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Verfasst: 12.10.2011, 14:28
von GerneKrankenVersichert
Sorry, ich sehe das etwas anders. Die Rechtslage ist m. E. hier gut und laienverständlich beschrieben:
http://sozialversicherung-kompetent.de/ ... rsicherung
Insbesondere hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 03.02.1994 (Az. 12 RK 5/92) eine Berechtigung für die Krankenkassen gesehen - sofern kein bindender Verwaltungsakt vorliegt - das Fehlen der Voraussetzungen für eine Familienversicherung auch rückwirkend festzustellen und somit die Familienversicherung zu beenden.
Die Familienversicherten haben grundsätzlich keinen Vertrauensschutz, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen für eine Versicherung nach § 10 SGB V wegfallen. Dies gilt in erster Linie, wenn der Versicherte nach der erstmaligen Feststellung über das Bestehen einer Familienversicherung Einkommen erzielt hat, das zum Wegfall der Familienversicherung führt. Dies gilt ebenfalls, wenn der Versicherte der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflicht über wesentliche Änderungen der Verhältnisse (§ 206 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V) nicht nachkommt. Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt im Bereich der Familienversicherung nach § 10 SGB V dann vor, wenn die Änderung das Fortbestehen der Versicherung beeinflusst. Als Beispiele können hier Änderungen in den Einkommensverhältnissen oder im Erwerbsstatus genannt werden.
Klar, dass die Kasse da kein großes Fass aufmacht - zumindest so lange, wie das BVA nicht genauer hinschaut. Die Beendigung der Familienversicherung bringt der Kasse außer Ärger nix, denn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bleiben gleich, unabhängig davon, ob es sich um einen Familienversicherten oder Stammversicherten handelt.
Beratung und Aufklärung - die zwei Totschlagsargumente. Aufklärung betrifft nur die allgemeine Aufklärung, da kann sich laut BSG niemand im Einzelfall darauf berufen. Wie soll das auch funktionieren, sollen die Kassen ständig alle ihre Versicherten anrufen und sie über all das aufklären, was für sie evtl. von Belang sein könnte?
Und die Beratung - wenn damals beim FV-Antrag stand, dass Änderungen sofort gemeldet werden müssen, dies von der Versicherten gemacht worde wäre (die Heirat) und DANN keine Information über die Änderungen bei der Familienversicherung erfolgt wäre, könnte man sich m. E. auf eine fehlerhafte Beratung berufen. Aber nicht dann, wenn (wie im BSG-Urteil ausgeführt) überhaupt keine Mitteilung des Versicherten an die Kasse erfolgte. Wie hätte denn in dem Fall die Beratung aussehen sollen? Einfach mal so ins Blaue hinein die Versicherten anrufen und beraten?
In diesem Einzelfall wäre es jetzt besser gewesen, wenn die Familienversicherung öfter überprüft worden wäre. Allerdings kann man der DAK keinen Vorwurf machen, die drei Jahre sind bei einer nach DAK-Kenntnisstand ledigen Versicherten in Ordnung. Und ehrlich gesagt würde ich mich auf die Angaben anderer Versicherter, wann denn ihre Kasse überprüft, nicht verlassen. Auf unseren Bogen erhalten wir die unterschiedlichsten Reaktionen - von "den habe ich doch gerade erst ausgefüllt" (vor drei Jahren) bis zu "so einen Bogen habe ich noch nie erhalten" (obwohl das Kind schon etwas älter ist).
Verfasst: 12.10.2011, 18:15
von Rossi
Na ja, Beratung und Aufklärung, wunderbar.
Was glaubst Du wohl GerneKrankenversichert was wir bei uns schon seit Jahren machen?
Die Kunden bekommen ein Merklbatt speziell für jede Hilfe ausgehändigt. Der Empfang muss quittiert werden. Da steht schön alles drinne, was überhaupt mitteilungspflichtig ist. In der Regel wird es nach 1 oder 2 Jahren noch einmal versandt. Ferner haben unsere Bescheide beispielhafte Aufzahlüngen, was eine Änderung - die mitzuteilen ist - überhaupt ist. Warum machen wir das wohl?
