Brauche HILFE CITY BKK Krankenwechsel ???

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 23.05.2011, 21:08

Hallo Herby,
das wird geklärt !!
Gruss
Czauderna

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 24.05.2011, 00:52

Herby2011 hat geschrieben:Dann doch lieber ´ne Warteschlange...
Ähm... bei allem Hickhack bei dem Thema, da wäre ich ehrlich gesagt morgen wiedergekommen (wir haben Mai! die City macht erst am 30.06. zu) Oder ist die Schlange heute immer noch da?
Ich hätte mich allenfalls in die Schlange gestellt, wenn ich eine Kostenzusage für eine lebenswichtige OP benötige... Oder hab ich irgendwas nicht verstanden?

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 24.05.2011, 07:04

KassenKenner hat geschrieben:Na, wenn die AOK Nordost trotzdem einen Zusatzbeitrag für dieses Jahr ausschließt, dann kann es ja nicht so schlimm sein...
Herr Dr. Huber hat sich ja in der Ausgabe des Versichertenmagazins der Securvita BKKK, was die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond angeht, ähnlich geäussert.
Gruß

Jochen

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2011, 19:50

http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... aende.html


Ferner will die Koalition auf die jüngsten Vorgänge um die Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Versicherten der City BKK durch andere Kassen mit zusätzlichen Vorschriften und Sanktionen begegnen.

In Paragraf 155 wird den Kassen vorgeschrieben, unmittelbar nach Zustellung des Schließungsbescheids jedem Mitglied einen Vordruck und eine wettbewerbsneutrale Übersicht über alle wählbaren Krankenkassen zuzusenden.

Lehnt eine Kasse eine Mitgliedschaft rechtswidrig ab oder hat eine Kasse die Aufnahme in eine andere Kasse verhindert oder erschwert, so ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, dem unverzüglich nachzugehen.

"Die Verpflichtung ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbinden." Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde müssen sofort vollziehbar sein.

Antworten