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Verfasst: 21.02.2012, 11:26
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
es ehrt dich, dass du deinem Kamerad im Geiste
sofort zur Seite stehst. Ich habe da weitergemacht
wo du aufgehoert hast , dabei geht es vordergruendig
aber nicht um einen bestimmten User, sondern
mehr um die "Art" , und da hat er eben
den Begriff vom groben Klotz und dem entsprechenden
Keil in die Diskussion eingebracht. Das ist ja nun wirklich
nicht schlimm und um Rahmen seiner Argumentation
fallbezogen sogar richtig, von daher hatte
und habe ich auch nicht die Absicht gehabt
Ihn anzugreifen - ich denke auch, dass er
da sowie "drüber" steht.
worum es mir ging, aber du hast es auch
schon selbst geschrieben, dass du in deiner di eigenen
Art der Verallgemeinerung den "groben Keil"
auf dem "groben Klotz" salonfaehig, quasie
allgeimgueltig machen willst.
darauf habe ich es abgezielt mit meinem
Beitrag - damit waere diese Sache auch wieder
geklaert - weiter zum wesentlich spannenderem
Thema.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.02.2012, 15:53
von hedi
hi an alle,
Neues von heute:
mein Sohn hat mit der KK telefoniert. Die waren sehr pikiert darüber, daß
eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Hauptstelle eingegangen wäre und daß sich dadurch die Prüfung der Widersprüche durch den MDK verzögern würde, obwohl bereits am 13. 2. die Frist laut Aussage der Mitarbeiterin ablief. Mein Sohn hat denen gesagt, daß sie bis Ende der Woche Zeit hätten, über das Krankengeld zu entscheiden,
ansonsten fahren wir höchstpersönlich zum Sozialgericht zwecks einstweiliger Verfügung zur Fortzahlung. Morgen werden wir nochmals mit den Anwälten des VDK sprechen, daß die es für mich machen, ansonsten machen wir es selbst.
Das Bundesversicherungsamt hat schnell reagiert.... Respekt!
Hoffentlich tut sich da was!
Gruß Hedi
Verfasst: 22.02.2012, 15:48
von hedi
neue Frage!
habe heute mit Anwältin telefoniert. Sie meint, man solle erst am 15.3.12
mal nachfragen, wie weit die Prüfung der beiden Widerspruchsgutachten wäre. Eine dringliche Antragstellung auf Fortzahlung des KG beim Sozialgericht sieht sie nicht, da dies ein Vorverfahren wäre, wo man der KK genügend Zeit geben solle und ich ja weiter krankenversichert wäre,
was in diesem Fall die aufschiebende Wirkung wäre. Also hieße es, ich
muss noch 2 Monate auf eine Entscheidung warten, was dann bedeutet, ich wäre seit 20.11. ohne einen Euro.
Was kann ich noch tun?
Gruß Hedi
Verfasst: 22.02.2012, 16:14
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 16:19
von CiceroOWL
Arbeitsüberlastung seitens des vdK, daher selber Anwalt suchen und bezahlen usw usw?
Verfasst: 22.02.2012, 16:22
von hedi
seit 7.12.11 werde ich durch die vertreten.
Die haben am 9.12. den Widerspruch gemacht und am 23.Jan. mit ärztlichen Gutachten und Begründung. Seit dem tut sich nix mehr ausser
daß wir telef. nachfragen.
Gruß Hedi
Verfasst: 22.02.2012, 16:31
von CiceroOWL
widerspruch 09.12.2011 - Fristbeginn ist der 12.12.2011 - 15.02.2012 wegen der Entscheidung des des WS, zuleitung der ärztlichen Unterlagen am 24.01.12. naja.................................. Im Prinzip hat die Anwältin zwar Recht , aber da du zur Zeit keine Kohle hast ist Gefahr im Verzug. Würde ich sagen. Ich würde der KK mal einen Breif schreiben das du die Sache an das zuständige SG wegen der einstweilligen Anordnung weiterleiten willst. Am besten direkt zum Vorstand und in Kopie an den zuständigen Abteilungsleiter. Nicht anrufen, schreiben.
Verfasst: 22.02.2012, 16:53
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 17:04
von CiceroOWL
also Krankengeld Ende am 20.11.11 , ich gehe davon aus das der Bescheid am 23.11 eigetrudelt ist. Frist Widerspruch 24.11 - 22.12.2011. Stellung widerspruch am 11.12..2011, im Prinzip hätte die Kasse jetzt innerhalb von 3 monaten reagieren müssen, ausser es kommen noch gewichtige Gründe die dies verhindern. Denn hätte allerdings die Kasse das Ganze in Schriftform mitteilen müssen, meiner Meinung nach. auch wenn die Sitzung des WS auschuss erst am 013.12 ist.[/b]
Die Begründung und das medizinsiche Gutachten brauchen halt Ihre Zeit. Im Prinzip liegt alles noch in der frsit wenn ich das richtig sehe, ausserdem hat der widerspruch auch keine aufschiebende Wirkung. Formal gesehen ist alles ok.
Verfasst: 22.02.2012, 17:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 18:49
von CiceroOWL
Machtsinn es war nur eine persönliche einschätzung meinerseits, ich bekomme kein Geld dafür hier Rechtsberatung zumchen, der Rest intressiert nicht. Da hier denn die Anwältin von Hedi zuständig ist. also kannst ja gern das Mandat übernehmen, wennnicht Hedi wird sich freuen von dir während des Verhrens betreut zu werden. Und ansonsten sind das hier eh nur theoretische Spielereien.
Verfasst: 22.02.2012, 20:42
von hedi
hallo ciceroOWL und Machts Sinn,
wenn es ja nicht so traurig wäre, wär es ja schon lustig. Dieser Schlagabtausch von Euch beiden ist ja lieb.
Wie beschrieben, waren ja die Widersprüche schon im Dez. gestellt mit
ausführlicher Begründung des Hausarztes und die Berichte der Fachärzte wurden am 23.01 kpl. nachgereicht. Ihr wisst sicher wie das ist, wie lange Fachärzte für Berichte brauchen und man dahinter her laufen muss. Besonders kam es auf einen Facharzt an, der mich am 2. Dez. und am 17.1. untersucht hat, weil er aus der gleichen Fachrichtung wie der MDK-Gutachter war.
Danke für Eure Unterstützung
Hedi
Verfasst: 22.02.2012, 20:52
von CiceroOWL
Take it with care, good luck.
Verfasst: 22.02.2012, 21:14
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.03.2012, 23:26
von hedi
hallo,
kleiner Zwischenstand: Es gibt noch immer keine Reaktion der KK, weder ob der MDK die Gegengutachten beurteilt hat, noch ob die KK weiter Krankengeld zahlt.
Inzwischen hab ich einen Termin für übernächste Woche zur Aufnahme in die Akutklinik.
Meine Anwältin hat letzte Woche eine Sachstandsanfrage gemacht und ich habe vorletzte Woche um eine schriftliche Kostenzusage für die Akutklinik gebeten.
Keinerlei Reaktion der KK.
Der einzige, auf den man sich verlassen kann, ist mein zuständiger Sachbearbeiter der Arge. Er ruft jede Woche mal an, wie weit das mit dem Widerspruch ist.
Ätzend diese Warterei..... Gruß Hedi