Ferner übersiehst Du auch die Enschränkung "sofern kein bindender Verwaltungsakt vorliegt".
In der Regel werden irgendwann mal irgendwelche Bescheinigungen über das Bestehen der Familienversicherung ausgestellt. Dies ist ein bindender Verwaltungsakt, der dann unten den Vorschriften der §§ 45 oder 48 SGB X aufgehoben werden muss. So einfach ist das alles nicht - zumindest nach meiner bescheidenen Erfahrung.
Verfasst: 12.10.2011, 19:20
von Czauderna
Hallo Rossi,
jetzt komm mal wieder runter von deinem "hohen Ross" - "was glaubst du, was wir seit Jahren machen ?" - natürlich, deshalb sind ja auch alle Kunden von Euch so unheimlich zufrieden mit der Beratung. Ihr, bzw. du und dein Amt, ihr seit die Guten und wir, also unsere Arbeitgeber müssen uns das gebetsmühlenartig immer wieder anhören was wir doch so fehlerhaft unserer Aufklärungspflicht und Beratungspflicht nachkommen. Wie schreibst du so schön "auch der Rossi kocht seinen Tee nur mit Wasser" - ich denke, das ist eher der passende Spruch dazu.
Mir fällt da immer der Spruch aus der Bibel ein, der mit dem Splitter und dem Balken.
Von der Sache her zum Thema Familienversicherung gebe ich dir natürlich recht.
Nur, auch da gibt es eben Auslegungsentscheidungen und hier wurde sie zugunsten
des Versicherten getroffen - hätten vielleicht andere nicht so gemacht, aber so ist es eben im Leben - mal verliert man und dann gewinnen eben die anderen wieder.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.10.2011, 19:38
von Rossi
Niedlich, Günter!
Warum habe ich dies geschrieben?
Zitat:
was glaubst du, was wir seit Jahren machen ?"
Wir klären die Kunden durch die Merkblätter und Hinweise auf, weil uns solche Geschichten sowohl von den Verwaltungs- als auch Sozialgerichten um die Ohren gehauen wurden.
Es waren unsere Babyjahre, wir haben Lehrgeld bezahlt.
Was hat jenes jetzt mit einem hohen Ross zu tun? Verstehe ich nicht. Wir haben flankierend reagiert.
Was machen die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit? Sie geben eine riesen Broschüre heraus; dort stehen auch alle wichtigen Dinge drinne. Was macht die Erziehungsgeldstelle; sie gibt Broschüren heraus etc!
Folge ich jetzt Deinem Posting, dann sitzen all diejenigen, die umfassende Informationen herausgeben auf einem hohen Ross! Diejenigen die keine Informationen herausgegen, sind die Guten. Hä?
Fragen wir doch mal den Poster hier, wie er es sieht!
Verfasst: 12.10.2011, 20:05
von Marcel2611
Jedes Unternehmen hat seine eigene Unternehmensphilosophie und setzt Prioritäten anders als es ein anderes Unternehmen tut.
Alles legitim... NUR wir reden hier von dem Umgang mit Menschen welche genau diese Unternehmen (nämlich die Krankenkassen) finanzieren.
Die Bürger sind es dies die Prachtbauten, das Personal, den Papierkram, Broschüren finanzieren.
Es kann doch nur zur allgemeinen Zufriedenheit der Versicherten Beitragen wenn die Informationen, klar, eindeutig und Verständlich für die KUNDEN der Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
Die Arroganz sich hinter einem Paragraphenwald zu verstecken hat dazu geführt dass sich solche "Foren" überhaupt gründen mussten. Eigentlich traurig genug dass man sich hier die Informationen beschaffen muss, welche das Personal bei der Krankenkasse nicht herausgibt oder einfach mit der Anfrage überfordert scheint.
Niemand verlangt etwas ganz Neues sondern nur, dass der Kunde wie ein Kunde behandelt und beraten wird.
Nach diesem Wochenende weiß ich auch wo ich alle relevanten Informationen finde. Doch der Anlass war: "Es gab ein Problem welches erst gar nicht hätte auftauchen dürfen..."
