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Verfasst: 24.09.2012, 22:16
von JanneXX
Oooh - da ist Dir ja einiges dazu eingefallen... :D

Mir raucht für heute nun ziemlich der Kopf (habe zuvor in AU-RL - wozu? geschmökert) und Dank Deiner Unterstützung wird die kommende Nacht für mich seit langem mal wieder eine "Gute" werden.

Dir auch eine gute + friedvolle Nacht!

LG
Janne

Verfasst: 25.09.2012, 02:13
von leser
ich hab erst gedacht, Du hast Dich gefragt, "wozu" Du die AU-RL gelesen hast (lach)

vielleicht eine kleine Ergänzung zu den Ausführungen von MachtsSinn für das Gericht: § 1 Päambel AU-RL - Absatz 2
Diese Richtlinien haben zum Ziel, ein qualitativ hochwertiges, bundesweit standardisiertes Verfahren für die Praxis zu etablieren, das den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt, Krankenkasse und Medizinischem Dienst verbessert.

...ganz offensichtlich ist der Versicherte schon bei der Zielsetzung der Richtlinie auf der Strecke geblieben - oder anders gesagt, die Richtlinien sind nicht für die Versicherten gedacht (auch wenn die Inhalte bindend sind, aber in erster Linie für den Arzt).
Wenn der Arzt sagt, komm dann und dann. Und bist an dem Tag erschienen, hast Du Deinen Job als Versicherte getan. Hast Du eine Kopie der Patientenakte oder würde Dein Arzt Dir die Daten bestätigen, wann und zu welchem Termin er Dich einbestellt hat? (evtl vorher nochmal prüfen, ob die Daten passen / Du Dich an die Termine gehalten hast)

Vermeide aber Belehrungen des Gerichts ;) Schreib lieber, mir war die Richtlinie nicht bekannt, mich hat auch niemand darauf hingewiesen. In §1 Absatz 2 steht darüber hinaus, das die RL offensichtlich auch vorrangig das Ziel hat, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt, Krankenkasse und Medizinischem Dienst zu verbessern. Ich habe mich stets an die Anordnungen des Arztes gehalten und habe darauf vertraut, das alles seine Ordnung hat... etc (siehe Ausführungen von MachtsSinn)

Der andere Teil sollte sich ja erledigt haben (3. Instanz BSG - B 1 KR 19/11 R - 10.05.2012 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=154442 )

Verfasst: 25.09.2012, 09:01
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 25.09.2012, 16:21
von JanneXX
leser hat geschrieben:ich hab erst gedacht, Du hast Dich gefragt, "wozu" Du die AU-RL gelesen hast (lach)

:lol:

vielleicht eine kleine Ergänzung zu den Ausführungen von MachtsSinn für das Gericht: § 1 Päambel AU-RL - Absatz 2
Diese Richtlinien haben zum Ziel, ein qualitativ hochwertiges, bundesweit standardisiertes Verfahren für die Praxis zu etablieren, das den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt, Krankenkasse und Medizinischem Dienst verbessert.

...ganz offensichtlich ist der Versicherte schon bei der Zielsetzung der Richtlinie auf der Strecke geblieben - oder anders gesagt, die Richtlinien sind nicht für die Versicherten gedacht (auch wenn die Inhalte bindend sind, aber in erster Linie für den Arzt).
Wenn der Arzt sagt, komm dann und dann. Und bist an dem Tag erschienen, hast Du Deinen Job als Versicherte getan. Hast Du eine Kopie der Patientenakte oder würde Dein Arzt Dir die Daten bestätigen, wann und zu welchem Termin er Dich einbestellt hat? (evtl vorher nochmal prüfen, ob die Daten passen / Du Dich an die Termine gehalten hast)

Zum einen würden die Daten von den Ärzten bestimmt bestätigt werden, zum anderen haben sich in meinem Fundus noch einige staubige Terminzettel (wo von Hand der Wochentag und das Datum eingetragen sind) gefunden, die das ebenfalls nachweisen. Sowohl vom Haus- als auch Facharzt.

