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Verfasst: 06.10.2010, 23:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.10.2010, 16:43
von Anja72
Hallo

auch ich bin im April in den " Genuss" gekommen das die KK meine KG-Zahlungen eingestellt hat ( IKK ) und mich aus der Versicherung geschmissen hat. Bei mir lief der Zahlschein bis 31.03. und ich bin erst am 01.04. zum Verlängern gegangen. Bumms war ich weg vom Fenster und stand ohne Geld da. Versichert werden konnte ich dann über meinen Ehemann.
Ich bin zum Anwalt und wir haben alles versucht da raus zu kommen. Am letzten Donnerstag war die Widerspruchssitzung über meinen Fall und der Widerspruch wurde zurück gewiesen. :-( Mein Anwalt sagte wir können Klage beim Sozialgericht einreichen. Allerdings wenn ich verliere sitz ich auf den Kosten des Verfahrens. Und nach Einschätzung des Anwaltes ist die Chance 50/50!! Da lass ich nun die Finger von und lasse die Akte schließen. Außerdem würde es dauern bis mindestens Ende 2011!!!! Die Sozialgerichte sind so überlastet... nun hab ich Pech gehabt. Die ganze Sache ist übelst ärgerlich. Moralisch ist das völlig unter aller Kanone aber wenn man sich nicht an die " Vorschriften " hält hat man Pech. Allerdings stell ich fest das es nicht alle KK so halten und so hart mit ihren Mitgliedern umgehen!!!!
Ich war nach der Sache noch krank geschrieben bis Juli und habe dann eine Qualifizierungsmaßnahme über die DRV-Bund begonnen. Ich war weiterhin familienversichert allerdings mit EINKOMMEN. Nun bin ich WIEDER seit 02. September krank und musste die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen. Ab 14. 10. komme ich wieder in den Krankengeldbezug!!!! Und ich bete zum Herrgott das die mir da keinen Strich durch die Rechnung machen. Mein Anwalt sagte das dürfen die dann aber nicht. Ich habe Einkommen erzielt und sobald dieses der Fall ist müssen die mir KG zahlen!!! Naja, ich bin gespannt aber ich hab natürlich Angst das ich dann wieder ohne KG dastehe.

Wünsche ein schönes Wochenende :-)

Verfasst: 09.10.2010, 20:24
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.10.2010, 22:04
von Czauderna
Hallo,
ja, das ist schon übel, und ich muss sagen, mir mir gäbe es so etwas nicht.
Ich weiss, dass es dazu auch Urteile gibt zugunsten der Kassen.
Bei einem vernüftigen Fallmanagement passiert so etwas nicht.
Meist handelt es sich um Fälle, bei denen während des Krankengeldbezuges auch das Beschäftigungsverhältnis endete.
Ich kann (hoffentlich noch lange), dass es nicht meine bzw. unsere PRaxis ist, auf solche Art und Weise Krankengeld zu sparen.
Ach, ja - machts Sinn - diesmal stimme ich dir sogar inhaltlich zu - Kompliment,
war einwandfrei. Die Sache mit dem Zahlschein ist so, wie geschildert, einfach nicht in Ordnung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.10.2010, 11:10
von Anja72
Hallo Machts Sinn,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Beschreibung der Materie.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung sodass ich dann auf den Kosten sitzen würde. Mein Anwalt sagte, der Streitwert wären so um die 2000,- und die Kosten für mich, für den Fall das ich verliere, so um die 800-900,-€ ! Klar, ich könnte das auch alleine machen weil die kostenlos sind, aber ich denke da wäre mir der " Schutz " von einem anwalt lieber. Denn er sagte das die nicht nach Aktenlage entscheiden sondern das es eine richtige Anhörung gibt. Mein Hausarzt stünde da zwar komplett hinter mir, aber so ganz ohne..... hmmm!!!
Ich werd nochmal drüber nachdenken, Zeit bis zum 02.11. hab ich noch aber ich denke ich werd die Akte schließen lassen.