Man darf auch nicht vergessen, es gibt Kunden der Krankenkassen, die über einen Internetzugang verfügen und auch nicht alle Bände des SGB im Regal stehen haben.
Vielleicht, und das wäre ja mal eine Idee... Zukünftig sollten die Krankenkassen ihren Kunden quasi als Begrüßungsgeschenk sämtliche Bände gegen Unterschrift aushändigen!
D
Verfasst: 12.10.2011, 20:07
von Lady Butterfly
Hi Rossi,
die Realität sieht aber ein bissel anders aus, nich wahr?
wie du so schön geschrieben hast: die Merkblätter wurden aus rechtlichen Gründen eingeführt, sie dienen vor allem eurer rechtlichen Absicherung, weniger der Aufklärung. dementsprechend sind sie wahrscheinlich auch formuliert - von Juristen für Juristen. Auch aus der Tatsache, dass ihr euch den Empfang ausdrücklich quittieren lasst, lässt sich das schließen. Wirkliche Aufklärung sieht anders aus....sie auch für den juristisch nicht vorgebildeten Laien verständlich. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass eure Kunden häufig aus der sog. "bildungsfernen Schicht" kommen.
du schreibst auch, dass in euren Bescheiden alle möglichen Anlässe ausgeführt werden, die euch eure Kunden mitteilen müssen. Ich habe schon Bescheide von verschiedenen ArGen gesehen. Verständlich ist was anderes.....
über den Service und die die Qualität und Freundlichkeit von Beratungen brauchen wir uns glaub ich nicht zu unterhalten, oder? die telefonische Erreichbarkeit (z. B. bei Fragen zu irgendwelchen Sachverhalten) lässt häufig auch zu wünschen übrig.
was zur fachlichen Qualität der Bescheide angeht: wenn ich mich nicht ganz irre, steigt die Anzahl der Fälle, gegen die Klagen erhoben werden seit Jahren kontinuierlich an. Und die Quote, in denen den Klagen stattgegeben wird, ist wohl auch nicht ohne (genaue Zahlen hab ich leider nicht, hab diese Informationen nur der Presse entnommen - falls ich falsch liege, bitte ich um Korrektur) - wobei das wohl nicht nur an den ArGen liegt, sondern auch daran, dass die Gesetze verbesserungswürdig sind.
Insofern kann man wohl feststellen, dass bei euch die Aushändigung von Merkblättern vielleicht besser läuft als bei Krankenkassen - wenn die Menschen allerdings Fragen haben und eine Beratung wünschen, sind sie glaub ich bei den Krankenkassen immer noch besser aufgehoben.
wenn also jemand wegen der Höhe seines Arbeitsentgelts versicherungsfrei ist, sollte man eine gewisse Alltagskompetenz voraussetzen können. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, dass man bei einem so gravierenden Ereignis wie einer Hochzeit zumindest mal bei seiner Krankenversicherung nachhört, ob das irgendwelche Auswirkungen hat. Nichts desto trotz wurde der Sachverhalt hier ja zur allgemeinen Zufriedenheit gelöst. Was will man mehr???
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 12.10.2011, 20:21
von Lady Butterfly
Hallo Marcel
du hast ein ziemlich hohes Gehalt, daher geh ich mal davon aus, dass du über den gewissen Bildungsbackground verfügst: Abi, vielleicht Studium. Du weißt also wohl, wie und wo du dir Informationen verschaffen kannst.
Ich geh einfach auch mal davon aus, dass du dich gründlich über die Auswirkungen informiert hast, als du in die PKV gewechselt bist. Du hast wahrscheinlich verschiedene Angebote miteinander verglichen - was Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen betrifft. Du hast wahrscheinlich auch die Systeme GKV und PKV miteinander verglichen - und bist zum Schluss gekommen, dass dich die PKV mehr überzeugt. Das ist genau das, was heute von einem "mündigen Bürger" erwartet wird: das er die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen kann - nicht nur bei Krankenversicherungen, sondern auch bei anderen Versicherungen, bei Altersvorsorge, beim Autokauf und auch bei den alltäglichen Einkäufen. Und dass er durchaus auch mal genau hinschaut und sich nicht nur auf die Versprechungen von Marketing und Werbung vertraut.
