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Verfasst: 03.07.2011, 14:03
von Rossi
Na ja,
Sorry, aber warum soll hier die Versichertengemeinschaft für KG einstehen?

Wer sich so verhält, hat keinen Anspruch auf KG. Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder sich so verhält.
Sorry, hast Du den Eingangsthread nicht gelesen?
wegen deprissionen/Burn out !!!
Bist Du jemals in einer derartigen Lage gewesen? Kannst Du dich hineinversetzen?

Ich kann krabbe sehr gut verstehen; sie ist am Ende gewesen; deswegen hat sie das Arbeitsverhältnis gekündigt. Denn schließlich wollte sie ihrer Gesundheit nicht noch weiter schädigen. Tja, und nun kommt noch der finanzielle Ruin. Jeder der sich mit so einer Problematik schon mal beschäftigt hat wird wissen, dass jetzt die Depressionen noch größer werden.

Meines Erachtens passen Deine Ausführungen nicht.

Verfasst: 03.07.2011, 14:14
von Gast
Die erfahrung macht man - bei aller Wertschätzung der verschiedensten Foren - leider immer wieder:

Ab einem bestimmten Punkt ziehen sich ModeratorInnen, ExpertInnen und natürlich auch relativ " naive " Nutzer auf " die " Gesetzeslage" und Stammtischparolen zurück!

Dann gibt es scheinbar wieder fast nur Menschen, die sich am Sozialsystem bereichern, sich " ungerechtfertigt" krankschreiben lassen...

Natürlich ist das dann " keine Willkür der Kassen", sondern " Gestzesvorlage"!
Da ist man doch als KK-MitarbeiterIn fein raus und muss sich keine Gedanken mehr machen.

Diese " Regelung" ergibt also einen Sinn, weil sie die -durchaus eingeplante- Tatsache beinhaltet, dass fast niemand davon weiss und so Kosten gespart werden.

Und das hat genau mit diesem Fall zu tun, liebe czauderna!

Hätte jmd. wie Krabbe von dieser Regelung gewusst, wäre sie eben am gleichen Tag zum Arzt gegangen.

Und ich gehe davon aus, dass sie krank war, sonst hätte sie der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nun könnte man auch noch sagen: Unwissenheit schützt vor " Strafe" nicht!

Was würden sich die KK einfallen lassen, wenn alle Mitglieder über Inhalt und Auswirkung dieses Gesetzes Bescheid wüssten?

D.h. , diese Regelung soll und kann doch nur " funktionieren " unter der Vorraussetzung, dass fast niemand sie kennt!

Andernfalls ist es wie gesagt ein Instrument zur Kostenersparniss - wie so oft unter dem Deckmantel des " Verhindern von Missbrauchs".

Verfasst: 03.07.2011, 14:21
von Rossi
Jenes hast Du wunderbar formuliert:
Was würden sich die KK einfallen lassen, wenn alle Mitglieder über Inhalt und Auswirkung dieses Gesetzes Bescheid wüssten?

D.h. , diese Regelung soll und kann doch nur " funktionieren " unter der Vorraussetzung, dass fast niemand sie kennt!
Wir sind aber im Bereich von Sozialleistungen. Dort gibt es eine Beratungs- und Aufklärungspflicht durch den Sozialleistungsträger.

Verfasst: 03.07.2011, 14:52
von Czauderna
Hallo johnie - erst mal "liebe czauderna" passt nicht ganz, wenn schon, dann
"lieber czauderna".

Was soll ich zu deinem Beitrag sagen - ich versuch es es mal mit einigen Phrasen.

1. Gesetze sind dafür da um eingehalten zu werden
über den Sinn oder Unsinn solcher Gesetze kann natürlich
gestritten werden und es kann und wird auch unterschiedliche
Meinungen dazu geben. Meine ist - diese
Gesetzesregelung ist sinnvoll.

2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

auch so eine Phrase, trifft aber zu,
und das nicht nur in der Sozialgesetzgebung sondern überall in unserer
Gesellschaft. "Wenn, aber und hätte" - gern genommen, ändert aber nix
an der Tatsache.

3. Fein raus - klingt wie - da hat die Kasse aber eine schöne Ausrede.
Nein, Ausreden sind dies nicht sondern Erklärungen bzw. Erläuterungen

Solange ein Betroffener von einem Gesetz positiv betroffen ist, wird er sich gerne
auf das Vorhandensein des Gesetzes berufen - sobald er aber benachteiligt ist,
wird das Gesetz natürlich in Frage gestellt - auch da ist es überall gleich, nicht nur bei der Krankenkasse.
Selbst wenn man erfolgreich gegen eine "Behörde" klagt, beruft man sich immer auf das Gesetz, weil man hier "zu Recht" sein "Recht" bekommt - und es heißt
doch so schon " nach Recht und Gesetz".
Genug der Phrasen !!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.07.2011, 14:55
von CiceroOWL
Hallo Krabe, hallo rossi, hallo günther, hallo johni, hallo hammer62,

Ich glaube doch das wir uns immer noch darüber einig sind das Artikel 1 GG und Artikel 2 GG immer noch gilt.

