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Verfasst: 30.08.2010, 20:26
von Bully
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Maschinenführer, gehe ich recht in der Annahme, dass dies eine angelernte Tätigkeit ist? Dann wurde bestimmt von der Krankenkasse ab 01.06.2010 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen.
Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen,
Er war in einen ungekündigten Arbeitsverhältnis,d.h er hat ein Anrecht
auf volle 78 Wochen Krankengeldzahlung.
Da kann ich natürlich die AOK verstehen, das man Ihn zu einem Aufhebungsvertrag drängt, denn anders kann man es nicht nennen,ferner sollte wohl die Ausage der Kasse
"da die Krankenkasse wie gesagt keine weiteren krankmeldungen mehr akzeptieren würde." unterstützend wirken.
Verfasst: 30.08.2010, 20:27
von Mannix74
Ja auch dieser Wiederspruch ist seit ca 2,5 Monaten unterwegs
MDK wird nach wie vor verweigert.
Verfasst: 30.08.2010, 20:30
von Bully
Mannix74 hat geschrieben:Ja auch dieser Wiederspruch ist seit ca 2,5 Monaten unterwegs
MDK wird nach wie vor verweigert.
hast Du meine PN bekommen
Verfasst: 30.08.2010, 20:36
von Mannix74
Ja!
dem Ministerium hatte ich auch schon vor ca 4 Wochen geschrieben aber leider noch keine Antwort
Verfasst: 30.08.2010, 20:42
von Bully
Mannix74 hat geschrieben:Ja!
dem Ministerium hatte ich auch schon vor ca 4 Wochen geschrieben aber leider noch keine Antwort
ne ne das dauert auch etwas, da Sie natürlich auch eine Stellungnahme
Deiner AOK einholen, wenn diese vorliegt bekommst Du automatisch Bescheid
Dauert nur etwas
Verfasst: 30.08.2010, 20:46
von Mannix74
Ich würde das ganze mal gerne aus der was wäre wenn perspektive betrachten!
Hätte ich getan wie verlangt und mich nicht krankschreiben lassen,wäre ich in ALG 1 Bezug gekommen. Richtig?
so! nun hätte ich eine erstbescheinigung abgegeben da die Krankheit nach wie vor besteht dann müsste nach 6 Wochen Die Krankenkasse Krankengeld zahlen. richtig?
nur hätte ich hier bereits meinen Anspruch auf ALG 1 verwirkt da ich in dem Antragsformular für ALG 1 die Fragen bzgl einer längeren Krankeit oder Reha Aufenthalts in den letzten 6 Monaten nicht hätte wahreitsgemäß beantworten dürfen. richtig?
Komm mir langsam vor wie in dem Haus das verrückte macht.
grüße
Mannix
Verfasst: 30.08.2010, 21:37
von Mannix74
bekomme per email benachrichtigung über PN aber sind keine da?
kommt das schonmal vor?
Kein Krankengeld ,Kein ALG! ,kein nix!
Verfasst: 31.08.2010, 00:23
von mausibär41
Hallo Mannix 74,sorry wenn ich das hier schreibe ,aber ich glaube du bist ein sehr unsicherer Mensch was deine Rechte angeht?Wie kommt ,die Krankenkasse dazu dich aufzufordern ,deinen Arbeitsplatz selber zu kündigen? Darauf hätte ich mich nie eingelassen. Hätte doch dein Arbeitgeber dir kündigen sollen(denn hättest du deine kündigungsschutzklage einreichen können.Wenn der Arbeitgeber kein artgerechtenArbeitsplatz für dich hat .Wäre nicht dein Problem gwesen. Und wenn der blöde Reha Arzt dich für arbeitsfähig geschrieben hat?Warum bist du nicht gleich zu deinen Hausarzt gegagen ,und hast dich weiter krankschreiben lassen.?Anspruch wie die anderen forum Teilnehmer geschrieben haben ,auf ALG 1 hättest du auch.Und wie Gretl sagt wenn du nicht mehr Arbeitsfähig bist ,kannst du eine Erwerbsminderungsrente beantragen.Oder wenn nichts mehr geht (du nicht mehr als 3 Std am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt )kannst du Grundsicherung bekommen.?aber da du die Eigentumswohnung hast (mußt du dich mal erkundigen)Ich würd sagen die Krankenkasse hat dich verarscht.Tipp:Seine Rechte kann ma auch studieren.Kauf dir mal ein SGB Buch im Handel.Dort stehen alle § drin ,von 1 bis 12.