Und das erwarten letztlich auch die Kassen von ihren Versicherten: dass sie sich selbst ein bissel schlau machen und wenn irgendwas ändert, Bescheid sagen. Du brauchst nicht das ganze SGB zu kennen (hast du eigentlich mal die Vertragsbedingungen deiner PKV durchgelesen - kennst du da alle Bedingungen?) - es hätte gereicht, wenn du den ja doch gravierenden Umstand mitgeteilt hättest, dass ihr geheiratet habt. Mehr wurde nicht von euch erwartet.....
aber die Situation hat sich ja jetzt zur Zufriedenheit von allen geregelt - dir ist kein Schaden entstanden. Was erwartest du eigentlich noch von der Kasse???
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 12.10.2011, 20:40
von Marcel2611
Ich erwarte gar nichts mehr. Nur ich für meine Person bin nicht so egoistisch veranlage und sage... puh... das ist ja nochmal gut ausgegangen. Vielmehr denke ich auch an diejenigen die hier dieses Forum mit den vielzähligen Themen mit Leben füllen.
Auch ein Blick aus diesem Forum auf andere ForenSites zeigt mir, dass ich kein Einzelfall war sondern dieses in einer Vielzahl passiert welche mich wundern lässt.
Klar, ich habe ABI, habe studiert, leite mein eigenes Unternehmen mit 50 Mann, ich weiß wie man an Informationen kommt ... Dennoch braucht man einen Auslöser um Informationen überhaupt erst zu suchen!
Ich fange jetzt nicht aus heiterem Himmel an und recherchiere sämtliche Verordnungen welche meine anderweitigen Versicherungen Betreffen.
Ich will einfach ein sicheres Gefühl haben und am Ende nicht enttäuscht werden. Und ich denke, dass ich da vielen "Kunden" aus der Seele spreche.
"Ihr seit zum Großteil bei Krankenkassen beschäftigt... so lese ich es jedenfalls zwischen den Zeilen... aber gerade dieser Austausch mit "Euch" zeigt wie weit Kunde und Krankenkasse voneinander entfernt sind..."
Verfasst: 12.10.2011, 20:55
von GerneKrankenVersichert
Marcel2611 hat geschrieben:
Es kann doch nur zur allgemeinen Zufriedenheit der Versicherten Beitragen wenn die Informationen, klar, eindeutig und Verständlich für die KUNDEN der Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
Wie hätten die Informationen denn deiner Meinung nach zur Verfügung gestellt werden müssen?
Ich habe mal ein wenig gegoogelt, so geben die Kassen die Infos zu eurem speziellen Fall bei der Familienversicherung heraus. Habe nach der Größe sortiert:
BARMER GEK: Hinweis: Kinder sind nicht beitragsfrei mitversichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehe- bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner des Mitglieds keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört und sein Gesamteinkommen im Jahr 2011 regelmäßig im Monat 4.125 Euro übersteigt sowie regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.
TK: Bitte informieren Sie die TK über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Zum Beispiel, wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert oder wenn sich der Familienstand oder das Einkommen ändert - die TK benötigt diese Informationen.
DAK: Für Kinder ist dagegen eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höher verdienenden Elternteils eine bestimmte Grenze übersteigt.
KKH-Allianz: Ist Ihr Ehegatte/Lebenspartner* nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann eine Familienversicherung nur erfolgen, wenn das Gesamteinkommen Ihres Ehegatten/Lebenspartners* regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2) nicht übersteigt oder regelmäßig nicht höher als Ihr Gesamteinkommen ist. Diese Prüfung entfällt, wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner* mit dem/n zu versichernden Kind/ern nicht verwandt ist.
2) Die aktuelle Einkommensgrenze können Sie unserer Beitragstabelle
(Krankenversicherungspflichtgrenze allgemein) unter kkh-allianz.de/
beitragstabelle entnehmen.
Da seid ihr mit der DAK m. E. ziemlich gut bedient.
