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Verfasst: 30.01.2011, 15:37
von GerneKrankenVersichert
Horst71 hat geschrieben:Es ist schon etwas verwirrend wie hier alles in Zweifel gezogen wird. Die Eltern haben sich so Verhalten wie die KK es angefordert hat, ich wiederhole hier noch einmal. Der Bogen wurde WIRKLICH ausgefüllt und man hat die Schreiben in denen steht: "SOLLTEN SIE DEN FRAGEBOGEN BEREITS SCHON ZURÜCK GESENDET HABEN, DANN BETRACHTEN SIE DIESES SCHREIBEN ALS ERLEDIGT" befolgt. Ich schreibe es mal groß, es geht sonst vielleicht immer unter.
Wartest du, wenn du eine Rechnung vor der ersten Zahlungserinnerung gezahlt hast, eigentlich auch den Gerichtsvollzieher ab und denkst bei der ersten Mahnung: "Hab ich doch schon gezahlt, ist nicht mein Fehler"? Der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, wenn nach der ersten Erinnerung eine weitere kommt, dass mit dem "Sollten Sie zwischenzeitlich...." der Zeitraum zwischen den beiden Erinnerungen gemeint ist.
Horst71 hat geschrieben:
Die Eltern haben auch in der Zeit öfters telefonischen Kontakt zur Kasse gehabt, es gibt nur die Hotline, kann man den Eltern dann nicht mal sagen, dass da noch etwas unklar ist?
Das kommt auf die Organisation der Kasse an. Krankengeld ist eine Leistungsangelegenheit, die Familienversicherung ist keine Leistung, sondern eine Versicherung und Beitragsangelegenheit. Deshalb kann es durchaus sein, dass dem Leistungsmensch nicht bekannt ist, was der Beitragsmensch noch benötigt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen auch nicht alle Sachbearbeiter auf die sie nicht betreffenden Arbeitsgebiete zugreifen.
Horst71 hat geschrieben:
Die hatten nun auch schon angerufen. Der Mitarbeiter der KK wollte keinen Fragebogen erneut zusenden, die Eltern sollten eine Kopie des alten Fragebogen zusenden. Die Eltern hatten natürlich keine Kopie gemacht. Sie wurden dann gefragt warum sie keine Kopie machen..... Äh hallo? Nur widerwillig machte der Hotline-Mitarbeiter die Zusage den Bogen erneut zuzusenden. Warten wir mal ab....
Hmmm, so langsam kommt das hier mir doch seltsam vor. Zunächst hieß es, da kamen nur Schreiben, mal mehr, mal weniger. Jetzt hat doch ein Telefonat stattgefunden. Ich weiß jetzt nicht mehr, was ich hier für bare Münze nehmen soll.
Horst71 hat geschrieben:
Diese KK belegt bei Stiftung Warentest den letzten Platz, mich wundert es nicht.
Das war mir schon immer ein Rätsel, vielleicht kannst du es auflösen: Warum versichert man sich denn bei einer solchen Kasse, wo es noch viele andere, bessere gibt?
Verfasst: 30.01.2011, 17:07
von Horst71
Es ist nicht zu verstehen, warum nun ein Konstrukt mit einer Zahlungserinnerung herhalten muss, nur um Recht zu behalten.
Es handelt sich um einen Fragebogen, indem nachgefragt wird ob ein Kind, das 5 Jahre alt ist arbeiten geht. Es kann auch kein plötzlicher Reichtum ausgebrochen sein, da dies die Krankenkasse auch schon auf anderem Wege erfahren würde.
Dieser Bogen ist nun etwas völlig anderes, als eine Zahlungserinnerung. Ich verbitte mir auch, dass diesen Menschen hier weiter etwas unterstellt wird.
Hmmm, so langsam kommt das hier mir doch seltsam vor. Zunächst hieß es, da kamen nur Schreiben, mal mehr, mal weniger. Jetzt hat doch ein Telefonat stattgefunden.
