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Verfasst: 30.07.2011, 20:31
von Rossi
Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=4303

Das Gesetz ist aber erst im Beratungsverlauf und daher derzeit nicht anwendbar.

Verfasst: 30.07.2011, 20:35
von fepi001
@Rossi
wie sollte ich denn am besten vorgehen, um den Weg zum Sozialgericht zu beschreiten.
Ist es denn überhaupt möglich ohne ordentlichen Bescheid ?
Denn wie Du sagst „Untätigkeit“ geht erst ab 3 Monaten
Brauche ich einen Rechtsanwalt ?
Oder wer kann mir helfen, die öffendliche Rechtsauskunft ?
Kann ich PKH ( Prozesskostenhilfe ) beantragen ?

Verfasst: 30.07.2011, 20:40
von CiceroOWL
Hm man kann, PKH ist auch möglich. Müßte aber geprüft werden. allerdigns würde ich erst noch mal versuchen es denn direkt in Hamburg über die Zentrale zu regeln.

Verfasst: 30.07.2011, 20:49
von Czauderna
Hallo,
was ich an der ganzen Sache nicht so ganz verstehe ist, dass doch offenbar
der Arbeitgeber die Anmeldung bei der Kasse vorgenommen hat und auch die Beiträge abführt bzw. abgeführt hat. Jetzt ist die reine Entgegennahme von
Sozialversicherungsbeiträgen nicht gleichzusetzen mit der Anerkenntnis
der Versicherungspflicht, aber der Anmeldevorgang als solcher (DEUEV) muss doch auch bei der Kasse eine entsprechende Reaktion gegenüber dem Arbeitgeber
ausgelöst haben ??
Vielleicht sollte sich der auch mal einschalten und von der Kasse eine Mitgliedsbescheinigung einfordern.
Grundsätzlich stimme ich hier auch der Auffassung zu dass die betreffende Kasse
die Mitgliedschaft mit Eintritt der Krankenversicherungspflicht herstellen muss und keinerlei "Nachforderungsrecht" gegenüber dem Versicherten für die "Fehlzeiten" hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.07.2011, 20:52
von CiceroOWL
ist imm Sinne des BGB auch so antrag = antragsanahme = willenansannahme = passives wahlrecht durch ag, grundsätzlich. allerdings muß denn noch geprüft werden ob denn das ganze auch rechtens zustandegekommen ist.

Verfasst: 30.07.2011, 20:56
von Rossi
Nun denn, Du kannst mit der Lohnabrechnung (1.000,00 Euro brutto) zum nächsten Amtsgericht marschieren und dort den Sachverhalt vortagen. Unter Umständen bekommst Du dann einen sog. Beratungsschein für einen Anwalt.

Der Anwalt prüft dann die Erfolgsaussichten und beantragt gleichzeitig die PKH.

Du solltest allerdings einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Ob dieser sich mit dem Mitgliedschaftsrecht fundiert auskennt, muss offen bleiben.

Verfasst: 30.07.2011, 21:07
von Rossi
Na wunderbar, die Ausführungen hier.

Der Arbeitgeber entscheidet definitiv nicht über die Mitgliedschaft. Der Arbeitsgeber hat nur die Bestimmungen des § 175 SGB V einzuhalten.

Die Entscheidung über die Mitgliedschaft obliegt einzig und allein der Kasse, in dem die Kasse die Anmeldung durch den Arbeitgeber prüft und hier eine Statusentscheidung trifft. Ob diese Entscheidung allerdings richtig ist, steht natürlich in den Sternen. Es gibt Arbeitgeber bzw. Jobcenter, die sich gegen diese Entscheidungen wehren und genau so viele, die sich dagegen nicht wehren.

Was glaubt ihr wohl, Czauderna und Vergil, wie oft ich von den Kassen eine Mitteilung erhalten habe, dass vermeintlich eine Versicherungspflicht im Rahmen des ALG II-Bezuges nicht eingetreten ist und ich aufgefordert wurde die Meldung zu stornieren?

