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Verfasst: 29.07.2012, 18:28
von broemmel
Schöffe geht grundsätzlich.

Allerdings mangelt es da an der Unparteilichkeit. Ausserdem können Sozialgerichte ja nicht urteilen.

Das BSG Urtei ist unter ganz anderen Umständen ergangen.
Aber auch hier gilt: es ist ein Anwalt engeschaltet. Der sollte seinen Job machen und da zählt wohl eher die Linie des Anwalts und nicht die von MS

Verfasst: 29.07.2012, 19:07
von Mutterkutter
:roll: Puuuhhh :roll:
Ich denke auch mal,dass mich das zuprallen von den vielen Links,die beim Lesen schon zeigen,dass die dort behandelten Fälle,nur annährend meinem Fall entsprechen,nur für Verwirrung sorgen.
@broemmel,ich denke mal Du hast Recht.Ich werde meinem Anwalt zwar so verschiedene Dinge erzählen,zum Beispiel von der Verpflichtung der AOK darauf hinzuweisen,dass meine AU falsch ausgefüllt wurde(tja wer weiss schon,warum das niemand dort gemacht hat,wahrscheinlich tatsächlich mit einem Händereiben,den guten mutterkutter in die falle tappen lassen),aber nichtsdestotrotz,war es ja wirklich so,dass selbst der Richter gesagt hat,dass wir vor dem Sozialgericht an der falschen stelle angelangt wären.Natürlich steht es uns frei in Berufung zu gehen,das werden wir Morgen alles erörtern,aber ich finde die Erklärungen des Richters,dass es ein FEhler der Ärztin ist,schon schlüssig.Zumal nach Durchsicht der Folgebescheinigungen bis heute ja auch die selben Fehler weiterhin gemacht wurden.
@Machts Sinn,natürlich gibt es ein Urteil,dass mir noch zugesandt wird.Und natürlich haben wir die Klage Nicht!!!zurück genommen und sofort gesagt,dass wir in Berufung gehen.
Aber wie gesagt,dass muss jetzt alles überdacht werden.Immerhin habe ich einen Fachanwalt für Sozialrecht der auch beim BSGH zugelassen ist.Also der wird schon wissen was er tut.
Was mich zur Zeit weit mehr interessiert ist,wo um Himmels willen schicke ich meine nächste AU hin?Weiter zu der KK ,die meines Erachtens ja jetzt aus dem sChneider ist,oder zu der KK wo ich zur Zeit bei meinem Mann Familienversichert bin,oder zum Jobcenter?Ich hab keine Ahnung.Seufz.......................

Verfasst: 29.07.2012, 19:34
von Gast

Verfasst: 29.07.2012, 20:07
von Czauderna
Hallo,
ich halte die Frage durchaus fuer berechtigt - mein Rat - das Original an die alte Kasse und eine Kopie an die neue Kasse - dies vielleicht mit einem kleinen Hinweis,
dass, wenn alles richtig gelaufen wäre, die gesamten Kosten deiner Behandlung auch von der alten Kasse weiter getragen worden wären - ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber vielleicht hat die neue Kasse keine Lust dazu die Leistungen für dich zu zahlen und macht schon einmal vorsorglich einen Regressanspruch bei der alten Kasse geltend.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.07.2012, 21:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.07.2012, 08:01
von reallyangry
Zur Frage, ob eine AU rückwirkend ausgestellt werden kann, folgendes:
Bevor ich "Langzeiterkrankte" wurde, liefen meine Krankschreibungen immer so ab:

Telefonische Krankmeldung beim AG (Tag 1), telefonische Mitteilung am Tag 2:
"Ich gehe morgen (heute) zum Arzt."
Tag 3: "Gelben Schein" besorgt der immer rückwirkend auf Tag 1 datiert wurde: Krank seit, festgestellt am, Au bis...(Erstbescheinigung) und dann "Folgebescheinigung" falls AU über diesen Tag hinaus bestand.

Krankenkasse hat nie "gemeckert" - weil es aus diesen AUBen nie zu einem Krankengeldbezug gekommen ist, oder wie?
Was wäre denn passiert, wenn aus einer diesen AUBen Krankengeldbezug entstanden wäre??? Da wäre doch eine Lücke gewesen...

