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Verfasst: 03.11.2011, 14:18
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.11.2011, 14:32
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Hallo machts Sinn,

danke für deine antworten immer.

Wie meinst du das mit dem Leitfaden? Wegen Arbeitsamt oder Krankenkasse?
Die Dame beim Arbeitsamt war sehr nett und wie sie das sagte ist es auch logisch. Wie kann ich mich denn dem Arbeitsamt zur Verfühgung stellen wenn ich Krank bin???

Was soll ich dennen denn dann bei dem klärenden Gespräch sagen?
Ich verstehe das alles nicht mehr. Und ich kann auch nicht mehr. Am liebsten würde ich mit nimandem mehr reden, aber ich weiß das löst meine Probleme nicht.

Verfasst: 03.11.2011, 15:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.11.2011, 15:21
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Hallo,

danke nochmal.

Beim VDK war ich schon mal vor der erneuten AU, da konnte er mir nicht helfen. Jetzt hab ich vor ein paar Tagen neuen Termin gemacht aber erst am 23. einen bekommen.

Rechtschutz hab ich erst ab 01.12 wegen Wartezeit.

Verstehe ich das jetzt richtig? Du bist der Meinung, dass ich ALG1 erstmal bekommen müsste ohne den Widerspruch und die AU zurück zu ziehen?

Das ist nicht rechtens oder wie und deshalb sollte ich nochmal mit denen sprechen????

– objektiven – Leistungsvermögens zur Verfügung zu stellen was heißt das denn????

Soll ich einfach einen Termin zur Abgabe des Antrages machen und mit dem dann nochmal sprechen und dann Vorgesetzter ect.? Das heute war ja nur meine Betreuerin, allerdings hat die mit der Leistungsabteilung tel. und der hat das dann so gesagt.

Verfasst: 03.11.2011, 15:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.11.2011, 16:30
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OK ich werd es versuchen. Werd dann berichten. Danke.

Verfasst: 03.11.2011, 17:32
von Krankenkassenfee
Hallo,

Rechtschutz erst ab 1.12. - durch eine Versicherung? Denk bitte daran, dass mitunter laufende Altfälle auch nicht mitversichert sind. Nicht, dass Du auf den Kosten auch noch hängen bleibst.

LG, Fee

Verfasst: 04.11.2011, 10:38
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@Krankenkassenfee: Ja klar musste ja so kommen. lol Vielleicht hätte ich die Versicherung nicht abschließen sollen. 3 Tage danach ging das plötzlich alles los.


So jetzt hab ich entlich den Bericht. 4 Seiten lauter medizinisches Zeugs und ich war nochmal bei meinem Arzt der mir nun entlich ein Attest geschrieben hat. Nachdem ich ihm das mit dem zurück nehmen gesagt hab sagte er, dass ich nicht arbeiten könnte. Ich dann brauch ich aber einen Widerspruch. Hat er dann geschrieben. Zwar ganz kurz aber ich hoffe das ist ok.

Allerdings hat mich jetzt jemand darauf aufmerksam gemacht, dass meine Folge AU durch den ganzen Scheiß 20. Tage zu spät ist und wenn nur ein Tag unterbrechung ist ist der Zug abgefahren? Ist das richtig? Kann das richtig sein?

Ich meine ich war vorher krank und ich bin jetzt krank und der Arzt hat das ja auch so durch die AU ausgedrückt. Nur weil ich ne doofe Ärztin hatte war es das jetzt so einfach?

Bin auf die antwort der KK gespannt schike jetzt gleich ertmal alles weg.

lg
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Verfasst: 05.11.2011, 14:18
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Hallo,

ich bin grad etwas verwirrt. Ich habe heut morgen einen Termin für eine MDK Untersuchung im Briefkasten gehabt. Aber meine Unterlagen können noch nicht angekommen sein.

Dann wird das wohl aufgrund meiner anderen Briefe und der AU sein was?.

Dann bin ich mal gespannt was da passiert. Denke das ist ein Erfolg für mich, aber bei allem was man so liest hab ich doch bammel da hinzugehen.

Bin gespannt.

Verfasst: 05.11.2011, 14:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.11.2011, 15:05
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Hallo,

ja mach ich. Danke

Oh man ich hoffe, dass das gut für mich ausgeht, denn sonst steck ich ja anscheinend echt in nem ziehmlichen Schlammassel.

Keine Ahnung ich hab das Gutachten immernoch nicht bekommen. In dem Schreiben der Kasse stand nur ich könne mich beim AA melden, aber der SB der Kasse hatte am Tele 15 Std. gesagt.

lg

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Verfasst: 05.11.2011, 17:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.11.2011, 23:34
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@Machts Sinn: Ja genau der Bericht aus Bayern war damit gemeint.

Wo fordere ich denn dieses blöde MDK Gutachten an??????

ICh habe in meinem 1. Brief (widerspruch) an die Kasse darum gebeten, da hat mich der SB angerufen und gesagt das geht nicht .... nichts schriftliches

Dann hab ich einen 2. BRief geschrieben und die Unterlagen auf denen das Gutachten erstellt wurde angefordert .... keine Antwort

Nur Anrufe und da ich nicht ran gegangen bin nen Brief ich soll anrufen

Dann hab ich eine Mail geschieckt (mich etschuldigt das ich nicht ran gegangen bin und gesagt, dass ich das grad nicht kann) in der ich etwas emotional geworden bin und die AU beigetan .... keine Antwort

Dann hab ich nochmal um das Gutachten und die Unterlagen dazu gebeten und ne Frist gesetzt .... keine Antwort bzw. jetzt kam ja die Einladung zum MDK

Und dann hab ich ja wie gesagt FR. die Berichte und das Attest geschieckt.


Irgendwie beschleicht mich das Gefül, dass es gar kein MDK Gutachten gibt. Kann das sein??

LG
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Verfasst: 06.11.2011, 00:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.11.2011, 09:23
von Krankenkassenfee
Hallo,

der Rechtsanspruch auf das Gutachten besteht.
Und wenn es sich nur um einen Laufzettel handelt, muss der MDK-Arzt seine Gedanken halt noch mal ausführlich zu Papier bringen. Dürfte kein Problem sein, denn der Inhalt der Akte hat sich ja nicht geändert.

Und dass es nun einen neuen, echten MDK-Termin gibt, spricht meines Erachtens für das Vorliegen der medizinischen Unterlagen. Ohne die wäre der Widerpruch mit "Nichtvorliegen neuer medizinischer Erkenntnisse" bereits aktenmäßig abgeschmettert worden.
Vorsichtshalber nimm die Kopien noch mal zum Untersuchungstermin mit.

LG, Fee