Die Erfolgsquote möchte hier defintiv nicht einstellen.

Verfasst: 30.07.2011, 21:45
von fepi001
in einem der letzten Telefonat mit der TK wies ich darauf hin, daß doch bereits Beiträge an die TK abgeführt wurden sind. Die nette Dame am Telefon stimmte dem zu, aber meinte dazu, daß diese wieder zurück gewiesen werden.
Da erwartet mich nun auch noch ein schönes Schlamassel, was sag ich denn dem Arbeitgeber was da los ist. kann er mich darauf hin kündigen ?

Verfasst: 30.07.2011, 22:07
von fepi001
nun ja, der Kampf geht nächste Woche weiter, ich werde dort nerfen ohne Ende.
Ich werde Bericht erstatten über den Stand der Dinge und möchte auch nicht versäumen, mich für die Tips von euch und den Mut den Ihr mir macht, zu bedanken

Verfasst: 30.07.2011, 22:16
von Rossi
Juppi,
Die nette Dame am Telefon stimmte dem zu, aber meinte dazu, daß diese wieder zurück gewiesen werden.
Sorry, fepp001; auch diese Dame - obwohl Sie am Telefon nett war- hat von der gesamten Materie nicht viel Plan.

Hier wird nix zurücküberwiesen. Der Arbeitgeber verrechnet einfach mit der nächsten Überweisung an den Gesundheitsfonds bzw. an die Einzugsstelle. D.h., für Meier überweist er etwas und für Mülller wird etwas verrechnet. Unterm Strich kommt etwas heraus, so einfacht ist das.

Für diese Klamotte gibt es extra eine sog. MOZU (Monatszusammenstellung), denn hieraus kann man im Einzelfall alles ersehen. Aber glaube mir, auch dies ist für die nette Dame am Telefon viel zu hoch. Rufe Sie doch mal einfach an und frage was eine MOZU ist. Die liebe und nette Dame wird wie ein Lämmchen im Walde schweigen, weil Sie hiervon keinen Plan hat.

Bei den Kassen sitzen aufgrund der Zentralisierung und des Kostenmanagements Speziallisten, die nur vernmeintlich in derem Fachgebiet einen Plan haben. Alles andere kennen die Kassen leider nicht und führt vielfach zu einer Abwehrhaltung.

Glaube mir bitte eins, ich habe mich gerade im Bereich der Abwehrhaltung von Mitgliedschaften in der GKV in den letzten 3 Jahren spezialisiert.

Wie ich schon gepostet habe - ich wiederhole mich - Du bist der Kandidat der besten und innovativsten und völlig rechtswidrigen Abwehrhaltung aus dem Jahre 2011. Du findest in meinen Seminarunterlagen - derzeit über 200 Seiten - einen Platz. Es geht in diesen 200 Seiten überwiegend nur um die Abwehrhaltung der Kassen.

Ich koche meinen Tee natürlich auch nur mit Wasser und bin nicht allwissend, aber Deine Klamotte ist mehr als abenteuerlich!!!

Verfasst: 31.07.2011, 10:34
von CiceroOWL
hm rein theoretisch besteht jetzt sogar ein neues Wahlrecht.

Verfasst: 31.07.2011, 12:28
von Czauderna
Hallo Rossi,

"Was glaubt ihr wohl, Czauderna und Vergil, wie oft ich von den Kassen eine Mitteilung erhalten habe, dass vermeintlich eine Versicherungspflicht im Rahmen des ALG II-Bezuges nicht eingetreten ist und ich aufgefordert wurde die Meldung zu stornieren? "

