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Verfasst: 21.10.2012, 19:04
von Carola
Preis der schlechtesten Krankenkasse ?
bei der Abstimmung würde die AOK als beste Krankenkasse
rauskommen.
Möglich wäre die Abstimmung neutraler zu machen wenn nur
Leute die Min 6 Monate dabei sind voten dürfen.
Somit wäre einige aussen vor.
Ansonsten brauch hier keiner Voten jeder weiss das die
AOK den Preis gewinnt.
lg

Verfasst: 21.10.2012, 19:43
von Machts Sinn
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krankengeld

Verfasst: 21.10.2012, 22:00
von sabaton48
hallo czauderna!ein fall für dich und andere,ja vielleicht!vielleicht hab ich nur glück gehabt,aber beendet ist fall der noch nicht ganz...leider.einen preis wofür möchtest du denn vergeben?ich bin neu hier im forum,habe sehr viele beiträge gelesen,und noch mehr noch nicht lesen können!wenn du mich fragst,würde ich jedem einen preis geben,der in diesem krankenkassenwirrwar ,anderen hilflosen mitgliedern SACHLICHE und rechtliche ratschläge,hinweise, tips geben kann.dabei sollte in diesem forum vermieden werden persönliche differenzen öffentlich auszutragen!jeder hat seine eigene meinung!und jeder sieht die sachlage(n) für sich persönlich anders(individuell)!es muß noch nicht mal sein,daß der eine recht hat oder der andere unrecht,so wie ich es lesen konnte ,hat jeder irgendwo recht,vorausgesetzt man betrachtet jedes thema für sich und als GANZES!will damit sagen ,in diesem forum ist soviel wissen (zusammengenommen)vorhanden,daß es für mich ein riesenbollwerk gegen ungerechtigkeiten der KK darstellt,daß selbst diese ins schwitzen kommen,wenn man sie mit diesem wissen konfrontiert bzw.anwendet!viele grüße sabaton:-)

krankengeld

Verfasst: 21.10.2012, 22:29
von sabaton48
guten abend,MACHT SINN!naja,mit empfehlenswert ist wohl die vorgehensweise gemeint,sich sachkundig machen(z.B.in diesem forum),schnelles reagieren auf schreiben der KK,alle möglichkeiten ausschöpfen,um ungerechtigkeiten zu begegnen,und ein kleines bisschen mut!
und ja,es war eine volle breitseite,für mich!mir ging es sau schlecht(arztbesuch außer der reihe)glück im unglück wie bereits erwähnt :dieses forum und der reibungslose und schnelle ablauf mit sämtlichen anträgen,hausarzt,arbeitsamt...spießrutenlauf auf der ganzen linie!aber mit ein paar hilfreichen paragraphen auf einem A4 blatt ging das schon recht gut!ich mußte eine entscheidung treffen :resignieren oder kämpfen....und du wirst es nicht glauben es war(ist) die AOK!;-))nur mit der ausschlußfrist und verfahrensfrist weiß ich nicht ,was gemeint ist:-((wie soll denn so eine zwischennachricht aussehen?einen abhilfebescheid habe ich nicht in die hände bekommen und schon gar nicht eine kostenübernahmeerklärung!ich möchte die sache für mich sauber abschließen,soll heißen,wenn ich nach den 4,5 tagen dem gericht bescheid gebe,daß ich meinen antrag zurückziehe,möchte ich schon irgendwie eine formulierung beifügen(dem richter wird mein fall vorgelegt) ,die einen bildlich gesehenen ,,erhobenen zeigefinger,,für die KK beinhaltet,um späteren willkürakten vorzubeugen!denn so wie ich das verstanden habe,wird(ist) der vorgang aktenkundig? viele grüße sabaton

Verfasst: 21.10.2012, 22:58
von Machts Sinn
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krankengeld

Verfasst: 21.10.2012, 23:16
von sabaton48
hallo MACHT SINN!ja so in etwa hatte ich es mir auch vorgestellt,meine vorgehensweise war mir aber nicht so greifbar(hing so alles in der luft,,unaussgereift)!jetzt weiß ich ,wie ich mein schreiben an das gericht formuliere!und ja,mir ist es letztendlich auch egal,ob es jemand liest,HAUPTSACHE ES IST AKTENKUNDIG!was kommt,weiß man nicht,jedenfalls bin ich froh in diesem forum,,gelandet zu sein,und ich möchte dir nochmals für deine hilfreichen ausführungen danken!zumindest weiß ich jetzt,wohin ich mich wenden kann ,wenns mal wieder ,,eng,, wird!ich weiß,ich bin einer von vielen hier,und es gibt menschen hier, die es noch viel schlimmer getroffen hat als mich!aber EINER VON VIELEN zu sein hat HIER eine andere bedeutung,wenn du verstehst,was ich meine!ich werde die beiträge weiter verfolgen,und wenn sich etwas neues ergibt,auch von mir ,,hören,,lassen!bis dahin..gruß sabaton

Verfasst: 12.11.2012, 13:46
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.11.2012, 18:52
von Machts Sinn
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Vollstreckung - eilt !!!

Verfasst: 23.11.2012, 15:43
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.11.2012, 11:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 19.12.2012, 15:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.12.2012, 01:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2013, 21:34
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.01.2013, 00:06
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.01.2013, 08:26
von CiceroOWL
jo und, 10 Wochen Frist ist 10 wochenfrist § 26 SGB X i.V.m 136,137 BGB Hätten die kollegen das eingehalten wäre er aus dem KG Bezug gefallen wenn ich das Urteil richtig interpretiere mit 65 ist halt Schluss.