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Verfasst: 03.02.2012, 08:24
von GerneKrankenVersichert
Leseratte hat geschrieben:Nein, ich "mache nicht so", sondern mir wurde auf Nachfrage bei der KK gesagt, dass ich mir das selbst bei der DRV besorgen muss, weil da spezielle Unterlagen dabei sind, über die sie nicht verfügen. Schau mal aud die angegebene Seite, wieviele Vordrucke das sind.
Und kann ich als Laie letztendlich wissen, was davon die DRV letztendlich braucht? Glücklicherweise haben wir hier Leute, die sich auskennen - und deshalb konnte ich in Erfahrung bringen, welche Vordrucke ich auswählen muss. Also, ich weiß ja nicht - Sevice ist das von Seiten der KK wahrlich nicht, oder?
Darüber, dass das kein Service ist und dass die Aufforderung wahrscheinlich rechtlich auf sehr wackeligen Füßen steht, besteht hier nach meiner Einschätzung eine seltende Einigkeit.
Die Frage ist jedoch, stehst du dir mit deiner Prinzipienreiterei nicht selbst im Weg? Bei Fragen hat die Deutsche Rentenversicherung eine kostenfreie Hotline. Ich habe den Eindruck, dass du nach Gründen suchst, warum du den Antrag nicht stellen willst, kannst, sollst, anstatt ihn einfach zu stellen, um in einer Reha an deinen Problemen arbeiten zu können. Aus der Praxis kenne ich es eigentlich anders, da gibt es immer wieder Probleme, dass die Bewilligung einer Reha zu lange dauert und dann wird auf psychosomatische Krankenhäuser ausgewichen. Und wenn du wieder arbeitsfähig bist und den Antrag dann zurückziehst oder die evtl. bewilligte Reha nicht antrittst, ist das alleine deine Entscheidung. Dieses Argument wird gegenüber deiner Krankenkasse nicht greifen.
Verfasst: 03.02.2012, 08:25
von GerneKrankenVersichert
röschen hat geschrieben:Leseratte hat geschrieben:sondern mir wurde auf Nachfrage bei der KK gesagt, dass ich mir das selbst bei der DRV besorgen muss, weil da spezielle Unterlagen dabei sind, über die sie nicht verfügen. Schau mal aud die angegebene Seite, wieviele Vordrucke das sind.
Das hat meine KK raffinierter gemacht. Die hatten mir die ganzen Formulare zugeschickt und den Teil, den die Kasse ausfüllt, bereits fertig drin. Und damit galt deren Datum als Antragsdatum (und nicht der Tag, an dem ich den Antrag vollends ausgefüllt und abgegeben habe).
DAS halte ich für ein Gerücht. Die Kasse kann nicht für dich den Antrag stellen, indem sie das Datum vorausfüllt.
Verfasst: 03.02.2012, 09:54
von Leseratte
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Leseratte hat geschrieben:Nein, ich "mache nicht so", sondern mir wurde auf Nachfrage bei der KK gesagt, dass ich mir das selbst bei der DRV besorgen muss, weil da spezielle Unterlagen dabei sind, über die sie nicht verfügen. Schau mal aud die angegebene Seite, wieviele Vordrucke das sind.
Und kann ich als Laie letztendlich wissen, was davon die DRV letztendlich braucht? Glücklicherweise haben wir hier Leute, die sich auskennen - und deshalb konnte ich in Erfahrung bringen, welche Vordrucke ich auswählen muss. Also, ich weiß ja nicht - Sevice ist das von Seiten der KK wahrlich nicht, oder?
Darüber, dass das kein Service ist und dass die Aufforderung wahrscheinlich rechtlich auf sehr wackeligen Füßen steht, besteht hier nach meiner Einschätzung eine seltende Einigkeit.
Die Frage ist jedoch, stehst du dir mit deiner Prinzipienreiterei nicht selbst im Weg? Bei Fragen hat die Deutsche Rentenversicherung eine kostenfreie Hotline. Ich habe den Eindruck, dass du nach Gründen suchst, warum du den Antrag nicht stellen willst, kannst, sollst, anstatt ihn einfach zu stellen, um in einer Reha an deinen Problemen arbeiten zu können. Aus der Praxis kenne ich es eigentlich anders, da gibt es immer wieder Probleme, dass die Bewilligung einer Reha zu lange dauert und dann wird auf psychosomatische Krankenhäuser ausgewichen. Und wenn du wieder arbeitsfähig bist und den Antrag dann zurückziehst oder die evtl. bewilligte Reha nicht antrittst, ist das alleine deine Entscheidung. Dieses Argument wird gegenüber deiner Krankenkasse nicht greifen.
Hallo, GKV,
Wie oft soll ich es noch sagen - ich
will den Antrag doch stellen, meine Güte!
Aber wenn mir nicht nette Menschen aus diesem Forum geholfen hätten, wüsste ich jetzt noch nicht, welche der vielen Unterlagen, die man im Netzt findet, überhaupt erforderlich sind, und das kann´s doch nicht sein. Es ist nunmehr schon eine von den 10 Wochen Frist vergangen, weil ich mit der Beschaffung der Unterlagen beschäftigt war!