Und in Bezug auf die Urteile, die hier eingestellt werden: Da anscheinend jeder Fall ein "Einzelfall" ist, über die ein SG entscheiden muss, bleibt auch dem besten Fachanwalt für Sozialrecht gar nichts anderes übrig, als diese Urteile zu lesen und dann zu gucken, ob da nicht irgendwo eine "Argumentationshilfe" für den gerade von ihm / ihr bearbeiteten Fall ist.

Logischerweise "rauscht dem Nicht-Juristen" erst mal die Birne, wenn er /sie sich dieses "eloquente Juristengelaber" komplett durchliest. Das ist Sinn und Zweck der Übung. Das soll verhindern, dass "Betroffene" ihre Rechte einfordern.

Und @ Mutterkutter:
Welcher "Schaden" ist denn entstanden, als du plötzlich von "Lohn und Brot" in H IV gerutscht bist? Nur der finanzielle?
Wer hat "Schuld" an der Misere? Du? Die KK? Der Arzt/die Ärztin?

Das gleicht doch schon fast einem "Kasperletheater" - hoffentlich haut der Held am Ende dem wirklichen Bösewicht eins auf die Rübe....

Verfasst: 30.07.2012, 09:33
von CiceroOWL
Hm Rechte und Pflichten, nicht nur Rechte. Wenn schon denn schon, Formfehler ist Formfehler, aber man könnte es ja auch nach Richard den III halten " Et first we will kil all Laywers". Natürlich ist das eine sehr komplexe Materie, das bedingungslsoe Grundeinkommen gibt es noch nicht, käme auf die Dauer auch billiger die 550 €.

Naja sind aber auch nur so Nebenbetrachtungen.

Gruss.

Jochen

Verfasst: 17.10.2012, 19:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.10.2012, 20:06
von Czauderna
Hallo Mutterkur,
auch für dich gilt, lese die Urteilsbegründung zu diesem Urteil - Punkte A-E.
Wenn da für dich verwertbar ist, dann okay.
Das Urteil selbst zu diesem Fall finde ich gut !
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.10.2012, 13:09
von Mutterkutter
Danke erstmal @Machts Sinn.Ich habe es gerade ausgedruckt und werde es meinem Anwalt vorbei bringen.
Und ja wir haben Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht im Dezember.
Und wir haben aber auch die Ärztin verklagt,da steht allerdings noch kein Termin fest.
Irgendwer muss das ja wohl bezahlen.
Der Rattenschwanz nimmt nämlich kein Ende.
Im August habe ich beschlossen,dass ich es leid bin ALG 2 zu beziehen,zumal unsere Wohnung deutlich zu groß ist und wir aufgefordert wurden umzuziehen.Ausserdem hat sich mein Krankheitsbild soweit gebessert,dass ich im Grunde wieder arbeitsfähig bin.
Also habe ich mich gesundschreiben lassen und Arbeitssuchend gemeldet mit Anspruch auf ALG 1.
Tja und dann kam der Knaller beim Arbeitsamt.Zustehen würden mir 412 Tage ALG1,aber da ich ja im letzten Jahr quasi durch ALG2 Bezug keine Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt habe,stehen mir 55 Tage ALG1 zu,anschliessend werde ich wieder ALG2 beantragen müssen.
Natürlich hatte ich ja schon das ALG2 Geld für September erhalten und so wurde mir dieses Geld beim Erstbezug ALG1 Ende September wieder abgezogen.Das bedeutete für mich,dass ich im September 16 Euro weniger Geld hatte wie ALG2.Und nur jetzt der Oktober bekomme ich voll das ALG1.Danach rutsche ich wieder in ALG2.
Alles verstanden?Ich hab Tage gebraucht ums zu verstehen.

Verfasst: 18.10.2012, 18:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.10.2012, 13:54
von Wula
Hallo,

ich kann auch ein Lied davon singen, dass man zwar genug zum Leben hat, aber der gewohnte Lebensstandart leider auf der Strecke bleibt.
Das ist am Anfang ganz schön hart.

