Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache
Moderator: Czauderna
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Re: Merkwürdige Arbeitsweise
Das scheint ja ein größerer Betrieb zu sein. Dann müssten doch noch andere Mitarbeiter betroffen sein. Habt ihr euch schon zusammengeschlossen? Fände ich sinnvoll.
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ein größerer Betrieb?
Hallo GKV,
mein AG ist im weitesten Sinne der größte "Betrieb" in Dtschl.. Mein oberster Dienstherr ist der Verteidigungsminister. Direkt an meiner Dienststelle waren wir mal 11. Davon ist einer an Hodgins Lymphom erkrankt, gilt aber jetzt (ich bin froh) als gesund. Eine Kollegin hat wegen "psychischer Erkrankung" gekündigt. Ich habe Sick Building Syndrom bekommen (als Auslöser für die späteren Erkrankungen). Ein Kollege ist innerhalb eines halben Jahres mit schwersten neurologischen Störungen erwerbsunfähig geworden und jetzt schwerst Alzheimerkrank ein Pflegefall. Bei einer Kollegin gab es "merkwürdige" Leberwerte - eine freiwillige betriebsärztliche Untersuchung ist angeleiert aber nie durchgeführt worden. Eine weitere Kollegin hatte zunächst Astmaanfälle und häufige Synkopen. Sie kann heute nur noch zwei Nahrungsmittel (Reis und Möhren) essen.
Aus Angst um ihre Arbeitsplätze bekomme ich seitens meiner KollegInnen keine Unterstützung.
Wo Probleme von unten nach oben gemeldet werden, geht schon mal das eine oder andere auf dem Dienstweg verloren....
Das ist jetzt die Kurzform dreier dicker Aktenordner.
Die Frage bleibt: Welche Rolle übernimmt eine KK, wenn im MDK Gutachten als Vorgabe steht: Einschaltung des Betriebsaztes;Fürsorgepflicht des AG -
Ich muss den Inhalt des Gutachten ja nicht unbedingt kennen...
mein AG ist im weitesten Sinne der größte "Betrieb" in Dtschl.. Mein oberster Dienstherr ist der Verteidigungsminister. Direkt an meiner Dienststelle waren wir mal 11. Davon ist einer an Hodgins Lymphom erkrankt, gilt aber jetzt (ich bin froh) als gesund. Eine Kollegin hat wegen "psychischer Erkrankung" gekündigt. Ich habe Sick Building Syndrom bekommen (als Auslöser für die späteren Erkrankungen). Ein Kollege ist innerhalb eines halben Jahres mit schwersten neurologischen Störungen erwerbsunfähig geworden und jetzt schwerst Alzheimerkrank ein Pflegefall. Bei einer Kollegin gab es "merkwürdige" Leberwerte - eine freiwillige betriebsärztliche Untersuchung ist angeleiert aber nie durchgeführt worden. Eine weitere Kollegin hatte zunächst Astmaanfälle und häufige Synkopen. Sie kann heute nur noch zwei Nahrungsmittel (Reis und Möhren) essen.
Aus Angst um ihre Arbeitsplätze bekomme ich seitens meiner KollegInnen keine Unterstützung.
Wo Probleme von unten nach oben gemeldet werden, geht schon mal das eine oder andere auf dem Dienstweg verloren....
Das ist jetzt die Kurzform dreier dicker Aktenordner.
Die Frage bleibt: Welche Rolle übernimmt eine KK, wenn im MDK Gutachten als Vorgabe steht: Einschaltung des Betriebsaztes;Fürsorgepflicht des AG -
Ich muss den Inhalt des Gutachten ja nicht unbedingt kennen...
Hallo MAchts Sinn,
ich darf dich zitieren : ²...dann ist die Kasse wohl in der Pflicht und wenn sie ihrer Pflicht daraus nicht nachkommt, dürfte sie bei kausalem Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Schaden ein Mitverschulden mit Auswirkungen auf ihren Ersatzanspruch nach § 116 SGB X treffen.²
Wie muss man das in der Praxis verstehen ??