Vermeide aber Belehrungen des Gerichts ;) Schreib lieber, mir war die Richtlinie nicht bekannt, mich hat auch niemand darauf hingewiesen. In §1 Absatz 2 steht darüber hinaus, das die RL offensichtlich auch vorrangig das Ziel hat, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt, Krankenkasse und Medizinischem Dienst zu verbessern. Ich habe mich stets an die Anordnungen des Arztes gehalten und habe darauf vertraut, das alles seine Ordnung hat... etc (siehe Ausführungen von MachtsSinn)

Der andere Teil sollte sich ja erledigt haben (3. Instanz BSG - B 1 KR 19/11 R - 10.05.2012 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=154442 )
Herzlichen Dank für Deine Ergänzung!

LG
Janne

da war was verrutscht...

Verfasst: 25.09.2012, 16:42
von JanneXX
Machts Sinn hat geschrieben:
Ursprünglich gab es da offenbar bundesweit überhaupt kein Problem; dazu ist es erst durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vor einigen Jahren geworden. Das wurde aber offenbar nicht ausreichend kommuniziert, sondern wird nach und nach auf „kaltem Wege“ – so wie bei dir – umgesetzt (weil ohne entsprechende Aufklärung viel Geld zu sparen ist, wenn die „BSG-Falle“ plötzlich zuschnappt?), nachdem solche Praktiken von den Kassenvertretern hier im Forum noch vor kurzem (auch energisch) abgelehnt oder hauptsächlich den AOKen zugeschrieben wurden.

...

Jedenfalls scheinen in deinem konkreten Falle Beweisschwierigkeiten bezüglich der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit nicht gegeben. Es ist doch sehr eindeutig, dass du durch gesundheitliche Einschränkungen und damit verbundener Hilfebedürftigkeit (Sozialpsychiatrischen Dienst …) in deinen Möglichkeiten eingeschränkt bist. Ob damit auch die Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit beeinträchtigt ist, dürfte dahin gestellt bleiben können.

Im Ergebnis hast du also allein wegen letztlich enorm überzogenen formalen Anforderungen unverhältnismäßige materielle Nachteile, wenn du allein deswegen den Krankengeld-Anspruch und das davon abhängige Versicherungsverhältnis verlierst.

Davon sind letztlich auch die Rechte der Grundsicherungsbehörde betroffen, weil sie anstelle der Krankenkasse für deinen Lebensunterhalt einstehen muss.

Deswegen drängt sich im Rahmen der Anfechtungs- und Leistungsklage auch der Antrag auf, die Grundsicherungsbehörde beizuladen und der Hilfsantrag auf Richtervorlage nach Art. 100 Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht, ob die §§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V und 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V verfassungsgemäß sind. Das setzt voraus, dass sich das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit dieser gesetzlichen Regelung überzeugt und selbst keine andere Auslegung findet.

Zusatz: Wie beliebig die Rechtsprechung zu diesem Punkt bisher agiert, wird dadurch deutlich, dass sie bisher konsequent darüber hinweg sieht, dass die Verlängerungs-AUB nicht erst am letzten Tag der bisherigen Arbeitsunfähigkeit, sondern eigentlich zwei Tage überschneidend festgestellt werden müsste, damit am Tag danach noch ein Versicherungsverhältnis besteht.
...

edit: siehe Blauschrift


Ja, ich bin vom "piggy in the middle" (Sparkasse/Arbeitsagentur) nun auf dem Weg zur Schlachtbank (Sparkasse/SG). Aber bevor mir der "Ätsch-BSG-Falle"-Stempel auf den Hinterschinken geklatscht wird, kämpfe ich weiter und werde mir nun auch Unterstützung suchen, um meine Geschichte zu veröffentlichen.