Marcel2611 hat geschrieben:
Die Arroganz sich hinter einem Paragraphenwald zu verstecken hat dazu geführt dass sich solche "Foren" überhaupt gründen mussten. Eigentlich traurig genug dass man sich hier die Informationen beschaffen muss, welche das Personal bei der Krankenkasse nicht herausgibt oder einfach mit der Anfrage überfordert scheint.
Überall, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Oder der Mitarbeiter ist überfordert. Aber den Vorwurf, dass Informationen vorsätzlich vorenthalten werden, finde ich jetzt doch ein wenig zu heftig. In einem solchen Fall würde sich die Kasse einer fehlerhaften Beratung schuldig machen und du hättest alle Trümpfe in der Hand. Dies kann ich aber aus deinen Schilderungen nicht erkennen.
Marcel2611 hat geschrieben:
Niemand verlangt etwas ganz Neues sondern nur, dass der Kunde wie ein Kunde behandelt und beraten wird.
Genau. Wenn der Kunde aber nicht nachfragt oder die Heirat meldet, wird es mit der Beratung schwierig.
Marcel2611 hat geschrieben:
Nach diesem Wochenende weiß ich auch wo ich alle relevanten Informationen finde. Doch der Anlass war: "Es gab ein Problem welches erst gar nicht hätte auftauchen dürfen..."
Ja. Wenn ihr die Heirat gemeldet hättet. Hätte die Kasse daraufhin nicht reagiert, hätte sie das Problem gehabt und nicht ihr.
Marcel2611 hat geschrieben:
Vielleicht, und das wäre ja mal eine Idee... Zukünftig sollten die Krankenkassen ihren Kunden quasi als Begrüßungsgeschenk sämtliche Bände gegen Unterschrift aushändigen!
Und bei Gesetzesänderungen einen neuen Band schicken?
Marcel2611 hat geschrieben:
"Ihr seit zum Großteil bei Krankenkassen beschäftigt... so lese ich es jedenfalls zwischen den Zeilen... aber gerade dieser Austausch mit "Euch" zeigt wie weit Kunde und Krankenkasse voneinander entfernt sind..."
Das ist eben das Problem. Als Kassenmitarbeiter muss ich mich an die Gesetze halten und kann nicht einfach sagen, okay, ich verstehe das Problem des Kunden, also lasse ich mal fünf gerade sein. Das kannst du mit deiner Firma, wenn der Kunde mit deiner Leistung unzufrieden ist. Aber würdest du es auch noch dann machen, wenn du mit diesem Entgegenkommen gegen Gesetze verstoßen würdest?
Ich sehe die Entscheidung der DAK nach wie vor kritisch und würde mir an deiner Stelle die bestehende Familienversicherung schriftlich bestätigen lassen, damit du dir sicher sein kannst, dass die Kuh tatsächlich vom Eis ist. Denn wenn das BVA bei seiner Prüfung gerade diesen Bogen sehen möchte und Strafzahlungen androht, könnte es plötzlich wieder ganz anders aussehen. "Unauffällig" kommst du an diese Bescheinigung, wenn du sagst, dass du sie zur Vorlage bei der PKV wegen der Vorversicherung benötigst.
Verfasst: 12.10.2011, 21:38
von Marcel2611
Langsam scheint sich der Ursprung der Diskussion zu verlieren:
Es ging um nicht zugesandte Familienbögen. Die dadurch entstandene fehlende Prüfung. Diese konnten uns auch bisher nicht vorgelegt werden. Selbst die 3 Jahresfrist wurde nicht eingehalten.
Die Heirat wurde mitgeteit.
Die von mir geschilderte erweiterte Beratungs- und Hinweispflicht mit Hinweis auf Folgen usw. beschränkte sich auf die letzte Zeile des Familienbogens wonach Änderungen usw. sofort mitzuteilen sind. Hier habe ich auch nichts anderes angemerkt, dass es hier eine einheitliche Verfahrenspraxis geben sollte.
Die Kinder sind seit dem 01.10 privat Versichert. Und ja, die Beratung was die PKV angeht hat eine satte Stunde gedauert. Darauf hin bekam ich nach 2 Tagen einen Aktenordner per Paketdienst mit allen Unterlagen. Merkblättern usw.
Die Vorversicherungszeiten interessierte die PKV seltsamerweise gar nicht.
