Verfasst: 25.11.2010, 11:15
Hallo!
Ich muss mich hier doch noch einmal einschalten, weil ich denke, dass ich teilweise missverstanden wurde!
@Machts Sinn
Was meinst du mit Überzeugungen? Ich habe hier keine Überzeugung wiedergegeben, sondern eine Tatsache die m.E. hier von keinem Kassenmitarbeiter bestritten werden sollte! Ich kenne keine Krankenkasse, die kein "Fallmanagement" im Krankengeld und auch in anderen Bereichen betreibt. Und dieses Management macht ja auch Sinn, weil es letztlich nicht darum geht, jedem Kunden die Arbeitsfähigkeit zu attestieren, sondern auch Steuerung und Hilfe bezüglich weiterer Maßnahmen ( fachärztliche Mitbehandlung, Hilfestellung bei OP-Terminen, rechtzeitiges Einleiten von Rehamaßnahmen etc...) zu bieten. Es gibt auch Versicherte, die das positiv sehen.
Wie stringent das jede einzelne Kasse durchführt, vermag ich nicht zu beurteilen, aber die Beiträge hier in den Foren sprechen doch eine eigene Sprache, oder?
Bezog sich die soziale Kälte auf meine Aussage? Da ich muss ich dich enttäuschen. Noch heute fällt es mir nicht leicht, Ablehnungen zu verfassen ( insbesondere bei den wirklichen Schicksalen!) und nutze meine Ermessensspielraum dort, wo es möglich ist. Da kenne ich andere Kollegen.
Danke übrigens für das Kompliment mit dem Nachwuchs
Ich mache den Job seit über 20 Jahren und das in verschiedenen Bereichen.
Genau das war doch u.a meine Kernaussage! Dieser Verschiebebahnhof unter den einzelnen Sozialversicherungsträgern ist doch nichts Neues.
Ich habe damit nicht gesagt, dass ich das billige aber mangels Geld im System sind das doch nur zwangsläufige Auswirkungen. Denn bei der demographischen Entwicklung weiß doch wirklich niemand mehr, wie notwendige Leistungen dauerhaft finanziert werden sollen.
Und damit meine ich nicht, dass vorsätzlich rechtliche Grundlagen ignoriert werden, sondern jeder Träger solange versucht, geltende Grundlagen im eigenen Sinne zu interpretieren, bis dann die Aufsichtsbehörde sagt: Böse Kasse, so geht das aber nicht!
Es ist ja auch gut, dass kontrolliert wird.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass, wie hier ja schon gesagt, es interessant ist, wie kontrovers eine einzige Fallkonstellation bzw. Teilbereich ( Krankengeld ) diskutiert wird, obwohl es doch sehr viel mehr Beispiele gibt, wo Recht unterschiedlich angewandt wird. Sei aus Unkenntnis, um Geld zu sparen oder aus anderen Gründen.
Im übrigen interpretiere ich es auch so, dass das BVA nicht zum Ausdruck gebracht hat, das jede Krankengeldeinstellung nach dem SGB X mit Anhörungsverfahren und aufschiebender Wirkung zu behandeln ist, sondern in den Fällen, wo die gänzliche AU in Frage gestellt wird.
Das BVA kann, wie schon geschrieben, einschlägige Urteile nicht ignorieren, da das Krankengeld eben nach diesen Urteilen immer wieder in Teilabschnitten gewährt wird. Und insofern wird die Einstellung von Krankengeld für die Zukunft vermutlich auch teilweise gängige Praxis bleiben.
Gruß, die Bine
Ich muss mich hier doch noch einmal einschalten, weil ich denke, dass ich teilweise missverstanden wurde!
@Machts Sinn
@KKbine, du hast mich ziemlich erschreckt, denn wo wird es hinführen, wenn unser Nachwuchs solche Überzeugungen verkündet?
KKbine hat folgendes geschrieben::
Fakt ist aber auch, dass jede Krankenkasse im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Kosteneinsparpotenzial sieht und dieses im Fallmanagement anwendet. Natürlich werden hier auch entgegen des geltenden Rechtes gelegentlich Maßnahmen angewendet, die ich im Rahmen dessen, was ich oder jeder andere Sofa einmal gelernt hat, nicht immer nachvollziehen kann. Des weiteren beziehen sich solche Handlungen aber doch nicht nur auf den Bereich der Sozialversicherung.