LG
Janne (auf dem Weg nach KA 8) )

Verfasst: 25.09.2012, 17:25
von reallyangry
Janne,
viel Erfolg!! Und lass dich auf diesem Weg nicht entmutigen. Der ist richtig!!!
Es ist die Summe der Einzelfälle, die hoffentlich dazu führen wird, dass sich was ändert.
Erst wenn der öffentliche Druck groß genug wird, kommt es zu Änderungen.
Klassische Beispiele: der §218, mehr und mehr Rechte für "Homopaare"; mehr und mehr Rechte für geschiedene Väter, die auch tolle Mütter sein können; uvm.
Ich drück dir ganz fest die Daumen!
LG
ReallyAngry

Verfasst: 25.09.2012, 21:33
von JanneXX
... :roll: ich bin mittlerweile beim Tippen zu langsam geworden - nun ist mein Beitrag irgendwo im Datennirvana verschwunden :roll: ...
Zweiter Versuch:

Danke Dir, ReallyAngry!
Dein Zuspruch stärkt mir wieder ein bisschen den Rücken und tut sooo gut.

Wenn ich nicht auf mein Bauchgefühl und stattdessen auf den Rat Dritter gehört hätte, dann wäre ich schon lange "raus".

1) Am 31.8.10 erfolgte die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - und damit der Beginn meiner "Rundreise" vom Arbeitsamt zur Krankenkasse und wieder zurück in Endlosschleife, da jeder behauptet, der andere sei zuständig.
Klage beim Sozialgericht auf Zahlung von Krankengeld habe ich im März 2011 erhoben - nachdem ich von der Krankenkasse dann doch endlich einen klagefähigen Bescheid erhalten hatte.)

2) U.a. erhielt ich Ende Oktober 2010 bei der Arbeitsagentur die Auskunft, dass ich Anspruch auf ALG I habe, sofern ich mich "Gesundschreiben" lasse. Auf meinen Hinweis, dass ich aber arbeitsunfähig bin, erhielt ich die Auskunft, dass ja nun die Belastungen der Arbeitsstelle wegfielen und damit ja auch der Grund meiner AU!?! Auf mein Beharren, dass ich krank und au bin kam dann, dass ich mich auch mit nur 3 Stunden (15 Stunden in der Woche) zur Verfügung stellen könne. Erst auf genauere Nachfragen meinerseits wurde mir gesagt, dass ich dann natürlich auch nur ALG I auf 3 Std.basis erhalten könne und nix zusätzlich. Ansonsten wäre dann doch eben die Krankenkasse zuständig (die mich gerade erst erneut zur AA geschickt hatte).
Als ich sagte, dass ich im Moment auf die Schnelle keine Entscheidung treffen möchte, sagte mir die Beraterin, dass ich ja eine Nacht darüber schlafen kann und mich dann am nächsten Tag arbeitslos melden soll (quasi: das Angebot „ALG I Anspruch ist gilt nur bis morgen).

Ich bin der Meinung, dass die Auskünfte der AA summa summarum durchaus in Ordnung waren und mich die KK in meinem desolaten Zustand mit dieser Rumschickerei und der stetig größer werdenden Unsicherheit, Existenzangst und Kraftlosigkeit lediglich weichkochen wollte.

3) Selbst im November 2010 wurde ich noch vom Sachbearbeiter der KK, mit einem Ausdruck des § 125 SBG III (Minderung derLeistungsfähigkeit) ausgestattet und der erneuten Aussage, dass das Arbeitsamt zahlen müsse, zum wiederholten Mal zum Arbeitsamt geschickt! Hätte ich auf seinen Rat gehört, um diese Unsicherheit der Zuständigkeiten zu beenden, so müsste ich mich heute mit Sicherheit auch dafür rechtfertigen, dass ich Krankengeldzahlung fordere - als Laie, der sich mit diesen ganzen Paragraphen und der betreffenden Rechtsprechung in keinster Weise auskennt und sich eigentlich auf die Beratung verlassen können sollte!