Grundsätzlich müßte nämlich ggf die AfA hier prüfen ob doch nicht ALG gezahlt werden muss, sobald die AU nicht mehr besteht.

Ich würde in diesem Fall empfehlen sich ggf mit der zuständigen Gewerkschaft und einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zusetzten.

Es mag aussehen das zur Zeit aufgrund der geltende Gesetzeslage kein Anspruch auf Krankengeld besteht, vorrangig sollte doch daran gearbeitet werden muss die Kuh vom Eis zuholen und den Fragesteller zu unterstützen diesen Weg zufinden.

Gruß

cicero

Verfasst: 03.07.2011, 15:13
von Lady Butterfly
Hallo zusammen

in diesem Fall würde ich auch zunächst von Experten prüfen lassen,

1. ob die fristlose Kündigung rechtmäßig war
und wenn ja,
2. ob tatsächlich Anlass zu einer Sperrfrist besteht

Voraussetzung für eine Sperrzeit ist, dass
der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
(§ 144 SGB III).

Fraglich für mich ist, ob man die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeiführt, wenn man eine Beschäftigung kündigt, weil man wg. Mobbing am Ende ist (und dass durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegen kann). Die Kündigung ist sicherlich auch in einer solchen Situation nicht die glücklichste Alternative - aber nach meiner Meinung weder grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Also möglichst schnell kompetenten Rechtsrat suchen!

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 03.07.2011, 15:20
von Rossi
Nun denn Lady Butterlfy, Sperrzeit hin oder Sperrzeit her.

Krabbe wird, solange sie AU ist, kein ALG I erhalten. Jenes dürfte relativ einfach sein, da Krabbe aufgrund der Krankschreibung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Die Agentur zahlt natürlich auch bei einer Krankheit bis zu 6 Wochen fort, allerdings nur dann, wenn man zuvor 1 Tag ALG I erhalten hat und danach erkrankt.

Jenes ist hier leider auch nicht der Fall.

Verfasst: 03.07.2011, 15:23
von CiceroOWL
Grobfahrlässig im Sinne Von § 276 BGB ist in so einem Fall schwerlich nach zuprüfen, wie du schon geschrieben hast sieht das SGB III für solch schwerwiegenden Falle auch eine Regelung vor.

Ich glaube hier sollte doch denn noch der Rat von kompetenter Seite eingeholt werden.

Verfasst: 03.07.2011, 15:38
von Lady Butterfly
@Rossi: da hast du natürlich recht. Deshalb auch zunächst die Frage, ob die Kündigung rechtmäßig ist - dass kann meiner Meinung nur jemand entscheiden, der wirklich fit in solchen Dingen ist -- also z. B. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ansprechpartner bei Gewerkschaft o. ä.

wenn sie rechtmäßig war, sollte sich Krabbe so schnell wie möglich wieder gesung schreiben lassen. Und hat dann ggf. direkt Anspruch auf ALG I, nicht erst nach der Sperrzeit.

Daher auch der Rat, Rechtsberatung einzuholen. Das scheint in diesem Fall wirklich notwendig zu sein!

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 03.07.2011, 15:54
von Rossi
Oh weia,
wenn sie rechtmäßig war, sollte sich Krabbe so schnell wie möglich wieder gesung schreiben lassen. Und hat dann ggf. direkt Anspruch auf ALG I, nicht erst nach der Sperrzeit.
Ich hatte hier im Thread krabbe einiges gepostet, wie sie es anstellen könnte, dass zumindest im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruches ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Irgendeiner der Poster hier aus dem Forum hat sich dann an den Moderator gewandt, mit dem Hinweis, dass durch diese Tipps ggf. Sozialleistungen (hier insbesondere der Anspruch auf Krankengeld) erschlichen werden.

Viel anders sind Deine Tipps aber auch nicht zu werten, oder?

Es ist natürlich immer eine Art der Betrachtung.

