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Verfasst: 28.01.2011, 22:24
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.01.2011, 22:48
von Beetle
Könnte der Arzt denn nachträglich Auszahlscheine ausstellen, mit dem Datum meiner Arztbesuche seit 18.10.?

Verfasst: 29.01.2011, 10:35
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.01.2011, 16:40
von Beetle
Hallo Machts Sinn,

vielen Dank für diesen Fund! Das macht mir Hoffnung.

Liebe Grüße
Beetle

Verfasst: 29.01.2011, 16:51
von CiceroOWL
Ein Versicherter, dessen Arbeitsfähigkeit fehlerhaft aus Gründen bejaht worden ist, die der Krankenkasse zuzurechnen sind, hat rückwirkend Anspruch auf Krankengeld, wenn er ursprünglich alles für die Anspruchsentstehung Erforderliche und ihm Zumutbare unternommen hatte und er den Anspruch unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis vom tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse geltend macht:

BSG, Urteil v. 8.11.2005, B 1 KR 30/04 R, USK 2005-40 = BSGE 95 S. 219.

Ob Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestandes für Krankengeld vorliegt. Das Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld wegen ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit ist ausgehend vom Tag der tatsächlichen ärztlichen Feststellung zu beurteilen, nicht ausgehend vom bescheinigten Beginn der Arbeitsunfähigkeit:

BSG, Urteil v. 26.6.2007, B 1 KR 37/06, B 1 KR 2/07 R.

Verfasst: 30.01.2011, 18:28
von Beetle
Mal noch 'ne ganz banale Frage:
Sollte man von der Krankenkasse eigentlich auch einen Beleg bekommen, wie die Höhe des Krankengeldes errechnet wurde?
Was man wohl sicher bekommen sollte, ist ein Nachweis über die geleisteten Zahlungen (Finanzamt will's sicher wissen) - aber sollte der monatlich kommen oder evtl. nur einmal, bei Ende der Zahlung bzw. am Jahresende?
- Wie sich meiner Fragerei wahrscheinlich schon entnehmen lässt, habe ich von alledem nichts....

Liebe Grüße
Beetle

Verfasst: 30.01.2011, 18:34
von mister t
Du hast einen Anspruch die Unterlagen über die Berechnung einzusehen.
Einfach anfordern,dann werden die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers und wie die Berechnung(Rechenweg) zustande gekommen ist dir in Kopie zugesandt!
Aber muß man anfordern von sich machen die das nicht!

Verfasst: 08.02.2011, 21:12
von Beetle
Ganz überraschende Wendung: Offenbar hat die Krankenkasse eingesehen, dass sie auch Fehler gemacht hat und mit den Lügen im Zweifelsfall nicht weit kommt.
Erfahren habe ich's heute nachmittag durch meinen Hausarzt (!). Bei mir hatten sie sich bisher nicht wie angekündigt gemeldet.
Krankenkasse zahlt nun jedenfalls Krankengeld für die fehlenden Monate nach, und zwar bis einschließlich 11.02. :D
Das war die Bedingung, die ich aber unter den gegebenen Umständen gerne akzeptiere. Ich hätte mich spätestens in 2 Wochen sowieso gesundschreiben lassen, egal was der Arzt sagt, weil ich noch 23 Tage Resturlaub verbraten kann.
Und das alles, obwohl ich der Krankenkasse noch nicht einmal angekündigt hatte, dass ich zur Rechtsberatung gehe. Bißchen frühere Info wäre hübsch gewesen, dann hätte ich den Beratungstermin beim VDK morgen in aller Frühe noch heute absagen können.
Ich erwarte nun also (hoffentlich kurzfristig) eine Überweisung über 5 Monate Krankengeld :)

Verfasst: 08.02.2011, 22:32
von Machts Sinn
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