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Verfasst: 21.02.2011, 20:21
von Rossi
Jawoll
öhm... gegen kleines Entgelt machen wir doch fast alles. Musst nur sagen...

»..., sofern der Krankenkasse Ersatz der vollen Aufwendungen für den Einzelfall sowie eines angemessenen Teils ihrer Verwaltungskosten gewährleistet wird.«(§ 264 (1) SGB V)
Einige Sozialämter bezeichnen diese gesetzliche Bestimmung auch als Lizenz zum Geld drucken. Immerhin bekommen die Kassen 5 % der Aufwendungen als Verwaltungskostenzuschuss. Bei einem Dialysepatient kommt schon ein ganz hübsches Sümmchen zusammen.
...bevor Du Dir Dein Knie völlig malträtierst
Jooh, ich habe den Doppelwopper schon in die Tonne geschmissen!

Verfasst: 21.02.2011, 21:43
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Einige Sozialämter bezeichnen diese gesetzliche Bestimmung auch als Lizenz zum Geld drucken. Immerhin bekommen die Kassen 5 % der Aufwendungen als Verwaltungskostenzuschuss. Bei einem Dialysepatient kommt schon ein ganz hübsches Sümmchen zusammen.
Und es kommt ebenfalls ein ganz hübscher Verwaltungsaufwand zusammen. Deine Sozialamtskollegen und du, ihr seid schon ganz schöne Scherzkekse. Sollen die Krankenkassen das bei einem durchschnittlichen Nettoverwaltungsaufwand von 5,5 % für euch umsonst machen? Ganz davon abgesehen, dass für diesen Personenkreis von den Krankenkassen eine zusätzliche EDV-Infrastruktur aufgebaut werden musste.

Kommen eigentlich regelmäßig Außendienstmitarbeiter der verschiedenen Krankenkassen bei euch vorbei, um um eure gelddrucklizensierten Sozialhilfeempfänger zu werben?

Verfasst: 22.02.2011, 23:56
von CiceroOWL
Denn laß se doch den Kram wieder selben machen, mal kucken was passiert. :twisted:

Verfasst: 23.02.2011, 00:08
von Rossi
Jooh CiceroOWL
Denn laß se doch den Kram wieder selben machen, mal kucken was passiert
Wunderbar Deine Aussage!

Kennst Du denn die Praxis der Sozialämter?

Ich glaube kaum, sonst hättest Du jenes nicht gepostet.

Es gibt schon einige Sozialämter, die genau aus diesen Gründen ( 5 % Verwaltungskostenzuschlag) die Kunden nicht zur Betreuung anmelden und die Aufgaben selber wahrnehmen. Hierzu gibt es auch schon ein paar sozialgerichtliche Entscheidungen, die diese Vorgehensweise bestätigt haben!

Verfasst: 23.02.2011, 14:23
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Es gibt schon einige Sozialämter, die genau aus diesen Gründen ( 5 % Verwaltungskostenzuschlag) die Kunden nicht zur Betreuung anmelden und die Aufgaben selber wahrnehmen. Hierzu gibt es auch schon ein paar sozialgerichtliche Entscheidungen, die diese Vorgehensweise bestätigt haben!
Respekt. Da gibt es also Sozialämter, bei denen Fachleute Kranken- und Pflegeversicherung alles bearbeiten und Verträge wie die großen Krankenkassen aushandeln können. So dass die Einsparung der 5 % tatsächlich netto den Sozialämtern und damit Steuerzahlern zugute kommt. Da scheint ihr aber ganz schön aufgerüstet zu haben, ich glaube mich nämlich zu erinnern, dass der § 264 SGB V eingeführt wurde, weil die Sozialämter alles durchwinkten, da die entsprechenden Fachkenntnise fehlten und die SHEs u. a. bei den Zahnärzten so beliebt wie Privatpatienten waren :lol: .

Verfasst: 23.02.2011, 18:56
von Rossi
Tja, die Kommuen haben sich teilweise Abrechnungsstellen angeschlossen.

Ferner bleibt zu berücksichtigen, dass sich die Kommunen eh mit der Abrechnungsproblematik zu beschäftigen haben, da die Asylbewerber nicht an der Betreuung teilnehmen.

Die Einführung der Betreuung hatte aber auch noch einen anderen Hintergrund, wie bspw. Budgetierung etc! Teilweise wurden damals die Sozialhilfekunden bessergestellt als die Kassenpatienten.

Ich persönlich empfehle immer die Betreuung!

Verfasst: 24.02.2011, 01:07
von leser
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: die SHEs u. a. bei den Zahnärzten so beliebt wie Privatpatienten waren
Daran meine ich mich auch noch erinnern zu können, aber ist das nicht auch schon länger her? Gab es nicht eher bei der Einführung des § 264 SGB V auch viele besorgte Stimmen aus den Sozialverbänden, da etliche Leistungen der GKV ja keine vollständige Kostenübernahme mehr boten (Fahrkosten, Zahnersatz, Brillen etc.) und Regelungen gefunden werden mussten, wie Sozialhilfeempfänger diese Beträge aufbringen können?

