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Verfasst: 03.07.2010, 10:12
von Christoph1976
Ich bin mal gespannt. Konnte man doch in letzter Zeit den DFG-News und auch anderen Publikationen entnehmen, dass bei der DAK in der Vergangenheit ein wenig geschlafen (oder auch verschlafen) wurde was die Organisation angeht. Da waren sich wohl Verwaltungsrat, Personalrat und Vorstand nicht immer wirklich grün. Genaueres habe ich zwar auch nicht mitbekommen, aber ich habe dies immer so verstanden, dass man bei der DAK seit Jahren weiß, dass diverse größere interne Umstrukturierungen dringend notwendig sind, aber man sich nie auf ein Konzept einigen konnte. Und nun soll so eben eine Fusion in dieser Größenordnung abgewickelt werden? Ich hoffe für die DAK, dass sich sie sich damit nicht eine zu große Last aufgebürdet hat. So eine Fusion lämt und kann ganz schnell Unruhe in die Mannschaft bringen. Vor allem den Mitarbeiten drücke ich die Daumen, denn diese müssen es zuletzt ausbaden!
Verfasst: 03.07.2010, 10:43
von CiceroOWL
Malso gesagt, wehe den Besiegten.
Verfasst: 03.07.2010, 15:26
von RHW
Hallo,
hier die gesetzliche Regelung:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__171a.html
Gruß
RHW
Verfasst: 06.07.2010, 08:54
von Bo_
Heißt das, die DAK muß das BKK-System, im Falle einer Kasseninsolvenz, siehe evt. City, finanziell unterstützen?
Verfasst: 06.07.2010, 09:21
von Kassendino
Jaha! habe ich weiter oben bzw. früher schon darauf hingewiesen
Verfasst: 06.07.2010, 18:47
von RHW
Die Chronik (bzw. der Stammbaum) der BKK Gesundheit hat es aber in sich:
bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1278434355-0505700000-0000000000-1278434532-enm-gesundheitbkk/Chronik/n246/?&e=c
Ich würde mal gerne einen freien Vortrag (ohne Notizen!) zu diesem Thema hören!
Verfasst: 06.07.2010, 20:56
von Gast
Verfasst: 06.07.2010, 21:36
von roemer70
Wann hat eigentlich die DAK das letzte Mal fusioniert?
Am 1. Januar 2010 - mit der HaMü.
Verfasst: 07.07.2010, 09:36
von Sailor2012
und da war noch die Braunschweiger Kasse für das Bekleidungsgewerbe - 1996 glaub ich wurde sie von der DAK geschluckt. Allerdings damals die kleinste Ersatzkasse mit ca. 30000 Mitgliedern. Also ist die DAK schon erfahren im Fusionsgeschäft
Verfasst: 10.07.2010, 11:38
von kleineMaus2011
Hallo,
hab mal ne Frage zur Fusion. Wie sieht es da mit den Mitarbeitern der einzelnen Krankenkassen aus. Gibt es da einen neuen Tarifvertrag? und Wie sieht es mit so einer Art Besitzstandswahrung aus. Könnte ja sein zb. das jemand in der alten KK eine Stelle mit VG 6 hat und in der neuen ist nur noch eine Stelle mit VG 4 drin. Wird man da zurückgestuft? Wie wurde das bei den bisherigen großen Fusionen gehandelt. Oder noch schlimmer, ist es zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen?
Denke da haben schon einige hier Erfahrung.
Mfg
kleineMaus
Verfasst: 10.07.2010, 15:01
von CiceroOWL
Das ganze ist im BGB geregelt, Stichwort Betreibsübergang, es gilt nach der fusion erstmal ein Jahr weiter der alte Tariverzrag, Altersversorung usw. siehe § 613 BGB, intressant wird es erst während der Zeit wo es keinen Personalrat gibt, da sind denn die jeweiligen PR gefordert schnell zu handeln.
Besonders im Hinblick auf § 69 SGB IV und den Erhalt des Unternehmens in schwieriger wirtschaftlicher LAGE, sowie § 172 SGB V und § 197 SGB V. da kommt denn noch viel Arbeit auf die HPR zu, es können durchaus da denn noch verschiedene TV gelten
Verfasst: 10.07.2010, 16:54
von KassenKenner
Meines Wissens nach gibt es auch immer einen Bestandsschutz - es muss also mindestens das bisherige Gehalt weiter gezahlt werden. Wenn dies im neuen Tarifgefüge nicht passt, gibt es Übergangsregelungen mit Zuschlägen etc.
Wie CiceroOWL bereits schrieb, gelten dann aber oft auch mehrere Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen nebeneinander.
Fusion
Verfasst: 12.07.2010, 07:58
von RevengeofPKV
Die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestandsschutzregelungen für die Beschäftigten bei einer freiwilligen Vereinigung (Fusion) von Krankenkassen sind eine Sache. Was nach einer Fusion in der neuen Kasse so alles passiert, ist eine ganz andere Sache. Schließlich sind die ganzen Querschnittsaufgaben (Finanzen, Personal, Verwaltung usw.) alle mehrfach besetzt. Da geht dann schnell das Hauen und Stechen um die besten Plätze los. Manch eine hoffnungsvolle Nachwuchskraft, die sich schon vor dem sicher gewähnten Aufstieg gesehen hat, muss plötzlich zur Kenntnis nehmen, dass neue Konkurrenten aus der/den Fusionskasse/n aufgetaucht sind - und schon war's das erst mal mit der Karriere.
Verfasst: 12.07.2010, 09:35
von Sailor2012
Ich erinnere nur an die Fusion TK / IKK Direkt..... das ging auch nicht schmerzfrei über die Bühne. Leidtragende waren die Kollegen der IKK Direkt, viele auch über Zeitverträge beschäftigt. Da halfen auch keine Tarifverträge
Verfasst: 12.07.2010, 23:20
von CiceroOWL
Daher ahbe ich auch § 69 SGB IV geschreiben, es lohnt sich den mal näher anzusehen, Bestandschutz ist das eine, die Erhaltung des Unternehmens ist eine andere Sache.
Stellt sich jetzt nur die Frage wer federführend ist bei so einer Fusion und wie das ganze gehändelt wird, ein guter Postmerger ist das A & O bei so einer Sache, ganz lustig geht das ganze eh nicht ab.