Frage wegen Versicherungsflicht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hucky
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Beitrag von Hucky » 21.07.2010, 19:06

Naja, ist ja logisch, das keine Säumniszuschläge angefallen sind. Die Zahlungsauffoderung hast ja auch noch nicht erhalten. Erst danach darf berechnet werden. Daher ist Aussage der MA richtig.

VG
Hucky

Marco
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Beitrag von Marco » 27.07.2010, 12:44

So hab heute schon meine Versicherungskarte erhalten aber noch keinen Bescheid über die offenen Beiträge.

Wenn ich bis Freitag nichts von der AOK höre, wegen der Beiträge soll ich dann besser noch mal da anrufen.

Bully
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Beitrag von Bully » 28.07.2010, 13:07

Marco hat geschrieben:So hab heute schon meine Versicherungskarte erhalten
ja wunderbar
Marco hat geschrieben:aber noch keinen Bescheid über die offenen Beiträge.
schreib mal, wenn Du den Bescheid hast, wie Sie die offenen Beträge
errechnet haben b.z.w. aufgelistet haben

Marco
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Beitrag von Marco » 30.07.2010, 12:39

Bully hat geschrieben:schreib mal, wenn Du den Bescheid hast, wie Sie die offenen Beträge errechnet haben b.z.w. aufgelistet haben
So hab jetzt so eine Beitragsbescheinigung bekommen leider kann ich nicht sagen wie die berechnet worden sind da steht nur.

Wir bitten Sie für die Zeit vom 01.04.2007 bis 30.06.2010 noch insgesamt 5.548,83 EUR in den Nächsten tagen nachzuzahlen.

Wird Montag oder Dienstag bezahlt.


Und die Beiträge ab 01.07.2010 wurden so berechnet Krankenversicherung 121.79 EUR + Pflegeversicherung 18.74 EUR ergibt einen gesamt Betrag von 140,53 EUR bis zum 15 des Folgemonats zu bezahlen.


So hab jetzt aber noch eine andere Frage.

Also ich hab mich ja am 22.07.2010 bei der Arge angemeldet und die bezahlen dann auch die Versicherung ab dem zeit punkt für mich.
Aber muss ich jetzt die Zeit vom 01.07.2010-21.07.2010 noch selbst bezahlen oder übernimmt die Arge den ganzen Monat 07 und wenn nicht bekomm ich dann von der AOK noch mal eine neue Rechnung für den Monat, da es ja kein voller Monat mehr ist.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.07.2010, 15:14

Grundsätzlic tragen die Beitrag für den monat, also ab 07/10 aber am besten mal mit der ARGE reden

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 30.07.2010, 16:01

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 25.09.2010, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.07.2010, 16:11

diese Verzinzung wäre dennja erst ab 01.09,09 anzuwenden, allles was davor war ist denn doch glaube ich niedriger anzusetzen. Aber ich kann micht täuschen

Marco
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Beitrag von Marco » 30.07.2010, 16:16

Ich komm da aber auf 38 Monate wo offen waren.

2007 - 08 Monate

2008 - 12 Monate

2009 - 12 Monate

2010 - 06 Monate

Gesamt 38 Monate.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.07.2010, 16:31

stimmt gut gerechnet

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.07.2010, 16:34

rund abund 146,02 € po monat ohne Verzinszung , würde denn ja auch erst ab dem Folgemonat anfangen wo keine Beiträgge gezahlt wrden.

Marco
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Beitrag von Marco » 30.07.2010, 16:34

Ich blickt da langsam aber sicher nicht mehr durch.

Also stimmt das was freiwillig geschrieben hat nicht.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.07.2010, 16:43

ich habe die von dir genannte summe durch 38 geteilt, da hat sich freiwillgi meiner ansicht nach verrechnet.

Marco
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Beitrag von Marco » 30.07.2010, 17:00

Ich hatte die Frau auch 2 mal gefragt ob Rückwirkent Säumniszuschläge berechnet worden oder noch berechnet werden für die Zeit.

Darauf bekam ich als antwort von der AOK das das vom gesetzt her gar nicht ginge da ich seit 2005 weder eine Rechnung noch bescheid bekam.Erst nach dem Erhalt der Rechnung oder Bescheid dürften Säumniszuschläge berechnet werden.

Wenn ich nach freiwillig seinem posting gehe muss ich ja davon ausgehen das kk machen was sie wollen wenn laut gesetzt, was die AOK sagt ohne eine Rechnung oder bescheid keine Säumniszuschläge berechnet werden dürfen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.07.2010, 17:07

zur versicherung nach § 5 abs. 1 nr. 13 kannste nicht verpflichtet werden, du hast dich jetzt nach § 5 Abs. Nr. 13 SGB V erklärt , das heißt das erst ab dem 15.08 Säumniszuschläge erhoben werden können , nach erklärter Mitgliedschaft.

Marco
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Beitrag von Marco » 30.07.2010, 17:18

Ja genau den Antrag hab ich gestellt.

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

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