@all: Ein deutlicheres Beispiel für „soziale Kälte“ gibt es kaum!
Was meinst du mit Überzeugungen? Ich habe hier keine Überzeugung wiedergegeben, sondern eine Tatsache die m.E. hier von keinem Kassenmitarbeiter bestritten werden sollte! Ich kenne keine Krankenkasse, die kein "Fallmanagement" im Krankengeld und auch in anderen Bereichen betreibt. Und dieses Management macht ja auch Sinn, weil es letztlich nicht darum geht, jedem Kunden die Arbeitsfähigkeit zu attestieren, sondern auch Steuerung und Hilfe bezüglich weiterer Maßnahmen ( fachärztliche Mitbehandlung, Hilfestellung bei OP-Terminen, rechtzeitiges Einleiten von Rehamaßnahmen etc...) zu bieten. Es gibt auch Versicherte, die das positiv sehen.
Wie stringent das jede einzelne Kasse durchführt, vermag ich nicht zu beurteilen, aber die Beiträge hier in den Foren sprechen doch eine eigene Sprache, oder?
Bezog sich die soziale Kälte auf meine Aussage? Da ich muss ich dich enttäuschen. Noch heute fällt es mir nicht leicht, Ablehnungen zu verfassen ( insbesondere bei den wirklichen Schicksalen!) und nutze meine Ermessensspielraum dort, wo es möglich ist. Da kenne ich andere Kollegen.
Danke übrigens für das Kompliment mit dem Nachwuchs
Ich mache den Job seit über 20 Jahren und das in verschiedenen Bereichen.
So wie manche/r hier als „Kosteneinsparpotential“ durch „Fallmanagement“ aus dem Krankengeldbezug „katapultiert“ wird, beziehen sich „solche Handlungen“ auch auf andere „Bereiche der Sozialversicherung“. Betroffene werden auf diese Art und Weise auch zwischen der Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung verschoben, bevor sie schließlich in der Grundsicherung / Sozialhilfe „landen“.
Genau das war doch u.a meine Kernaussage! Dieser Verschiebebahnhof unter den einzelnen Sozialversicherungsträgern ist doch nichts Neues.
Ich habe damit nicht gesagt, dass ich das billige aber mangels Geld im System sind das doch nur zwangsläufige Auswirkungen. Denn bei der demographischen Entwicklung weiß doch wirklich niemand mehr, wie notwendige Leistungen dauerhaft finanziert werden sollen.
Und damit meine ich nicht, dass vorsätzlich rechtliche Grundlagen ignoriert werden, sondern jeder Träger solange versucht, geltende Grundlagen im eigenen Sinne zu interpretieren, bis dann die Aufsichtsbehörde sagt: Böse Kasse, so geht das aber nicht!
Es ist ja auch gut, dass kontrolliert wird.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass, wie hier ja schon gesagt, es interessant ist, wie kontrovers eine einzige Fallkonstellation bzw. Teilbereich ( Krankengeld ) diskutiert wird, obwohl es doch sehr viel mehr Beispiele gibt, wo Recht unterschiedlich angewandt wird. Sei aus Unkenntnis, um Geld zu sparen oder aus anderen Gründen.
Im übrigen interpretiere ich es auch so, dass das BVA nicht zum Ausdruck gebracht hat, das jede Krankengeldeinstellung nach dem SGB X mit Anhörungsverfahren und aufschiebender Wirkung zu behandeln ist, sondern in den Fällen, wo die gänzliche AU in Frage gestellt wird.
Das BVA kann, wie schon geschrieben, einschlägige Urteile nicht ignorieren, da das Krankengeld eben nach diesen Urteilen immer wieder in Teilabschnitten gewährt wird. Und insofern wird die Einstellung von Krankengeld für die Zukunft vermutlich auch teilweise gängige Praxis bleiben.
Gruß, die Bine