Nun befolgen die Eltern, den von Dir gegebenen Rat und prompt wird wieder nur unterstellt und negativ ausgelegt.
Es ist sinnlos hier, bitte den Thread schliessen.
Verfasst: 30.01.2011, 20:45
von heinrich
unglaublich so ein "pisseinfacher" Fall.
ich hatte eigangs geschrieben, man solle miteinabder reden.
jetzt höre, dass mit einer Hotline geredet wurde.
Und dass dabei nix rausgekommen ist.
Dann schlage ich vor, dass man mit dem Menschen redet, der jetzt das Schreiben geschickt hat. Dies muss man einen erfahren Menschen, der 20 Jahre im Sozialrecht tätig ist, doch nicht extra sagen. Man muss den Entscheider in so einen einfachen Fall sprechen.
Wenn dort aber kein Name draufsteht oder man mit diesem Menschen nicht weiterverbunden wird, dann würde ich persönlich meine Konsequenzen darauf ziehen.
Verfasst: 31.01.2011, 01:11
von leser
heinrich hat geschrieben:jetzt höre, dass mit einer Hotline geredet wurde.
Und dass dabei nix rausgekommen ist.
Tja, da konstatiere ich, es klappt wohl nicht mit ständig steigenden Bürokratismusverordnungen aus Berlin bei gleichzeitigem Einsparen von Verwaltungskosten...
(zumindest bei einigen Kassen
)
Was waren das noch für Zeiten, als zu Hause zwei Krankenversicherungskarten für den Filius lagen, eine von Mamas Kasse und eine von Papas Kasse und beide waren gültig und niemanden hat's gestört. Und dann kam der Risikostrukturausgleich...
Verfasst: 31.01.2011, 19:19
von Zinnober
Horst71 hat geschrieben:
Es handelt sich um einen Fragebogen, indem nachgefragt wird ob ein Kind, das 5 Jahre alt ist arbeiten geht. Es kann auch kein plötzlicher Reichtum ausgebrochen sein, da dies die Krankenkasse auch schon auf anderem Wege erfahren würde.
Nö, damit MUSS die Krankenkasse ihren Familienbestand überprüfen!
Dass das für die Versicherten oder Aussenstehende nicht immer nachvollziehbar ist kann ich verstehen. Aber es geht hier ja weniger um den Sinn oder Unsinn einer Familienbestandspflege.
Das Beenden der Familienversicherung ist vom Grunde her richtig, denn Zeiten die nicht mit den entsprechenden Vordrucken nachgewiesen sind, sind zu streichen.
Warum und wieso der Bogen der Kasse nicht vorliegt kann von hier aus nicht nachvollzogen werden. Es bringt auch nichts darüber zu Diskutieren denn man dreht sich hierbei nur im Kreis.
Das Problem lässt sich aber schnell lösen - Bogen noch einmal ausfüllen (am besten vor Ort oder per Fax) und schon ist wieder alles gut.
Verfasst: 08.02.2011, 00:20
von dresdner
hallo horst, bitte nimm die zweifel hier nicht ganz persönlich. tatsächlich ist es so, dass gerade bei der bestandspflege in der fami regelmäßig und fast immer die selben kunden im erinnerungsverfahren landen. und selbst nach der dritten erinnerung glauben die meisten, schon ganz zeitig alles zurückgeschickt zu haben. das muss aber bei dir nicht der fall sein. die ankündigung über das ende der fami nach 7 monaten ist nachvollziehbar, da in einem abstand von ca. 8-9 wochen die erinnerungen verschickt werden.
nun kann es schon sein, dass im ersten schreiben noch stand, dass man´s ignorieren kann, wenn bereits alles beantwortet wurde. aber im zweiten schreiben dürfte diese formulierung nicht mehr zu finden sein.
heinrich bringts auf den punkt: direkte ansprache hilft klären.