Was soll bzw. muss deiner Ansicht nach eine Kasse dann machen - den Arbeitgeber kontaktieren oder das Gutachten an dem "Betriebsärztlichen Dienst" schicken ??
habe ich nicht so richtig verstanden, wie du das meinst - erkläre es mir bitte mit einfachen Worten nicht mit Gesetzen und Urteilen - danke !
Gruss
Czauderna
ich darf dich zitieren : ²...dann ist die Kasse wohl in der Pflicht und wenn sie ihrer Pflicht daraus nicht nachkommt, dürfte sie bei kausalem Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Schaden ein Mitverschulden mit Auswirkungen auf ihren Ersatzanspruch nach § 116 SGB X treffen.²
Wie muss man das in der Praxis verstehen ??
Was soll bzw. muss deiner Ansicht nach eine Kasse dann machen - den Arbeitgeber kontaktieren oder das Gutachten an dem "Betriebsärztlichen Dienst" schicken ??
habe ich nicht so richtig verstanden, wie du das meinst - erkläre es mir bitte mit einfachen Worten nicht mit Gesetzen und Urteilen - danke !
Gruss
Czauderna
Soll ich übersetzen?
Das heisst die Kasse ist auf jeden Fall Schuld.
An was weiss Machts Sinn ja noch nicht. Aber das ist ja egal.
Hauptsache erst mal Schuld.
Um Kleinigkeiten wie Weitergabe eines Gutachtens an den Betriebsärztlichen Dienst im Bereich Datenschutz kümmert sich Machts Sinn ja erst mal nicht.
Das Thema kommt erst zur Sprache wenn sich jemand über den Datenschutz bei einer Kasse aufregt.
Das heisst die Kasse ist auf jeden Fall Schuld.
An was weiss Machts Sinn ja noch nicht. Aber das ist ja egal.
Hauptsache erst mal Schuld.
Um Kleinigkeiten wie Weitergabe eines Gutachtens an den Betriebsärztlichen Dienst im Bereich Datenschutz kümmert sich Machts Sinn ja erst mal nicht.
Das Thema kommt erst zur Sprache wenn sich jemand über den Datenschutz bei einer Kasse aufregt.
Hallo,broemmel hat geschrieben:
wenn sich jemand über den Datenschutz bei einer Kasse aufregt.
nun häng den Datenschutz mal nicht so hoch,
letztendlich kann doch keine Kasse die Einhaltung garantieren,
lediglich ein sorgfältigen Umgang nach dem BDSG - Richtlinien
sollte schon möglich sein.
Gruß Bully
Hallo Macht Sinn,
ich hatte dir eine einfache Frage gestellt, nicht um dich zu provozieren sondern weil ich einfach nachfragen wollte wie du das gemeint hast -
prompt kommst du mit dem was ich gar nicht wollte - was hat die Unfallversicherung mit diesem Fall zu tun ??
Kann man dich nichts einfaches fragen um eine einfache Antwort zu bekommen ??
Betriebliche Gesundheitsförderung - was zum Geier hat das mit diesem Fall hier zu tun ?? mit Fall, meine ich meine Frage (habe ich nachgetragen)
Und schon wieder diese latente Unterstellungen - einfach nur noch schade.
Bevor ich mir auf diese Art und Weise auf "Sprünge helfen lasse",
reihe ich mich dann wahrscheinlich doch lieber in deine "Fan-Gemeinde"
aller anderen KA-Mitarbeiter ein.
Da fällt mir auch der Spruch ein - "Kritiker sind wie Eunuchen - Sie wissen, wie man es macht"
Gruss
Czauderna
ich hatte dir eine einfache Frage gestellt, nicht um dich zu provozieren sondern weil ich einfach nachfragen wollte wie du das gemeint hast -
prompt kommst du mit dem was ich gar nicht wollte - was hat die Unfallversicherung mit diesem Fall zu tun ??
Kann man dich nichts einfaches fragen um eine einfache Antwort zu bekommen ??
Betriebliche Gesundheitsförderung - was zum Geier hat das mit diesem Fall hier zu tun ?? mit Fall, meine ich meine Frage (habe ich nachgetragen)
Und schon wieder diese latente Unterstellungen - einfach nur noch schade.
Bevor ich mir auf diese Art und Weise auf "Sprünge helfen lasse",
reihe ich mich dann wahrscheinlich doch lieber in deine "Fan-Gemeinde"
aller anderen KA-Mitarbeiter ein.