Nebenbei bemerkt: Hätte ich nach Ansage des Sachbearbeiters der Sparkrankenkasse im Nov. 2010 gehandelt und keine weiteren FolgeAUs eingereicht, weil ja eh kein Krankengeld gezahlt würde, müsste ich mich heute noch zusätzlich rechtfertigen, warum ich keine FolgeAUs eingereicht hätte!! Und wäre auch wieder "raus".

Im Nov. 2010 musste ich mich dann gezwungenermaßen auch freiwillig versichern, um überhaupt weiter zum Arzt gehen zu können. Selbst im November war für mich noch immer nicht klar, wer denn nun zuständig ist.

4) Das Beratungsergebnis bei der Unabhängigen Patientenberatung fiel negativ aus (obwohl ich ausdrücklich darauf hinwies, dass ich völlig unverschuldet in dieser Lage bin - weil ich auf dringenden Rat meiner Therapeutin zum Arzt gegangen bin und diese mir dies auch schriftlich bestätigt hat).

5) Selbst da SG riet, die Klage zurück zu nehmen!

6) Der Sozialverband schickte mich 2 Mal weg!

Und was mich vor allem anderen so erstaunt: Da arbeiten Leute tagein tagaus mit Gesetzestexten und Urteilen und erkennen nicht, dass das Urteil, auf das sich die Sparkasse ua zur Nichtzahlung des Krankengeldes stützt, mit meinem Fall gar nix gemein hat!!! Ausser, dass kein KG gezahlt wurde.
Und ich darauf hinweise und dennoch weggeschickt werde - so quasi: Die hat ja eh was an der Waffel... tragischer Fall und weiter geht´s zum nächsten!


Diese Rechtssache und die damit verbundenen Umstände haben bei mir mehrmals lebensbedrohliche Zustände ausgelöst.
Diese Rechtssache hat mich zum Sozialfall gemacht, mir entstanden und entstehen massive finanzielle Schäden dadurch und meine Gesundheit, psychisch wie auch physisch, hat sich massiv verschlechtert, sodass ich im Laufe der Zeit immer handlungsunfähiger wurde/werde.
Auch werde ich in naher Zukunft auf Therapien angewiesen sein, für die die KK kostenmäßig nicht aufkommt - die ich mir jedoch als "Sozialhilfeempfänger" nicht leisten kann.

Und ich gebe dennoch nicht auf.

Und ich kann Machts Sinn nicht oft genug dafür danken, dass sich durch seinen Tipp kurz vor dem Erörterungstermin das Blatt für mich wendete!


Ich brauche jede Unterstützung, die ich kriegen kann - auch wenn´s mal nur ein "Kopf hoch", "Halte durch" oder "Du machst das schon" sein kann.

LG
Janne

Verfasst: 25.09.2012, 23:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.09.2012, 17:04
von JanneXX
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Janne,

wenn du gerade mehr Energie als sonst hast, lass sie nicht verpuffen, versuche ggf. erst mal – am besten mit Hilfe deines Bruders oder des VdK – deine Angelegenheiten zum Vorteil zu ordnen; deine Geschichte kannst du später immer noch veröffentlichen.

Du hast Recht - ich muss mein Energiemanagement besser gegen solche "Ausreisser" absichern. Danke!

Die Sache mit der Krankenkasse läuft ja, aber das mit der Arbeitsagentur ist offensichtlich eingeschlafen. Wenn kein Krankengeld gewährt wurde, hätte die Arbeitsagentur (nachrangig) offenbar die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III (jetzt § 145 SGB III) anwenden können und müssen. Deswegen könnte es wohl nicht schaden, dort einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Mir wurde gesagt, dass diese Regelung nur dann greifen würde, wenn ich davor ALG I bezogen hätte oder nach Aussteuerung??? Ich hatte mich ja im August 10 fristgerecht ab 1.9.10 arbeitslos gemeldet, am 31.8. ab 31.8.10 AUB, die ich auch zur AA schickte. Darauf erhielt ich nen Anruf, dass eben die KK KG zahlen müsse und ich mich erst dann wieder bei der AA melden brauche, wenn ich wieder gesund bin. Schriftliche Bescheide gibt es nicht, da ich vor dem Termin mit der Leistungsabteilung die Krankmeldung einreichte.

