Verfasst: 05.04.2012, 14:18
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Über das Ergebnis der Begutachtung darf der MDK aber unterrichten?Eindeutig ist jedenfalls, dass den Verwaltungsakt über die Frage der Arbeits(un)fähigkeit nicht der MDK bekannt geben kann und darf.
ärztliche Kunst? Reden wir hier jetzt von einem Behandlungsfehler? Oder welche ärztliche Kunst meinst Du?Ganz unabhängig davon, ob die Begutachtungsanleitung und die ärztliche Kunst verletzt sind:
Welcher Fehler liegt denn jetzt vor?entscheidende Fehler der Krankenkasse dürfte durch die Verletzung des § 277 Abs. 2 SGB V ziemlich eindeutig sein
Darf der Mitarbeiter des MDK die Arbeitsunfähigkeit aufheben oder nicht?broemmel hat geschrieben:
Über das Ergebnis der Begutachtung darf der MDK aber unterrichten?
Oder wird das Ergebnis erst gültig, wenn der Versicherte Kenntnis durch die Kasse erlangt?
Ich wusste vom Ergebnis der Untersuchung. Ich bin nicht zur Arbeit gegangen, weil ich Schmerzen habe und ein Widerspruchsrecht.broemmel hat geschrieben: Dann kann der Versicherte ja sagen, ich wusste von der Arbeitsfähigkeit nix. Deshalb bin ich nicht zur Arbeit gegangen.
Aus meinem rein laienhaften Verständis heraus würde ich davon ausgehen, dass ein Nichtfacharzt ohne Befunde nach einmal bücken und Arme über den Kopf halten keinen Krankheitszustand beurteilen kann, für den zwei Orthopäden mehrere Untersuchungen und bildgebende Verfahren benötigt haben. Und aus meiner rein laienhaften unärztlichen Sicht heraus wäre doch auch eine Beschreibung meines Arbeitsplatzes zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit nötig gewesen, oder?broemmel hat geschrieben: ärztliche Kunst? Reden wir hier jetzt von einem Behandlungsfehler? Oder welche ärztliche Kunst meinst Du?
Mein AG ist (übrigens völlig zu Recht aus seiner Sicht heraus) der Ansicht ich sei arbeitsfähig gewesen und hätte die Arbeitsleistung nicht erbracht.broemmel hat geschrieben: Ein Forumteilnehmer ist auf der Suche wer was falschgemacht haben könnte. Ohne Rücksicht auf die Auswirkungen beim Fragesteller.
Ich hab den MDK-Mitarbeiter gefragt, wie es nun weiter geht und er hat gesagt, ich bekäme Bescheid von der Kasse.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier in Vergessenheit gerät, dass die Kasse im Auftrag des Arbeitgebers den MDK beauftragt hat. Die Kasse selbst hat den MDK nicht beauftragt und wird auch keine Entscheidung treffen, die ihre Belange betrifft. Von daher bezweifle ich sehr, dass die Kasse überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen hat oder wird. Es geht rein um das Ergebnis der Begutachtung, das mitgeteilt wird.
Weil ich in der Krankenpflege auch ein ganz klein wenig Verantwortung den mir anvertrauten Menschen gegenüber habe.Krankenkassenfee hat geschrieben:Ich frage mich: Warum hast Du an dem Tag, wo Du lt. MDK wieder arbeitsfähig warst, nicht einen Arbeitsversuch unternommen?
Ich bin tatsächlich, nicht erst seit gestern, ziemlich erschüttert über unser marodes Gesundheitssystem. Meine Arbeit will kein Mensch mehr machen, wir haben immer mehr Langzeitarbeitslose, die nach nemKrankenkassenfee hat geschrieben:Wenn Du also Geld sehen willst, dann jaul hier bitte nicht das Lied des wichtigen Gliedes der Gesellschaft, sondern besorge Dir vom Doc ärztliche Atteste, die die Arbeitsfähigkeit wiederlegen und zieh den Widerspruch durch.
Ich bin davon überzeugt, dass keiner der Beteiligten mir in irgendeiner Weise schaden wollte. Das Ergebnis ist eine Mischung aus Fehlern, falschen Informationen, fehlender Kommunikation, auch von meiner Seite aus. Aber das ist nunmal deren Job. Ich kann ja auch nicht meinen Patienten falsche Medikamente verabreichen und danach rumdrucksen MA XY hätte mich falsch informiert und der Patient hätte das ja wohl selber wissen müssen, immerhin nimmt er das Medikament ja seit Jahren blabla. Ich bin seit meiner Geburt Kunde dieser Kasse und hab die wirklich nie überstrapaziert. Bricht man sich da einen Zacken aus der Krone, wenn man sagt: Oh sorry, klar hätte man Sie informieren müssen wie das hier alles läuft, können Sie ja auch nicht wissen, sie sind ja nicht jede Woche bei ner MDK-Untersuchung, ist ein bisschen doof gelaufen.Krankenkassenfee hat geschrieben:Dass Du unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Institutionen bekommen hast, das ist ärgerlich und bedauerlich, ändert aber nichts am Verfahren.
Ohne einen ärztlichen Widerspruch sehe ich leider keine Erfolgsaussichten.