Da fällt mir auch der Spruch ein - "Kritiker sind wie Eunuchen - Sie wissen, wie man es macht"
Gruss
Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Aha – wie von § 116 SGB X habt ihr also auch von betrieblicher Gesundheitsförderung und von Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren noch nichts gehört!
Im Zusammenhang mit diesem Thread käme wohl diesem Paragraphen aus eurem Buch Bedeutung bei:
Ihr wisst schon, wie die Krankenkassen-Versteckspiele funktionieren - erst mal immer hinter dem Datenschutz - aber vielleicht solltet ihr dazu mal selbst ein bißchen lesen. Obwohl - wenn ihr geschickt bestreitet, werde ich euch auch in diesem Bereich etwas auf die Sprünge helfen ..., das wäre für euch dann auch einfacher.§ 20b Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
(1) Die Krankenkassen unterstützen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Insbesondere unterrichten sie diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.
(2) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 arbeiten die Krankenkassen eng mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen. Dazu sollen sie und ihre Verbände insbesondere regionale Arbeitsgemeinschaften bilden. § 88 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zehnten Buches und § 219 gelten entsprechend.
Gruß!
Machts Sinn
Zuletzt geändert von Czauderna am 05.04.2012, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Wow! Hier ist es spannender als im Unfallopferforum
(1) Ich verkürze mal die Diskussion: Den Vogel hat die Unfallkasse des Bundes (BG) abgeschossen, als sie mir schrieb:
Nach §§ Schieß-mich-tot sind wir für Maßnahmen der Prävention nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
(2) Heute kam dann die "Gesamtauskunft Leistungen": 33 verschiedene Diagnosen; meine Lieblingsdiagnose: abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik des Schädels und Kopfes. (bedeutet: 8 Vernarbungen durch Entzündungen und geplatzte venöse! Blutgefäße)
Langsam tut mir mein SB bei der Kasse wirklich leid.
(3) Viele Dinge stehen auf dem Papier und Papier ist bekanntlich geduldig!
Ich habe meinem AG Ende DEZ angeschrieben und freundlich angefragt, ob wir nicht mal wieder ein BEM Gespräch für mich abhalten sollten. Oh weia, leider kam man jemanden im Öffentlichen Dienst nicht so einfach kündigen...auf 'ne Antwort bin ich gespannt.
Nach §§ Schieß-mich-tot sind wir für Maßnahmen der Prävention nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
(2) Heute kam dann die "Gesamtauskunft Leistungen": 33 verschiedene Diagnosen; meine Lieblingsdiagnose: abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik des Schädels und Kopfes. (bedeutet: 8 Vernarbungen durch Entzündungen und geplatzte venöse! Blutgefäße)
Langsam tut mir mein SB bei der Kasse wirklich leid.
(3) Viele Dinge stehen auf dem Papier und Papier ist bekanntlich geduldig!
Ich habe meinem AG Ende DEZ angeschrieben und freundlich angefragt, ob wir nicht mal wieder ein BEM Gespräch für mich abhalten sollten. Oh weia, leider kam man jemanden im Öffentlichen Dienst nicht so einfach kündigen...auf 'ne Antwort bin ich gespannt.
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Re: Wow! Hier ist es spannender als im Unfallopferforum
Sind denn deine Kolleginnen nicht im Öffentlichen Dienst, wenn sie dich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht unterstützen? Sind bei ihnen keine gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund des Unfalles feststellbar?reallyangry hat geschrieben: (3) Viele Dinge stehen auf dem Papier und Papier ist bekanntlich geduldig!
Ich habe meinem AG Ende DEZ angeschrieben und freundlich angefragt, ob wir nicht mal wieder ein BEM Gespräch für mich abhalten sollten. Oh weia, leider kam man jemanden im Öffentlichen Dienst nicht so einfach kündigen...auf 'ne Antwort bin ich gespannt.
Ich weiß zwar nicht, wie genau die Leute bei der Wismut damals zu ihrem Recht kamen, glaube mich aber zu erinnern, dass zunächst auch abgewiegelt wurde. Hast du dich darüber schon schlau gemacht?
