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Verfasst: 21.11.2011, 16:50
von Gast
Verfasst: 21.11.2011, 19:35
von Kernschmelze
Hallo,
bisher ist erkennbar, dass sich die GKV-Experten strikt gegen eine umfassende Begutachtung der durchgängigen Rechtmäßigkeit des GKV-Verwaltungshandelns auf der Basis eines relevanten Indikatoren-Modells wenden.
Ferner stelle ich fest, dass die hier postenden Versicherten als Betroffene unrechtmäßigen Verwaltungshandelns der GKV eine solche Qualitätsanalyse befürworten. Das ermutigt.
Auf Hinweis des Users „Machts Sinn“ ist heute der Bundesrechnungshof (BRH) über seinen Bürgerservice gebeten worden, für den Bereich „Rechtswidrige Krankengeldverweigerungspraxis der GKV“ eine ähnliche Untersuchung durchzuführen, wie sie seinerzeit für den Bereich Mutter-Kind-Kuren durchgeführt worden ist.
Es ist sicherlich hilfreich, wenn unter diesem Stichwort dem BRH über den „Kontakt“ seines Bürgerservices -
http://bundesrechnungshof.de/buergerservice - authentische Beispiele genannt werden.
Hinweise zur Aktivierung der örtlichen Politiker im Land und beim Bund können bekanntlich auch über abgeordnetenwatch.de gegeben werden.
Da ich mich mit dem Petitions-Kanal nicht so auskenne, würde ich es begrüßen, wenn auch hier jemand initiativ wird.
Die eher pessimistische Einschätzung der Erfolgsaussichten des Users „Machts Sinn“ kann ich durchaus nachvollziehen. Nach dem Prinzip der Salami-Taktik bin ich aber fest davon überzeugt, dass sich die Bürger-Forderung nach rechtmäßigem Handeln auf Dauer durchsetzen wird. Hier wird, neben dem Patientenschutzgesetz, evtl. auch das Informationsfreiheitsgesetz helfen können.
Gruß, Kernschmelze
@ GerneKrankenVersichert: Den Krankenversicherungswechsel mit einem Lieferantenwechsel zu vergleichen verbietet sich. Krankenkassen sind bekanntlich Anstalten des öffentlichen Rechts und keine privatwirtschaftlichen Unternehmen. Für die GKV gelten ganz andere Normen, wie Sie sicherlich im Grundkurs Recht gelernt haben.
Allerdings habe ich nichts dagegen, wenn ein dem Vorstrafenregister eines privatrechtlichen Betrügers vergleichbares „Verfehlungsregister Verwaltungshandeln“ der einzelnen GKV angelegt und öffentlich zugänglich gemacht werden würde. Letzteres gebietet übrigens das Informationsfreiheitsgesetz, das auch für die GKV Anwendung findet.
Verfasst: 21.11.2011, 20:13
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.11.2011, 20:26
von Czauderna
Hallo,
ja, macht das mal - und ich gebe Machts Sinn recht - es sollten sich nur Betroffene
zu diesem Thema äußern - für uns GKV-Mitarbeiter ist genug zu tun den
Fragenden und Rat suchenden unsere Hilfe zu geben.
Petitionen und politische Forderungen müssen sein, gehören zur Demokratie,
man darf sich nur nicht verzetteln.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.11.2011, 20:42
von Kernschmelze
Hallo Machts Sinn,
hier also der Mail-Text an den BRH von heute:
quote/
Betr.: Rechtswidrige Krankengeldverweigerungspraxis der Krankenkassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unlängst haben Sie mit Ihrem Bericht über die Mutter-Kind-Kuren das rechtwidrige Verwaltungshandeln der GKV in diesem Bereich aufgedeckt und kritisiert.
Im Rahmen der Verweigerung von Krankengeld (meist auf Basis eines fragwürdigen MDK-Gutachtens nach Aktenlage) wird nach meiner Recherche oftmals seitens der Krankenkassen gegen basale Anforderungen des Verwaltungshandelns verstoßen. Missachtet werden offenbar regelmäßig §§ 20, 24, 35, 36 SGB X sowie die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich Patienteninformation, -gespräch und Konsensfindung (AU-Richtlinie nebst Anhang im Falle WE-Maßnahme) vor der Entscheidung.
