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Verfasst: 03.04.2012, 14:32
von broemmel
Hallo Pechvogel64,

Du möchtest eine Frage bezüglich eines Krankengeldanspruches von einem Krankenkassenmitarbeiter beantwortet haben.

Die Antwort kommt 3x und dann rennst Du zum Job-Center, beantragst ALG II und fragst dort nach wegen des Krankengeldes?

Wenn ich das so verfolge sehe ich automatisch Probleme auf Dich zukommen. Und zwar das Problem das Du alle möglichen Leute fragst nur traust Du Dich nicht bei der richtigen Stelle zu fragen.

Wer zahlt Krankengeld? Wohl die Krankenkasse. Und Entscheidungen darüber trifft die Krankenkasse und nicht das Job-Center.

Warum in aller Herrgottswillen gehst Du nicht einfach mit Deinem Bescheid zu Deiner Krankenkasse?

Manchmal verstehe ich die Scheu vor dem Gespräch mit den Krankenkassenmitarbeitern nicht.

Verfasst: 03.04.2012, 14:46
von Pechvogel64
Hm, also, der Sachbearbeiter beim Jobcenter (Reha) ist aber wirklich ein sehr netter Mensch, sehr verständnisvoll und engagiert, ich glaube nicht, dass der die Unwahrheit sagt. Genaueres erfahre ich ja am Donnerstag, wenn ich meinen Antrag dort abgebe, morgen haben die zu.

Ich halte Euch dann auf dem Laufenden.

Verfasst: 03.04.2012, 14:52
von Pechvogel64
Hallo broemmel!

Habe Deine Antwort zu spät gesehen. Also, Scheu vor der KK habe ich nicht, warum sollte ich. Angesichts dieser 6-Wochen-Frist erschien es mir schon vorab logisch, dass es so ist, wie ich heute erfahren habe, und ich bin inzwischen müde. Müde, vergeblich zu allen möglichen Institutionen zu rennen, Ihr wisst ja gar nicht, wo ich schon überall war. Müde, immer wieder dasselbe erzählen zu müssen. Müde, immer wieder auf meine sch... Erkrankung gestoßen zu werden, weil das auch die Angst weckt, nie wieder auf die Beine zu kommen. Ich bin einfach kaputt.

Ich schreibe, was es Donnerstag ergeben hat.

Verfasst: 03.04.2012, 15:14
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.04.2012, 16:02
von Czauderna
Hallo Pechvogel,
woher hast du die Aussage, dass nach ALG-2 Bezug Krankegeldzahlung
folgt ?? Vom Job-Center ??
Ein ALG-2 Bezieher hat keinen Anspruch auf Krankengeld, das gilt nur für ALG-1 Bezieher ??
Was hat denn deine Krankenkasse eigentlich wirklich gesagt ??
Die haben doch deine Krankmeldungen und die Mitteilung dass die MAssnahme abgebrochen bzw. beendet wurde - da muessen die doch schon von Amts wegen den Krankengeldanspruch prüfen.
Gruß
Czauderna

broemmel

Verfasst: 03.04.2012, 16:42
von ich glaube es nicht
Manchmal verstehe ich die Scheu vor dem Gespräch mit den Krankenkassenmitarbeitern nicht.

Zu dir broemmel würde ich bestimmt nicht kommen,aber du bist doch schon im Ruhestand oder?
Ich denke das ist gut so.
Gruß
ich glaube es nicht

Verfasst: 03.04.2012, 17:19
von Pechvogel64
Hallo Ihr Lieben!

Ich war nach Euren Antworten jetzt doch verunsichert (denn schließlich seid Ihr ja vom Fach und versteht etwas davon) und soeben bei meiner Krankenkasse gewesen.

1. Die haben keine Meldung bzgl. des Abbruchs bekommen, was eigentlich sofort der Fall sei. Die Sachbearbeiterin war deswegen ganz verwundert und hat sich erstmal eine Kopie von der Kopie des Einschreibens gemacht...

2. Seit dem 16.03. wäre ich nicht mehr krankenversichert gewesen. Da man aber keine Meldung bekommen hatte, wusste die Kasse das nicht. Ich war aber seitdem beim Arzt gewesen, was jetzt passiert, keine Ahnung...

3. Sie klärt, ob ich Anspruch auf Krankengeld habe und ab wann. Morgen erfahre ich es. Schreibe es dann hier.

Mann, wieso muss bei mir immer alles so schief laufen.
:cry:

Edit:
@ Czauderna

"woher hast du die Aussage, dass nach ALG-2 Bezug Krankegeldzahlung folgt ?? Vom Job-Center ?? Ein ALG-2 Bezieher hat keinen Anspruch auf Krankengeld, das gilt nur für ALG-1 Bezieher ??"

Vom BFW und der DRV Bund, wurde im "Abbruch-Gespräch"gesagt. Ich bekam vor der Umschulung ALGII, das ist richtig, aber trotzdem könne man Krankengeld bekommen. Das kam mir auch seltsam vor, nicht nur wegen dieser 6 Wochen. Deshalb meine Frage hier an die Profis.

Verfasst: 03.04.2012, 18:32
von broemmel
Oh Wunder.

Ein Gespräch mit der Kasse bringt das mal in die richtige Richtung.

@ich glaube es nicht

vielleicht warst Du sogar schon mal bei mir. wer weiss... wer weiss...

Der Ruhestand ist jedenfalls noch weit weg bei mir.