Ich denke schon, dass es einen Unterschied macht, ob ich eine Mitgliedschaft "ablehne" wegen ALG-2" Bezug oder ob ich eine ablehne aufgrund einer kranken- versicherungspflichtigen Tätigkeit.
Bei ersterem ist es immer noch denkbar, dass dies zu recht geschieht weil z.B. die PKV zuständig wäre, bei letzterem gibt es keine rechtliche Begründung (wie wir alle hier festgestellt haben).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.07.2011, 12:37
von GerneKrankenVersichert
fepi001 hat geschrieben: "sehr geehrter Herr......
Ihr Arbeitgeber hat sie bei uns angemeldet, wir feuen uns sehr dass sie sich entschlossen haben, TK-Mitglied tz werden
Für Ihre Versicherung bei uns brauchen wir lediglich noch einige Informationen. Wir haben bereits alles für Sie vorbereitet. Bitte ergänzenSie die Angabenauf dem beiliegenden Bogen......
.........sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, bestätigen wir ihnen selbstverständlich den beginn ihrer Mitgliedschaft...."

Aber der Bogen ist nichts weiter als ein Mitgliedschaftsantrag, welchen ich schon 2 mal dort eingereicht habe, mit Posteingangsstempel und so weiter.
Auf telefonische Nachfrage , wie oft ich diesen Bogen noch ausfüllen soll, meinte die Sachbearteiterin, es fehlen die Angaben zur Vorversicherung.
WEnn keine besteht, geht auch keine Versicherung bei der GKV ( TK )
Also, wenn ihr mich fragt, liegt hier ein Kommunikationsproblem vor. Fepi hat die Mitgliedschaft als ALG2-Bezieher beantragt. Da sind wir uns ja hier alle einig, dass dies bei dieser Konstellation nicht möglich ist bzw. nur dann von der TK prüfbar, wenn Angaben zur Vorversicherung gemacht werden.

Nun ist die Anmeldung des Arbeitgebers eingegangen und die TK schickt einen Mitgliedschaftsantrag. Und anstatt diesen jetzt auszufüllen und die Mitgliedschaft ab Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung zu beantragen (wie ich es bereits in meinem ersten Beitrag empfohlen habe), ruft Fepi an und bezieht sich auf den Antrag als ALG2-Bezieher. Kein Wunder, dass dann die Auskunft kommt, dass hierfür erst die Vorversicherung geprüft werden muss.
fepi001 hat geschrieben: Rein informativ, habe ich auch bei anderen Kassen in meiner Problematik befragt, überall die selbe Aussage, keine vorversicherung, keine Mitgliedschaft....Haben sich alle gegen mich verbrüdert ?
Wir wissen nicht, wie die Anfragen bei den anderen Kassen aussahen. Sobald dort versucht wurde, die Mitgliedschaft ab Beginn des ALG2-Zeitraumes zu beantragen, muss die Kasse so reagieren. Genausowenig wissen wir, wie die Kasse tatsächlich reagiert hat. Ruft mich jemand an und möchte die Mitgliedschaft als Versicherungspflichtiger beantragen, so muss ich ihn nach seiner Vorkasse fragen, um prüfen zu können, ab wann er überhaupt versichert werden kann. Und kommt dann die Aussage: "Keine", bin ich dazu verpflichtet, den § 5,1,13 zu prüfen. Ich kann nicht einfach sagen: "Ach supi, dann versichern wir sie ab Beschäftigungsbeginn und lassen den Zwischenzeitraum unter den Tisch fallen." Das darf ich erst, wenn der Mitgliedsanwärter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Vollkommen daneben finde ich solche Aussagen:
rossi hat geschrieben: Hier wird nix zurücküberwiesen. Der Arbeitgeber verrechnet einfach mit der nächsten Überweisung an den Gesundheitsfonds bzw. an die Einzugsstelle. D.h., für Meier überweist er etwas und für Mülller wird etwas verrechnet. Unterm Strich kommt etwas heraus, so einfacht ist das.