Mit zusendung des damaligen Zahlscheines habe ich ein Info-Schreiben bekommen in dem genau drin stand wie ich mich zu verhalten habe. Ich muss SPÄTESTENS VOR ABLAUF DER BESCHEINIGTEN AU beim Arzt gewesen sein. Irgendwas steht da noch von Feststellungstag...keine Ahnung wie das läuft. Und da der 01.04. in dem Fall ein Feststellungstag war wurde die Kohle gestrichen. Die haben mir nach der Widerspruchssitzung ein 6-seitiges Schreiben geschickt und sich da auf sämtliche Paragraphen etc. gestützt. Selbst mein Anwalt war anfangs schockiert über die Geschichte und sagte das gibt es nicht,das dürfen die nicht. Aber er wurde eines besseren belehrt nachdem die ihm Entscheidungen des Bundesgerichtes geschrieben hatten!!!!

Wie sieht es denn aus, steht mir KG zu, obwohl ich derzeit immer noch familienversichert bin?????? Die haben mich zu Beginn der Maßnahme nicht wieder pflichtversichert sondern mich in der familienversicherung gelassen. Aber die Tante der IKK sagte das, wenn ich ein Einkommen erziele, in dem Fall war es ja Übergangsgeld, mir die normalen Leistungen zustehen so auch das KG. Aber ich hab echt schiß das das nach hinten los geht und die mich komplett verarschen!!!

Auf jeden Fall möchte ich nochmal anmerken das dieses Forum hier eine absolute Bereicherung ist und ich es schön finde das man hier " Gleichgesinnte " trifft und viel Infos!!!

LG
Anja

Verfasst: 10.10.2010, 13:30
von ratte1
Hallo Anja,

ich würde es Dir wirklich gönnen, aber einen Anspruch auf Krankengeld besteht für Familienversicherte (§ 10 SGB V) nicht. Der Gesetzgeber hat einen Anspruch explizit ausgeschlossen (§ 44 Abs.2 Nr. 1 SGB V)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__44.html

Mit freundlichen Grüßen
Ratte1

Verfasst: 10.10.2010, 13:42
von Bully
Anja72 hat geschrieben: Ich war weiterhin familienversichert allerdings mit EINKOMMEN.
Hallo,

wie hoch war denn Dein Einkommen ??
unter oder über 400, 00 Euro

Gruß Bully

Sozialgericht - ja oder nein

Verfasst: 10.10.2010, 14:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.10.2010, 16:20
von leser
Hallo Anja72,
die ausführlichen Ausführungen von Machts Sinn solltest Du Dir noch einmal genau anschauen. Du gehst kein Kostenrisiko ein, wenn Du die Klageschrift selbst verfasst. Du hast (außer ein bisschen Zeit und Nerven :wink: ) nichts zu verlieren, im Gegenteil. Du kannst auch zunächst Klage einreichen und die ausführliche Begründung nachreichen (Wichtig! wegen Rechtsmittelfrist!), danach dann aber nicht zuviel Zeit lassen^^.

Nach Deinen Ausführungen halte ich auch die Klage für vielversprechend.
Bei mir lief der Zahlschein bis 31.03.
Ist damit das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit gemeint? Hast Du irgendeine Unterlage, in dem der Arzt (zeitnah) weiterhin durchgehend Arbeitsunfähigkeit bestätigt?

Vor dem Sozialrichter brauchst Du keine Angst haben. Der hilft Dir sogar. Falls Deine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, wird er auch das im Verfahren durchblicken lassen, dann kannst Du die Klage immer noch zurückziehen und alles ist gut :wink:

PS: Eine berufsfördernde Maßnahme des RV-Trägers mit Übergangsgeld löst im Allgemeinen Versicherungspflicht aus. Demnach müsste eine Anmeldung erfolgen und Du wärst selbst Mitglied, nicht familienversichert. Solltest Du während der Maßnahme arbeitsunfähig erkranken, hast Du Anspruch auf Krankengeld, ggf. nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung. Erkundige Dich bitte konkret nach Deinem Status der Krankenversicherung bei der IKK. (Wenn Anspruch auf Krankengeld, musst Du im Bedarfsfall auch an die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit zusätzlich bei der Krankenkasse denken.)

Verfasst: 10.10.2010, 19:31
von Anja72
Hallo
@Bully
Mein Einkommen bzw. das Übergangsgeld der DRV-Bund lag über 400,-€!