Im Krankenkassenforum werden diese Fälle exemplarisch angesprochen -
http://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-vf19.html – z. B. im Thread „GKV-Krankengeldverweigerungspraxis verhindern!“.
Ich selbst betreue einen entsprechenden Fall als Privatperson. Mein Fall wird vom BVA bearbeitet – Az xxxxxxx. Leider ist das BVA nicht in der Lage, die Ermittlungen sachgerecht durchzuführen. Ziel seiner Ermittlungsbemühungen ist das Verhalten der betroffenen Patientin und nicht das Verwaltungshandeln der agierenden gesetzlichen Krankenkasse. Die Information liegt dort seit Mai 2011. Falls Sie nähere Einzelheiten wünschen, bin ich gern bereit, Ihre Fragen zu beantworten. Als Hilfestellung habe ich dem BVA einen Fragenkatalog (zur Info als Anlage) geschickt, der nur abgearbeitet zu werden braucht, um das Verhalten der KK beurteilen zu können.
Ich bitte, ähnlich wie im Fall der Mutter-Kind-Kuren, eine systematische Ermittlung in diesem Bereich durchzuführen.
Ich würde mich im Sinne der vielen betroffenen Versicherten freuen, wenn Sie sich der Thematik annehmen würden.
Mit freundlichem Gruß
xxxxxxx
/unquote
Gruß, Kernschmelze
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolit
Verfasst: 21.11.2011, 20:49
von CiceroOWL
A
ngebot der Kassen vergleichen
Köhler kündigte an, dass die KBV im kommenden Jahr einen "Kassen-Navigator" an den Start bringe. Versicherte könnten damit im Internet das Leistungsangebot ihrer Kassen bewerten.
Damit reagiert die KBV auf die Arztbewertungsportale, die die AOK, die Barmer GEK und der Verband der Ersatzkassen in der jüngeren Vergangenheit aufgelegt haben.
Bislang haben zehn Prozent der Versicherten, die an der Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen teilgenommen haben, ein solches Portal genutzt, immerhin drei Prozent mehr als im Jahr 2010.
Verfasst: 21.11.2011, 20:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.11.2011, 21:09
von GerneKrankenVersichert
Kernschmelze hat geschrieben:Hallo,
bisher ist erkennbar, dass sich die GKV-Experten strikt gegen eine umfassende Begutachtung der durchgängigen Rechtmäßigkeit des GKV-Verwaltungshandelns auf der Basis eines relevanten Indikatoren-Modells wenden.
Woraus erkennst du das? Ich habe nur geschrieben, dass nur einer der von dir angegebenen Indikatoren aussagekräftig ist. Alle anderen Punke können viele andere Ursachen haben, die nicht mit dem Verwaltungshandeln zu tun haben. Der einzige Indikator könnte von den Gerichten an das BVA, das BMG oder den BRH übermittelt werden, da habe ich überhaupt nichts dagegen geschrieben.
Ich bin mal gespannt, ob demnächst der BRH bei uns vorbeischaut. Wird bestimmt interessant.
Kernschmelze hat geschrieben:
@ GerneKrankenVersichert: Den Krankenversicherungswechsel mit einem Lieferantenwechsel zu vergleichen verbietet sich. Krankenkassen sind bekanntlich Anstalten des öffentlichen Rechts und keine privatwirtschaftlichen Unternehmen. Für die GKV gelten ganz andere Normen, wie Sie sicherlich im Grundkurs Recht gelernt haben.
Weißt du, was ich zynisch finde? Wenn einem kranken Menschen, der Probleme mit seiner Krankenkasse hat, mit dieser Argumentation vom Kassenwechsel abgeraten wird. So nach dem Motto: Die haben sich gefälligst zu ändern, und du musst das durchstehen.
So, und jetzt verabschiede ich mich aus diesem Thread. Möge der BRH entscheiden, ob ein Grund vorliegt, das Verwaltungshandeln im Bereich Krankengeld unter die Lupe zu nehmen.
