Verfasst: 28.02.2011, 20:46
Danke, Machts Sinn,
leider ist das Ganze denn doch nicht so eindeutig,
zumindest nicht für die Krankenkasse.
Diese hat nämlich auf ihren Zahlscheinen extra vermerkt, dass entweder die Dauer der Krankschreibung, oder der nächste Arztbesuch eingetragen werden muss, diese Termine spätestens einzuhalten sind, und dass eine Verspätung zur Einstellung des Krankengeldes und der Mitgliedschaft führen kann.
Da liegt der Fall für die Kasse also wiederum ziemlich eindeutig. Termin nicht eingehalten- Anspruch futsch.
Beim Arbeitsamt lautete die Aussage, dass keine Leistungen gewährt werden können, da die Krankengeldzahlung vorzeitig (nämlich vor der Aussteuerung) endete, und der Sohn ja noch arbeitsunfähig sei. Somit auch keine Krankenversicherung über das Arbeitsamt. Antrag wird trotzdem gestellt, um den Ablehnungsbescheid zu erhalten.
Familienversicherung greift nicht, - und, Sohn ist unter 25. Da wären wohl die Eltern zuständig.
Momentan hat der Sohn also keine Krankenversicherung.
Was wäre die Lösung? Denn es muß ja eine her.
Freiwillige Versicherung bei einer anderen Kasse?
Müssten die meinen Sohn überhaupt nehmen, mit einer solch andauernden Erkrankung?
Freu mich auf Antworten.
LG
Mechthild
leider ist das Ganze denn doch nicht so eindeutig,
zumindest nicht für die Krankenkasse.
Diese hat nämlich auf ihren Zahlscheinen extra vermerkt, dass entweder die Dauer der Krankschreibung, oder der nächste Arztbesuch eingetragen werden muss, diese Termine spätestens einzuhalten sind, und dass eine Verspätung zur Einstellung des Krankengeldes und der Mitgliedschaft führen kann.
Da liegt der Fall für die Kasse also wiederum ziemlich eindeutig. Termin nicht eingehalten- Anspruch futsch.
Beim Arbeitsamt lautete die Aussage, dass keine Leistungen gewährt werden können, da die Krankengeldzahlung vorzeitig (nämlich vor der Aussteuerung) endete, und der Sohn ja noch arbeitsunfähig sei. Somit auch keine Krankenversicherung über das Arbeitsamt. Antrag wird trotzdem gestellt, um den Ablehnungsbescheid zu erhalten.
Familienversicherung greift nicht, - und, Sohn ist unter 25. Da wären wohl die Eltern zuständig.
Momentan hat der Sohn also keine Krankenversicherung.
Was wäre die Lösung? Denn es muß ja eine her.
Freiwillige Versicherung bei einer anderen Kasse?
Müssten die meinen Sohn überhaupt nehmen, mit einer solch andauernden Erkrankung?
Freu mich auf Antworten.
LG
Mechthild