@Leser
Nein, das Ende der AU war nicht der 31.03. Der Zahlschein war bis dahin ausgestellt. ICH bin leider erst am 01.04. wieder zum Arzt zum Verlängern des Zahlscheines gegangen und nicht wie ich GEMUSST hätte SPÄTESTENS am 31.03. !!! Die AU war erst am 20.Juli beendet. Hab dann eine Maßnahme über die DRV-Bund begonnen aber leider verfrüht. Bin im Mai an der HWS operiert und hab mir zu wenig Zeit gelassen. Die Maßnahme war kaufmännisch und ich hab dort 8 Stunden am PC gesessen!!! :-( Nun bin ich halt seit 02. September wieder krank und warte auf eine Reha. Nur durch Zufall hab ich auf dem Rehaantrag gesehen das die KK dort FAMILIENVERSICHERT angekreuzt hat. Ich hab dann sofort mit dem Anwalt telefoniert und er meinte das ich die gleichen Rechte hätte wie ein pflichtversicherter. Dann hab ich bei der KK angerufen und die Tante sagte mir das mir KG zustände trotz Familienversicherung da ich ja ein Einkommen erzielt habe!!!
Die Anmeldung der DRV-Bund ist erfolgt,machen die ja immer aaaber angeblich hat die KK diese nicht bekommen!!! Aber ich seh das genauso wie du geschrieben hast. !! Ich hab schon etliche Maßnahmen hinter mir und war immer pflichtversichert. Also ich hoffe mal das die sich da nicht quer stellen. Und wenn doch dann ist es diesmal nicht meine Schuld!!!! Es ist dann halt nur wieder ärgerlich. Aber sollte es am 14 . Theater geben,dann geh ich auf die Barrikaden,das könnt ihr mir glauben!! Hab sowieso so einen tollen Sachbearbeiter......grrrrrrrr..... ;-)

Vielen Dank erstmal für die Antworten!!

Anja

Verfasst: 10.10.2010, 19:49
von ratte1
Hallo,

wenn ich alles richtig verstanden habe, warst Du bei Beginn der beruflichen Reha-Maßnahme familienversichert.

In diesem Fall ändert sich durch den Bezug des Übergangsgeldes Dein Status als Familienversicherte nicht. Übergangsgeld ist - unabhängig von der Höhe - nicht beim Gesamteinkommen zu berücksichtigen, Dein Familienversicherungsanspruch besteht daher fort.

Der Übergangsgeldbezug an sich löst keine Mitgliedschaft aus, sondern würde nur eine unmittelbar vorher bestehende Mitgliedschaft erhalten (s. § 192 SGB V). Diese besteht aber - wie ausgeführt - bei der jetzigen AU nicht.

Als Familienangehörige hast Du zwar den gleichen Anspruch auf Sachleistungen wie ein Mitglied, dieses gilt aber nicht für Geldleistungen (s. auch den bereits genannten § 44 SGB V).

M.E. würde demnach kein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Anders würde es natürlich aussehen, wenn der damalige Krankengeldanspruch über den 31.03. hinaus zu Unrecht abgelehnt würde. Daher wäre eine Klage doch erwägenswert!

Mfg
ratte1

damit wieder zur Klage

Verfasst: 10.10.2010, 20:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.10.2010, 20:59
von Anja72
Hi

nein,leider wohne ich nicht in Schleswig Holstein. Wohne in Niedersachsen und wir müssten zum Sozialgericht Stade gehen. !!

Ratte
Du machst mir Angst!!!! ;-) Dann haben die mich absichtlich nicht pflichtversichert. Denn IMMER wenn ich vor Beginn einer Maßnahme der RV familienversichert war, wurde ich mit Beginn einer Maßnahme automatisch PFLICHTVERSICHERT!!!!!! Die Meldung der RV hat die KK 1000% bekommen. Die Meldung machen die ja immer!!!! Warum die mich dann diesmal nicht wieder pflichtversichert haben ist mir ein Rätsel!!! Ich schätze mal das gibt deftigen Ärger!!!!
Ich sehne den 14. herbei,dann seh ich weiter.!!
Werd berichten wie es weiter geht!!!

