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Verfasst: 13.04.2011, 01:47
von veilchen
hallo zusammen,

leider muss ich mich wieder mit der bitte um einen rat oder ein mögliche erklärung für das verhalten der aok-mitarbeiterin an euch wenden.

wie ich ja schon schrieb war ich beim mdk, ich habe nun das gutachten auch gelesen, es sagt aus dass ich derzeit au bin und beschreibt meine psychische belastung. da der arzt aber chirurg ist hat er eigentlich nur seine wahrnehmung umschrieben. es stand keine empfehlung zum weiteren verlauf drin.

nun rief heute besagte aok-mitarbeiterin an und fragte nach der wiedereingliederung. ich habe ihr nochmals erklärt dass es derzeit nicht den punkt gab diese anzugehen.

dann wollte sie wieder die entbindung von der schweigepflicht für meine psychotherapeutin,gemurmelt für den mdk.
ich habe nach dem grund gefragt schliesslich war ich ja beim mdk.
gemurmelt nannte sie sowas wie der mdk habe die psych. situation nicht bewertet, wäre nicht der auftrag gewesen, wenn es zu dem geplanten stationären psychiatrischen aufenthalt komme brauche man da ja auch,...
sowas in der art, ich habe nicht mehr jedes wort im kopf


ich verstehe das nicht.

wenn der mdk was möchte kann er sich an meine ärztl. psychotherpeutin wenden, zudem hätte die aok ja sofort eine psychologische untersuchung durchführen lassen können, oder???

meine therapeutin war ziemlich erstaunt, weil meine erzählung sich so anhörte als wenn die aok-mitarbeiterin einblick in das gutachten gehabt habe.
kann das sein?

kann oder sollte ich nun eine entbindung von der schweigepflicht verweigern?
oder kann ich eine ausstellen,erstmal schauen was die aok denn nun genau wissen will und diese dann ggf zurückziehen?

ich möchte einfach nicht dass diese frau mehr als nötig oder mehr als ich über mich weiss.

es dauert so schrecklich lange bis man eine stationäre psychotherapie machen kann, zumindest wenn es um diese spezielle geht...

nun ist meine idee dies auch über eine reha zu versuchen.
das gute ist dass diese kliniken auch meine neurologischen und orthopädischen grunderkrankungen behandeln, das wäre wirklich toll...

gibt es etwas formales was dagegen sprechen könnte?
ich stehe ja z.b. auf der warteliste einer normalen fachklinik...

es gibt übrigens in vielen städten beratungsstellen, die bei dem reha- antrag helfen.

http://www.hamburg.de/behinderung/11505 ... ation.html

viele grüße!

veilchen











:roll:

Verfasst: 13.04.2011, 08:14
von nabo1979
Die Frau von der AOK wird natürlich das Gutachten des MDK kennen und auch deine komplete Akte einsehen können, wäre sonst ja auch schwierig für die Bearbeitung wenn eine Begutachtung vom MDK eingefordert wird und dann von den Mitarbeitern der Krankenkasse nicht eingesehen werden könnte.