Verfasst: 03.07.2011, 16:24
von Czauderna
Hallo Rossi,
als ob wir "alten Hasen", und bist du nicht selbst Moderator irgendwelche Tipps zum "erschleichen von Leistungen" geben würden. Damit würden wir ja offen zugeben, dass der oder die Betroffene unserer Ansicht nach keinen Anspruch hätte, wir aber mit unseren Tipps wider besseren Wissens zu einer solchen Leistungen verhelfen würden. Das ist grober Unfug, und ich denke auch dass dies
der Forenbetreiber auch weiß.
Allein an diesem Fall kann man doch auch wunderbar demonstrieren, dass es zu
bestehenden Rechtsgrundlagen durchaus auch andere Auslegungen seitens der Leistungserbringer geben kann. Dabei wird keiner dieser Leistungserbringer absichtlich und mit Vorsatz positiv oder negativ für oder gegen den Leistungsempfänger "falsch" entscheiden. es geht meist um "Auslegungen" - und um wieder einmal einen Vergleich zu bringen, da ist es oft auch so wie im Fußball -
war das noch eine gelbe Karte oder schon eine rote Karte - war das "nur" ein
"normales" Foul oder war das schon versuchte Körperverletzung.
Im Fußball ist der Schiedsrichter meist die letzte Instanz, bei uns eben die Gerichte wenn gegen die Gesetze (Statuten) verstoßen wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.07.2011, 16:54
von krabbe
Ich frag mich grad was ich hier ausgelöst habe?!
Ich wollte ganz einfach nur ein Antwort, wie ich mich verhalten soll, mehr nicht!!
Ich würd mich auch zum Amtsarzt schicken lassen und sonst wohin!!!



Und noch mal ich bin wegen Burn out/Deprission krankgeschrieben und das nicht zum ersten mal!

Verfasst: 03.07.2011, 17:19
von Rossi
Jooh,
Ich wollte ganz einfach nur ein Antwort, wie ich mich verhalten soll, mehr nicht!!
Diese hatte ich Dir auch gegeben, bzw. genau geschrieben, worauf zu achten ist und wie Du dich verhalten sollst.

Offensichtlich geht jenes hier nicht, weil es eine Erschleichung von Sozialleistungen darstellen könnte.

Verfasst: 03.07.2011, 17:23
von Lady Butterfly
Ich hatte hier im Thread krabbe einiges gepostet, wie sie es anstellen könnte, dass zumindest im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruches ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Irgendeiner der Poster hier aus dem Forum hat sich dann an den Moderator gewandt, mit dem Hinweis, dass durch diese Tipps ggf. Sozialleistungen (hier insbesondere der Anspruch auf Krankengeld) erschlichen werden.

Viel anders sind Deine Tipps aber auch nicht zu werten, oder?
seh ich jetzt eigentlich nicht so.....ich denk eher, Krabbe hat es durch Unwissenheit bzw. durch voreiliges Handeln (wahrscheinlich krankheitsbedingt) geschafft, in eine Situation zu geraten, in der sie durch das ganze sorgfältig geknüpfte Netz der sozialen Sicherung zu rutschen. Und der Grad zwischen krank = behandlungsbedürftig und krank = arbeitsunfähig ist nun mal ein schmaler, die Entscheidung wird wohl nur ein Arzt treffen können.

ich glaube aber nicht, dass es dem Geist des Sozialgestzbuches entspricht, jemandem der krankheitsbedingt seinen Job aufgegeben hat, zu sagen: ok, aus dem Grund hast du keinen Anspruch auf diese Leistung und aus deswegen hast du keinen Anspruch auf jene Leistung.

Oder ich zitier mal einfach aus dem § 1 SGB I:
§ 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
- gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
- den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
- besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
na ja, und wenn Krabbe sich gesundschreiben lässt, hat sie wohl kaum Anspruch auf Krankengeld, oder? und Anspruch auf ALG I hat sie, soweit sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn sie gesundgeschrieben ist, steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, nicht wahr? ich kann da keine Erschleichung von Leistungen erkennen....

ich denke, es ist jetzt wichtig, dass Krabbe den Kopf frei bekommt um sich darum zu kümmern, wieder gesund zu werden. Und dann wieder arbeiten und Beiträge zahlen zu können. Und da ist es eher schädlich, wenn sie darüber grübeln muss, wie sie krankenversichert ist oder woher sie das Geld für den nächsten Tag herbekommt.

davon abgesehen wird die Empfehlung "lassen sie sich gesundschreiben und beantragen sie Leistungen der Agentur für Arbeit) tagtäglich von vielen Fallmanagern gegeben. Ist das dann auch Beihilfe zur Erschleichung von Sozialleistungen?

aber da kann man wohl auch unterschiedlicher Ansicht sein...

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 03.07.2011, 17:54
von Rossi
Nun denn Lady Butterfly; Du sprichst mir aus der Seele.

Also, so schnell wie möglich wieder gesund werden und jenes innerhalb der Monatsfrist, oder?

Dann bekommt Krabbe ggf. ALG I (mit oder ohne Sperrzeit) und gleichzeitig ........ (jenes schreibe ich hier mal nicht)