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@GKV
Ja, die Geschichte von den Erkrankten der WISMUT (Uranabbau in der ehemaligen DDR) kenne ich. Von 10.000 Betroffenen haben bekommen immerhin 3.000 eine Unfallrente. Das ist für berufsgenossenschaftliche Verfahren "nicht schlecht." (Ich verweise auf meinen Eintrag "Frohe Ostern an alle die Ärger haben und machen' in diesem Forum).
Ein berühmtes Zitat von Carl v. Ossietzky lautet: In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn macht.
Die Angst meiner Kollegen bezieht sich nicht darauf, dass ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt wird, sondern darauf, dass der Ort der Beschäftigung wegfällt. Anders ausgedrückt: Es war seit Jahren bekannt, dass das 'Lehrgebäude' dringend sanierungsbedürftig ist und "gesundheitliche Störungen bei den Gebäudebenutzern" verursacht hat. Eine sofortige 'Sanierung' des Gebäudes hätte bedeutet, dass der AG die Ausbildung kurzerhand von z.B. Flensburg nach München verlegen hätte können. Das hätte bedeutet, dass irgendwann ein Schreiben gekommen wäre, in dem gestanden hätte:
Sehr geehrt... Interne Strukturänderungen zwingen uns dazu, die (x)Ausbildung von FL nach M zu verlegen. Um Ihr Beschäftigungsverhältnis zu erhalten, weisen wir Sie an, ab dem ... Ihren Dienst in M auszuüben. (Das ist jetzt kein "Dienstdeutsch")
- Friss oder stirb, Vogel!
Nachzulesen sind ähnliche Geschichten im Internet unter z.B.:
taz.de: 'Gift für Lehrer: Eine Behörde, die krank macht'
'taz: Marine macht krank'
oder: google, Stichwort 'Umweltgifte Schule Nideggen'
CSN forum: Umweltkrankheiten, verseuchte Schulen
e.v.
Und wer ganz viel Zeit hat:
Innenraumschadstoffe an Schulen und in KITAS: 2640 Ergebnisse; Innenraumschadstoffe in Schulen: 84.500 Treffer
Und nicht nur die Lehrer und andere Mitarbeiter werden krank. Die Kinder, die sich in diesen Gebäuden aufhalten, sind die (chronisch und krebskranken) Menschen von heute und morgen. Und damit sich die Betroffenen nicht wehren können, wird ihnen über ein System der "Verschiebung an die verschiedenen Leistungsträger" (z.B. Einstellung des Krankengeldes) finanziell der Hahn abgedreht.
Machts Sinn schrieb:
Tja reallyangry,
dann ist die Kasse wohl in der Pflicht und wenn sie ihrer Pflicht daraus nicht nachkommt, dürfte sie bei kausalem Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Schaden ein Mitverschulden mit Auswirkungen auf ihren Ersatzanspruch nach § 116 SGB X treffen.
Aber: Das Fallmanagement der Krankenkassen hat den Versicherten im Blick mit dem Ziel, Krankengeldzahlungen zu vermeiden bzw. zu beenden. Von einem Ansatz bei den krank machenden Arbeitsbedingungen bzw. bei den Arbeitgebern – z. B. durch Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X – ist mir bisher nichts bekannt geworden.
Mit andern Worten zu deiner Frage über die Rolle der Krankenkassen: Sie drücken sich !
Ja, die Geschichte von den Erkrankten der WISMUT (Uranabbau in der ehemaligen DDR) kenne ich. Von 10.000 Betroffenen haben bekommen immerhin 3.000 eine Unfallrente. Das ist für berufsgenossenschaftliche Verfahren "nicht schlecht." (Ich verweise auf meinen Eintrag "Frohe Ostern an alle die Ärger haben und machen' in diesem Forum).
Ein berühmtes Zitat von Carl v. Ossietzky lautet: In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn macht.
