Ende des Anspruchs auf Krankengeld-Rahmenfrist
Moderator: Czauderna
Bitte nicht streiten, dass ist es nicht wert und dafür ist dieses Forum hier zu wichtig.
Habe heute mit der Patientenberatung in Kiel gesprochen, die konnten mir das mit der Blockfrist ganz super erklären und ich habe es verstanden.
Gibt da ja zwei Fälle, einmal, wenn man die 78 Wochen ausgeschöpft hat und zum zweiten, wenn man noch einen Teilanspruch hat. Auf jeden Fall ist mir nun klar, was ich mache und möchte mich hier bei allen Beteiligten bedanken für die Anregungen und Ratschläge.
Habe heute mit der Patientenberatung in Kiel gesprochen, die konnten mir das mit der Blockfrist ganz super erklären und ich habe es verstanden.
Gibt da ja zwei Fälle, einmal, wenn man die 78 Wochen ausgeschöpft hat und zum zweiten, wenn man noch einen Teilanspruch hat. Auf jeden Fall ist mir nun klar, was ich mache und möchte mich hier bei allen Beteiligten bedanken für die Anregungen und Ratschläge.
Für mich ist es schwer, dies jetzt zu beschreiben, ich weiß nur, dass es für mich günstiger ist, den Widerspruch zurückzunehmen. Werde ab dem 01.04.2011 arbeitslos sein und habe dann die vollen 78 Wochen Krankengeld nicht ausgeschöpft. Ab dem 27.03.2012 würde ich dann, falls ich wieder an derselben Krankheit erkranken sollte, wegen der ich zur Zeit krankgeschrieben bin, wieder die vollen 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld haben. Voraussetzung ist, dass ich die 6 Monate vorher gearbeitet oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden habe.
Auf der sichersten Seite bist du, wenn du innerhalb der jetzigen Blockfrist (einschließlich der übrigen Zeiten) nicht auf 78 Wochen kommst, bzw. umgekehrt den Anspruch nicht voll ausschöpfst, denn sonst musst du die zusätzlichen Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 SGB V erfüllen - und das könnte evtl. schwierig werden! Ohne diese Hürde hättest du ab Beginn der nächsten Blockfrist, also ab Mai, wieder einen vollen Anspruch http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Hallo,
das trifft dann doch auch auf mich zu. ?die 78 Wochen ja auch nicht aus und habe somit ab dem Ende der Blockfrist wieder alles frei. Sonst würde sich die Blockfrist doch nach hinten verschieben, bei mir wäre das denn der 04.11.2012. Wäre für mich doch von Nachteil
LG
Hallo,
das trifft dann doch auch auf mich zu. ?die 78 Wochen ja auch nicht aus und habe somit ab dem Ende der Blockfrist wieder alles frei. Sonst würde sich die Blockfrist doch nach hinten verschieben, bei mir wäre das denn der 04.11.2012. Wäre für mich doch von Nachteil
LG
Hallo fredy2206,
bitte auch mal hier http://www.krankenkassenforum.de/78-woc ... ght=#27074 den oberen Absatz beachten
und hier http://www.krankenkassenforum.de/-vp23979.html#23979 den unteren Absatz -
und unabhängig von den genannten Daten und Diagnosen mal auf Dich wirken lassen. Es ist nicht alles schwarz oder weiß. Und nicht alles hat sofort ein Ende ohne Ausweg...
bitte auch mal hier http://www.krankenkassenforum.de/78-woc ... ght=#27074 den oberen Absatz beachten
und hier http://www.krankenkassenforum.de/-vp23979.html#23979 den unteren Absatz -
und unabhängig von den genannten Daten und Diagnosen mal auf Dich wirken lassen. Es ist nicht alles schwarz oder weiß. Und nicht alles hat sofort ein Ende ohne Ausweg...
Krankengeld und Anspruchsdauer, Blockfristen u. ä.
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