Ich kann nur von mir reden ,ich habe 78 wochen mein Krankengeld erhalten.bin jetzt im ALG1 .DRV und KK hat versucht mich zu verarschen ,ich habe den Braten aber gerochen.
Und genau das bekommen ,was ich wollte.
Mannix 74 ,im Web kann man sich genug schlau machen.Wer das nicht nutz selber schuld.Jetzt kannst du nur hoffen ,das der VDK dir hilft ,oder ein Rechtsanwalt ,den du selber bezahlen mußt .
Verfasst: 31.08.2010, 07:49
von Mannix74
@Mausibär
Ich möchte Dir nicht zu nahe Treten,aber in dem von Dir genannten SGB
steht genau drinnen das ich anspruch auf Krankengeld habe nur die KK hält sich nicht daran!
Und dann möchte ich nochmal erwähnen das ich hier Menschen suche denen ähniches oder gleiches Wiederfahren ist!
Hinterher weiß ich auch immer was ich hätte anders machen sollen
nur ist das leider wenig konstruktiv.
grüße
Mannix
Verfasst: 31.08.2010, 08:41
von Bully
Du solltest bei der Arge einen Antrag stellen, (trotz Eigentumswohnung,
wird ja nicht so groß sein wie der Buckingham Palace
)
das hat den Vorteil das Du krankenversichert bist.
Ansonsten besteht die Gefahr einer Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und da erfahrungsgemäß Auseinandersetzungen mit KKen immer eine längere Zeit dauern laufen natürlich Beitragsrückstände auf und wenn Du diese dann nicht bedienen kannst, hast Du ein Problem.
Verfasst: 31.08.2010, 17:22
von Mannix74
Der Hartz 4 Antrag wurde schon abgelehnt mit der eigentumswohnung als Begründung und das sie im Haus der Mutter ist und das einkommen meiner Mutter zu hoch!
Verfasst: 31.08.2010, 17:25
von Mannix74
noch vergessen!
Die Arge kam ausserdem noch zu dem schluß das ich die voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld erfülle un mich an die Krankenkasse wenden solle! lol
Verfasst: 01.09.2010, 15:10
von GerneKrankenVersichert
Bully hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Maschinenführer, gehe ich recht in der Annahme, dass dies eine angelernte Tätigkeit ist? Dann wurde bestimmt von der Krankenkasse ab 01.06.2010 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen.
Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen,
Was genau nicht? Fakt ist, dass das Arbeitsverhältnis beendet war. Und dann kann bei einem angelernten Beruf und vorhandenem Restleistungsvermögen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.
Evtl. Beratungsfehler etc. muss man davon unabhängig betrachten. Aber wenn jemand arbeitsfähig aus der Reha entlassen wird, behaupte ich mal, dass es keine Krankenkasse gibt, die einfach abwartet und weiterhin Krankengeld zahlt. Da wird jede weitere Krankmeldung extrem kritisch beäugt.
Verfasst: 01.09.2010, 19:56
von Mannix74
na so kritisch auch nicht!
Sonst würde man durch den MDK ja mal eine Untersuchung von einem ARZT durchführen lassen oder nicht?
Verfasst: 01.09.2010, 23:16
von Bully
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Was genau nicht? Fakt ist, dass das Arbeitsverhältnis beendet war.
Evtl. Beratungsfehler etc. muss man davon unabhängig betrachten.
Jo aber für mich hängt das zusammen
er hat auf Anraten der AOKgekündigt ,
seit wann sind denn MA der AOK befugt, hier über ein Arbeitsverhältnis zu entscheiden,oder diesbezüglich zu beraten
Ist mir ganz neu, hab ich da etwas verpasst????
Ich gebe Dir Recht das Krankmeldungen zu Prüfen sind, aber ein Arbeitsverhältnis nein, das liegt nun wirklich nicht in den Kompetenzbereich der AOK.