Die Angst meiner Kollegen bezieht sich nicht darauf, dass ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt wird, sondern darauf, dass der Ort der Beschäftigung wegfällt. Anders ausgedrückt: Es war seit Jahren bekannt, dass das 'Lehrgebäude' dringend sanierungsbedürftig ist und "gesundheitliche Störungen bei den Gebäudebenutzern" verursacht hat. Eine sofortige 'Sanierung' des Gebäudes hätte bedeutet, dass der AG die Ausbildung kurzerhand von z.B. Flensburg nach München verlegen hätte können. Das hätte bedeutet, dass irgendwann ein Schreiben gekommen wäre, in dem gestanden hätte:
Sehr geehrt... Interne Strukturänderungen zwingen uns dazu, die (x)Ausbildung von FL nach M zu verlegen. Um Ihr Beschäftigungsverhältnis zu erhalten, weisen wir Sie an, ab dem ... Ihren Dienst in M auszuüben. (Das ist jetzt kein "Dienstdeutsch")
- Friss oder stirb, Vogel!
Nachzulesen sind ähnliche Geschichten im Internet unter z.B.:
taz.de: 'Gift für Lehrer: Eine Behörde, die krank macht'
'taz: Marine macht krank'
oder: google, Stichwort 'Umweltgifte Schule Nideggen'
CSN forum: Umweltkrankheiten, verseuchte Schulen
e.v.
Und wer ganz viel Zeit hat:
Innenraumschadstoffe an Schulen und in KITAS: 2640 Ergebnisse; Innenraumschadstoffe in Schulen: 84.500 Treffer
Und nicht nur die Lehrer und andere Mitarbeiter werden krank. Die Kinder, die sich in diesen Gebäuden aufhalten, sind die (chronisch und krebskranken) Menschen von heute und morgen. Und damit sich die Betroffenen nicht wehren können, wird ihnen über ein System der "Verschiebung an die verschiedenen Leistungsträger" (z.B. Einstellung des Krankengeldes) finanziell der Hahn abgedreht.
Machts Sinn schrieb:
Tja reallyangry,
dann ist die Kasse wohl in der Pflicht und wenn sie ihrer Pflicht daraus nicht nachkommt, dürfte sie bei kausalem Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Schaden ein Mitverschulden mit Auswirkungen auf ihren Ersatzanspruch nach § 116 SGB X treffen.
Aber: Das Fallmanagement der Krankenkassen hat den Versicherten im Blick mit dem Ziel, Krankengeldzahlungen zu vermeiden bzw. zu beenden. Von einem Ansatz bei den krank machenden Arbeitsbedingungen bzw. bei den Arbeitgebern – z. B. durch Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X – ist mir bisher nichts bekannt geworden.
Mit andern Worten zu deiner Frage über die Rolle der Krankenkassen: Sie drücken sich !
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:... damit sind wir wieder bei der Zuständigkeitsabgrenzung und -verschiebung - aber selbst dazu kann Czauderna vier Beiträge weiter oben den Anteil der Krankenkassen nach § 20a SGB V nicht erkennen ...
Mich würde schon mal interessieren, ob sie in dieser wichtigen Frage - ähnlich wie beim Fallmanagement gegen Krankengeld-Bezieher - interne Weisungen haben.
Gruß!
Machts Sinn
wenn du dich da mal nicht irrst - gerade mein Arbeitgeber engagiert sich auf diesem Gebiet ganz besonders - ich habe damit wenig zu tun, da ich Kundenberater bin und auch ziemlich wenig mit Arbeitgebern Kontakt habe.
Im übrigen - bist du schon wieder mit einem Gesetz angekommen.
Mit dir kann man eben keinen normalen Gedankenustausch betreiben - dein Motto wird offenbar immer sein - "Ich habe recht, egal was kommt und die Kassenmitarbeiter hier, sind die Doofen und Ahnungslosen".
Kennst du die Geschichte mit dem Glashaus und dem Splitter im Auge.
Du bist nicht in der Lage, gezielt und ohne "Ausweichmanöver" auf eine Frage zu antworten - ich wiederhole gerne noch einmal meine Frage -
"Wie stellst du dir vor, wie die Kasse in der Praxis da handeln soll, wenn es sich ergibt, dass die Ursache im betrieblichen Umfeld zu suchen ist und deshalb bestimmte medizinische Ergebnisse aufgrund eines MDK-Gutachtens
festgestellt wurden ?"
Deine Meinung - nicht dein Fleiß - Gesetze zu zitieren - das wäre mal etwas.
Gruss
Czauderna