Hallo Herby,
das wird geklärt !!
Gruss
Czauderna
Brauche HILFE CITY BKK Krankenwechsel ???
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Ähm... bei allem Hickhack bei dem Thema, da wäre ich ehrlich gesagt morgen wiedergekommen (wir haben Mai! die City macht erst am 30.06. zu) Oder ist die Schlange heute immer noch da?Herby2011 hat geschrieben:Dann doch lieber ´ne Warteschlange...
Ich hätte mich allenfalls in die Schlange gestellt, wenn ich eine Kostenzusage für eine lebenswichtige OP benötige... Oder hab ich irgendwas nicht verstanden?
Herr Dr. Huber hat sich ja in der Ausgabe des Versichertenmagazins der Securvita BKKK, was die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond angeht, ähnlich geäussert.KassenKenner hat geschrieben:Na, wenn die AOK Nordost trotzdem einen Zusatzbeitrag für dieses Jahr ausschließt, dann kann es ja nicht so schlimm sein...
Gruß
Jochen
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... aende.html
Ferner will die Koalition auf die jüngsten Vorgänge um die Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Versicherten der City BKK durch andere Kassen mit zusätzlichen Vorschriften und Sanktionen begegnen.
In Paragraf 155 wird den Kassen vorgeschrieben, unmittelbar nach Zustellung des Schließungsbescheids jedem Mitglied einen Vordruck und eine wettbewerbsneutrale Übersicht über alle wählbaren Krankenkassen zuzusenden.
Lehnt eine Kasse eine Mitgliedschaft rechtswidrig ab oder hat eine Kasse die Aufnahme in eine andere Kasse verhindert oder erschwert, so ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, dem unverzüglich nachzugehen.
"Die Verpflichtung ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbinden." Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde müssen sofort vollziehbar sein.
Ferner will die Koalition auf die jüngsten Vorgänge um die Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Versicherten der City BKK durch andere Kassen mit zusätzlichen Vorschriften und Sanktionen begegnen.
In Paragraf 155 wird den Kassen vorgeschrieben, unmittelbar nach Zustellung des Schließungsbescheids jedem Mitglied einen Vordruck und eine wettbewerbsneutrale Übersicht über alle wählbaren Krankenkassen zuzusenden.
Lehnt eine Kasse eine Mitgliedschaft rechtswidrig ab oder hat eine Kasse die Aufnahme in eine andere Kasse verhindert oder erschwert, so ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, dem unverzüglich nachzugehen.
"Die Verpflichtung ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbinden." Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde müssen sofort vollziehbar sein.