Wir werden dennoch, und das wurde uns bestätigt seitens der DAK eine Bestätigung der Nachversicherung bis zum 30.09. erhalten.
Gruß an alle, Marcel Schwarz
Verfasst: 12.10.2011, 22:13
von GerneKrankenVersichert
Marcel2611 hat geschrieben:Langsam scheint sich der Ursprung der Diskussion zu verlieren:
Es ging um nicht zugesandte Familienbögen. Die dadurch entstandene fehlende Prüfung. Diese konnten uns auch bisher nicht vorgelegt werden. Selbst die 3 Jahresfrist wurde nicht eingehalten.
Die Heirat wurde mitgeteit.
Beim Ursprung der Diskussion wusstest du nicht, ob die Heirat mitgeteilt wurde. Und jetzt bist du dir sicher?
Das Kind ist 2008 geboren. 2011 wurde nachgefragt. Das sind für mich 3 Jahre.
Marcel2611 hat geschrieben:
Die von mir geschilderte erweiterte Beratungs- und Hinweispflicht mit Hinweis auf Folgen usw. beschränkte sich auf die letzte Zeile des Familienbogens wonach Änderungen usw. sofort mitzuteilen sind. Hier habe ich auch nichts anderes angemerkt, dass es hier eine einheitliche Verfahrenspraxis geben sollte.
Es gibt eine einheitliche Verfahrenspraxis. § 10 Abs. 6 SGB V:
Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke fest.
Und jetzt mal ehrlich, wo soll denn der Satz wie stehen, wenn nicht kurz vor der Unterschrift, um Aufmerksamkeit zu erlangen?
Verfasst: 12.10.2011, 23:02
von Rossi
Jawoll, dies Forum ist wunderbar.
Der Poster hat es schon eingestellt, es ist überwiegend durch Kassenmitarbeiter geprägt, die natürlich ganz anders ticken!
GerneKrankenversichert hat es mal wieder wunderbar eingestellt:
Zitat:
Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden
Super, was soll dieser allgemeine Hinweis!?
Musst Du jetzt der Kasse mitteilen, wenn Du
- einen Pups quersitzen hast
- Dein Papagei jeden morgen die Schaukel aushängt
- Deine Mutter (Oma) Stess mit dem Opa hat
- etc., etc.
Genau aus dieser Geschichte (allgemeiner Hinweis über Mitteilungspflicht reicht nicht aus) haben die Sozialämter schon vor über 10 Jahren eine Konsequenz gezogen. Es wurde uns immer um die Bummelbacken gehauen und wir mussten das Schwänzchen einziehen.
Dies ist offensichtlich bei den Kassen noch nicht so richtig angekommen.
Wie man in dem hier eingestellten Fall auch feststellt, wurde auch das Schwänzchen eingezogen.
Die Gründe hierfür werden scharmvoll verschwiegen.
Gerne hätte ich mich in diesem Einzelfall mit der involvierten Kasse grundsätzlich über die einzuhaltenden Verfahrensvorschriften unterhalten. Denn die Verfahrensvorschrifen spielen auch ein grosse Rolle.
Beim nächsten mal empfehle ich Dir ein anderes Forum zu nutzen, welches vielleicht nicht so einseitig durch Kassenmitarbeiter geprägt ist.
Verfasst: 13.10.2011, 09:20
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:
GerneKrankenversichert hat es mal wieder wunderbar eingestellt:
Zitat:
Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden
Super, was soll dieser allgemeine Hinweis!?
Musst Du jetzt der Kasse mitteilen, wenn Du
- einen Pups quersitzen hast
- Dein Papagei jeden morgen die Schaukel aushängt
- Deine Mutter (Oma) Stess mit dem Opa hat
- etc., etc.
Ach Rossi, du weißt doch (hoffentlich), wie Selbstverwaltung funktioniert. Deshalb ist das hier ein netter Strohmann-Versuch, der jedoch nicht funktioniert. Du hast den zweiten Satz unterschlagen. Auf den Meldevordrucken sind die Pflichten natürlich konkretisiert.