Verfasst: 21.11.2011, 21:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.11.2011, 22:02
von Kernschmelze
Hallo,
in Ergänzung zur oben veröffentlichten Anfrage an den Bundesrechnungshof hier der Fragenkatalog, der an den BRH und vorher original an das BVA und dessen Ermittlungscrew im Ref. II ging (die betroffenene KK ist die Techniker Krankenkasse und nicht irgendeine Online-Province BKK, wie GerneKrankenVersichert glaubte unterstellen zu müssen):
quote/
Fragenkatalog zur TK-Ermittlung:
1. Welche Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit der Patientin wurden seitens der TK als Voraussetzung für die Anberaumung einer Prüfung durch den MDK gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 3.b SGB V erhoben und wann?
2. Hat die TK bzw. der MDK „alle bedeutsamen Umstände“ gemäß § 20. 2 SGB X ermittelt, um daraus die bekannte Entscheidung abzuleiten?
3. Wann hat die gemäß § 24 SGB X vorgeschriebene Anhörung bzw. das gemäß ABBA 2004 vorgeschriebene Patientengespräch vor der Entscheidungsfindung vom xx.xx. Oktober 2010 stattgefunden?
4. Welche medizinischen Untersuchungen durch den MDK haben, neben der Aktenlage, zur Entscheidungsfindung beigetragen? Wann, wo und durch wen sind sie durchgeführt worden?
5. Wann, wo und mit wem haben die gemäß Punkt 2 der Anlage 1 zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr.7 SGB V vorgeschriebene „Zusammenarbeit“ und „einvernehmliche Lösungsfindung“ stattgefunden?
6. War die Entscheidung der TK vom xx.xx. Oktober 2010 im Sinne § 35 SGB X ausreichend begründet?
7. Enthielt die Entscheidung der TK vom xx.xx. Oktober 2010 im Sinne des § 36 SGB X eine Rechtsbehelfsbelehrung?
8. Falls der Verwaltungsrat der TK diese Fragen nicht aus den Akten beantworten kann, stellt sich die Frage, ob die TK den „Fall“ ausreichend dokumentiert hat? Hat sie ausreichend und nachvollziehbar für Dritte dokumentiert?
/unquote
Diesen Fragenkatalog habe ich auch an den Verwaltungsrat (VR) der TK geschickt mit der Bitte um Beantwortung. Genauer: An den alternierenden Leiter des Sozialausschusses des VR der TK, Herrn Schulte -
tk.de/tk/verwaltungsrat/organisation/ausschuesse/95174
und dann auf den Button "Sozialpolitischer Ausschuss" klicken - der direkte Link funzt nicht.
Ich erhielt bezeichnenderweise auf meine erste Mail Antwort vom Qualitätsmanagement der TK im Namen Herrn Schultes. Er selbst hat sich, obwohl er eine eigene Mailadresse unter der TK-Domain hat, bisher noch nicht gemeldet.
Ich habe dann angekündigt, dass ich Antworten wünsche und sie mir gern auch auf der nächsten VR-Sitzung mitgeteilt werden können. Diese Sitzung ist öffentlich und ich werde hingehen. Jeder, der mitkommen will, kann mich begleiten. Dies ist ausdrücklich keine Einladung zu einem Twitter-Event, selbst wenn sich die Sache so entwickeln könnte. Dass es frei "Fresschen" und "Schnäpschen" gibt, davon gehe ich aus.
Ich werde den TK-VR bitten, den TK-Vorsitzenden, Herrn (Honorar)-Professor Dr. Klusen, zu dieser VR-Sitzung einzuladen.
Daten des Events:
Datum: 02. Dezember 2011
Uhrzeit: Sitzungsbeginn 9:30
Ort: 22305 Hamburg, Bramfelder Straße 140
Ich bitte Interessenten an einem ersten Einführunggespräch mit der "Nomenklatura" um rege Teilnahme. Wenn ihr eure Freunde antwittert, kann ich nichts dagegen tun.
Wir sehen uns am 2. Dezember 2011 bei der TK in Hamburg.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 22.11.2011, 22:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.11.2011, 23:13
von Kernschmelze
Hallo Machts Sinn,
sehr gut - und - danke!
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 23.11.2011, 11:13
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.11.2011, 11:37
von Kernschmelze
Hallo Machts Sinn,
prima!
Ist die Petition auch auf einem Petitionskanal - ePetition oder openPetition - zu finden? Wenn ja, erbitte ich Info mit Link.
Wir brauchen dann Unterschriften.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 23.11.2011, 15:02
von Machts Sinn
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