Die erneute persönliche Meldung dort erscheint ohnehin erforderlich, denn ein Krankengeldanspruch wäre inzwischen schon ausgelaufen und danach wäre ohnehin die Arbeitsagentur zuständig.

Danke für den Hinweis! Seit 1.3.12 (rückwirkend) beziehe ich Leistungen nach SGB II und bin AU (seit Ende 3/12). Zu Beginn meines Threads habe ich ja dargestellt, dass ich selbst nicht mehr handeln kann und daher dringend auf praktische Hilfe(n) angewiesen bin. Das ist nach wie vor so - mein Zustand hat sich eher noch verschlechtert.
Nachdem mich VdK und spD*** wieder zur AA schicken wollten, hat sich mein Bruder erbarmt und diesen Weg (mit Vollmacht ausgestattet) für mich gemacht. AA war natürlich nicht zuständig, dafür wurde gleich ein Termin beim JC für den nächsten Tag vereinbart. Ob mir dieser Gang möglich oder unmöglich ist, war nicht wirklich von Interesse.
Das zieht sich wie ein roter Faden durch meine ganze Geschichte, wenn´s mir eben nicht möglich ist, schade ich mir eben wieder mal selbst...
Ich könnt koPIEP (wink zu Krischu) - nur dass mittlerweile selbst das zu anstrengend ist.
Beim JC selbst stellte sich heraus, dass für mich die selbe nette SB zuständig ist, wie vor ca 10 Jahren. Das hat die ganze Sache für mich ein bisschen erleichtert. Alles weitere (amtsärztl. Gutachten, da musste ich aber persönlich nicht erscheinen) verlief reibungslos und unproblematisch.

Wie mit dem denkbaren Krankengeldanspruch könnte sich dadurch auch die – rückwirkende - Entlastung um die „freiwilligen“ Krankenversicherungsbeiträge ergeben. Und wenn tatsächlich erst mal Krankengeld zusteht, würde sich das Arbeitslosengeld verschieben.

Gruß!
Machts Sinn

***Der nette Sozialarbeiter vom spD betreut mich ja nur, weil die eigentlich Zuständige zu viel zu tun hat. Er arbeitet eigentlich mit Kindern. Als ich ihn kürzlich gebraucht hätte, war er im Urlaub und nun macht er eigentlich Urlaubsvertretung. Wie geschrieben: Hätte sich nicht mein Bruder erbarmt, wäre mit Sicherheit bis heute kein Antrag auf was auch immer gestellt.
Kurz: Ich brauche nach wie vor dringend praktische Unterstützung selbst für kleine Alltäglichkeiten, diese Rechtssache sowie Beratungen + Anträge, Klärung des Rentenkontos etc. Mein Bruder begleitet mich zum JC, mehr ist nicht möglich.
Und dem Sozialarbeiter hab ich auch wiederholt gesagt, dass mein Chip zunehmend unrund läuft (salopp ausgedrückt), ich die Fäden derzeit einfach nicht selbst in der Hand halten kann und mir weiterhin gesundheitlicher und finanzieller Schaden entsteht! Jaaa - ist ja mein Schaden und meine Gesundheit. Jaaa. Existenzangst und Verarmungswahn, was für ein ICD war das noch mal...

Und wenn mir noch jemand was zum "Antrag auf Verzinsung des ausstehenden Krankengeldes" (Formloser Antrag? Direkt an KK? Formulierung/Link) schreiben könnte und ähnliche Tipps wären für mich auch sehr hilfreich.
Ich bin weder zu faul, die Sufu oder Google zu bemühen noch ein Troll. Lediglich mittlerweile in vielen Bereichen sehr gehandicapt bzw begrenzt.
Danke!

