Hallo, super, du scheinst ja meine Beiträge schon in deine Bibliothek einzuverleiben - aber wie heißt es so schön im Fachjargon - wenn ich mal davon ausgehe. dass ich es tatsächlich so oder so ähnlich geschrieben habeMachts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ich fasse mal zusammen wie sich deine Position zu den Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes für mich darstellt:
Sie sind die Schlussfolgerung einer Selbstverständlichkeit, schade dass dies in der Praxis nicht immer von allen Beteiligten so gesehen wurde. Es ist zwingend logisch, dass sich alle Beteiligten diesem Verfahren unterordnen.
Du bist sogar überzeugt, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und dir ein Euro für jeden unter Missachtung der in den Rundschreiben genannten Vorgaben beendeten Krankengeldfall innerhalb von zwei Jahren mit Sicherheit einen Luxus-Urlaub ermöglichen würde.
Hallo GerneKrankenVersichert,
wenn du das inzwischen genau so siehst, also Unterschiede in der Sache nicht mehr erkennen kannst, soll mir das recht sein.
Nun ihr Zwei: mir geht nach wie vor nicht um einen Keil zwischen euch, sondern um den Konsens in dieser Sache.
Gruß!
Machts Sinn
(ich habe keine Zeit und keine Lust das zu recherchieren - hättest ja auch mal einen Link setzen können ??!!) -
"aus dem Zusammenhang gerissen" - oder so ähnlich.
Tatsache ist, dass das eine das andere nicht ausschließt, nämlich dass sich keine Kasse an die Vorgaben des BVA hält, obwohl das zwingend logisch wäre
und aufgrund dieser Tatsache es sich dann im Verhältnis zu den Fällen aus der Praxis es sich dabei dann auch nicht um Einzelfälle handelt.
Deinen Konsens-Wunsch nehme ich dir nicht so ganz ab - du siehst uns
Kassenmitarbeiter eher als Mittel zum Zweck und nicht als Konsenspartner.
Gruss
Czauderna