Aus meiner Sicht ist doch der § 264 SGB V ohnehin (mehr oder weniger) ein Auslaufmodell gerade aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. des Versicherungszwangs in Deutschland. Oder täusch ich mich da?

Natürlich ist der Verwaltungskostenersatz immer ein Thema, letztlich unterliegen ja alle, auch Sozialbehörden, den Sparzwängen und Verwaltungskosten-Budgetregelungen. Wer zahlt da schon gern an die jeweils andere Behörde, wenn man es u.U. günstiger selbst sicherstellen oder gar outsourcen kann. Das ist (gerade) bei den Kommunen nicht anders, als bei den Kassen.

@Rokx
Siehst Du, was hab ich gesagt. Nun streiten die Behörden. jetzt aber mal hin zum Jobcenter und den ALGII-Antrag einreichen, wie Rossi empfohlen hat. :wink:

Verfasst: 25.02.2011, 15:02
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Tja, die Kommuen haben sich teilweise Abrechnungsstellen angeschlossen.

Ferner bleibt zu berücksichtigen, dass sich die Kommunen eh mit der Abrechnungsproblematik zu beschäftigen haben, da die Asylbewerber nicht an der Betreuung teilnehmen.
Es ist ein Unterschied, ob eine Abrechnungsstelle die gröbsten Schnitzer rausfiltert, oder ob auch das Sozialamt bzw. der Steuerzahler von den Verträgen profitiert, die die Krankenkassen mit ihrer größeren Marktmacht ausgehandelt haben. Nur ein paar Schlagworte: Rabattverträge bei Arzneimitteln, Ausschreibungen bei Inkontinenzversorgung, Hilfsmittelversorgungsverträge, die hier bereits diskutierten Ausschreibungen bei Taxifahrten - da kann sich die geringe Ersparnis mit einer Abrechnungsstelle schnell ins Gegenteil umkehren.
Rossi hat geschrieben: Die Einführung der Betreuung hatte aber auch noch einen anderen Hintergrund, wie bspw. Budgetierung etc! Teilweise wurden damals die Sozialhilfekunden bessergestellt als die Kassenpatienten.
Schrieb ich doch. Und bei der Betreuung sind die Sozialhilfekunden immer noch bessergestellt als die Kassenpatienten, oder?
Rossi hat geschrieben: Ich persönlich empfehle immer die Betreuung!
Dachte ich mir schon.

Verfasst: 25.02.2011, 15:10
von GerneKrankenVersichert
leser hat geschrieben: Daran meine ich mich auch noch erinnern zu können, aber ist das nicht auch schon länger her? Gab es nicht eher bei der Einführung des § 264 SGB V auch viele besorgte Stimmen aus den Sozialverbänden, da etliche Leistungen der GKV ja keine vollständige Kostenübernahme mehr boten (Fahrkosten, Zahnersatz, Brillen etc.) und Regelungen gefunden werden mussten, wie Sozialhilfeempfänger diese Beträge aufbringen können?
Wenn ich mich richtig erinnere, war das alles im zeitlichen Zusammenhang mit der Einführung von Hartz IV. Seitdem gibt meines Wissens sowieso keine zusätzlichen Leistungen für Brillen etc. mehr.
leser hat geschrieben: Aus meiner Sicht ist doch der § 264 SGB V ohnehin (mehr oder weniger) ein Auslaufmodell gerade aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. des Versicherungszwangs in Deutschland. Oder täusch ich mich da?
Wenn ich mich nicht täusche, könnte der § 264 SGB V schon längst Geschichte sein, hätten die Sozialämter ihre SHEs zum 01.01.xxxx (weiß nicht mehr genau, da gab es mal einen Stichtag) bei den Krankenkassen als Mitglieder angemeldet. Aber wahrscheinlich gab es da so ein paar Cleverles, die ausgerechnet haben, dass man sich den Beitrag besser spart und nicht den bösen Kassen in den Rachen wirft :lol: .
leser hat geschrieben: Natürlich ist der Verwaltungskostenersatz immer ein Thema, letztlich unterliegen ja alle, auch Sozialbehörden, den Sparzwängen und Verwaltungskosten-Budgetregelungen. Wer zahlt da schon gern an die jeweils andere Behörde, wenn man es u.U. günstiger selbst sicherstellen oder gar outsourcen kann. Das ist (gerade) bei den Kommunen nicht anders, als bei den Kassen.
Klar. Aber wenn ich wegen den 5 % die restlichen Einsparungen aus dem Blick verliere, ist das m. E. kurzsichtig gedacht. Unsere Krankenhausabteilung spart z. B. jedes Jahr ein Vielfaches ihrer Verwaltungskosten ein. Klar könnte man die alle entlassen und die Verwaltungskosten senken. Aber um den Preis, dass die Leistungsausgaben explodieren.