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Verfasst: 28.10.2012, 11:04
von Bully
Hallo,
Ja denke mal bei den erwirtschafteten Überschüssen, werden die Kalkulationen schon in der richtigen Richtung gelaufen sein.
und kürzere Kündigungswege, wären ja auch im Sinne des Verbraucherschutzgesetztes willkommen.
da würden sich ja ganz neue Wege auftun
Gruß Bully
Verfasst: 28.10.2012, 11:11
von Czauderna
Hallo,
richtig, bleibt dann nur die Frage, wer kann sich eine solche "Krankenversicherung" dann noch leisten, denn bei einer Privatisierung der GKV. ist es Essig mit der Bürgerversicherung, oder ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.11.2012, 17:34
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.11.2012, 19:14
von CiceroOWL
Und?
Das Gesetz ist eindutig kein Krankengeld bei nachgehenden Leistugnsanspruch. Das BSG Urteil ist auch eindeutig und wenn ich mir die dasGejammere der AfA so ansehe komme ich aus dem Lachen nicht mehr raus.
Verfasst: 11.11.2012, 19:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.11.2012, 19:57
von CiceroOWL
hä bei einer nicht bestehenden Mitgliedschaft? Da die Au Am 01.10.12 unterbrochen wurde? Im übrigen, das Ganze liegt glaube ich auch beim BSG und bei Gerichtund auf hoher See...
Verfasst: 11.11.2012, 20:03
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.11.2012, 20:05
von CiceroOWL
Hm am 30.09 endete Die mitgiedschaft als Arbeitnehmer oder, Ab dem 01.10.2012 bestand grudnsätzlich Anspruch auf ALG I, gab es aber nicht .
Der Arzt bestellt Patient einen Tag zu spät ein
Angefangen hat alles damit, dass Anton Jäck die Arbeitsstelle zum 30. September gekündigt worden war. Das hat er auch rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Dann konnte er im September jedoch nicht mehr arbeiten, die Folge einer Bandscheibenoperation im vergangenen Januar. Jäck ging zum Arzt, und dieser schrieb ihn krank. Erst für zehn Tage, dann erneut bis zum 30. September. „Da war Quartalswechsel und ein Sonntag. Der Arzt hat zu mir gesagt, ich soll am Montag wieder kommen, wenn es nicht besser geworden ist“, erzählt der 41-Jährige. So war es dann auch. Jäck blieb arbeitsunfähig. Der Arzt stellte ihm eine Folgebescheinigung aus. Damit ging er zur Agentur für Arbeit. Im Nachhinein, so weiß er heute, hätte er es umgekehrt machen müssen, erst zur Agentur, dann zum Arzt.
Verfasst: 11.11.2012, 20:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.11.2012, 08:27
von Czauderna
Hallo,
natürlich, wenn keine "passende" Au-Bescheingijgn dafür vorliegt, endet auch der Krankengeldanspruch als solches. Der nachgehende Leistungsanspruch, also auch Krankengeld greift z.B. dann nicht, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Warum wohl hat das BSG. extra entscheiden müssen, dass am letzten Tag des Beschäftigungsaverthältnisses ausgestellte bzw. festgestellte Arbeitsunfähigkeiten den Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen begründen, wäre ja wohl nicht nötig gewesen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.11.2012, 10:56
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.11.2012, 10:59
von CiceroOWL
MS dat Ding liegt beim BSG
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht wird unter dem Az. B 1 KR 107/12 geführt.
Verfasst: 12.11.2012, 11:13
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.11.2012, 11:13
von Czauderna
Hallo,
es steht jedem User zu eine eigene Meinung zu Recht und Gesetz sowie zur Gerichtsbarkeit zu haben, das hilft aber in der Praxis nicht weiter und den
Ratsuchenden sowieso nicht. Ich bin manches mal auch der Meinung, dass bestimmte Sachen nicht sein dürften, z.B. hier im Forum, muss aber trotzdem die Regeln des Forums und die Anstandsregeln beachten.
Wer Gesetze verändern, BSG-Urteile als falsch revidieren will oder gar eine Systemveränderung herbeiführen will, der muss sich eben dafür engagieren und nicht die anderen vorschicken -, aber nicht anonym und nicht in Foren - so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.11.2012, 11:23
von broemmel
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es steht jedem User zu eine eigene Meinung zu Recht und Gesetz sowie zur Gerichtsbarkeit zu haben, das hilft aber in der Praxis nicht weiter und den
Ratsuchenden sowieso nicht. Ich bin manches mal auch der Meinung, dass bestimmte Sachen nicht sein dürften, z.B. hier im Forum, muss aber trotzdem die Regeln des Forums und die Anstandsregeln beachten.
Wer Gesetze verändern, BSG-Urteile als falsch revidieren will oder gar eine Systemveränderung herbeiführen will, der muss sich eben dafür engagieren und nicht die anderen vorschicken -, aber nicht anonym und nicht in Foren - so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
Unterschrift!
Aber diese Appelle verhallen wohl wie immer ungehört.