Für diese Klamotte gibt es extra eine sog. MOZU (Monatszusammenstellung), denn hieraus kann man im Einzelfall alles ersehen. Aber glaube mir, auch dies ist für die nette Dame am Telefon viel zu hoch. Rufe Sie doch mal einfach an und frage was eine MOZU ist. Die liebe und nette Dame wird wie ein Lämmchen im Walde schweigen, weil Sie hiervon keinen Plan hat.

Bei den Kassen sitzen aufgrund der Zentralisierung und des Kostenmanagements Speziallisten, die nur vernmeintlich in derem Fachgebiet einen Plan haben. Alles andere kennen die Kassen leider nicht und führt vielfach zu einer Abwehrhaltung.
Die sagen eher etwas über den Schreiber als über die Kassen aus. Die Regelungen zur Monatszusammenstellung gelten für die Agentur für Arbeit und bzw. die kommunalen Träger, nicht für Arbeitgeber. Und bevor du der Dame unterstellst, keinen Plan zu haben, mach dich doch mal selbst schlau. Nur als kleiner Gedankenanstoß: Was soll denn verrechnet werden, wenn bei dieser Kasse nur der Beschäftigte Meier versichert ist?

Ich habe den Eindruck, der liebe Rossi brüllt hier mal wieder besonders laut, um von den Versäumnissen seiner Kollegen beim jobcenter abzulenken. Wie sieht es denn hier mit der oft erwähnten Beratungspflicht aus? Hätte der Mitarbeiter des jobcenters nicht darauf hinweisen müssen, dass eine Versicherung bei der PKV im Basistarif möglich/erforderlich ist und das jobcenter die Kosten übernimmt? Wenn dies nämlich geschehen wäre, hätte der jetzt entstandene Kuddelmuddel einfach vermieden werden können. Wie hätte es eigentlich ausgesehen, wenn Fepi keine neue Anstellung gefunden, sondern schwer erkrankt wäre? Hätte das jobcenter dann aufgrund des Beratungsfehlers für die Behandlungskosten aufkommen müssen?

Also Fepi, ich wiederhole mich, aber stelle einen erneuten Antrag ab Beginn der Beschäftigung. Mache ruhig deine Angaben zur Vorversicherung, bei dieser Konstellation kann die Kasse weder eine Versicherungspflicht nach § 5,1,13 zur GKV feststellen noch dich ab Beschäftigungsbeginn (sofern nicht andere Gründe, die gegen die Versicherungspflicht sprechen, vorliegen) an die PKV verweisen. Lass die ALG2-Antragstellung außen vor, die stiftet nach meiner Einschätzung nur Verwirrung.

Verfasst: 31.07.2011, 13:40
von fepi001
@GerneKrankenVersichert
Am 29.07.11 habe ich den Antragsbogen ( Mitgliedschaftsantrag/PKM ) mit Schreiben vom 25.07. der TK ausgefüllt zurück gefaxt, also dann zum 3. mal diesen Antrag gestellt. Denn ich wurde ja so „ freundlich „ begrüßt , alles solle ja schon vorbereitet sein und bla , bla, bla……….es fehlen ja angeblich nur noch diese Unterlagen. Jetzt haben sie die „ Unterlagen „ und sie sind auch nicht schlauer als zuvor. Allerdings sieht dieser Bogen wieder etwas anders aus, als die letzten beiden, bin erstaunt wie viele die TK noch aus dem Ärmel zaubert. Deren Kreativität in Form der Antragsformulargestalltung schein unendlich zu sein
Jedenfalls wird hier, in diesem Bogen nun gefragt, wo und wie ich in den letzten 18 Monaten versichert war. Da ich das nicht war, schrieb ich dort nur „nicht versichert“ rein und fertig.
Gespannt , was nun kommt, bin ich nicht mehr !

Verfasst: 31.07.2011, 13:46
von fepi001
@GerneKrankenVersichert
Ach ja, die Anfragen bei den anderen Kassen : dort schilderte ich meine Situation als Versicherungspflichtiger in Form eines Angestelltenverhältnisses, also nicht ALG2_Empfänger erwähnt