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Verfasst: 30.03.2011, 18:02
von zost
ja, der titel ist hier die einziehungsverfügung.

ich tippe darauf, dass im vollstreckungsbescheid das wort "freiwillig" falsch verwendet wurde. das ist ein formfehler, aber nicht bedeutend in dieser sache.

das ändert nichts an der tatsache, dass gepfändet werden durfte.

mein tipp: kontakt mit der kasse aufnehmen und eine ratenzahlung vereinbaren. dann kann die kontenpfändung ruhend gestellt werden.

wie lange war die zeit als rentenantragsteller? wurden sonstige einkünfte während dieser zeit bezogen?

Verfasst: 30.03.2011, 18:08
von Falk
ca. 7 Monate
Keine Einkünfte.
Das ganze wurde ohne Vorankündigung und Mahnung gemacht ist das erlaubt?
Konto ist schon gekündigt.

Verfasst: 30.03.2011, 18:10
von GerneKrankenVersichert
§§ 40 - 42 SGB X müssten alle deine Fragen beantworten.

Verfasst: 30.03.2011, 18:16
von Falk
SGB X §40-42 ist doch für Schwarzarbeit, was soll diese § damit zu tun haben?

Verfasst: 30.03.2011, 19:12
von GerneKrankenVersichert
Keine Ahnung, wo du gegoogelt hast. Falls du Langeweile hast, such dir besser eine andere Spielwiese.

Verfasst: 30.03.2011, 19:48
von heinrich
auch ohne individuelle Mahnung und Androhung von Beiträgen kann eine Vollstreckugshandlung erfolgen.

Bei vielen Krankenkassen erfolgt die Mahnung durch öffentlichen Aushang oder Bekanntmachung.

Steht dann beispielsweise in der Zeitung, dass
"hiermit alle gemahnt werden, die die am 15. fälligen Beiträge nicht gezahlt haben"

oder dies wird so in einem Aushang bei der Krankenkasse bekannt gemacht.

Mit Fälligkeit der Beiträge entsteht ein vollstreckbarer Titel.

Zum Thema : freiwillige Beiträge oder Rentenantragstellerbeiträge
Da hat die KK sich einfach vertippt in der Pfändung (weil die meisten Schuldner nicht Rentenantragsteller sind, sondern freiw. Versicherte)
Die spielt aber a b s o l u t keine Rolle.
Die Beitragshöhe unterscheidet sind NICHT.

Nachdem was ich früher mal gelernt habe, ist das entsprechende Gesetz das Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

Ich möchte aber noch loswerden, dass solche Pfändungen normalerweise nicht einfach so gemacht werden, sondern vorher entweder Gespräche geführt wurden oder Schreiben gemacht wurden, dass doch "bitte bitte" der Beitrag zu zahlen ist und sicherlich auch Schreiben gemacht wurden, dass nun mal Butter bei die Fische kommen soll und Kohle rüber rollen soll, und sonst der böse Onkel von der Vollstreckungsabteilung seine Arbeit machen muss.


So und jetzt:
verschende keine Zeit mehr ins Internet.

Verbringe Deine Zeit damit, ordentlicher Staatsbürger zu sein und für den deutschen Gesundheitsfond und für uns alle die Beiträge einzuzahlen.
SPRECHE mit DEINER Krankenkasse. Die haben schon eine dicke Akte mit Schreiben, die sie Dir geschickt haben, jede Wette.

Verfasst: 31.03.2011, 10:40
von CiceroOWL
:!: :?:

Verfasst: 31.03.2011, 11:03
von Falk
1. Kam nie ein Beitragsbescheid, Beitragsbescheide sind auch nur mit Rechtsbelehrung gültig oder?
2. Kam keine Versicherungskarte
3. Schriftliche Ratenzahlung will die KK nicht machen, alles nur Telefonisch, was ich nicht mache.

Verfasst: 31.03.2011, 15:29
von Paule
Falk hat geschrieben:1. Kam nie ein Beitragsbescheid, Beitragsbescheide sind auch nur mit Rechtsbelehrung gültig oder?
Doch, sind sie, nur beträgt die Widerspruchsfrist dann ein Jahr.
Nur mündlich würde ich auch nichts vereinbaren. Notfalls telefonieren und dann anschrieben, du bittest um schriftliche Bestätigung der "mit Frau XY so und so..." getroffenen Vereinbarung".

Verfasst: 31.03.2011, 15:53
von Falk
Also Beitragsbescheide ohne Rechtsbelehrung sind auch gültig und die Widerspruchsfrist ist dann ein Jahr?

Verfasst: 31.03.2011, 16:14
von zost
Falk hat geschrieben:1. Kam nie ein Beitragsbescheid, Beitragsbescheide sind auch nur mit Rechtsbelehrung gültig oder?
2. Kam keine Versicherungskarte
3. Schriftliche Ratenzahlung will die KK nicht machen, alles nur Telefonisch, was ich nicht mache.
zu 2.

wo bestand denn vorher die krankenversicherung? Wurde eine beitrittserklärung ausgefüllt?

Verfasst: 31.03.2011, 16:16
von Falk
Freiwillige GKV

Verfasst: 31.03.2011, 20:32
von zost
ich nehme mal stark an, bei der gleichen kasse. dann hätte eine neue karte ausgestellt werden müssen (mit status 5- rentner).

hm, komische kasse, die eine ratenzahlung nicht schriftlich fixieren will.

beziehst du jetzt schon rente?

Verfasst: 31.03.2011, 20:59
von heinrich
hallo Falk,

sag uns doch mal, wie hoch die Summe ist, die die KK haben will.


Und sag uns auch mal, in welcher Höhe die Rate war, die Du dieser "komischen" KK angebotenhast.

Hat man Dir mit Schreiben denn nicht angedroht, dass Deine Leistungsansprüche ruhen. Dies nach 14 Tage nach der Androhung "festgestellt oder festgesetzt".

Kam denn keine Gerichtsvollzieher (der KK) oder vom Zoll zu Dir in Haus bevor die KK die Kontenpfändung gemacht hat.

Verfasst: 01.04.2011, 08:28
von Gast
Falk hat geschrieben:man wollte über 1000 Euro haben, Konto hatte aber nur ca. 40 Euro.
vielleicht meint er ja gar keine Kontenpfändung?! vielleicht hat die Krankenkasse die Einzugsermächtigung von der vorherigen Freiwilligen KV einfach für die Rentenantragstellermitgliedschaft übernommen, der Beitragsrückstand (ca. 1000) wurde versucht einzuziehen, ging aber nicht, weil das Konto nur 40 EUR hatte. dann wäre zu erklären, weshalb er noch keine Mahnung usw. erhalten hat. "Freiwillige Versicherung" war dann bestimmt der Verwendungszweck beim versuchten Geldeinzug der Krankenkasse über die Einzugsermächtigung...