Rossi hat geschrieben:
Genau aus dieser Geschichte (allgemeiner Hinweis über Mitteilungspflicht reicht nicht aus) haben die Sozialämter schon vor über 10 Jahren eine Konsequenz gezogen. Es wurde uns immer um die Bummelbacken gehauen und wir mussten das Schwänzchen einziehen.
Dies ist offensichtlich bei den Kassen noch nicht so richtig angekommen.
Die Kassen scheinen ihre Hausaufgaben schon früher richtig gemacht zu haben, denn bereits vor fast 20 Jahren hat das BSG festgestellt, dass eine rückwirkende Beendigung der Familienversicherung möglich ist, wenn der Versicherte seinen Meldepflichten nicht nachgekommen ist.
Rossi hat geschrieben:
Wie man in dem hier eingestellten Fall auch feststellt, wurde auch das Schwänzchen eingezogen.
Die Gründe hierfür werden scharmvoll verschwiegen.
Über die Gründe können wir hier alle nur spekulieren. Meine Vermutung z. B. hat wenig bis nichts mit Verfahrensvorschriften zu tun.
Rossi hat geschrieben:
Gerne hätte ich mich in diesem Einzelfall mit der involvierten Kasse grundsätzlich über die einzuhaltenden Verfahrensvorschriften unterhalten. Denn die Verfahrensvorschrifen spielen auch ein grosse Rolle.
Du kannst dich ja auch mit den hier schreibenden Kassenmitarbeitern über die Verfahrensvorschriften unterhalten. Wenn ich dich richtig verstehe, bist du der Meinung, folgender Hinweis reicht nicht aus:
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Über künftige Veränderungen werde ich Sie umgehend informieren. Insbesondere dann, wenn sich dass Bruttoeinkommen der oben genannten Angehörigen ändert oder diese Mitglied einer (anderen) Krankenkasse werden.
Nachdem vorher nach dem Familienstand gefragt wurde. Ganz ehrlich, wenn ein Gericht den Leuten dieses Leseverständnis nicht mehr zutraut, dann Gute Nacht Deutschland.
Ach ja, und zu anderen Foren, hier noch ein nettes Schmankerl zum Thema bodenseeblogger.de/viewtopic.php?t=1482
Ich behaupte, der Schnitzer mit den Werbungskosten wäre hier nicht passiert.
Verfasst: 13.10.2011, 18:44
von Czauderna
Hallo,
jetzt bekommt Euch mal nicht in die Wolle - der Fall wurde gelöst und keiner der Beteiligten ist mit der Lösung unzufrieden. Über Rechte und Pflichten eines Krankenversicherten zu diskutieren ist eh müßig - die einen, die Versicherten sehen (natürlich) ihre Rechte im Vordergrund und die anderen (nicht alle, aber doch viele), die von der Kasse, sehen (natürlich) auch die Pflichten gleichrangig - und
da gibt es noch die dritte Seite - die verkörpert hier Rossi (immer den Zeigefinger schön oben für den Rest - grins und nochmals grins)- dann haben alle etwas davon.
Wenn wir uns im Interesse aller einigen würden, dass in allen Formularen und Fragebögen dieser Welt nur noch Pixel "16" als Schriftgröße genommen wird,
dann kommt auch die Beratung bzw. Aufklärung oder Hinweise nicht mehr zu kurz.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.10.2011, 20:57
von Rossi
Nun denn, die Auffassungen gehen hier auseinander.
Ich würde allerdings mit Feude einen Fall aus der Praxis mit GerneKrankenVersichert durchziehen.
Mehr will ich hier nicht einstellen. Denn der Rossi versteckt sich nicht hinter irgendwelchen Vorschriften bzw. Mitteilungspflichten, die die Kunden nicht kennen!
Der Rossi lässt niemals irgendwelche Kunden in Regen bzw. in einer Ungewissenheit stehen.
Vorher packt sich der Rossi am eigenen Kopp!
GerneKrankenVersichert verfrachtet dies in einer Selbstverständlichkeit auf die armen und unwissenden Kunden der Solidargemeinschaft, die niemals ausführlich beraten worden sind.
Ein großes Lob auf das Versteckspiel.
Dann mal weiter so; wo kein Kläger dort ist auch kein Richter!!!