Fusion DAK & BKK Gesundheit
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Ich bin mal gespannt. Konnte man doch in letzter Zeit den DFG-News und auch anderen Publikationen entnehmen, dass bei der DAK in der Vergangenheit ein wenig geschlafen (oder auch verschlafen) wurde was die Organisation angeht. Da waren sich wohl Verwaltungsrat, Personalrat und Vorstand nicht immer wirklich grün. Genaueres habe ich zwar auch nicht mitbekommen, aber ich habe dies immer so verstanden, dass man bei der DAK seit Jahren weiß, dass diverse größere interne Umstrukturierungen dringend notwendig sind, aber man sich nie auf ein Konzept einigen konnte. Und nun soll so eben eine Fusion in dieser Größenordnung abgewickelt werden? Ich hoffe für die DAK, dass sich sie sich damit nicht eine zu große Last aufgebürdet hat. So eine Fusion lämt und kann ganz schnell Unruhe in die Mannschaft bringen. Vor allem den Mitarbeiten drücke ich die Daumen, denn diese müssen es zuletzt ausbaden!
Heißt das, die DAK muß das BKK-System, im Falle einer Kasseninsolvenz, siehe evt. City, finanziell unterstützen?RHW hat geschrieben:Hallo,
hier die gesetzliche Regelung:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__171a.html
Gruß
RHW
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Wahnsinn, was da eine Menge an Fusionskassen drinne steckt
Wann hat eigentlich die DAK das letzte Mal fusioniert? Wenn man die Stammbäume der BKK Gesundheit so sieht, dann würde ich mal behaupten, dass die Mitarbeiter der BKK Gesundheit, und vor allem vorrangig die der Taunus BKK fusionserprobter zu sein scheinen...
Wann hat eigentlich die DAK das letzte Mal fusioniert? Wenn man die Stammbäume der BKK Gesundheit so sieht, dann würde ich mal behaupten, dass die Mitarbeiter der BKK Gesundheit, und vor allem vorrangig die der Taunus BKK fusionserprobter zu sein scheinen...
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Hallo,
hab mal ne Frage zur Fusion. Wie sieht es da mit den Mitarbeitern der einzelnen Krankenkassen aus. Gibt es da einen neuen Tarifvertrag? und Wie sieht es mit so einer Art Besitzstandswahrung aus. Könnte ja sein zb. das jemand in der alten KK eine Stelle mit VG 6 hat und in der neuen ist nur noch eine Stelle mit VG 4 drin. Wird man da zurückgestuft? Wie wurde das bei den bisherigen großen Fusionen gehandelt. Oder noch schlimmer, ist es zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen?
Denke da haben schon einige hier Erfahrung.
Mfg
kleineMaus
hab mal ne Frage zur Fusion. Wie sieht es da mit den Mitarbeitern der einzelnen Krankenkassen aus. Gibt es da einen neuen Tarifvertrag? und Wie sieht es mit so einer Art Besitzstandswahrung aus. Könnte ja sein zb. das jemand in der alten KK eine Stelle mit VG 6 hat und in der neuen ist nur noch eine Stelle mit VG 4 drin. Wird man da zurückgestuft? Wie wurde das bei den bisherigen großen Fusionen gehandelt. Oder noch schlimmer, ist es zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen?
Denke da haben schon einige hier Erfahrung.
Mfg
kleineMaus
Das ganze ist im BGB geregelt, Stichwort Betreibsübergang, es gilt nach der fusion erstmal ein Jahr weiter der alte Tariverzrag, Altersversorung usw. siehe § 613 BGB, intressant wird es erst während der Zeit wo es keinen Personalrat gibt, da sind denn die jeweiligen PR gefordert schnell zu handeln.
Besonders im Hinblick auf § 69 SGB IV und den Erhalt des Unternehmens in schwieriger wirtschaftlicher LAGE, sowie § 172 SGB V und § 197 SGB V. da kommt denn noch viel Arbeit auf die HPR zu, es können durchaus da denn noch verschiedene TV gelten
Besonders im Hinblick auf § 69 SGB IV und den Erhalt des Unternehmens in schwieriger wirtschaftlicher LAGE, sowie § 172 SGB V und § 197 SGB V. da kommt denn noch viel Arbeit auf die HPR zu, es können durchaus da denn noch verschiedene TV gelten
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Meines Wissens nach gibt es auch immer einen Bestandsschutz - es muss also mindestens das bisherige Gehalt weiter gezahlt werden. Wenn dies im neuen Tarifgefüge nicht passt, gibt es Übergangsregelungen mit Zuschlägen etc.
Wie CiceroOWL bereits schrieb, gelten dann aber oft auch mehrere Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen nebeneinander.
Wie CiceroOWL bereits schrieb, gelten dann aber oft auch mehrere Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen nebeneinander.
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Fusion
Die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestandsschutzregelungen für die Beschäftigten bei einer freiwilligen Vereinigung (Fusion) von Krankenkassen sind eine Sache. Was nach einer Fusion in der neuen Kasse so alles passiert, ist eine ganz andere Sache. Schließlich sind die ganzen Querschnittsaufgaben (Finanzen, Personal, Verwaltung usw.) alle mehrfach besetzt. Da geht dann schnell das Hauen und Stechen um die besten Plätze los. Manch eine hoffnungsvolle Nachwuchskraft, die sich schon vor dem sicher gewähnten Aufstieg gesehen hat, muss plötzlich zur Kenntnis nehmen, dass neue Konkurrenten aus der/den Fusionskasse/n aufgetaucht sind - und schon war's das erst mal mit der Karriere.
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Daher ahbe ich auch § 69 SGB IV geschreiben, es lohnt sich den mal näher anzusehen, Bestandschutz ist das eine, die Erhaltung des Unternehmens ist eine andere Sache.
Stellt sich jetzt nur die Frage wer federführend ist bei so einer Fusion und wie das ganze gehändelt wird, ein guter Postmerger ist das A & O bei so einer Sache, ganz lustig geht das ganze eh nicht ab.
Stellt sich jetzt nur die Frage wer federführend ist bei so einer Fusion und wie das ganze gehändelt wird, ein guter Postmerger ist das A & O bei so einer Sache, ganz lustig geht das ganze eh nicht ab.