Verfasst: 08.02.2012, 13:14
hallo erstmal,
war heute beim anwalt, habe ihm 2 urteile mit an die hand gegeben,die meiner meinung nach in meinem sinn entschieden wurden,auch mithilfe des forums bin ich auf diese gestoßen.
er mag sich erst genau einlesen zu dem neuen sachverhalt aber sieht so auf die schnelle keine große änderung zu vorher....
eine frage nochmal an euch,bitte um eure meinung.
die kasse argumentiert ja jetzt, das ich bis zum ende meines vertrages verletztengeld bezog. mit beendigung der Zahlung des verletztengeldes das zufällig oder auch nicht mit dem ende des arbeitsvertrages zusammen fiel, bezog ich noch bis februar krankengeld.
jetzt meint die kasse ja argumentieren zu müssen, das mit beginn der zahlung krankengeld ich ja keinen job mehr hatte. gegen die argumentation der BG läuft auch ein einspruch.nun meint die kasse es müßte nach AU-RL 2 punkt 3 vorgegangen werden , weil ja kein arbeitsvertrag mehr bestand.
ändert das den sachverhalt grundsätzlich oder bleibt alles beim alten. wenn sich im nachhinein raus stellt das doch bg zuständig ist , holt die kasse sich das geld bei denen ja zurück, genau wie das amt ja das arbeitlosengeld 1 bei der kasse holt sollte sich rausstellen das ich anspruch auf krankengeld gehabt haben.
also bin ich der blöde, weil nicht feststeht ob BG oder Kasse zuständig sind ?
oder ist die kasse verpflichtet zu zahlen und muss dann eventuell sich das geld bei der BG halen.das würde meiner meinung nach eher richtig sein, leider habe ich aber festgestellt, das der gesunde menschenverstand in der juristerei sehr wenig vorkommt.lieber versteckt man sich hinter §....
lg tosca
war heute beim anwalt, habe ihm 2 urteile mit an die hand gegeben,die meiner meinung nach in meinem sinn entschieden wurden,auch mithilfe des forums bin ich auf diese gestoßen.
er mag sich erst genau einlesen zu dem neuen sachverhalt aber sieht so auf die schnelle keine große änderung zu vorher....
eine frage nochmal an euch,bitte um eure meinung.
die kasse argumentiert ja jetzt, das ich bis zum ende meines vertrages verletztengeld bezog. mit beendigung der Zahlung des verletztengeldes das zufällig oder auch nicht mit dem ende des arbeitsvertrages zusammen fiel, bezog ich noch bis februar krankengeld.
jetzt meint die kasse ja argumentieren zu müssen, das mit beginn der zahlung krankengeld ich ja keinen job mehr hatte. gegen die argumentation der BG läuft auch ein einspruch.nun meint die kasse es müßte nach AU-RL 2 punkt 3 vorgegangen werden , weil ja kein arbeitsvertrag mehr bestand.
ändert das den sachverhalt grundsätzlich oder bleibt alles beim alten. wenn sich im nachhinein raus stellt das doch bg zuständig ist , holt die kasse sich das geld bei denen ja zurück, genau wie das amt ja das arbeitlosengeld 1 bei der kasse holt sollte sich rausstellen das ich anspruch auf krankengeld gehabt haben.
also bin ich der blöde, weil nicht feststeht ob BG oder Kasse zuständig sind ?
oder ist die kasse verpflichtet zu zahlen und muss dann eventuell sich das geld bei der BG halen.das würde meiner meinung nach eher richtig sein, leider habe ich aber festgestellt, das der gesunde menschenverstand in der juristerei sehr wenig vorkommt.lieber versteckt man sich hinter §....
lg tosca