Verfasst: 03.04.2012, 19:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.04.2012, 21:56
von Violetta76
Ohh die IKK-classic. Ganz schlechte KV. Und nein, ich bin da nicht versichert.

Verfasst: 04.04.2012, 13:11
von friesenjunge48
Das ist die Kasse wo die mundwinkel der Angestellten nach unten hängen,
friesenjunge48

Verfasst: 04.04.2012, 13:57
von Pechvogel64
So, jetzt mal wieder etwas zum eigentlichen Thema... ;)

Ich habe KEINEN Anspruch auf Krankengeld. Aber nicht wegen der 6-Wochen-Frist oder weil ich vor der Umschulung ALGII bekam. Nein. Ich bekomme kein Krankengeld, weil ich zwar im Januar 2009 ausgesteuert wurde und diese Blockfrist bzgl. derselben Krankheit daher nicht mehr gilt. ABER:

Ich hatte im BFW von Anfang an Gespräche mit einem Psychologen. Nichtmal wegen Depressionen oder irgendwas in der Richtung, oder weil ich Gespräche gebraucht hätte. Nein. Nur einfach sporadisch Gespräche, weil man die haben MUSS (= Pflicht), wenn man wg. Psyche (bei mir BurnOut mit Depri) die Umschulung macht. Und genau das wurde mir jetzt zum Verhängnis: Diese Gespräche gelten nämlich als "Behandlung". Und man darf innerhalb der letzten 6 Monate vor Abbruch aus gesundheitl. Gründen nicht wegen derselben Sache in Behandlung sein. Egal, ob über solche Dinge gesprochen wurde oder nur über das Wetter oder was weiß ich und egal, ob man bisher sehr gute Leistungen erbracht hatte, wie ich... alles egal. Auch dass meine Erschöpfung erst sehr spät und lediglich aufgrund extremen privaten Stresses (ging bis zur Existenzgefährdung, hatte sehr viele Baustellen, um die ich mich kümmern musste) eingetreten ist, unter dem auch jeder Gesunde eingebrochen wäre, wie man mir sagte, interessiert nicht. Nur diese Pflicht-Gespräche. Also KEIN Krankengeld. Mir bleibt also nur HartzIV.

Werde mich dann jetzt mal ans Ausfüllen der Formulare machen und auch zum Vermieter gehen wg. Mietbescheinigung. dann kann ich auch gleich erklären, woher der Mietrückstand kommt und dass ich den vorerst nicht bezahlen kann (nur halbes Übergangsgeld).

Alles ganz schlimm. War während der ganzen Umschulung nicht in therapeutischer Behandlung, weil ich keine brauchte und hatte daher nach meinem gestrigen Besuch bei der KK die Hoffnung, Krankengeld zu bekommen und jetzt das.
:cry:

Verfasst: 04.04.2012, 15:04
von broemmel
.
Erneuter Anspruch auf Krankengeld nach Erreichen der Höchstbezugsdauer

Nach Ablauf der Blockfrist, in der der Versicherte für 78 Wochen wegen derselben Krankheit Krankengeld bezogen hat, lebt der Krankengeldanspruch wieder auf, wenn der Versicherte

-bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist;

-in der Zwischenzeit nicht wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate arbeitsunfähig war, dabei ist es unerheblich, ob die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zusammenhängend zurückgelegt wurden, und
in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hat. Die geforderte Erwerbstätigkeit kann auch eine nicht versicherte (z.B. geringfügige) Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit sein. Die sechs Monate (bzw. 180 Kalendertage brauchen nicht durchgehend zu verlaufen. Auch bei einer oder mehreren Unterbrechungen reicht es aus, wenn insgesamt Arbeitsfähigkeit und Erwerbstätigkeit für 180 Kalendertage bestanden hat.

Behandlung ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit.

Da würde ich mal nachhaken. Eine Krankheit kann auch behandlungsbedürftig sein ohne Arbeitsunfähigkeit zu verursachen.

Verfasst: 04.04.2012, 15:22
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.04.2012, 15:54
von Pechvogel64
Also:

2007 Hörsturz und BurnOut (hatte meine demenzkranke Mutter betreut und das war neben meiner Arbeit irgendwann zuviel, hatte auch Schichtarbeit) und 'raus aus dem Job. Dann Behandlung, Klinik, Januar 2009 ausgesteuert. August 2009 medizinische Reha, danach Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Bearbeitung zog sich hin bis Ende 2010.

2010 Oktober-Dezember Berufsfindung im BFW
2011 März-Juni Reha-Vorbereitungstraining im BFW
2011 Juni Umschulungsbeginn

"in der Zwischenzeit nicht wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate arbeitsunfähig war"

War ich nicht. In der Zwischenzeit habe ich recht erfolgreich das 1. Semester meiner Umschulung absolviert.

"und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hat."

Hm, da steht und... erwerbstätig war ich nicht nach Ablauf der Blockfrist, denn die endete ja erst im Februar 2012 und ab März war ich im Reha-Vorbereitungstraining. Deshalb stand ich auch der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Aber davon war auch gar nicht die Rede, als ich mit der KK-Sachbearbeiterin rdete; als ich das Ende der Blockfrist ansprach, sagte sie mir das mit den Psychologen-Gesprächen. Diese "psychologischen Beratungen" (so nannte sie es) gelten als Behandlung, und das ist das Killerkriterium. Habe extra nochmal nachgefragt, ob ich das richtig verstanden habe. Also keine chance.
:(