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Verfasst: 31.01.2012, 15:46
von Platon67
Sorry, dann hatte ich Deine Aussage falsch interpretiert.
Ich meinte herausgelesen zu haben, dass alleine der Sachbearbeiter nach seinem Gutdünken das Ermessen ausübt...
(natürlich zitiert - da ich nicht Guttenberg heisse, bin ich ja nicht zu Fußnoten verpflichtet
/ es liegt mir aber fern mich mit fremden Federn zu schmücken)
Verfasst: 31.01.2012, 15:56
von Machts Sinn
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Zurück aus dem Urlaub
Verfasst: 07.02.2012, 17:56
von percy88
Hallo zusammen,
am Samstag bin ich wohlbehalten aus meinem Urlaub zurückgekehrt. Das Schiff ist nicht untergegangen. Gerade eben habe ich die zahlreichen Antworten, Zitate und Kommentare gelesen. Ich möchte hier noch einmal meine konkreten Fakten aufführen:
- AU seit dem 14.11.2011 wegen Depression (Erschöpfung, Trauer, Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit). Ohne jegliche Panik oder Angstattacken!
- Urlaubsreise bereits im Januar 2011 gebucht!
- Behandelnder Arzt hat Antidepressiva verschrieben. Alle 2 Wochen zur Kontrolle (Blutabnahme, Gespräche über Gemütszustand, Belastungs-EKG etc.)
- Patient (ich) habe mich bereits frühzeitig zu Beginn der Depression um einen Termin bei einem Psychotherapeuten gekümmert.
- Termin beim Facharzt am 15.02.2012
- Ca. 2 Wochen vor Antritt der Reise habe ich der GKV schriftlich von dem Urlaub berichtet. Gleichzeitig habe ich angeboten PERSÖNLICH beim MDK vorstellig zu werden und auch den Termin beim Facharzt am 15.02.2012 mitgeteilt. Somit habe ich alles haargenau dargelegt. Das ich dies erst 2 Wochen vor der Reise mitgeteilt habe lag daran, dass ich stets der Hoffnung war, dass sich mein Gesundheitszustand normalisiert und ich vielleicht aus dem Krankengeld herauskomme.
- Ein Termin beim MDK war laut Sachbearbeiterin nicht mehr zu vereinbaren.
- Patient wurde zur AOK vorgeladen.
- Während des persönlichen Gesprächs "verschwand" die SB und kam eine halbe Stunde später zurück mit dem Ergebnis, dass:
Sie soeben dem "zufällig" im Haus anwesenden MDK den Fall geschildert hätte und dieser den Urlaub abgelehnt hat.
- Schriftlich wurde mir mitgeteilt, dass:
Im Rahmen des Ermessens die AOK mit Hinblick auf die gefährdete Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, der im Ausland nicht gewährten notwendigen Therapiemaßnahmen und der Würdigung der Gesamtumstände dem Auslandsaufenthalt nicht zugestimmt werden kann. Das Krankengeld ruht somit für diesen Zeitraum.
So die Sich der GKV. Und jetzt meine und die meines Hausarztes:
Eine ärztliche Betreuung war an Bord auch wenn es "nur" ein Schiffsarzt (bestehend aus 3 Ärzten und 4 Krankenschwestern) war.
Meine Medikamente (Antidepressiva) hatte ich in der Tasche und habe diese auch regelmäßig eingenommen.
Auch während der Reise hatte ich weder Panik-/Angstattacken oder Suizidgedanken.
Mein Gesundheitszustand hat sich -bedingt durch die Einnahme der Medikamente und aufgrund des im Urlaub gewonnen Abstandes- gebessert.
Das Argument: Es besteht keine Gewährleistung für notwendige Therapien im Ausland zählt für mich überhaupt nicht. Wenn ich in den Schwarzwald gefahren wäre hätte ich auch nur meine Tabletten eingenommen und diesen Urlaub hätte die GKV wahrscheinlich genehmigt, oder?!
Und am meisten ärgert mich die Tatsache, dass vom MDK eine Ermessensentscheidung getroffen wurde ohne mich jemals PERSÖNLICH zu befragen o. ä.
Aus diesem Grund werde ich gegen den Bescheid der AOK Widerspruch einlegen. Wie gesagt, es geht hier nicht um Lauschäpperei meinerseits. Ich möchte gerne wieder arbeiten gehen und ganz die alte werden. Aber diese Entscheidung soll gefälligst meinen behandelnden Ärzten und mir überlassen werden und nicht irgendeinem Sesselfurzer des MDK der es nicht für nötig hält aufzustehen und den Patienten persönlich kennenzulernen!
Oberste Priorität hat weiterhin für mich der Termin am 15.02.2012 beim Facharzt!!!
Mein heutiger Arbeitsversuch, der mir laut GKV aufgezwungen wurde, ist kläglich gescheitert aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der dadurch bedingten Stresssituation. Mein Arbeitgeber hat mich nach Hause geschickt mit dem Rat, ich sollte den Termin am 15.02.2012 erstmal wahrnehmen und mich richtig auskurieren.
Nun bin ich auf weitere Kommentare hier gespannt. Und im Übrigen handelt es sich bei mir um eine weibliche Person!!!
VG an alle die, die meine Situation und meinen Ärger verstehen
Verfasst: 07.02.2012, 18:18
von Krankenkassenfee
Hallo,
Deine Sichtweise zu der MDK-Begutachtung kann ich verstehen, aber rechtlich hast Du keinen Anspruch auf eine körperliche Untersuchung
Lege Widerspruch ein, begründe ihn so, wie Du es in dem vorherigen Beitrag geschrieben hast und stelle das ordnungsgemäße Ermessen aufgrund des Reisepreises und der fehlenden Reiserücktrittsversicherung im Verhältnis zum Krankengeld in Frage. Und dann musst Du hält den Rechtsweg beschreiten. Chancen sehe ich schon.
LG, Fee
Verfasst: 07.02.2012, 19:35
von Machts Sinn
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