Verfasst: 10.10.2010, 22:21
von ratte1
Hallo Anja,

ich wollte Dir nun wirklich keine Angst machen. Ich habe nochmal intensiv gesucht: Es könnte vllt. auch eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs.1 Nr.6 SGB V in Frage kommen und die würde auch einen Krankengeldanspruch beinhalten.

Frag doch gleich am Montag bei der KK telefonisch nach, wie Dein aktueller Versichertenstatus. Dann hast Du nicht so viel Zeit, Dich verrückt zu machen.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück und Erfolg!

MfG
ratte1

Verfasst: 10.10.2010, 23:45
von leser
Hallo ratte1,
Anja72 erwähnte eine Qualifizierungsmaßnahme (siehe auch ihre nähere Beschreibung im weiteren Beitrag). Es dürfte sich also nicht um eine medizinische Maßnahme (die lediglich Versicherungspflicht verlängert, aber nicht entstehen lässt), sondern um eine berufliche Reha-Maßnahme handeln, die regelmäßig Versicherungspflicht auslöst (wie Du korrekt beschrieben hast nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V). Folglich ist der Status 'Mitglied', und das ist jetzt wichtig: mit Anspruch auf Krankengeld und zwar aus dem Status der Rehabilitandin. D.h...

@Anja72
...Du musst Deinen Meldepflichten hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit nachgekommen => Reha-Betriebsstätte / RV-Träger AU mitteilen und auch der Krankenkasse. Du bekommst 6 Wochen Leistungsfortzahlung (Übergangsgeld längstens jedoch zunächst bis zum planmäßgen Ende der Qualifizierung) und im Anschluss Krankengeld. So wie es sich anhört, hast Du das aber beachtet. Du hast einen Bewilligungsbescheid über die Reha-Maßnahme, folglich hast Du auch einen Nachweis das der RV-Träger Dich anmeldet (glaube, es müsste sogar da drin stehen).

Hinsichtlich der Klage möchte ich Dir natürlich nicht reinreden. Wenn ich sage 'vielversprechend', ist das meine persönliche Einschätzung und ich möchte natürlich keine Erwartungen wecken, die später zu Enttäuschungen führen. Ich würde es mir aber wirklich ernsthaft überlegen (ggf. die fristwahrende Klage und anschl. noch mal in Ruhe nachdenken und dann Begründung zeitnah nachreichen).

Wir helfen gern weiter, wenn Du das möchtest. Nur formulieren, solltest Du es selbst. Schau Dir mal die Gerichtsurteile an, da findest Du schon viele Formulierungen... Es ist vielleicht gar nicht so schwer und der Richter wird die Einstellung haben, einer Versicherten zu ihrem Recht zu verhelfen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Also, er wird Dir nicht sagen, was Du sagen sollst, aber er wird Dir im Verfahren die richtigen Fragen stellen um Recht sprechen zu können, wie 'Machts Sinn' schon geschrieben hat. Es ist nicht mit einem Zivilverfahren vergleichbar. Im Hinblick auf Deine weiteren Behandlungen, hast Du z.B. gleich 'einen Hinweis' für das Gericht, warum Du die Begründung nicht sofort beifügst.

Noch zu Deinem "Zahlschein". Ein Zahlschein wird im SGB V nicht erwähnt, ich nehme jedoch an, dass auf diesem Zahlschein die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit des Arztes vermerkt war und diese ging zunächst bis 31.03. und am 01.04. warst Du wieder bei Arzt? Könnte das sein? Magst Du noch drei Fragen beantworten? Musst Du natürlich nicht, hier liest jeder mit.
Welchen Status der Mitgliedschaft hattest Du am 31.03. bzw. unmittelbar vor bzw. mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit? (Beschäftigte? Arbeitslosengeldbezug? berufliche Reha-Maßnahme RV-Träger?...) Wann (Datum) begann die Arbeitsunfähigkeit (die bis 31.03. lief)? Und gab es (ggf. längere Zeiträume) Vorerkrankungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung bis März / Juli standen? (die werden für einen Gesamtanspruch von 78 Wochen zusammengerechnet)

Gruß
Leser