Seite 3 von 3

Verfasst: 19.02.2010, 01:11
von Rossi
Niedlich die Diskussion hier.

Also, so eine Klamotte würde ich durchziehen!

Die Kasse begeht einen fatalen Fehler, indem die Versicherung im April 2007 stumpf abgelehnt wird.

Die Entscheidung war einfach pottfalsch!

Und dann später auf einmal kommt man mit einer mega Nachforderung um die Ecke.

Sorry, wo sind wir?

Die Kassen haben einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag! Jenen haben sie völlig verfehlt.

Für mich liegt sogar ein Grund vor, dass der Nachzahlungsbetrag komplett erlassen wird, weil die Kasse dem Beratungs- und Aufklärungsauftrag nicht nachgekommen wird. Voraussetzung ist natürlich, dass rückwirkend auf Leistungen gegenüber der Kasse verzichtet wird. Ich würde mich hier noch nicht einmal auf den sog. Anwartschaftsbeitrag einlassen.

Ferner sollte man die Amtshaftspflichtsverletzung prüfen und hieraus natürlich Regressansprüche.

Sorry, hier wird mit einer Kanone auf einen Spatzen geschossen.

Verfasst: 19.02.2010, 21:06
von Hucky
Ich finde es auch mal wieder amüsant. Insbesondere die realitätsfernen Kommentare von winkom :roll: .

Es freut mich, dass Bodi auf die Vorschrift des § 186 (11) SGB V hingewiesen hat. Dann brauche ich das nicht tun.

Insgesamt gesehen ist für mich der Fall schon komisch.

Unabhängig davon wäre hier ein Vermögensschaden zu prüfen. An den MA heranzutreten, wie es windkom immer machen will, geht rechtlich gar nicht. Er handelt im Namen der KK.

Ansonsten wurde hier schon vieles richtiges gesagt.

@ windkom:

Grundsätzlich gilt ja die freie Meinungsäußerung. Nur sollten die Meinungen hier ein gewisses Niveau nicht unterschreiten. Bei Versicherten, die wie du am Telefon agrumentieren und sich aufführen (sitze zentral --> also kein dirketer Kontakt) habe ich das Gespräch entsprechend höflich beendet und angeboten es zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen, wenn sich derjenige in Lage fühlt, das Gespräch in einer vernünftigen Art und Weise zu führen. Sowas muss sich kein MA antuen. Egal ob KK oder privates U.

Die Vers. werden von uns hier nicht immer beschuldigt. Es ist, insbesondere auch in diesem Fall, manchmal sehr schwer den konketen Ablauf der Ereignisse nachzuvollziehen und warum eins in andere kam.

VG
hucky

Verfasst: 19.02.2010, 21:22
von Rossi
Nun denn, so ganz danebe finde ich die Ausführungen von Windcom nicht.

Ich denke, dass hier auf jeden Fall Gründe vorliegen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat und eine Ermäßigung, wenn nicht sogar ein Erlass der gesamten Forderung gerechtfertigt ist.

Die Kassen reiten darauf rum, dass durch die Publizitätswirkung von Gesetzen jeder zum 01.04.2007 wusste, dass er versicherungspflichtig ist. Und genau deswegen, kann die Behauptung, man habe es nicht gewusst auch nicht zur Ermäßigung bzw. Erlass der Forderung führen.

Der Mitarbeiter der Kasse; er hat eine Spezialausbildung im Bereich der Sozialversicherung kennt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen selber nicht; auf ein Widerspruchsverfahren wird 2,5 Jahre nicht reagiert und dann kommt der Senseman mit dem Höchstbeitrag. Entspricht dieses wohl dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Man schießt nicht mit einer Kanone auf einen Spatzen, sondern kehrt erst vor dem eigenen Hof!

Verfasst: 19.02.2010, 21:55
von Hucky
Wie schon geschrieben ist für mich der Fall nicht wirklich nachvollziehbar.

Ein Widerspruch geht nicht einfach so unter bzw. sollte er das nicht.

Erlass - grundsätzlich sind Beiträge stets zu fordern. Sicher ist ein Teilerlass zu prüfen, da die Kk eindeutig etwas falsch gemacht haben muss.

Ob die gesamte Beitragsforderung im Rahmen eines Vermögenschadens durch die KK zu tragen ist, kann hier KEINER prüfen, sondern diese KK.

"Man schießt nicht mit einer Kanone auf einen Spatzen" - Sicher wäre mehr Feingefühl nötig gewesen aber solche Redewendungen interessieren mich im Beitragswesen nicht wirklich. Aber so einen blöden Fall hat noch nicht. Aber kann ja noch werden.