Und das werde ich der KK auch mitteilen, dass ich mir da mehr Service wünsche, denn was machen solche Leute, die keinen PC haben?
Und die Hotline der DRV kann man vergessen, alles schon mehrfach versucht. Tut mir leid.
Verfasst: 03.02.2012, 12:21
von wurabr
Hallo Leseratte,
am besten nimmst Du Deine gesamten Unterlagen und besuchst Deine Krankenkasse. Die wird Dir beim Ausfüllen der Formulare gerne behilflich sein. Die hat auch die erfordelrichen Formulare vorliegen.
Vielleicht hast Du dann auch Gelegenheit, das med. Gutachten einzusehen, was einer Aufforderung zum Reha-Antrag mit Fristsetzung nach 51 SGB immer zugrunde liegen muß!!!
Gruß
wurabr
Verfasst: 03.02.2012, 13:31
von röschen
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:DAS halte ich für ein Gerücht. Die Kasse kann nicht für dich den Antrag stellen, indem sie das Datum vorausfüllt.
War aber offenbar so. Ich hatte den Antrag 4 Wochen später nach Rücksprache mit meinem Arzt ausgefüllt und mit "meinem" Datum abgegeben (wollte damals noch nicht ganz akzeptieren, dass es mit Arbeitsfähigkeit wohl nichts mehr wird - das ist sicher auch für Andere oft schwierig!). Erhielt nach Gutachtertermin direkt unbefristete EM-Rente und hatte als Rentenbeginn die Wahl zwischen Datum des Leistungsfalls und Antragsdatum. Ich habe, etwas irritiert, noch bei der DRV angerufen und erfahren, dass als Antragsdatum das gilt, das die Kasse vorab in "ihrem" Antragsteil eingetragen hatte.
Verfasst: 03.02.2012, 13:52
von Leseratte
wurabr hat geschrieben:Hallo Leseratte,
am besten nimmst Du Deine gesamten Unterlagen und besuchst Deine Krankenkasse. Die wird Dir beim Ausfüllen der Formulare gerne behilflich sein. Die hat auch die erfordelrichen Formulare vorliegen.
Vielleicht hast Du dann auch Gelegenheit, das med. Gutachten einzusehen, was einer Aufforderung zum Reha-Antrag mit Fristsetzung nach 51 SGB immer zugrunde liegen muß!!!
Gruß
wurabr
Dankeschön!
Meine Antwort ist gerade im Nirwana verschwunden, also noch mal:
Die KK hat die Formulare leider
nicht, , das war ja mein Ärger. Und wegen der Sache mit dem Gutachten konnte man mir leider keine konkrete Antwort geben ,sondern die Angestellte meinte, sowas könne auch ohne Gutachten gemacht werden, nämlich dann, wenn ein bestimmtes Krankheitsbild besteht. Aber das "erforsche" ich noch - will ich ja schließlich wissen.
LG !
Verfasst: 03.02.2012, 15:42
von wurabr
Hallo,
kann nicht sein!
Jede Krankenkasse hat diese Formulare, über Internet sind diese auf alle Fälle abzurufen. ... und das muß ein Krankenkassen-Mitarbneiter können!!
Aufforderung nach 51 zum Reha-Antrag müssen immer auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens erfolgen, das reine Krankheitsbild oder der Vermerk eines Arztes reicht nicht aus.
Verfasst: 03.02.2012, 15:52
von GerneKrankenVersichert
röschen hat geschrieben:
War aber offenbar so. Ich hatte den Antrag 4 Wochen später nach Rücksprache mit meinem Arzt ausgefüllt und mit "meinem" Datum abgegeben (wollte damals noch nicht ganz akzeptieren, dass es mit Arbeitsfähigkeit wohl nichts mehr wird - das ist sicher auch für Andere oft schwierig!). Erhielt nach Gutachtertermin direkt unbefristete EM-Rente und hatte als Rentenbeginn die Wahl zwischen Datum des Leistungsfalls und Antragsdatum. Ich habe, etwas irritiert, noch bei der DRV angerufen und erfahren, dass als Antragsdatum das gilt, das die Kasse vorab in "ihrem" Antragsteil eingetragen hatte.
Da ich hier schon einiges über und von Krankenkassen gelesen habe, was ich vorher nicht für möglich gehalten hätte, befürchte ich, dass die Kasse auch schon ihren Eingangsstempel im vorgehenen Feld verewigt hatte, was absolut NICHT in Ordnung ist.
Bei einem Antrag, der auf Veranlassung der Krankenkasse gemäß § 51 SGB 5 gestellt wurde, ist die erstmalige Willenserklärung frühestens nach der Aufforderung zur Antragstellung abgegeben worden. Es ist regelmäßig der Zeitpunkt der Entgegennahme eines Antragsformblattes durch die Krankenkasse oder durch eine andere nach § 16 SGB 1 befugte Stelle maßgebend.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116R3.2
Verfasst: 03.02.2012, 16:08
von Leseratte
wurabr hat geschrieben:Hallo,
kann nicht sein!
