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Verfasst: 07.01.2012, 16:00
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 16:08
von CiceroOWL
Hallo Mechthild,
der Fall Deines Sohnes ist - auch in diesem Stadium - für eine Abhilfe durch die Arbeitsagentur geradezu aussichtsreich. Leider kann ich zur Sache erst später antworten. Außerdem hätte ich zunächst noch ein paar Fragen:
Ausichtsreich? intressan begründe mal.
Ich sehe da im Moment wenig Aussicht.
Verfasst: 07.01.2012, 16:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 17:06
von Mechthild
Hallo Machts Sinn,
Die genauen Daten schicke ich dir per PN.
Danke für deine Mühe!
Verfasst: 07.01.2012, 17:07
von CiceroOWL
Das ist nicht die Fragestellung, sondern wer macht was das jetzt die Zahlungen eingstellt worden sind, denn selbst wenn die Zaghlungen wieder aufgenommen werden, nach § 117 oder 125 SGB III bleibt das Problem, was kommt danach und da fehlt mir was.
Verfasst: 07.01.2012, 17:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 18:04
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 18:18
von Mechthild
Das ist korrekt,
der Rentenversicherungsträger ist bislang noch nicht zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit herangezogen worden.
Du meinst, dass Anspruch im Sinne des § 125 bestünde und man dementsprechend Widerspruch einlegen könnte/sollte?
Bin gespannt auf deine Ausführungen.
Herzliche Grüße!
Verfasst: 07.01.2012, 18:32
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 19:01
von Mechthild
Das Arbeitslosengeld wurde nach der Arbeitszeit berechnet, die vorher geleistet wurde .
Das war auch nur Teilzeit. Ergänzend: Das Arbeitslosengeld liegt unter dem monatlichen Grundsicherungs-Satz, das ist, soweit ich das nachvollziehen kann, auch richtig berechnet.
Eine finanzielle Verbesserung wäre es also nicht das Arbeitslosengeld zu bevorzugen.
Nur, - irgendwie ist das Arbeitslosengeld halt eine vorrangige Leistung…..
Du hast deinen Namen schon richtig gewählt, Machts Sinn, man fragt sich halt immer ob's und auch WAS Sinn Macht….Ohne Ende……und ob es richtig ist, was man macht und wie man entscheidet.....DAS ist grad mein Problem!
Das Gedankenkreisen und die Wände gegen die man immer läuft.
Allmählich hab ich eine Behörden-Phobie, ich kann mich zum anrufen kaum überwinden- geschweige denn irgendwo im Gang zu sitzen. Man ist entweder falsch, oder es fehlt was. Und das was fehlt, fehlt meistens, weil irgendeine Stelle vorher sich nicht an das geltende Sozialrecht gehalten hat, die nachrangige Behörde das aber voraussetzt.
Ich bin schon ziemlich meschugge…echt – und ich bin die Gesunde (eigentlich)
Danke, dass du dich so ausgiebig mit meinem Problem beschäftigst!
Verfasst: 07.01.2012, 19:25
von Mechthild
Ach so, Machts Sinn,
noch ein Nachtrag.
Ich hab mich überhaupt nicht gerührt und auch nichts nachgefragt, beim Arbeitsamt.
Die haben uns ja schon damals weggeschickt, als mein Sohn aus dem Krankengeldbezug fiel. Eigentlich hätte der Antrag damals ja schon nach §125 angenommen werden müssen. Vielleicht- aber darauf haben sie sich gar nicht eingelassen.
O.K., dann war es so, dass wir gewartet haben, bis mein Sohn (vermeintlich) wieder arbeitsfähig ist.
Dass ich da jetzt nicht nachgehakt hatte, das meinte ich, als ich schrieb, dass ich mich auch nicht so, wie von dir erwartet verhielt.
Ich weiß einfach nicht, was sinnvoll und richtig wäre. Habe jetzt eben Angst, dass es nur noch ein Hin-und Hergeschiebe gäbe falls Rententräger und Amtsarzt in ihren Beurteilungen uneinig sind.
Verfasst: 07.01.2012, 23:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 23:57
von CiceroOWL
macht sinn der RV Träger wird hier keine Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung festellen, da die 5 Jahres Frist nicht erfüllt ist. Heißt hier stellt nur die BA fest sonst keiner.
gutehilfe.de/fileadmin/user_upload/pdf/BAR_Handbuch_gemeinsame_Servicestellen.pdf
sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0601100
sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0601100
rententips.de/rententips/grv/em/02.php
Verfasst: 08.01.2012, 00:56
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.01.2012, 21:23
von Mechthild
Hallo Machts Sinn,
vielen Dank für dein Verständnis und deine Ausführungen.
Das hat mir sehr weitergeholfen!
Würdest du dir, bei der von dir aufgezeigten Da-Alg bitte mal den Punkt 5.2.2. (Absatz 2) ansehen, und dazu den Anhang 10 (fast ganz am Ende) anschauen? Würde das nicht auf unsere Situation zutreffen? Was meinst du?
Deine Meinung wäre mir sehr wichtig.
Danke dafür und liebe Grüße!