MfG
hucky

Verfasst: 20.02.2010, 00:40
von dresdner
also wenn überhaupt, können solche mitarbeiter ja nur bei der konkurrenz beschäftigt sein :lol:

und ganz ehrlich: der 5, 1, 13 kam nicht über nacht. viele und ich unterstelle mal - alle - kassen waren sensibel genug bei diesem thema, denn schon damals galt es wenigstens bei unserer kasse "vorsicht ist die mutter der porzellankiste". denn in den meisten fällen war der ärger doch vorprogrammiert. insofern kann man nur vermuten, dass jede kasse über die gesetzesänderung bescheid wusste. und es schien mir schon damals merkwürdig, dass sowohl der ahnungslose kundenberater als auch der mitarbeiter, der den widerspruch zu bearbeiten hatte, scheinbar alles ignorierte. ich geb es ehrlich zu, ich bezweifle die beschreibung in der form, dass entweder damals dieser antrag überhaupt gestellt wurde bzw. der widerspruch geschrieben wurde. ein jeder kassenmitarbeiter unter uns weiß doch, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass mitarbeiter im kundenservice dann auch noch widersprüche bearbeiten.

und ich hinterfragte schon mal, weshalb dann das ziel des widerspruches plötzlich nicht mehr verfolgt wurde. auch hier scheint es offensichtlich ungereimtheiten zu geben.

aus meiner ganz persönlichen sicht ist der sachverhalt nicht schlüssig.

Verfasst: 20.02.2010, 11:08
von GerneKrankenVersichert
...und wenn ich dann auch noch ein wenig spekulieren darf...

Es ist schon auffällig, wie sich der Schreibstil und die immer wiederkehrenden Probleme von kkh-geschädigter und windkom ähneln. Widersprüche, die nicht bearbeitet und vom Kunden nicht weiter verfolgt werden. Beiträge, die nicht gezahlt werden, obwohl dem Kunden dann, wenn er seinen angeblichen Widerspruch ernst gemeint hätte, hätte klar sein müssen, dass er zahlen muss. Und immer wieder das Hauptzollamt, der Zoll... da arbeitet wohl jemand sein Trauma an diesem Forum ab.

GKV

Verfasst: 20.02.2010, 11:49
von Hucky
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:...und wenn ich dann auch noch ein wenig spekulieren darf...

Es ist schon auffällig, wie sich der Schreibstil und die immer wiederkehrenden Probleme von kkh-geschädigter und windkom ähneln. Widersprüche, die nicht bearbeitet und vom Kunden nicht weiter verfolgt werden. Beiträge, die nicht gezahlt werden, obwohl dem Kunden dann, wenn er seinen angeblichen Widerspruch ernst gemeint hätte, hätte klar sein müssen, dass er zahlen muss. Und immer wieder das Hauptzollamt, der Zoll... da arbeitet wohl jemand sein Trauma an diesem Forum ab.

GKV
Ist mir auch schon aufgefallen.

Verfasst: 20.02.2010, 14:24
von Czauderna
Hallo,
uns allen, ja auch Dir Kollege Rossi; sollten wir aber doch immer wieder in Erinnerung rufen, dass die hier geschilderten Fälle immer nur Einzefälle sind
und die Fragesteller bzw. die Betroffenen natürlich das Problem aus ihrer eigenen Sicht darstellen und meist bei sich selbst keine Fehler oder ein Fehlverhalten sehen.
Sehr oft lassen wir, die wir antworten (da nehme ich mich selbstverständlich nicht aus) dazu verleiten diese Fälle zu verallgemeinern, dann heistt es gerne in der Antwort .... die Kassen oder die Mitarbeiter !!
Wenn dann der User "Windkom" in sehr dramatischer Weise einen Fall von der Barmer schildert dann mag das stimmen (ich glaube das immer erstmal), aber es handelt sich nur um einen Einzelfall und wenn ich dann die Details dazu höre bzw. lese - dann schwindet mein Glaube daran, ob das in Wirklichkeit tatsächlich so und nicht doch etwas anders abgelaufen ist.
Fazit - Verallgemeinerung ist nicht gut !!
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.02.2010, 00:04
von Rossi
Na ja Günter,
uns allen, ja auch Dir Kollege Rossi; sollten wir aber doch immer wieder in Erinnerung rufen, dass die hier geschilderten Fälle immer nur Einzefälle sind
Sind es wirklich Einzelfälle?

Aus meiner Erfahrung leider nicht!

Die Ablehung der Kassen bzw. Nichtbeachtung irgendwelcher Verfahrensvorschriften sind keine Einzelfälle.

Ich habe damit aber keine Probleme; nein im Gegenteil!

Ich profitiere davon und verdiene ein sehr gutes Zubrot damit, wo es einzig und allein um die ablehenden Haltungen der Kassen geht.