Jede Krankenkasse hat diese Formulare, über Internet sind diese auf alle Fälle abzurufen. ... und das muß ein Krankenkassen-Mitarbneiter können!!
Aufforderung nach 51 zum Reha-Antrag müssen immer auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens erfolgen, das reine Krankheitsbild oder der Vermerk eines Arztes reicht nicht aus.
Eben,eben. Wie wahr. Beides!
Verfasst: 03.02.2012, 18:12
von röschen
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Da ich hier schon einiges über und von Krankenkassen gelesen habe, was ich vorher nicht für möglich gehalten hätte, befürchte ich, dass die Kasse auch schon ihren Eingangsstempel im vorgehenen Feld verewigt hatte, was absolut NICHT in Ordnung ist.
Weiß ich nicht mehr im Detail. Ich war damals schon vom Alltag überfordert und das erste mal in gut 30 Jahren Berufstätigkeit im Krankengeldbezug.
War übrigens die viel gelobte TK, deren "Rehaberater" die Familie schon mit Anrufen zu Wiedereingliederung genervt hatte, als ich noch in kritischem Zustand im Krankenhaus lag (weil einer aus der Familie - etwas überfordert - dummerweise bei der Kasse zum Thema Anschlussreha um Rat gefragt hatte).
Aber bei Einsparmöglichkeiten geben sich vermutlich alle nicht viel!
Verfasst: 03.02.2012, 18:49
von Krankenkassenfee
Hallo,
also ich fülle den Teil, den die Krankenkasse auszufüllen hat auch aus und lege den AUD-Beleg bei. Denn wenn der Versicherte den Antrag direkt zur Rentenversicherung schicken möchte, und das nicht ausgefüllt ist dann verzögert es nur die Bearbeitung.
Meist mache ich in den Fällen die Anhörung mündlich, und erkläre in dem Telefonat bereits das Procedere. Und natürlich gibt es die Antragsvordrucke mit dabei.
btw, man kann auch mit dem Vordruck der DRV Bund den Antrag bei der Knappschaft stellen. Die Vordrucke sind nahezu identisch und werden genauso angenommen, falls der Vordruck also gerade mal "aus" sein sollte ...
Die meisten Versicherten erschrecken sich, wenn sie so ein Schreiben -wohlmöglich per Einschreiben- bekommen. Das kann man auch kundenfreundlicher lösen. Wobei es in der Sache ok ist, wenn die Kasse von ihrem Recht nach § 51,1 SGB V Gebrauch macht.
LG, Fee
Verfasst: 03.02.2012, 19:22
von Leseratte
Hallo Fee,
ich habe ja nun die Vordrucke nicht von der KK bekommen (außer G 100) und werde mir die anderen selbst ausdrucken. Da ist ja auch das Blatt dabei, das die KK auszufüllen hat. Soll ich, wenn ich alle anderen Unterlagen zusammen habe und ausgefüllt bzw. ausfüllen lassen habe, das Gesamtkunstwerk an die KK schicken mit der Bitte, dass diese nach Ausfüllen ihres Formulars den Antrag an die DRV weiterleiten? Ist das so Praxis?
LG und schon mal danke.
Verfasst: 04.02.2012, 14:34
von Krankenkassenfee
Hallo,
es ist Dir frei gestellt, ob Du es direkt zur Rentenversicherung gibst, oder zur Kasse. Nur Du bist beweispflichtig, dass der Antrag auch fristgerecht gestellt wurde. Das gestaltet sich schwierig, wenn Du ihn per Post zur DRV schickst.
Ich würde ihn bei Deiner Kasse abgeben und mir die Antragstellung direkt quittieren lassen. Dann hast Du kein Posrto und den Beweis.
Übrigens haben die Mitarbeiter an der Front meist nichts mit dem Backoffice zu tun, so dass Du keine Angst vor Fragen haben musst.
LG, Fee
Verfasst: 04.02.2012, 15:23
von Leseratte
Danke, Fee - ich werde es per Einschreiben /Rückschreiben an die KK schicken müssen, da sie leider ein paar Kilometer von hier entfernt ist, aber das ist ja kein Problem. Ich wollte halt nur die richtige Anlaufstelle wissen.
Dankeschön für Deine Auskunft!
So geht es auch!!!
Verfasst: 10.02.2012, 16:18
von Leseratte
Hallo an alle, die mir geantwortet haben,
ich habe Neues zu berichten.
Ich habe mich mit einem Schreiben an meine KK gewandt und angefragt, auf welcher Grundlage sie mir empfohlen haben, eine Reha zu bentragen.
Außerdem habe ich bemängelt, dass ich jetzt den entsprechenden Unterlagen hinterherrennen muss.
Und siehe da, heute kam ein dicker Umschlag mit den Unterlagen für den Antrag sowie die Kopie eines Schreibens des MDK, der diesen Antrag empfiehlt. Und die 10-Wochenfrist wurde neu datiert.
Warum nicht gleich so? Also hatte ich offensichtlich mit meiner Verärgerung recht - aber nu´ist ja erst mal alles soweit in Butter.