leser hat geschrieben:
Daran meine ich mich auch noch erinnern zu können, aber ist das nicht auch schon länger her? Gab es nicht eher bei der Einführung des § 264 SGB V auch viele besorgte Stimmen aus den Sozialverbänden, da etliche Leistungen der GKV ja keine vollständige Kostenübernahme mehr boten (Fahrkosten, Zahnersatz, Brillen etc.) und Regelungen gefunden werden mussten, wie Sozialhilfeempfänger diese Beträge aufbringen können?
Wenn ich mich richtig erinnere, war das alles im zeitlichen Zusammenhang mit der Einführung von Hartz IV. Seitdem gibt meines Wissens sowieso keine zusätzlichen Leistungen für Brillen etc. mehr.
leser hat geschrieben:
Aus meiner Sicht ist doch der § 264 SGB V ohnehin (mehr oder weniger) ein Auslaufmodell gerade aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. des Versicherungszwangs in Deutschland. Oder täusch ich mich da?
Wenn ich mich nicht täusche, könnte der § 264 SGB V schon längst Geschichte sein, hätten die Sozialämter ihre SHEs zum 01.01.xxxx (weiß nicht mehr genau, da gab es mal einen Stichtag) bei den Krankenkassen als Mitglieder angemeldet. Aber wahrscheinlich gab es da so ein paar Cleverles, die ausgerechnet haben, dass man sich den Beitrag besser spart und nicht den bösen Kassen in den Rachen wirft
.
leser hat geschrieben:
Natürlich ist der Verwaltungskostenersatz immer ein Thema, letztlich unterliegen ja alle, auch Sozialbehörden, den Sparzwängen und Verwaltungskosten-Budgetregelungen. Wer zahlt da schon gern an die jeweils andere Behörde, wenn man es u.U. günstiger selbst sicherstellen oder gar outsourcen kann. Das ist (gerade) bei den Kommunen nicht anders, als bei den Kassen.
Klar. Aber wenn ich wegen den 5 % die restlichen Einsparungen aus dem Blick verliere, ist das m. E. kurzsichtig gedacht. Unsere Krankenhausabteilung spart z. B. jedes Jahr ein Vielfaches ihrer Verwaltungskosten ein. Klar könnte man die alle entlassen und die Verwaltungskosten senken. Aber um den Preis, dass die Leistungsausgaben explodieren.