesorgt hat, dass "die Asbestose" als BK anerkannt wird.

Wie ist man eigentlich auf die 78 Wochen "maximaler Genesungszeitraum" gekommen? Weiss das jemand?

Verfasst: 05.05.2012, 17:07
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2013, 19:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2013, 19:30
von broemmel
Wer sollte denn in Deinem Auftrag recherchieren?

Verfasst: 10.01.2013, 19:56
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2013, 20:07
von broemmel
War doch die Frage... ob es etwas neues gibt, also sollte doch jemand was neues suchen, oder?