Verfasst: 25.10.2013, 20:21
von Mutterkutter
Ja da bin ich wieder,nach genau einem Jahr.Und nun erzähl ich mal was sich in dem Jahr getan hat.Vor dem Landessozialgericht wurde die KLage gegen die AOK abgeschmettert.Also haben wir die Ärztin verklagt.Und nun verstehe ich auch,warum viele Leute bei ärztlichen Kunstfehlern jahrelang!!!!!!!!!warten,dass Recht gesprochen wird.Da wurde nämlich erstmal bis zum letzten Tag gewartet,um überhaupt eine Aussage zu bekommen.Die klang dann sinngemäss so:Die Angeklagte strebt zur Zeit eher einen Vergleich an.Will heissen,man bat um Aufschub um Vergleichsverhandlungen zu führen.Dann dauerte es wieder ca 4 Monate bis die Ärztin einen Vergleichsvorschlag machte.Dieser Vergleich lautete über 10000 Euro.Bei einem Schaden von eigentlich 12800 Euro.Na,da haben mein Anwalt und ich doch sofort zugegriffen.Es wurden Schreiben und Gegenschreiben aufgesetzt und das Ganze wurde dann zum Landgericht gesendet um es dort absegnen zu lassen.Und einige Tage später wurde der Vergleich doch wieder zurückgezogen.Noch bevor den irgendein Richter beim Landgericht überhaupt in den Fingern hatte.Also haben wir die Klage wieder aufleben lassen.Natürlich wartete die Gegenseite bis zum letzten Terminstag mit der Gegenäußerung.Und dann haben wir auf den Gerichtstermin zur Güteverhandlung bis gestern gewartet.Der Richter gestern hat dann gesagt,dass ich ja ein eindeutiges Schreiben von der AOK bekommen habe und über die lückenlose Krankschreibung informiert wurde.Und somit träfe mich 2/3tel der Schuld und die Ärztin 1/3tel,da es ja auf dem Krankengeldauszahlungsschein auch nochmals dick umrandet steht,dass eine lückenlose Krankschreibung gewährleistet sein muss.Machte dann Summasummarum um die 3500 Euro Schadensersatz,die die Ärztin mir zahlen müsse,wenn ich den Vergleich annehme.
Hab ich aber nicht!!!!!!!!!!!!!!!!Ich glaub ich spinne!!!!!!!!!!!!
Neenee,jetzt gehts weiter.Jetzt wird verklagt,nix mehr mit Vergleich.Wir gehen durch die Instanzen.Die 3500 Euro sind mir sicher,aber wirklich nur,wenn ich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe.Und von mir aus,kann das Jahre dauern.Rechtschutzversicherung sei Dank.So einfach lass ich mich nicht abspeisen.
:twisted: :twisted: :twisted:

Verfasst: 25.10.2013, 20:38
von Rossi
So etwas kann auch nach hinten losgehen.

Zitat:
Machte dann Summasummarum um die 3500 Euro Schadensersatz,die die Ärztin mir zahlen müsse,wenn ich den Vergleich annehme.
Hab ich aber nicht!!!!!!!!!!!!!!!!Ich glaub ich spinne!!!!!!!!!!!!


Dies ist ein Vorschlag zum Vergleich. Wenn Du ihn nicht annimmst, dann ist der Drops hierfür gelutscht.

Selbstverständlich kannst Du weitergehen; aber wenn Du Pech hast; dann bekommst Du nix. Denn den Vergleichsvorschlag hast Du ja ausgeschlagen bzw. nicht angenommen.

Verfasst: 25.10.2013, 20:50
von Mutterkutter
@Rossi,nee,ich bin kein Jurist,aber das wurde gestern irgendwie schon in diese Verhandlung reingenommen,dass dieser Vergleich gilt,wenn die Klage abgewiesen wird.Irgendwie gab es da eine Klausel,die der Richter da reingebracht hat. Muss ich mir nochmal genau durchlesen,wenn die Unterlagen bei mir ankommen.Aber erfahrungsgemäss : DAS DAUERT!!!!