LG
Janne

Verfasst: 28.09.2012, 18:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.10.2012, 16:29
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.10.2012, 16:57
von reallyangry
Klare Worte zu Gunsten von Versicherten. Sauber.
Weiterkämpfen!!!
Vielleicht merken ja noch andere was!
Was ist das genaue Datum dieses Urteils?
LG
ReallyAngry

Verfasst: 17.10.2012, 17:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 24.01.2013, 21:37
von JanneXX
okeee - da bin ich wieder...

@ Machts Sinn
Auf Deinen Beitrag vom 28.9.12 möchte ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt zurück kommen.
Und zu Deinem Beitrag vom 17.10.12: Hey, nachträglich herzlichen Glückwunsch! Toller Erfolg!!!

Update:
Da mir gesundheitlich zunehmend die Puste ausgeht, konnte ich in den vergangenen Monaten nichts im Krankenkassenforum posten.

Gestern fand die mündliche Verhandlung statt, an der ich nicht teilnehmen konnte, jedoch vom Sozialrechtsreferenten des VdK vertreten wurde.

Heute erhielt ich von ihm einen Brief, datiert 23.1.13, mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Frau …,

im heutigen Termin zur mündl. Verhandlung wurde Ihre Klage hinsichtlich des strittigen Zeitraumes vom 11.9.10 – 29.8.11 abgewiesen. Die vorsitzende Richterin hatte in ihrer Begründung hierzu vorgetragen, dass sie sich auf das Urteil des BSG vom 10.5.12 AZ B 1 KR 19/11 R stützt.
Aus diesem Urteil geht, wie die Beklagte zu Recht ausgeführt hatte, nicht nur hervor, dass zu Beginn Ihrer AU ein Anspruch auf Krankengeld besteht, sondern auch, dass ein fehlerhaftes Handeln des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse begründen kann, sondern eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Ärztin.
Nachdem ich nicht sicher bin, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Ärztin geltend machen möchten, habe ich mir also ein ablehnendes Urteil geben lassen.
In der Niederschrift zur mündl. Verhandlung geht dieser Sachverhalt deutlich hervor.
Nachdem ich in diesem Falle eine Berufungsklage vor dem LSG Stuttgart in Kenntnis des Urteils des BSGs nicht empfehlen kann, habe ich mit dem Sozialgericht vereinbart, binnen einer Woche zu klären, ob die Einlegung eines Rechtsmittels – also einer Berufungsklage – vor dem LSG verzichtet wird.
Dies hätte zur Folge, dass Sie möglichst rasch ein Urteil schriftlich erhalten könnten, mit dem Sie dann eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen könnten, auf eine ausführliche Begründung des Urteils würde aber dann verzichtet werden, die Urteilsgründe ergeben sich aber bereits schon aus der Niederschrift der mündl. Verhandlung.
Sofern Sie also nicht beabsichtigen, Berufungsklage zu erheben, rate ich zum Rechtsmittelverzicht.
Bitte äußern Sie sich uns gegenüber wieder bis zum 28.1.13, damit ich dem Gericht noch rechtzeitig Bescheid geben kann.

MFG



Anmerkung von mir:
1. Der strittige Zeitraum umfasst volle 78 Wochen. Ich habe mehrmals den VdK darauf hingewiesen und angewiesen, evtl. strittige Zeiten vom jetzigen Klageverfahren abzugrenzen. Darauf ging der VdK Referent wohl gar nicht ein???
2. Auch das von Machts Sinn genannte LSG Urteil habe ich ihm am 20.10.12 per Email übermittelt mit folgender "Anweisung": Bitte weisen Sie das Sozialgericht umgehend auf diese aktuelle Rechtssprechung hin.

Soviel erst mal für den Moment.

Erschöpfte Grüße
Janne


PS: Vielleicht ist nun doch die Zeit reif für einen Artikel in der Stuttgarter Zeitung. Anstatt eines "beinahe freien Falls durchs soziale Netz" hätten sie nun einen "Freien Fall ohne Netz und doppelten Boden" zu veröffentlichen.

Verfasst: 24.01.2013, 21:51
von Machts Sinn
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